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Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. 5 "Weidenweg" in Albshausen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Guxhagen
Datum2026-09-22
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Bauverwaltung Guxhagen, 03.06.2026 Steffen Tasler Beschlussvorlage, öffentlich VL-52/2026 Beratungsfolge Termin TOP Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen 04.08.2026 1. Bau- und Umweltausschuss 21.09.2026 5. Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen 22.09.2026 7. Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. 5 "Weidenweg" in Albshausen Beschlussvorschlag 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Weidenweg“, Gemarkung Albshausen, in den in der Anlage dargestellten Grenzen des Geltungsberei- ches. 2. Die Verwaltung wird nach Erarbeitung der Vorentwürfe mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange gem. §§ 3 und 4 BauGB beauftragt. Begründung Aufstellungsbeschluss Verfahren nach §§ 3 bzw. 4 BauGB Auf Antrag der Grundstückseigentümerin des Flurstücks 21/5, Flur 3, Gemarkung Albshausen, soll die Fläche des Flurstücks als Siedlungsfläche entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt die Flä- chen überwiegend als geplante Wohnbauflächen dar. Die Flächen sollen als Allgemeines Wohngebiet entwi- ckelt werden. Die Flächen liegen bisher im unbeplanten Außenbereich, grenzen unmittelbar an den Weidenweg an und sind daher planungsrechtlich mit einem Bebauungsplan zu entwickeln. Die Entwicklung über den Flächennut- zungsplan im Westen hinaus wird als maßstabsbedingte planerische Unschärfe gesehen. Der Geltungsbereich soll das gesamte Flurstück 21/5 und Teile der Straßen- und Wegeparzellen 19/27 und 48/1, alle Flur 3, Gemarkung Albshausen, in einer Gesamtgröße von ca. 10.171 m² umfassen. Inkl. der Er- schließungsstraßen lassen sich bis zu 15 Baugrundstücke mit Größen von ca. 500 bis 600 m² entwickeln. Die Größe einzelner Grundstücke wird am Ende davon abhängen, ob auch in der Größe angemessene Mehrfami- lienhäuser umgesetzt werden können. Die Entwicklung des Gebietes soll dem schonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung tragen. Die Flächen werden aktuell ackerbaulich genutzt. Der wirtschaftende Betrieb ist durch die Inanspruchnahme nicht in seiner Existenz gefährdet. Die Erschließungsanlagen (Wasser, Strom, Abwasser, Verkehr) der bishe- rigen Siedlungsstrukturen sind unmittelbar um die zu entwickelnde Fläche vorhanden. Seite 1 von 2 In Guxhagen stehen kaum noch zu bebauende Flächen zur Verfügung, Leerstände im Siedlungsbestand sind nur geringfügig vorhanden. Der Regionalplan weist die Flächen als Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft aus. Im ersten Schritt ist es nun erforderlich, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu fassen. Das Verfahren ist nach den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB inkl. Land- schaftsplan und Umweltbericht durchzuführen. Dabei sind die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Kosten für die Verfahrensführung und die daraus resultierenden Folgekosten (u.a. Erschließung, Kompensation, Planung) zu übernehmen. Als Anlage ist der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes dargestellt. Der Ortsbeirat Albshausen behandelt den TOP in seiner Sitzung am 17.09.2026. Zum Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses berichtet Finanzielle Auswirkungen Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Kosten für die Verfahrensführung und die daraus resultierenden Folgekosten (u.a. Erschließung, Kompensation, Planung) zu übernehmen. Anlage(n): 1. Bebauungsplan 2. Begründung Bebauungsplan 3. Geltungsbereich Beschlussvorlage VL-52/2026 Seite 2 von 2

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