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Neuland Hambach GmbH; hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 131/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Kommunalwirtschaft und Finanzen
Michael Dahlem
02463/9954-100
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Dahlem
Datum: 02.09.2026
Neuland Hambach GmbH;
hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Landgemeinde Titz bestätigt die folgenden Beschlüsse für die Landgemeinde Titz in der Gesellschaf
terversammlung der NEULAND HAMBACH GmbH aus der Sitzung vom 8. Juli 2026:
1. Der Jahresabschluss 2025 inklusive Lagebericht 2025 der Neuland Hambach GmbH wird mit einer Bilanz
summe von 17.891.311 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 196.303 Euro festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Gesellschafterversammlung erteilt dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Ge
schäftsjahr 2025.
Termin Beratungsfolge
24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 8. Juli 2026 hat der Aufsichtsrat der NEULAND HAMBACH GmbH den Jahresabschluss 2025
der Gesellschaft nach Vorstellung durch den Jahresabschlussprüfer eingehend beraten und der Gesellschafterver
sammlung die oben genannten Beschlüsse zur Beschlussfassung empfohlen. Der Aufsichtsrat und die Gesellschaf
terversammlung der NEULAND HAMBACH GmbH haben dem Jahresabschluss jeweils einstimmig zugestimmt. Für
die Landgemeinde Titz wurde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der NEULAND HAMBACH GmbH in die
ser Sitzung die Zustimmung (allerdings unter Gremienvorbehalt) zu diesen drei Beschlüssen erteilt.
Gemäß § 113 GO NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des
Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen Gelegenheit zur Beschlussfassung zu geben. Eine Be
teiligung des Gemeinderats im Vorfeld der Gesellschafterversammlung war aus terminlichen Gründen nicht mög
lich. Somit stehen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung kommunalrechtlich unter dem Vorbehalt der
nachträglichen Zustimmung der jeweiligen Räte der Gesellschafterkommunen; dieses wurde auch gegenüber dem
Geschäftsführer der NEULAND HAMBACH GmbH in der Sitzung der Gesellschafterversammlung kommuniziert.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 sowie der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesell
schaft Dr. Neumann und Partner mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aachen, geprüft und mit einem uneinge
schränkten Bestätigungsvermerk testiert (siehe Seiten 40 bis 43 des Prüfberichts). Der Jahresabschluss 2025 der
Gesellschaft schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 196.303 Euro ab; dieser wird ins Folgejahr vorgetragen.
Der Geschäftsführer der Neuland Hambach GmbH, Herr Boris Linden, wird in der Sitzung des Haupt- und Finanz
ausschusses ohnehin, nämlich zur Erläuterung öffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 129/2026, anwesend sein. Si
cherlich wird Herr Linden auch für Fragen zu dieser Vorlage zur Verfügung stehen.
Der Bericht der Dr. Neumann und Partner mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresab
schlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2025 (inkl. Anlagen) ist beigefügt.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert