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Beteiligung der Landgemeinde Titz an der Neuland Hambach GmbH; hier: Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse, Änderung des Gesellschaftsvertrags der Neuland Hambach GmbH und Anpassung des kommunalen Bürgschaftsobligos
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 129/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Kommunalwirtschaft und Finanzen
Michael Dahlem
02463/9954-100
[email protected]
Fachbereichsleitung: Michael Dahlem
Datum: 02.09.2026
Beteiligung der Landgemeinde Titz an der Neuland Hambach GmbH;
hier: Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse, Änderung des Gesellschaftsvertrags der
Neuland Hambach GmbH und Anpassung des kommunalen Bürgschaftsobligos
Beschlussvorschlag:
A: Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse
Der Rat der Landgemeinde Titz beschließt:
1. Der Rat stimmt der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse an der Neuland Hambach GmbH entsprechend
dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der Neuland Hambach GmbH vom 8. Juli 2026 zu.
2. Die Neuordnung erfolgt durch Übertragung bestehender Geschäftsanteile zum jeweiligen Nennwert aus
schließlich zwischen den bisherigen Gesellschafterkommunen. Die Landgemeinde Titz überträgt im Zuge der
Neuordnung Geschäftsanteile an der Neuland Hambach GmbH im Nennbetrag von insgesamt 4.400 Euro
zum Nennwert. Die Übertragung erfolgt zu gleichen Teilen auf die Gesellschafterkommunen Elsdorf, Kerpen,
Merzenich und Niederzier, zu je 1.100 Euro.
3. Der Rat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Neuland Hambach GmbH entsprechend der der
Sitzungsvorlage Nr. 129/2026 beigefügten Anlage zu.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung der Neuordnung erforderlichen Erklä
rungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere die Mitwirkung an dem nota
riell zu beurkundenden Anteilskauf- und Abtretungsvertrag und der Umsetzung der Änderung des Gesell
schaftsvertrages.
5. Die Beschlussfassung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sämtliche zuständigen Räte der Ge
sellschafterkommunen den Beschlüssen zur Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zugestimmt haben.
Die Neuordnung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden, soweit die hierfür erforderlichen
gesellschafts- und kommunalrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
B: Anpassung des kommunalen Bürgschaftsobligos
Der Rat der Landgemeinde Titz beschließt:
1. Der Anpassung des bestehenden kommunalen Bürgschaftsobligos für von der Neuland Hambach GmbH auf
genommene Darlehen infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse an der GmbH (hier: von der
Neuland Hambach GmbH bei der Volksbank Erft eG aufgenommene Darlehen zur Finanzierung der Eigenka
pitaleinlage in die RWE Neuland Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG) wird zugestimmt. Die Anpassung
erfolgt durch eine Nachtragsvereinbarung zu den bestehenden Bürgschaftsverträgen mit der Volksbank Erft
eG. Im Übrigen bleiben sämtliche Bestimmungen des bestehenden Bürgschaftsvertrages unberührt.
2. Der Haftungsumfang der Landgemeinde Titz wird entsprechend der nach der Neuordnung bestehenden Be
teiligungsquote an der Neuland Hambach GmbH angepasst. Aufgrund der Reduzierung der Beteiligungsquote
auf künftig zwei Prozent reduziert sich das kommunale Bürgschaftsobligo entsprechend der neuen Beteili
gungsquote.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die zur Anpassung des Bürgschaftsobligos erforderlichen
Nachtragsvereinbarungen mit der Volksbank Erft eG. abzuschließen und alle hierfür erforderlichen Erklärun
gen abzugeben. Entsprechend wird die Verwaltung ermächtigt und beauftragt, die bestehende Avalprovisi
onsvereinbarungen mit der Neuland Hambach entsprechend der veränderten quotalen Beteiligung anzupas
sen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der kommunalen Bürgschaftsverpflichtung der zuständigen
Kommunalaufsichtsbehörde entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben anzuzeigen und die gegebe
nenfalls erforderlichen weiteren kommunalrechtlichen Schritte vorzunehmen. Die Anpassung des Bürg
schaftsobligos soll zeitgleich mit der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zum 1. Januar 2027 wirksam
werden, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Termin Beratungsfolge
24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
Aufgrund der Initiative der Bürgermeister der Stadt Jülich sowie der Landgemeinde Titz wurde im Kreis der Ge
sellschafter der Neuland Hambach GmbH über eine Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse beraten. Diese ist
aus Sicht des Unterzeichners geboten, da aufgrund der Lage der Landgemeinde Titz (nördlich der bereits rekul
tivierten Sophienhöhe) eine geringere Betroffenheit gegeben ist als für die übrigen Gesellschafter.
Hierüber haben sich Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung grundsätzlich bereits in einer gemeinsamen
Sitzung am 5. Mai 2026 verständigt und die Geschäftsführung beauftragt, die entsprechenden Änderungen im
Gesellschaftsvertrag sowie alle damit zusammenhängenden Maßnahmen vorzubereiten und den Gremien zur Be
schlussfassung vorzulegen. Dieses wurde für die gemeinsame Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterver
sammlung am 8. Juli 2026 vorbereitet und letztlich auch so beschlossen. Die seinerzeit gefassten Beschlüsse
entfalten allerdings nur Gültigkeit, sofern alle Räte diese Beschlüsse bestätigen. Insofern wurde seitens der Ge
schäftsführung nun vorliegende Vorlage erstellt, die hier nun abgebildet ist.
Im Übrigen wird der Geschäftsführer der Neuland Hambach GmbH, Herr Boris Linden, in der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Übernommene Informationen aus der Vorlage der Neuland Hambach GmbH für die am 8. Juli 2026 stattgefunde
nen Gremiensitzungen der Gesellschaft:
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Neuland Hambach GmbH infolge der beabsichtigten Neuordnung der
Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesellschafterkommunen.
Reihenfolge:
1. Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung Neuland Hambach GmbH (erfolgt)
2. Räte der Gesellschafterkommunen
3. Anteilsübertragungen / notarielle Umsetzung / Handelsregister
4. Änderung Bürgschaftsverträge / Avalprovisionsverträge
5. kommunalrechtliche Anzeige
Ziel: Umsetzung/Wirksamkeit zum 1.1.2027
I. Anlass der Beschlussfassung
Die Gesellschafter der Neuland Hambach GmbH beabsichtigen, die Beteiligungsstruktur der Gesellschaft neu aus
zurichten. Hintergrund sind unterschiedlichen Betroffenheiten, die jeweilige Nähe zum künftigen Tagebausee und
bestehende Doppelengagements in Tagebauumfeldverbünden. Die Neustrukturierung soll die Geschwindigkeit
und Finanzierungsverpflichtung anpassen. Die bisherige Struktur sieht eine Beteiligung aller sechs Gesellschaf
terkommunen zu gleichen Teilen (je 1/6) vor. Künftig soll die Gesellschaft mit Blick auf wirtschaftliche Verant
wortung und Finanzierungslasten neu strukturiert werden. Die Beteiligungsverhältnisse sollen künftig wie folgt
ausgestaltet werden:
Die Anpassung macht eine Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages sowie der gesellschaftsrechtlichen Steue
rungsmechanismen erforderlich. Ziel der Satzungsänderung ist es insbesondere, Organstruktur und Beteiligungs
quoten an die neue wirtschaftliche Verantwortung anzupassen, Blockadesituationen durch Einstimmigkeit zu ver
meiden und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft dauerhaft sicherzustellen.
II. Wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages
1. Änderung der Beteiligungsstruktur (§ 4)
Das Stammkapital bleibt unverändert bei 30.000 EUR.
Bisher: Alle sechs Gesellschafter halten Geschäftsanteile in Höhe von jeweils 5.000 EUR. Neu: Die Geschäftsan
teile werden entsprechend der neuen Beteiligungsquote angepasst, so dass die vier Großen (24%) jeweils 7.200
EUR und die beiden Kleinen (2%) je 600 EUR halten.
Die konkrete Ausgestaltung der Anteilsübertragung wird in einem gesonderten Anteilskauf- und Abtretungsver
trag geregelt und der notariellen Umsetzung vorbehalten. Die Anpassung der Beteiligungsverhältnisse erfolgt
durch Übertragung bestehender Geschäftsanteile ausschließlich zwischen den Gesellschafterkommunen. Der Ge
sellschaft selbst fließen keine zusätzlichen Mittel zu. Die vier großen Gesellschafter benötigen zusammen 8.800
€ zusätzliche Geschäftsanteile. Diese stammen vollständig aus den abzugebenden Anteilen von Jülich und Titz,
die jeweils 4.400 EUR abgeben, so dass ihnen je 600 € Geschäftsanteil verbleiben.
Die Übertragung der Geschäftsanteile erfolgt zum jeweiligen Nennwert. Hieraus ergeben sich folgende Übertra
gungsvorgänge:
2. Neuregelung der Verfügungen über Geschäftsanteile (§ 5)
Bisher: Zustimmung nur einstimmig. Neu: Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die bisherige Einstimmigkeit führt bei veränderten Beteiligungsverhältnissen zu unverhältnismäßigen Sperrrech
ten. Siehe Ziffer 4. Anpassung der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung (§ 19).
3. Neustrukturierung des Aufsichtsrates (§ 10)
Die Besetzung des Aufsichtsrats wird an die gesellschaftsrechtliche Beteiligungsquote angepasst. Bisher: Jede
Kommune entsendet den Hauptverwaltungsbeamten + zwei weitere Mitglieder. Gesamt: 18 Sitze. Neu: Der Auf
sichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern.
Sitzverteilung (Neu):
• Elsdorf: 3 Sitze
• Kerpen: 3 Sitze
• Merzenich: 3 Sitze
• Niederzier: 3 Sitze
• Jülich: 1 Sitz
• Titz: 1 Sitz
Die Benennung erfolgt durch die jeweiligen Räte.
4. Anpassung der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung (§ 19)
Bisher: Beschlussfähigkeit, wenn ¾ der Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Neu: Die Gesellschafter
versammlung ist beschlussfähig, wenn Zweidrittel der Gesellschafter anwesend oder vertreten sind.
Bisher: Einstimmigkeit für zentrale Strukturentscheidungen. Neu: Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es in diesem Vertrag nicht anders
geregelt ist. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.
Die Änderung dient der Anpassung der Entscheidungsstrukturen an die neue Kapitalstruktur der Gesellschaft. Die
einfache Mehrheit stärkt die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft.
5. Weitere Anpassungen, unabhängig von der Neustrukturierung der Gesellschaftsanteile
In § 21 Abs. 3.1 wird wie folgt aktualisiert: „Gemäß dieses Kooperationsvertrages wird die Gesellschaft als Kom
manditistin an der Firma RWE Neuland Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (noch zu gründen) mit derzeit Sitz
in Essen Niederzier – im Folgenden auch „Kommanditgesellschaft“ genannt beteiligt sein.“
III. Bürgschaften
Die Neuland Hambach GmbH hat im Jahr 2024 insgesamt 49% der Anteile an der Projektgesellschaft „RWE Neu
land Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ erworben. Diese hatte zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits drei Teil
projekte (verteilt auf zwei große Solarparks) – eines davon mit integriertem Batteriespeicher – am Netz. Im Jahr
2025 wurde darüber hinaus das PV-Projekt „Niederzier“ ans Netz angeschlossen und Anfang 2026 in die gemein
same Projektgesellschaft integriert.
Die Kapitalisierung der Projektgesellschaft in Höhe der quotalen Beteiligung der Neuland Hambach GmbH erfolgte
durch eine Fremdfinanzierung mittels Darlehen über die Neuland Hambach GmbH als Gesellschafterin der Pro
jektgesellschaft. Die Gesellschafterkommunen besichern das Darlehen im Wege einer anteiligen Bürgschaft und
erhalten dafür Avalprovisionen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 80% des Darlehensbetrages.
Die Bürgschaften wurden explizit quotal übernommen, entsprechend der Beteiligung der Gesellschafterkommu
nen an der Neuland Hambach GmbH (bisher zu gleichen Teilen je 1/6). Die Bürgschaft ist ein eigenständiger
Vertrag zwischen Bürge (jeweilige Gesellschafterkommune) und Kreditgeber (hier Volksbank Erft eG).
Eine Änderung der Gesellschaftsanteile wirkt sich nicht automatisch auf die Höhe der Bürgschaft, die Haftungs
verteilung oder die interne Ausgleichspflicht aus. Ohne Anpassung bliebe es dabei, dass jede Kommune weiterhin
in der ursprünglich vereinbarten Höhe (je 1/6 von 80 %) verbürgt. Unabhängig davon, ob sie künftig nur noch 2
% der Gesellschaftsanteile an der Neuland Hambach hält. Der in der Gesellschafterversammlung der Neuland
Hambach GmbH empfohlene Lösungsweg ist aber eine Anpassung der Bürgschaften. Es soll parallel zur Beschluss
fassung in den Räten zur Neustrukturierung der Gesellschaftsanteile an der Neuland Hambach GmbH, auch die
Anpassung des Bürgschaftsobligos beschlossen werden. Also die Anpassung der bestehenden kommunalen Aus
fallbürgschaft infolge der Reduzierung bzw. Erhöhung der Beteiligungsquote.
Bankseitig wird daraufhin ein Sicherheitenänderungsprozess eingeleitet. Die bestehende Bürgschaft wird dabei
nicht aufgehoben, sondern durch eine Nachtragsvereinbarung zum Bürgschaftsvertrag angepasst. Die Änderung
der Bürgschaftsverpflichtung ist gegenüber der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die Bestim
mungen des Bürgschaftsvertrages unverändert bestehen, d.h. die Bürgschaft besteht fort, jedoch mit angepass
tem Haftungsumfang entsprechend der veränderten Beteiligungsquote. In diesem Zuge sind dann auch die be
stehenden Avalprovisionsverträge entsprechend der neuen quotalen Beteiligung anzupassen.
Da der Kapitaldienst inkl. Avalprovision die zu erwartenden Ausschüttungen der Projektgesellschaft in den ersten
Betriebsjahren übersteigt, haben die Gesellschafter beschlossen, diesen temporären zusätzlichen Kapitalbedarf
ab 2026 durch die Einbringung von Eigenkapital in die Kapitalrücklage der Neuland Hambach GmbH zu decken.
Die Einlage erfolgt „anteilig jeweils entsprechend ihrer Beteiligung am Stammkapital der Neuland,“ so dass sich
die oben skizzierte Änderung der Gesellschaftsanteile ab 2027 auch auf die jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen
der beschlossenen Zwischenfinanzierung auswirkt.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☒ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
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