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Gebühren 2027 - Trinkwasserversorgung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Eschenburg
Datum2026-09-24
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Gemeinde Eschenburg Abteilung: Gemeindewerke Vorlage für Datum: Beschluss Mitteilung 09.09.2026 Thema Gebühren 2027 - Trinkwasserversorgung Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Haupt - und Finanzausschuss 24.09.2026 vorberatend Sach- und Rechtslage: Die Betriebskommission hat angeregt, die Kalkulation für die Trinkwasser- und Abwassergebühren jährlich vorzunehmen. Dies ist nun erstmals für das Jahr 2027 für die Gebührensätze im Bereich der Trinkwasserversorgung (Verbrauchsgebühr + Grundgebühr) umgesetzt. Das Büro Rösch hat die Neukalkulation der kostendeckenden Gebührensätze am 17.07.2026 vorgelegt. Die Neukalkulation erfolgte in Verbindung mit der Nachkalkulation (Ergebniskontrolle) für die Jahre 2023 und 2024. Unter- bzw. Überdeckungen, die im Rahmen einer Nachkalkulation ermittelt werden, müssen in einem Zeitraum von 5 Kalenderjahren ausgeglichen werden und sind in der neuen Kalkulation zu berücksichtigen. Folgende Kostenunter- bzw. -überdeckungen sind mit einzurechnen oder sind im Gebührenjahr 2027 auszugleichen: ➢ 2023 Hier ist eine Kostenunterdeckung in Höhe von 97.635,32 € zu verzeichnen. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenjahr 2019 in Höhe von 10.983,03 € fließt ebenfalls mit ein, da zum Zeitpunkt der letzten Kalkulation nur ein Anteil berücksichtigt wurde. Dies wirkt sich in Summe gebührenerhöhend aus! ➢ 2024 Kostenunterdeckung in Höhe von 279.900,91 €; ebenfalls gebührenerhöhend ➢ Diese enorme Unterdeckung wird in 2027 zu 1/3 Anteil ausgeglichen. Diese Vorgehensweise wird für die Jahre 2028-2029 ebenfalls berücksichtigt Diese enormen Unterdeckungen sind auf die allgemeinen Preissteigerungen der Energie-, Betriebs- Bau- und Materialkosten und den erheblichen Aufwand für die Unterhaltungsarbeiten am Leitungsnetz zurückzuführen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ergibt sich eine, durch das Büro Rösch kostendeckend kalkulierte Verbrauchsgebühr für das Jahr 2027 in Höhe von 3,02 €/m³ Frischwasser zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 0,21 € = 3,23 €/m³ Frischwasserverbrauch. Gegenüberstellung der Verbrauchsgebühr A Verbrauchsgebühr Mittelwert Neukalkulation Abweichung 2025/2026 2027 Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Seite 1 von 2 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 2,68 2,87 3,02 3,23 0,34 0,36 B Grundgebühr Nenngröße Bestand Neukalkulation Abweichung 2026 2025/2026 2027 2025/2026 - 2027 Anzahl Netto € Brutto € Netto € Brutto € Netto Brutto Q3-2,5 m³ 3577 6,46 6,91 7,16 7,66 0,70 0,75 Q3-6 m³ 13 16,75 17,92 16,98 18,17 0,23 0,25 Q3-10 m³ 17 24,70 26,43 28,76 30,77 4,06 4,34 Q3-16 m³ - DN 6 59,56 63,73 74,98 80,23 15,42 19,89 50 DN 80 2 157,67 168,71 188,47 201,66 30,57 32,95 DN 100 3 229,09 245,13 272,56 291,64 43,47 46,51 Die erhebliche Erhöhung der Grundgebühr ist daraufhin zurückzuführen, dass die Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2023 und 2024 zu berücksichtigen sind und ausgeglichen werden müssen. Stellungnahme der Verwaltung Beschluss-Vorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die kostendeckend kalkulierten Gebührensätze im Bereich Trinkwasser zu beschließen. Anlage(n): 1 260924 HFA 03 Gebühren 2027 Trinkwasserversorgung 1 Erläuterungen Beschlussvorlage VL-322/2026 Seite 2 von 2

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