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Gebühren 2027 - Trinkwasserversorgung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Eschenburg |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Eschenburg Abteilung:
Gemeindewerke
Vorlage für Datum:
Beschluss Mitteilung 09.09.2026
Thema
Gebühren 2027 - Trinkwasserversorgung
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Haupt - und Finanzausschuss 24.09.2026 vorberatend
Sach- und Rechtslage:
Die Betriebskommission hat angeregt, die Kalkulation für die Trinkwasser- und Abwassergebühren
jährlich vorzunehmen. Dies ist nun erstmals für das Jahr 2027 für die Gebührensätze im Bereich der
Trinkwasserversorgung (Verbrauchsgebühr + Grundgebühr) umgesetzt.
Das Büro Rösch hat die Neukalkulation der kostendeckenden Gebührensätze am 17.07.2026
vorgelegt. Die Neukalkulation erfolgte in Verbindung mit der Nachkalkulation (Ergebniskontrolle) für
die Jahre 2023 und 2024.
Unter- bzw. Überdeckungen, die im Rahmen einer Nachkalkulation ermittelt werden, müssen in
einem Zeitraum von 5 Kalenderjahren ausgeglichen werden und sind in der neuen Kalkulation zu
berücksichtigen. Folgende Kostenunter- bzw. -überdeckungen sind mit einzurechnen oder sind im
Gebührenjahr 2027 auszugleichen:
➢ 2023
Hier ist eine Kostenunterdeckung in Höhe von 97.635,32 € zu verzeichnen.
Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenjahr 2019 in Höhe von 10.983,03 € fließt
ebenfalls mit ein, da zum Zeitpunkt der letzten Kalkulation nur ein Anteil berücksichtigt wurde.
Dies wirkt sich in Summe gebührenerhöhend aus!
➢ 2024
Kostenunterdeckung in Höhe von 279.900,91 €; ebenfalls gebührenerhöhend
➢ Diese enorme Unterdeckung wird in 2027 zu 1/3 Anteil ausgeglichen. Diese Vorgehensweise
wird für die Jahre 2028-2029 ebenfalls berücksichtigt
Diese enormen Unterdeckungen sind auf die allgemeinen Preissteigerungen der Energie-, Betriebs-
Bau- und Materialkosten und den erheblichen Aufwand für die Unterhaltungsarbeiten am
Leitungsnetz zurückzuführen.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ergibt sich eine, durch das Büro Rösch kostendeckend
kalkulierte Verbrauchsgebühr für das Jahr 2027 in Höhe von 3,02 €/m³ Frischwasser zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer von 0,21 € = 3,23 €/m³ Frischwasserverbrauch.
Gegenüberstellung der Verbrauchsgebühr
A Verbrauchsgebühr
Mittelwert Neukalkulation Abweichung
2025/2026 2027
Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto
Seite 1 von 2
€/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³
2,68 2,87 3,02 3,23 0,34 0,36
B Grundgebühr
Nenngröße Bestand Neukalkulation Abweichung
2026 2025/2026 2027 2025/2026 - 2027
Anzahl Netto € Brutto € Netto € Brutto € Netto Brutto
Q3-2,5 m³ 3577 6,46 6,91 7,16 7,66 0,70 0,75
Q3-6 m³ 13 16,75 17,92 16,98 18,17 0,23 0,25
Q3-10 m³ 17 24,70 26,43 28,76 30,77 4,06 4,34
Q3-16 m³ - DN 6 59,56 63,73 74,98 80,23 15,42 19,89
50
DN 80 2 157,67 168,71 188,47 201,66 30,57 32,95
DN 100 3 229,09 245,13 272,56 291,64 43,47 46,51
Die erhebliche Erhöhung der Grundgebühr ist daraufhin zurückzuführen, dass die
Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2023 und 2024 zu berücksichtigen sind und ausgeglichen
werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschluss-Vorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die kostendeckend
kalkulierten Gebührensätze im Bereich Trinkwasser zu beschließen.
Anlage(n):
1 260924 HFA 03 Gebühren 2027 Trinkwasserversorgung 1 Erläuterungen
Beschlussvorlage VL-322/2026 Seite 2 von 2
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