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Übersicht über die freiwilligen und pflichtigen Leistungen im Doppelhaushalt 2026/2027 inkl. Darstellung möglicher Verbesserungspotentiale
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 307/2026
Aktenzeichen: III/20
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Haupt- und Finanzausschuss X 22.09.2026
Rat X 06.10.2026
Betreff
Übersicht über die freiwilligen und pflichtigen Leistungen im Doppelhaushalt 2026/2027 inkl. Darstellung mögli-
cher Verbesserungspotentiale
V eranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
€
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres €
— in den Haushalten der folgenden Jahre €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 307/2026 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses nimmt der Rat die Aufgliederungen der freiwilligen und pflichti-
gen Aufwendungen zur Kenntnis.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beauftragt die Verwaltung, die Konsolidierungsuntersuchungen
fortzuführen und weiter zu berichten.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim hat mit Beschluss der Vorlage 236/2026 (1. Budgetbericht 2026 inkl. Investitionscontrolling,
Stichtag 30.04.2026) die Verwaltung beauftragt, eine Aufgliederung der Aufwendungen getrennt nach
1. Freiwillige Leistungen
2. Pflichtaufgaben ohne Weisung
3. Pflichtaufgaben nach Weisung
4. Prävention
vorzulegen (vgl. RAT 14.07.2026). Darüber hinaus sollen durch die Verwaltung mögliche Verbesserungspotentiale be-
nannt werden.
Kategorisierung der Leistungen
Die Aufgaben und Leistungen der Kommunen lassen sich nach ihrer rechtlichen Bindung grundsätzlich in drei Kategorien
unterteilen:
1. Freiwillige Leistungen bzw. Aufgaben
Freiwillige Leistungen (oder auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) sind jene Angelegenheiten einer Kommune, zu
deren Erfüllung keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2
GG) entscheidet die Kommune eigenständig über das „Ob“ und das „Wie“ der Aufgabenerfüllung. Ob eine Kommune diese
Aufgaben übernimmt, hängt von ihrem politischen Willen und vor allem von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ab.
2. Pflichtaufgaben ohne Weisung (Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben)
Bei den Pflichtaufgaben ohne Weisung handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, welche die Kommune
in eigener Verantwortung erfüllt. Demnach ist das „Ob“ gesetzlich vorgeschrieben, aber die Kommune hat beim „Wie“ (der
Art der Ausführung) einen gewissen Gestaltungsspielraum.
3. Pflichtaufgaben nach Weisung
Bei den Pflichtaufgaben nach Weisung handelt es sich um Aufgaben, die der Kommune von Bund und Land übertragen
wurden und die nach den fachlichen Vorgaben ausgeführt werden müssen. Die Kommune hat hierbei kaum Spielraum,
sowohl das „Ob“ als auch das „Wie“ sind durch rechtliche Grundlagen streng vorgegeben.
4. „Prävention“
Die Auswahl wurde durch die Verwaltung noch um eine vierte Kategorie „Prävention“ erweitert. Hier sollen Leistungen mit
einem besonderen Vorsorgegesichtspunkt erfasst werden, um Lasten in der Zukunft zu vermeiden.
Für die Erstellung der Aufgliederung sind die Aufwendungen des Doppelhaushaltes 2026/2027 den oben genannten Ka-
tegorien zugeordnet worden. Korrespondierende Erträge sind den entsprechenden Aufwendungen in Kategorie 1 zuge-
ordnet und werden saldiert dargestellt. Nicht zahlungswirksame Aufwendungen bzw. Erträge wie z.B. interne Leistungs-
verrechnungen oder Abschreibungen werden in dieser Auswertung nicht berücksichtigt.
Vorlage Nr.: 307/2026 . Seite 3 / 4
Auswertung der Aufwendungen im Doppelhaushalt 2026/2027
Kategorisiert und geprüft wurden für 2026 Aufwendungen i.H.v. 149.275.060 € und für 2027 Aufwendungen
i.H.v.152.509.269 €, die sich wie folgt auf die vier genannten Kategorien verteilen:
Ansatz Prozentuale Verteilung
Kategorie 2026 2027 2026 2027
1. Freiwillige Leistungen bzw. Aufgaben 7.125.230 € 6.792.850 € 4,77% 4,45%
2. Pflichtaufgaben ohne Weisung 71.372.630 € 71.963.819 € 47,81% 47,19%
3. Pflichtaufgaben nach Weisung 68.797.450 € 72.802.730 € 46,09% 47,74%
4. Prävention 1.979.750 € 949.870 € 1,33% 0,62%
Summe 149.275.060 € 152.509.269 € 100% 100%
In 2026 entfallen Aufwendungen i.H.v. 7.125.230 € und in 2027 Aufwendungen i.H.v. 6.792.850 € in Kategorie 1 „Freiwillige
Leistungen bzw. Aufgaben“. Die freiwilligen Leistungen machen in 2026 rund 4,77 % und in 2027 rund 4,45 % der Auf-
wendungen aus.
Die genaue Auflistung der einzelnen freiwilligen Leistungen/Aufgaben inkl. Beschreibung sowie Prognosewerte aus dem
1. Budgetbericht 2026 ist Anlage 1 zu entnehmen. Die Auflistung der Aufwendungen der jeweiligen Kategorien 2 bis 4 ist
den entsprechenden Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen.
Mögliche Verbesserungspotentiale
Gemäß den Prognosen des 1. Budgetberichts 2026 (Stichtag 30.04.2026) wird sich das negative Ergebnis der Ergebnis-
rechnung 2026 nach Abzug des Globalen Minderaufwands auf voraussichtlich rd. 20.824.630 € erhöhen. Um die künftige
Handlungsfähigkeit der Stadt Pulheim zu sichern, ist es notwendig Gegenmaßnahmen zu erörtern und zu prüfen. Neben
Möglichkeiten der Einnahmesteigerungen sind auch Möglichkeiten der Senkung bzw. des Verzichts auf Aufwendungen zu
prüfen. Ein wesentlicher Punkt für das prognostizierte Jahresergebnis ist die Verschiebung von Grundstücksverkäufen
von rd. 14 Mio. € vom Jahr 2026 in das Jahr 2027. Da es sich hierbei um einen einmaligen Effekt handelt, sind die Auf-
wendungen und Erträge im Rahmen der Grundstücksverkäufe in der vorliegenden Liste nicht berücksichtigt.
Möglichkeiten der Aufwandsreduzierungen
a) Kürzung bestimmter, ausgewählter (freiwilliger) Leistungen
Für die Erbringung freiwilliger Leistungen bzw. Aufgaben besteht rechtlich keine Verpflichtung für die Stadt, sodass hier
grundsätzlich Einsparpotential besteht. Vor der Kürzung bzw. Streichung der hierfür bereitgestellten Mittel, insbesondere
im laufenden Jahr, müssen bereits eingegangene Verpflichtungen vorab geprüft und beachtet werden. Noch verfügbare
Mittel könnten daher nicht ohne weiteres eingespart werden. Mit Blick auf den Jahresfortschritt würde eine nennenswerte
Einsparung noch im laufenden Jahr kaum realisierbar sein.
b) Pauschale Kürzungen der Budgets bzw. aller freiwilligen Leistungen um einen gewissen Prozentsatz
Neben der Sperrung einzelner, ausgewählter freiwilligen Leistungen könnte auch eine pauschale Kürzung aller freiwilligen
Leistungen um einen gewissen Prozentsatz in Betracht gezogen werden (sog. „Rasenmähermethode“). Hier gelten die
gleichen Annahmen wie im vorherigen Absatz, die tatsächlich möglichen Einspareffekte in 2026 werden aufgrund des weit
fortgeschritten Jahres als gering eingestuft.
Vorlage Nr.: 307/2026 . Seite 4 / 4
Selbst wenn ein Großteil der freiwilligen Leistungen in der Zukunft vollständig eingestellt würden, wäre der Effekt relativ
gering, da der prozentuale Anteil der freiwilligen Leistungen an den Gesamtaufwendungen des städtischen Haushalts mit
4,77 % im Haushaltsjahr 2026 und 4,45 % im Haushaltsjahr 2027 verhältnismäßig niedrig ist.
Die Pflichtaufgaben ohne Weisung (Kategorie 2), bei denen ein Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Art der Ausführung
besteht, machen demgegenüber fast die Hälfte der Gesamtaufwendungen aus, so dass hier höhere Einsparpotentiale zu
vermuten sind. Dies bedarf jedoch einer tiefergehenden Betrachtung der Prozesse und Strukturen in den betroffenen
Aufgabengebieten, was nur mittelfristig umsetzbar ist.
Möglichkeiten der Einnahmesteigerungen
Neben der Senkung bzw. dem Verzicht auf Aufwendungen sind auch potentielle Einnahmesteigerungen zu prüfen. Hierbei
sind die Gebühren, Beiträge und Steuern das zentrale Steuerungselement der Kommunen.
Gebühren/Beiträge
Um bei den Gebühren bzw. Beiträgen Einnahmesteigerungen zu generieren, sollten grundsätzlich alle Gebührensatzun-
gen der Stadt Pulheim durch die zuständigen Fachbereiche auf den Prüfstand gestellt werden. Hier bietet sich Potential
zur Einnahmensteigerung an, da die letzten Anpassungen einiger Gebührensatzungen teilweise mehrere Jahre zurücklie-
gen. Als Beispiele können z.B. die allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim aus dem Jahr 2013, die
Parkgebührenordnung aus dem Jahr 2021 oder die Entgeltordnung Brandschutz aus dem Jahr 2016 genannt werden.
Betrachtet man die allgemeinen Kostensteigerungen der letzten Jahre, ist eine Überprüfung der Gebührensätze durch die
entsprechenden Fachbereiche zu empfehlen, um die Kostendeckung weiterhin zu gewährleisten bzw. wieder herzustellen.
Ferner soll geprüft werden, wie ein Mechanismus etabliert werden kann, der eine stetige Anpassung der Gebührensätze
vorsieht.
Steuern
Ein weiteres Steuerungselement zur Einnahmesteigerung stellen Steuererhöhungen dar. Eine Anpassung der Steuerhe-
besätze erfolgte zuletzt zum 01.01.2026. Mit Blick darauf, dass die Hebesätze in Pulheim deutlich unter den durchschnitt-
lichen Hebesätzen der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen liegen, sollte eine Anhebung der Steuerhebesätze in die weiteren
Prüfungen einbezogen werden.
Fazit
Die Reduzierung von Aufwendungen bzw. die Erhöhung von Einnahmen können nur mittel- bis langfristig zu einer Ver-
besserung des Jahresergebnis führen. Insbesondere mit Blick auf die anhaltende Inanspruchnahme von Liquiditätskredi-
ten, muss daher bei der kommenden Haushaltsplanung die Senkung der Aufwendung und Erhöhung der Erträge im Fokus
stehen. Hierfür bietet die erarbeitete Kategorisierung der Aufwendungen eine Grundlage, um weitergehende Prüfungen
vorzunehmen und Konsolidierungsvorschläge erarbeiten zu können.
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