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Bauprogramm Kirchstraße (Wilhelmstraße und Karlstraße)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-10-12
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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Nein FBIII / FD 66 Straßen und Entsorgung öffentlich Drucksache 212/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Infrastruktur 17.09.2026 Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026 schuss Rat 12.10.2026 Bauprogramm Kirchstraße (Wilhelmstraße und Karlstraße) Beschlussvorschlag: Das Bauprogramm für den Vollausbau und die Verbesserung des Bauabschnitts der Kirch- straße von der Wilhelmstraße bis zur Karlstraße sowie des anschließenden Teilstücks der Karlstraße bis Höhe Hausnummer 28 wird entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten La- geplan und den als Anlage 2 beigefügten Regelquerschnitten beschlossen. Ziele: Ziel des Bauprogramms ist der vollständige, den heutigen technischen Anforderungen entsprechende Ausbau der Kirchstraße und einem kleinen Teil der Karlstraße sowie ihre erstmalige KFZ-verkehrliche Anbindung an die Wilhelmstraße Darüber hinaus werden mit diesem Beschluss die erforderlichen Voraussetzungen für eine beitragsrechtliche Abrechnung der Baumaßnahme geschaffen. Die Maßnahme gliedert sich damit in das Ziel einer städtebaulichen und funktionalen Aufwertung der Innenstadt ein. Hierzu gehören ein geordneter, ansprechender und barrierefreier öffentlicher Raum sowie die qualitative Verbesserung der öffentlichen Räume. Kurzbegründung: Die Kirchstraße weist im Bestand erhebliche bauliche und funktionale Defizite auf. Sie ist derzeit nicht für den Kfz-Verkehr an die Wilhelmstraße angebunden; die Anbindung erfolgt über die Nordwalder Straße und den Sanduferplatz. Im Übergangsbereich zur Wilhelmstraße besteht ein Wendehammer. Gleichzeitig verläuft dort eine Radverkehrsverbindung in Richtung des Kreisverkehrs. Der vorhandene Straßenraum ist durch eine etwa 6,00 m breite Fahrbahn und unterschiedlich breite Nebenanlagen geprägt. Die Gehwegbreiten liegen nach dem Entwurfsbericht zwischen 1,70 m und 6,00 m. Im Bereich vorhandener Bäume bestehen zudem Aufwölbungen im Pflaster und beschädigte Bordsteine; die vorhandenen Baumscheiben sind teilweise sehr klein. Mit dem Vollausbau wird die Fahrbahn entsprechend den aktuellen Regeln der Technik neu und deutlich standsicherer aufgebaut. Gleichzeitig wird die Fahrbahn aufgrund der künftigen Einbahnstraßenregelung auf 4,25 m reduziert. Diese Breite ermöglicht nach der Planung weiterhin die Begegnung eines Pkw mit einem Fahrrad und entspricht zugleich dem in der Planung angesetzten maximalen Maß für Einbahnstraßen gemäß der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Der dadurch gewonnene Straßenraum wird insbesondere für die Verbesserung der Nebenanlagen genutzt. Damit handelt es sich nicht lediglich um eine gestalterische Erneuerung des vorhandenen Straßenraums, sondern um eine grundlegende technische und funktionale Verbesserung der Verkehrsanlage. Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein Fördermaßnahme: X Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme Kirchstraße brutto (vgl. BV 145/2026): 460.000,00 € Die notwendigen Mittel für die Maßnahme Kirchstraße sind im städtischen Haushalt veran- schlagt. Die konkrete Förderhöhe nach § 8a KAG NRW kann derzeit noch nicht abschlie- ßend beziffert werden und kann erst mit der Abrechnung der Maßnahme erfolgen. Klimaverträglichkeit: Die Maßnahme ist mit dem Einsatz von Baustoffen, Baumaschinen und den damit verbundenen Emissionen verbunden. Dem stehen langfristige Verbesserungen insbesondere für den Fuß- und Radverkehr sowie eine nachhaltigere Nutzung des vorhandenen Straßenraums gegenüber. Die vorgesehene Vergrößerung der Baumscheiben und die zusätzlichen Baumstandorte verbessern die Begrünung und tragen zu den im Zusammenhang mit dem Sandufer formulierten Zielen eines klimaangepassten öffentlichen Raums bei. Sachdarstellung: Die Ausführungsplanung, auf der dieses Bauprogramm fußt, wurde in der Beschlussvorlage 145 aus 2026 dem Ausschuss für Infrastruktur am 29.06.2026 vorgestellt und beschlossen. Mit dieser Vorlage sollen die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die Abrechnung der Baumaßnahme geschaffen werden. Die beitragsrechtlich maßgebliche Anlage umfasst die Kirchstraße von der Wilhelmstraße bis zur Karlstraße und die daran anschließende Karlstraße bis zur Wilhelmstraße. Gegenstand des vorliegenden Bauprogramms ist hiervon der im Lageplan gekennzeichnete Bauabschnitt bis Höhe Karlstraße Hausnummer 28. Die Kirchstraße bildet eine wichtige innerstädtische Verbindung zwischen dem Bereich Sandufer/Karlstraße und der Wilhelmstraße. Sie ist durch eine gemischte Nutzung mit öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen sowie der Gustav-Adolf- Kirche geprägt. Im Bestand ist die Kirchstraße für den Kfz-Verkehr nicht an die Wilhelmstraße angebunden. Die Anbindung erfolgt über die Nordwalder Straße und den Sanduferplatz. Im westlichen Bereich endet die Kirchstraße in einem Wendehammer; lediglich Fuß- und Radverkehr können weiter in Richtung Wilhelmstraße geführt werden. Mit der geplanten Maßnahme wird dieser Zustand grundlegend verändert. Neuordnung der Verkehrsführung und des Straßenquerschnitts Beschlussvorlage 212/2026 Seite 2 von 5 Die Kirchstraße wird vollständig an die Wilhelmstraße angeschlossen und künftig als Einbahnstraße in Richtung Karlstraße geführt. Diese Vorgabe war bereits Grundlage der im Entwurfsbericht untersuchten Planungskonzepte. Der bisherige Wendehammer entfällt. Damit sind die dort heute erforderlichen Wende- und Rangierbewegungen künftig nicht mehr notwendig. Gleichzeitig entsteht eine direktere verkehrliche Verbindung zur Wilhelmstraße. Die Neuordnung ermöglicht einen flüssigeren Verkehrsablauf und eine bessere Erreichbarkeit. Die vorhandene Fahrbahn der Kirchstraße weist eine Breite von rund 6,00 m auf. Mit Einführung der Einbahnstraßenregelung kann diese auf 4,25 m reduziert werden. Nach dem Entwurfsbericht ist bei dieser Breite die Begegnung zwischen Pkw und Fahrrad weiterhin möglich. Damit wird der Straßenraum zugunsten des Fußverkehrs neu verteilt. Fahrbahn Der vorhandene Fahrbahnaufbau ist nach den vorliegenden Bodenuntersuchungen uneinheitlich. Er besteht aus etwa 4 cm Asphaltdecke, 2 bis 6 cm Asphalttragschicht und 14 bis 24 cm Schottertragschicht. An den untersuchten Stellen weist der vorhandene Fahrbahnaufbau einen uneinheitlichen und gegenüber dem geplanten Aufbau deutlich geringeren Gesamtaufbau in einer Größenordnung von rund 30 cm auf. Der neue Fahrbahnaufbau wird mit insgesamt 60 cm hergestellt: • 4 cm Asphaltdecke, • 16 cm Asphalttragschicht, • 40 cm Schottertragschicht. Damit wird der vorhandene Aufbau nicht lediglich wiederhergestellt, sondern in seiner Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit wesentlich verbessert und an die aktuellen technischen Anforderungen angepasst. Gleichzeitig wird der vorhandene „Flickenteppich“, der unter anderem durch frühere Aufbrüche entstanden ist, vollständig beseitigt. Gehwege, Barrierefreiheit und Grundstückszufahrten Die Gehwege bestehen derzeit größtenteils aus Kleinsteinpflaster und sind teilweise deutlich uneben. Ihr Unterbau ist uneinheitlich und entspricht nicht durchgehend einem regelgerechten Aufbau. Teilweise wurde lediglich eine etwa 10 cm starke Bettung ohne Schotterunterbau festgestellt. Der neue Regelaufbau der Gehwege beträgt 32 cm und besteht aus 8 cm Betonplatten, 4 cm Bettung und 20 cm Frostschutzschicht. In den Grundstückszufahrten wird der Gesamtaufbau aufgrund der höheren Belastung auf 48 cm verstärkt. Die Verbreiterung der Nebenanlagen stellt einen wesentlichen funktionalen Vorteil der Maßnahme dar. Der aktuelle Lageplan zeigt die konkretisierte Flächenaufteilung und insbesondere die Einbeziehung des Sparkassengrundstücks in die Planung. Soweit für die Herstellung der erforderlichen Gehwegbreiten notwendig, sollen Flächen im Bereich der Sparkasse erworben werden. Straßenentwässerung Aufgrund der Neuordnung des Straßenquerschnitts sowie der veränderten Fahrbahnbreite und Höhenlage können die vorhandenen Rinnen und Straßenabläufe nicht unverändert in ihrer bisherigen Lage erhalten bleiben. Ihre Aufnahme, Verlegung und Wiederherstellung einschließlich der erforderlichen Anpassung beziehungsweise Neuherstellung der Beschlussvorlage 212/2026 Seite 3 von 5 zugehörigen Anschlussleitungen ist technisch erforderlich, um die Fahrbahn- und Gehweganlagen ordnungsgemäß und funktionsfähig herzustellen. Derzeit besteht entlang der Kirchstraße eine einteilige Rinne mit Straßenabläufen mit 50 cm breiten Straßenentwässerungsabläufen. Künftig wird eine zweiteilige Rinne mit 30 cm breiten Straßenentwässerungsabläufen hergestellt. Der aktuelle Plan weist entsprechende Rinnenausbildungen ausdrücklich aus, darunter eine zweizeilige Rinne sowie Bordrinnen mit 30 cm Breite. Durch die Neuanlage entsprechend den heutigen technischen Anforderungen sowie die Anpassung der Höhen und Gefälle ist zugleich eine Verbesserung der Wasserführung zu erwarten. Die Sanierung der Hausanschlüsse ist nicht Bestandteil des beitrags-/erstattungsrechtlichen Bauprogramms der Kirchstraße. Die Maßnahmen werden lediglich aus baubetrieblichen Gründen koordiniert. Die hierauf entfallenden Kosten werden gesondert erfasst und dem Straßenbauaufwand nicht zugerechnet. Beleuchtung Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird durch die Maßnahme weder erweitert noch als selbständige Teileinrichtung erneuert oder verbessert. Soweit infolge des Straßen- und Gehwegausbaus technisch notwendige Anpassungsarbeiten an vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen erforderlich werden, werden diese als Folgemaßnahmen ausgeführt. Im Übrigen sind Beleuchtungsarbeiten nicht Bestandteil des beitrags- /erstattungsfähigen Bauprogramms. Radverkehr und Anbindung an die Wilhelmstraße Ein besonderer planerischer Schwerpunkt liegt auf dem Anschluss der Kirchstraße an die Wilhelmstraße. Im Vorentwurf wurden hierfür mehrere Varianten untersucht. Dabei wurden unter anderem die Führung des Radverkehrs, die Querungsmöglichkeiten, Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Baumbestand, ruhender Verkehr und Kosten bewertet. Die Variante 2.3, die einen kurzen Abschnitt des bestehenden Zweirichtungsradweges beibehält, schnitt in der Bewertung am besten ab und liegt der weiteren Planung zugrunde. Die vorgesehene Fahrbahnbreite von 4,25 m berücksichtigt sowohl den Begegnungsfall Pkw/Rad als auch die Befahrbarkeit des Einmündungsbereichs mit einem dreiachsigen Müllfahrzeug. Damit beruht die vorgesehene Straßenbreite nicht allein auf gestalterischen Erwägungen, sondern auf den funktionalen Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsarten. Die Wilhelmstraße selbst ist nicht Bestandteil der für die Erstattung maßgeblichen Anlage Kirchstraße/Karlstraße. Die im Bereich der Wilhelmstraße aufgrund der neuen Anbindung erforderlichen Anschluss- und Anpassungsarbeiten werden kostenmäßig gesondert erfasst und nur insoweit dem erstattungsfähigen Aufwand der Maßnahme Kirchstraße/Karlstraße zugeordnet, wie sie durch diese Straßenausbaumaßnahme technisch veranlasst und von der Stadt zu tragen sind. Baumbestand und Gestaltung Auch der vorhandene Baumbestand wurde in der Planung berücksichtigt. Im Bestand befinden sich fünf Baumstandorte, darunter zwei ältere Linden im Bereich der Sparkasse. Gerade dort bestehen durch Wurzelwachstum bereits Aufwölbungen im Pflaster und Schäden an den Bordsteinen. Die Planung sieht daher eine Vergrößerung der Baumscheiben bis zum Fahrbahnrand sowie Möglichkeiten für zusätzliche Baumstandorte vor. Im Bereich der Anbindung an die Wilhelmstraße waren zugleich Eingriffe in den Baumbestand Gegenstand der Planung; für Beschlussvorlage 212/2026 Seite 4 von 5 betroffene Bereiche wurden Ersatzpflanzungen sowie eine weitere baumfachliche Begutachtung vorgesehen. In Summe erfährt der Baumbestand daher mit Fertigstellung der Maßnahme eine deutliche Aufwertung. Koordinierung mit den Hausanschlusssanierungen Im Zusammenhang mit dem Vollausbau sollen diejenigen Hausanschlüsse, deren Sanierung nur in offener Bauweise möglich ist, vor bzw. gemeinsam mit dem Straßenbau erneuert werden. Damit werden alle bekannten und erforderlichen Maßnahmen durchgeführt, so dass darüber hinaus aktuell kein weiterer Sanierungsbedarf erkennbar ist. Sanierungen, die in geschlossener Bauweise durchgeführt werden können, werden dagegen von der Straßenbaumaßnahme entkoppelt und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Zusammenfassende Bewertung Das Bauprogramm Kirchstraße geht deutlich über eine bloße Wiederherstellung oder gestalterische Umgestaltung des vorhandenen Straßenraums hinaus. Gegenüber dem Bestand ergeben sich insbesondere ein vollständig neuer und wesentlich tragfähigerer Fahrbahnaufbau, eine Reduzierung und Neuordnung der Fahrbahn zugunsten der Nebenanlagen, verbesserte und barrierearme Gehwege, verstärkte Grundstückszufahrten, eine neu geordnete Straßenentwässerung sowie eine grundlegende Änderung der Verkehrsführung durch die Anbindung an die Wilhelmstraße und die Einführung der Einbahnstraßenregelung. Die Maßnahme beseitigt damit bestehende bauliche und funktionale Defizite und führt zu einer dauerhaften technischen, verkehrlichen und städtebaulichen Verbesserung der Kirchstraße. Gleichzeitig stellt sie die funktionale Verbindung zur Umgestaltung des Sandufers und damit zur Aufwertung des innerstädtischen öffentlichen Raums her. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Kevin Schwering 663 66 20 III Beschlussvorlage 212/2026 Seite 5 von 5

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