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Bauprogramm Kirchstraße (Wilhelmstraße und Karlstraße)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Emsdetten |
| Datum | 2026-10-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage
Der Bürgermeister Anlagen: Nein
FBIII / FD 66 Straßen und Entsorgung
öffentlich Drucksache 212/2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Infrastruktur 17.09.2026
Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026
schuss
Rat 12.10.2026
Bauprogramm Kirchstraße (Wilhelmstraße und Karlstraße)
Beschlussvorschlag:
Das Bauprogramm für den Vollausbau und die Verbesserung des Bauabschnitts der Kirch-
straße von der Wilhelmstraße bis zur Karlstraße sowie des anschließenden Teilstücks der
Karlstraße bis Höhe Hausnummer 28 wird entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten La-
geplan und den als Anlage 2 beigefügten Regelquerschnitten beschlossen.
Ziele:
Ziel des Bauprogramms ist der vollständige, den heutigen technischen Anforderungen
entsprechende Ausbau der Kirchstraße und einem kleinen Teil der Karlstraße sowie ihre
erstmalige KFZ-verkehrliche Anbindung an die Wilhelmstraße Darüber hinaus werden mit
diesem Beschluss die erforderlichen Voraussetzungen für eine beitragsrechtliche Abrechnung
der Baumaßnahme geschaffen.
Die Maßnahme gliedert sich damit in das Ziel einer städtebaulichen und funktionalen
Aufwertung der Innenstadt ein. Hierzu gehören ein geordneter, ansprechender und
barrierefreier öffentlicher Raum sowie die qualitative Verbesserung der öffentlichen Räume.
Kurzbegründung:
Die Kirchstraße weist im Bestand erhebliche bauliche und funktionale Defizite auf. Sie ist
derzeit nicht für den Kfz-Verkehr an die Wilhelmstraße angebunden; die Anbindung erfolgt
über die Nordwalder Straße und den Sanduferplatz. Im Übergangsbereich zur Wilhelmstraße
besteht ein Wendehammer. Gleichzeitig verläuft dort eine Radverkehrsverbindung in Richtung
des Kreisverkehrs.
Der vorhandene Straßenraum ist durch eine etwa 6,00 m breite Fahrbahn und unterschiedlich
breite Nebenanlagen geprägt. Die Gehwegbreiten liegen nach dem Entwurfsbericht zwischen
1,70 m und 6,00 m. Im Bereich vorhandener Bäume bestehen zudem Aufwölbungen im
Pflaster und beschädigte Bordsteine; die vorhandenen Baumscheiben sind teilweise sehr
klein.
Mit dem Vollausbau wird die Fahrbahn entsprechend den aktuellen Regeln der Technik neu
und deutlich standsicherer aufgebaut. Gleichzeitig wird die Fahrbahn aufgrund der künftigen
Einbahnstraßenregelung auf 4,25 m reduziert. Diese Breite ermöglicht nach der Planung
weiterhin die Begegnung eines Pkw mit einem Fahrrad und entspricht zugleich dem in der
Planung angesetzten maximalen Maß für Einbahnstraßen gemäß der Richtlinie zur Anlage
von Stadtstraßen (RASt 06).
Der dadurch gewonnene Straßenraum wird insbesondere für die Verbesserung der
Nebenanlagen genutzt. Damit handelt es sich nicht lediglich um eine gestalterische
Erneuerung des vorhandenen Straßenraums, sondern um eine grundlegende technische und
funktionale Verbesserung der Verkehrsanlage.
Finanzielle Auswirkungen:
X Ja Nein
Fördermaßnahme:
X Ja Nein
Gesamtkosten der Maßnahme Kirchstraße brutto (vgl. BV 145/2026): 460.000,00 €
Die notwendigen Mittel für die Maßnahme Kirchstraße sind im städtischen Haushalt veran-
schlagt. Die konkrete Förderhöhe nach § 8a KAG NRW kann derzeit noch nicht abschlie-
ßend beziffert werden und kann erst mit der Abrechnung der Maßnahme erfolgen.
Klimaverträglichkeit:
Die Maßnahme ist mit dem Einsatz von Baustoffen, Baumaschinen und den damit
verbundenen Emissionen verbunden. Dem stehen langfristige Verbesserungen insbesondere
für den Fuß- und Radverkehr sowie eine nachhaltigere Nutzung des vorhandenen
Straßenraums gegenüber.
Die vorgesehene Vergrößerung der Baumscheiben und die zusätzlichen Baumstandorte
verbessern die Begrünung und tragen zu den im Zusammenhang mit dem Sandufer
formulierten Zielen eines klimaangepassten öffentlichen Raums bei.
Sachdarstellung:
Die Ausführungsplanung, auf der dieses Bauprogramm fußt, wurde in der Beschlussvorlage
145 aus 2026 dem Ausschuss für Infrastruktur am 29.06.2026 vorgestellt und beschlossen.
Mit dieser Vorlage sollen die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die Abrechnung der
Baumaßnahme geschaffen werden.
Die beitragsrechtlich maßgebliche Anlage umfasst die Kirchstraße von der Wilhelmstraße bis
zur Karlstraße und die daran anschließende Karlstraße bis zur Wilhelmstraße. Gegenstand
des vorliegenden Bauprogramms ist hiervon der im Lageplan gekennzeichnete Bauabschnitt
bis Höhe Karlstraße Hausnummer 28.
Die Kirchstraße bildet eine wichtige innerstädtische Verbindung zwischen dem Bereich
Sandufer/Karlstraße und der Wilhelmstraße. Sie ist durch eine gemischte Nutzung mit
öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen sowie der Gustav-Adolf-
Kirche geprägt.
Im Bestand ist die Kirchstraße für den Kfz-Verkehr nicht an die Wilhelmstraße angebunden.
Die Anbindung erfolgt über die Nordwalder Straße und den Sanduferplatz. Im westlichen
Bereich endet die Kirchstraße in einem Wendehammer; lediglich Fuß- und Radverkehr können
weiter in Richtung Wilhelmstraße geführt werden.
Mit der geplanten Maßnahme wird dieser Zustand grundlegend verändert.
Neuordnung der Verkehrsführung und des Straßenquerschnitts
Beschlussvorlage 212/2026 Seite 2 von 5
Die Kirchstraße wird vollständig an die Wilhelmstraße angeschlossen und künftig als
Einbahnstraße in Richtung Karlstraße geführt. Diese Vorgabe war bereits Grundlage der im
Entwurfsbericht untersuchten Planungskonzepte.
Der bisherige Wendehammer entfällt. Damit sind die dort heute erforderlichen Wende- und
Rangierbewegungen künftig nicht mehr notwendig. Gleichzeitig entsteht eine direktere
verkehrliche Verbindung zur Wilhelmstraße. Die Neuordnung ermöglicht einen flüssigeren
Verkehrsablauf und eine bessere Erreichbarkeit.
Die vorhandene Fahrbahn der Kirchstraße weist eine Breite von rund 6,00 m auf. Mit
Einführung der Einbahnstraßenregelung kann diese auf 4,25 m reduziert werden. Nach dem
Entwurfsbericht ist bei dieser Breite die Begegnung zwischen Pkw und Fahrrad weiterhin
möglich.
Damit wird der Straßenraum zugunsten des Fußverkehrs neu verteilt.
Fahrbahn
Der vorhandene Fahrbahnaufbau ist nach den vorliegenden Bodenuntersuchungen
uneinheitlich. Er besteht aus etwa 4 cm Asphaltdecke, 2 bis 6 cm Asphalttragschicht und 14
bis 24 cm Schottertragschicht. An den untersuchten Stellen weist der vorhandene
Fahrbahnaufbau einen uneinheitlichen und gegenüber dem geplanten Aufbau deutlich
geringeren Gesamtaufbau in einer Größenordnung von rund 30 cm auf.
Der neue Fahrbahnaufbau wird mit insgesamt 60 cm hergestellt:
• 4 cm Asphaltdecke,
• 16 cm Asphalttragschicht,
• 40 cm Schottertragschicht.
Damit wird der vorhandene Aufbau nicht lediglich wiederhergestellt, sondern in seiner
Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit wesentlich verbessert und an die aktuellen technischen
Anforderungen angepasst.
Gleichzeitig wird der vorhandene „Flickenteppich“, der unter anderem durch frühere Aufbrüche
entstanden ist, vollständig beseitigt.
Gehwege, Barrierefreiheit und Grundstückszufahrten
Die Gehwege bestehen derzeit größtenteils aus Kleinsteinpflaster und sind teilweise deutlich
uneben. Ihr Unterbau ist uneinheitlich und entspricht nicht durchgehend einem regelgerechten
Aufbau. Teilweise wurde lediglich eine etwa 10 cm starke Bettung ohne Schotterunterbau
festgestellt.
Der neue Regelaufbau der Gehwege beträgt 32 cm und besteht aus 8 cm Betonplatten, 4 cm
Bettung und 20 cm Frostschutzschicht. In den Grundstückszufahrten wird der Gesamtaufbau
aufgrund der höheren Belastung auf 48 cm verstärkt.
Die Verbreiterung der Nebenanlagen stellt einen wesentlichen funktionalen Vorteil der
Maßnahme dar. Der aktuelle Lageplan zeigt die konkretisierte Flächenaufteilung und
insbesondere die Einbeziehung des Sparkassengrundstücks in die Planung.
Soweit für die Herstellung der erforderlichen Gehwegbreiten notwendig, sollen Flächen im
Bereich der Sparkasse erworben werden.
Straßenentwässerung
Aufgrund der Neuordnung des Straßenquerschnitts sowie der veränderten Fahrbahnbreite
und Höhenlage können die vorhandenen Rinnen und Straßenabläufe nicht unverändert in ihrer
bisherigen Lage erhalten bleiben. Ihre Aufnahme, Verlegung und Wiederherstellung
einschließlich der erforderlichen Anpassung beziehungsweise Neuherstellung der
Beschlussvorlage 212/2026 Seite 3 von 5
zugehörigen Anschlussleitungen ist technisch erforderlich, um die Fahrbahn- und
Gehweganlagen ordnungsgemäß und funktionsfähig herzustellen.
Derzeit besteht entlang der Kirchstraße eine einteilige Rinne mit Straßenabläufen mit 50 cm
breiten Straßenentwässerungsabläufen. Künftig wird eine zweiteilige Rinne mit 30 cm breiten
Straßenentwässerungsabläufen hergestellt. Der aktuelle Plan weist entsprechende
Rinnenausbildungen ausdrücklich aus, darunter eine zweizeilige Rinne sowie Bordrinnen mit
30 cm Breite.
Durch die Neuanlage entsprechend den heutigen technischen Anforderungen sowie die
Anpassung der Höhen und Gefälle ist zugleich eine Verbesserung der Wasserführung zu
erwarten.
Die Sanierung der Hausanschlüsse ist nicht Bestandteil des beitrags-/erstattungsrechtlichen
Bauprogramms der Kirchstraße. Die Maßnahmen werden lediglich aus baubetrieblichen
Gründen koordiniert. Die hierauf entfallenden Kosten werden gesondert erfasst und dem
Straßenbauaufwand nicht zugerechnet.
Beleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird durch die Maßnahme weder erweitert noch als
selbständige Teileinrichtung erneuert oder verbessert. Soweit infolge des Straßen- und
Gehwegausbaus technisch notwendige Anpassungsarbeiten an vorhandenen
Beleuchtungseinrichtungen erforderlich werden, werden diese als Folgemaßnahmen
ausgeführt. Im Übrigen sind Beleuchtungsarbeiten nicht Bestandteil des beitrags-
/erstattungsfähigen Bauprogramms.
Radverkehr und Anbindung an die Wilhelmstraße
Ein besonderer planerischer Schwerpunkt liegt auf dem Anschluss der Kirchstraße an die
Wilhelmstraße. Im Vorentwurf wurden hierfür mehrere Varianten untersucht. Dabei wurden
unter anderem die Führung des Radverkehrs, die Querungsmöglichkeiten, Barrierefreiheit,
Verkehrssicherheit, Baumbestand, ruhender Verkehr und Kosten bewertet.
Die Variante 2.3, die einen kurzen Abschnitt des bestehenden Zweirichtungsradweges
beibehält, schnitt in der Bewertung am besten ab und liegt der weiteren Planung zugrunde.
Die vorgesehene Fahrbahnbreite von 4,25 m berücksichtigt sowohl den Begegnungsfall
Pkw/Rad als auch die Befahrbarkeit des Einmündungsbereichs mit einem dreiachsigen
Müllfahrzeug.
Damit beruht die vorgesehene Straßenbreite nicht allein auf gestalterischen Erwägungen,
sondern auf den funktionalen Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsarten.
Die Wilhelmstraße selbst ist nicht Bestandteil der für die Erstattung maßgeblichen Anlage
Kirchstraße/Karlstraße. Die im Bereich der Wilhelmstraße aufgrund der neuen Anbindung
erforderlichen Anschluss- und Anpassungsarbeiten werden kostenmäßig gesondert erfasst
und nur insoweit dem erstattungsfähigen Aufwand der Maßnahme Kirchstraße/Karlstraße
zugeordnet, wie sie durch diese Straßenausbaumaßnahme technisch veranlasst und von der
Stadt zu tragen sind.
Baumbestand und Gestaltung
Auch der vorhandene Baumbestand wurde in der Planung berücksichtigt. Im Bestand befinden
sich fünf Baumstandorte, darunter zwei ältere Linden im Bereich der Sparkasse. Gerade dort
bestehen durch Wurzelwachstum bereits Aufwölbungen im Pflaster und Schäden an den
Bordsteinen.
Die Planung sieht daher eine Vergrößerung der Baumscheiben bis zum Fahrbahnrand sowie
Möglichkeiten für zusätzliche Baumstandorte vor. Im Bereich der Anbindung an die
Wilhelmstraße waren zugleich Eingriffe in den Baumbestand Gegenstand der Planung; für
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betroffene Bereiche wurden Ersatzpflanzungen sowie eine weitere baumfachliche
Begutachtung vorgesehen. In Summe erfährt der Baumbestand daher mit Fertigstellung der
Maßnahme eine deutliche Aufwertung.
Koordinierung mit den Hausanschlusssanierungen
Im Zusammenhang mit dem Vollausbau sollen diejenigen Hausanschlüsse, deren Sanierung
nur in offener Bauweise möglich ist, vor bzw. gemeinsam mit dem Straßenbau erneuert
werden. Damit werden alle bekannten und erforderlichen Maßnahmen durchgeführt, so dass
darüber hinaus aktuell kein weiterer Sanierungsbedarf erkennbar ist.
Sanierungen, die in geschlossener Bauweise durchgeführt werden können, werden dagegen
von der Straßenbaumaßnahme entkoppelt und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Zusammenfassende Bewertung
Das Bauprogramm Kirchstraße geht deutlich über eine bloße Wiederherstellung oder
gestalterische Umgestaltung des vorhandenen Straßenraums hinaus. Gegenüber dem
Bestand ergeben sich insbesondere ein vollständig neuer und wesentlich tragfähigerer
Fahrbahnaufbau, eine Reduzierung und Neuordnung der Fahrbahn zugunsten der
Nebenanlagen, verbesserte und barrierearme Gehwege, verstärkte Grundstückszufahrten,
eine neu geordnete Straßenentwässerung sowie eine grundlegende Änderung der
Verkehrsführung durch die Anbindung an die Wilhelmstraße und die Einführung der
Einbahnstraßenregelung.
Die Maßnahme beseitigt damit bestehende bauliche und funktionale Defizite und führt zu einer
dauerhaften technischen, verkehrlichen und städtebaulichen Verbesserung der Kirchstraße.
Gleichzeitig stellt sie die funktionale Verbindung zur Umgestaltung des Sandufers und damit
zur Aufwertung des innerstädtischen öffentlichen Raums her.
Sichtvermerke
Verfasser/in Mitzeichnung BM
Kevin Schwering 663 66 20 III
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