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Münsterstraße - Ausführungsplanung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-10-12
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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FBIII / FD 66 Straßen und Entsorgung öffentlich Drucksache 179/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Infrastruktur 17.09.2026 Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026 schuss Rat 12.10.2026 Münsterstraße - Ausführungsplanung Beschlussvorschlag: Die vorliegende Ausführungsplanung zum Ausbau der Münsterstraße zwischen dem Knoten- punkt Münsterstraße und Im Hagenkamp , der B481 und der Sternstraße wird beschlossen Ziele: Erstellung einer einheitlich durchgängigen, komfortablen, sicheren sowie einfach nachvoll- ziehbaren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden entlang der Münsterstraße im vorgesehenen Baubereich. Kurzbegründung: Aufgrund verkehrlicher und baulicher Defizite ist vorgesehen, die Münsterstraße zwischen dem Knotenpunkt Münsterstraße und Im Hagenkamp , der B481 und der Sternstraße unter Nutzung von Fördermitteln (EFRE) umzubauen. Hierzu wurden im Verlauf der Planung Baustandards für die unterschiedlichen Teilabschnitte der Münsterstraße ausgearbeitet, wel- che dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Vorliegende Ausführungsplanung wurde dabei auf Basis der beschlossenen Entwurfsplanung weiterentwickelt. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X Fördermaßnahme: Ja Nein X Baukosten der Maßnahme: 2.011.400 € Honorarkosten: 253.500 € Gesamtkosten der Maßnahme: 2.264.900 € Finanzierung Maßnahmenbezogene Einnahmen: KAG-Beitragserstattung durch das Land NRW: 617.300 € Verbleibender Betrag („anrechenbare Kosten“) 1.647.600 € EFRE-Zuwendung (bis 80% der anrechenbaren Kosten) 1.318.000 € Städtischer Eigenanteil: 329.600 € Jährliche Folgekosten: Durch die Entsiegelung und Schaffung neuer Grünflächen entsteht ein zusätzlicher Unterhaltungsaufwand für den BBH. Förderung Die Maßnahme entspricht den Zielsetzungen des Förderaufrufs „Nachhaltige Städtische Mo- bilität für alle“ im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und wurde erfolg- reich in das Förderprogramm aufgenommen. Die EFRE-Förderung stellt eine flexible und verlässliche Finanzierungsgrundlage dar und er- möglicht eine zeitlich abgestimmte Umsetzung der Maßnahmen an der Münsterstraße. Beitragsrechtliche Einordnung Die mit diesem Beschluss gebilligte Ausführungsplanung dient der baulich-technischen Kon- kretisierung der Maßnahme. Die abschließende beitragsrechtliche Bewertung bleibt einer ge- sonderten Prüfung vorbehalten und wird mit diesem Beschluss nicht festgelegt. Eine Festle- gung über die beitragsrechtliche Anlagenbildung, die Abgrenzung zu angrenzenden Maß nahmen oder Verkehrsanlagen sowie die Zuordnung einzelner Flächen oder Teileinrichtun- gen zu einer bestimmten öffentlichen Verkehrsanlage wird durch diesen Beschluss nicht ab schließend getroffen. Die Bauabschnittsbildung sowie die gemeinsame Ausschreibung dienen ausschließlich der baubetrieblichen Organisation. Hiermit ist keine beitragsrechtliche Festlegung hinsichtlich der Anlagenbildung, Maßnahmenabgrenzung oder späteren Kostenzuordnung verbunden. Klimaverträglichkeit: Die geplanten Ausbaumaßnahmen führen zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit und ei- ner Versteigung des Verkehrsflusses. Dies führt zu insgesamt verringerten Treibhausemmis- sionen. Sachdarstellung: Der Straßenzug Münsterstraße und Hansestraße zwischen den Knotenpunkten Im Hagen- kamp , B481 und Sternstraße weist von der Einmündung Im Hagenkamp bis zur B 481 bzw. bis zur Sternstraße zahlreiche bauliche und funktionale Mängel auf. Die vollständige Erneue- rung des Straßenabschnittes wurde daher mit den Vorlagen 158/2023 und 39/2025 vorberei- tet und beschlossen. In der Folge wurde die Entwurfsplanung weiter zur vorliegenden Ausführungsplanung ausge- arbeitet. Die Ausführungsplanung wurde im Rahmen eines Sicherheitsaudits am 27.06.2026 überprüft (Anlage 1). Die im Audit festgestellten Defizite wurden anschließend bewertet und im weite- ren Planungsprozess berücksichtigt. Ein Teil der Hinweise konnte durch Anpassungen der Planung umgesetzt und die entsprechenden Defizite behoben werden. Weitere Feststellun- gen betreffen bestehende Gegebenheiten außerhalb der festgelegten Baugrenzen und kön- nen daher im Rahmen der vorliegenden Maßnahme nicht beseitigt werden. Darüber hinaus wurden einzelne Hinweise nach fachlicher Prüfung bewertet und nicht berücksichtigt. (An- lage 2) In den nachfolgenden Ausführungen wird an verschiedenen Stellen Bezug auf die Ergeb- nisse des Sicherheitsaudits genommen. Im Wesentlichen werden die Änderungen zur Aus- führungsplanung beleuchtet. Zur Erinnerung wird an dieser Stelle die Darstellung der einzelnen Abschnitte der Baumaß- nahme eingefügt. Die Planungsanpassungen werden geordnet nach den einzelnen Abschnit- ten tiefer erläutert. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 2 von 16 Maßnahmeneinteilung: Beschlussvorlage 179/2026 Seite 3 von 16 Knotenpunkt Münsterstraße / Im Hagenkamp: Infolge der hohen Verkehrsbelastung dieses Knotenpunktes sowie der Unfallhäufungen an diesem Knotenpunkt ist ein vollständiger Umbau zu einem Kreisverkehr vorgesehen. An allen drei Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehres ist es vorgesehen, den Fußverkehr ge- sichert mittels Fahrspurtrennung und Fußgängerüberweg über die Fahrbahn zu leiten. Diese Bereiche sind vollständig inklusiv gestaltet. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 4 von 16 Im westlichen Arm des Kreisverkehrs muss infolge der Vorgaben der „Richtlinien für die An- lage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) die Querungsinsel wesentlich ver- längert werden, um eine bauliche Trennung der Fahrspuren (bauliche Fahrbahntrennung) zu erreichen. Dies dient der Unterbindung von Überholvorgängen bei haltenden Bussen und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Unterbindung eines Überholens ist zudem zwingend erforderlich, um eine sichere Nutzung des hinter der Bushaltestelle liegenden Fußgänger- überweges zu ermöglichen. Der wartende Bus verhindert die freie Sicht auf den Fußgänger- überweg. Die bauliche Fahrbahntrennung wird für den Radverkehr durch retroreflektierende Leitboys auf den Bordsteinen zusätzlich kenntlich gemacht. Aus der baulichen Fahrspurtrennung resultiert negativ, dass die Herunterführung des Rad- verkehrs auf die Fahrbahn in einem baulich eingeengten Bereich stattfinden muss. Bei einem späteren Umbau des sich weiter westlich anschließenden Bereiches der Münsterstraße ist es notwendig, die Herunterführung des Radverkehrs auf die Fahrbahn möglichst weiter west- lich einzuplanen. Dieses Detail lässt sich, obschon es im Sicherheitsaudit der Ausführungs- planung bemängelt wurde (Anlage 1, Punkt 6), unter den aktuellen Voraussetzungen der festgelegten Ausbaugrenzen nicht beheben. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 5 von 16 Am nördlichen Arm des Kreisverkehrs (Im Hagenkamp) bemängelte das Sicherheitsaudit die zum Zeitpunkt des Sicherheitsaudits überfahrbar gestaltete Querungsinsel. Sie suggeriert dem querenden Fußverkehr eine tatsächlich fehlende Sicherheit. Die Überfahrbarkeit war eingeplant worden, um die Befahrbarkeit mit Lastkraftzügen von der östlichen Münsterstraße in den Hagenkamp zu gewährleisten. Das Überfahren der Verkehrsinsel durch Lastkraftzüge kann zu Konflikten mit querendem Fußverkehr führen. Die Verkehrsinseln werden daher mit einem umlaufenden Bordstein versehen. Für Lastkraftzüge muss nunmehr ein Einfahrtverbot in die Straße Im Hagenkamp angeordnet werden. Die Beschilderung der Höhenbegrenzung für die Moorbrücke wird in diesem Fall ebenfalls vorgezogen, so dass Lastkraftzüge noch die Chance eines Abbiegens in die Marienstraße erhalten. Da es bei den vorgegebenen Randbedingungen (Kreisverkehrsradius, zur Verfügung ste- hende öffentliche Fläche) keine planerische Möglichkeit gibt, LKW die Zufahrt von der Müns- terstraße rechtsabbiegend in die Straße Im Hagenkamp zu ermöglichen, kann die Anliefe- rung für den ALDI in Zukunft nur über die B481 und die Straße Im Hagenkamp erfolgen. Die für die Feuerwehr wichtige Zufahrt von Westen in die Straße Im Hagenkamp erfolgt über den Kreisverkehr und wird nicht unterbunden, da die notwendigen Kurvenradien über die über- fahrbare Kreisverkehrsmittelinsel zur Verfügung stehen. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 6 von 16 Der Radverkehr wird vor dem neu zu erstellenden Kreisverkehr auf die Fahrbahn geführt. Um die Aufmerksamkeit des Kraftverkehrs auf diese Situation zu lenken, wird der Schutz- streifen in dem Bereich, in dem der Radverkehr auf die Fahrbahn geführt wird, rot markiert. Hierdurch können beide Verkehrsarten gleichberechtigt den Kreisverkehr durchfahren. Auf der Fahrbahn außerhalb der Kreisverkehrsfläche werden Radschutzstreifen erstellt, die zwar durch den Kraftverkehr überfahren werden dürfen, dennoch aufgrund ihrer erhöhten Breite gegenüber den Mindestbreiten in den Regelwerken ein hohes Maß an Sicherheit für den Radverkehr versprechen. Die Führungsformen für den Radverkehr wurden in der Drucksa- che 39/2025 ausführlich begründet. Hierdurch wird auch der gegenläufige einseitige Radweg entlang der Straße Im Hagenkamp aufgehoben. Der Radverkehr wird in Richtung Münsterstraße weiterhin auf dem vorhande- nen hochbordgeführten Radweg geführt und erst kurz vor dem Kreisverkehr in den Kraftver- kehr integriert. Der Radverkehr in Richtung der B481 wird künftig auf der Fahrbahn innerhalb eines Radschutzstreifens geführt. Seitens des Sicherheitsauditors ist bereits für kommende Maßnahmen angemerkt worden, dass im Knotenpunktbereich Im Hagenkamp / B481 über weitergehende Querungshilfen über die B481 für den Radverkehr nachzudenken sei. Dies wird in künftigen Planungsabschnitten mit betrachtet werden müssen. Im Zuge der Besprechung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Umsetzung des Inte- grierten Knotenpunktkonzeptes wurde der Knotenpunkt B481 / Im Hagenkamp bereits mit angesprochen. Es ist seitens des Landesbetriebes eine Umnutzung des Mehrzweckstreifens an der B481 vorgesehen. In diesem Zuge soll auch die Gestaltung dieses Knotenpunktes mit betrachtet werden. Bei einem dem aktuellen Zustand ähnlichen Ausbau könnten auch vorge- lagerte Radverkehrstaster auf der Straße Im Hagenkamp für eine verbesserte Führung des Radverkehrs über die B481 sorgen. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 7 von 16 Die Mittelinsel des Kreisverkehres wird überfahrbar und mit einem Radius von 5 m herge- stellt. Dies resultiert aus der notwendigen Überfahrt mit Fahrzeugen der Feuer- und Ret- tungswache sowie mit Bussen und LKW, welche die Kurvenradien andernfalls nicht schaffen würden. Das LKW-Verbot, welches oben beschrieben wird, gilt nur für die Fahrtrichtung Münsterstraße Richtung Im Hagenkamp und Moorbrücke. LKW, welche aus der Straße „Im Hagenkamp“ kommen, können über die Kreisverkehrsmittelinsel in beide Richtungen der Münsterstraße fahren. Der Kreisverkehr ist mit einem Flachbord mit 7 cm Höhenunterschied geplant. Dies ermöglicht eine beschädigungsfreie jedoch „unangenehme“ Überfahrt. Hier- durch soll erreicht werden, dass Fahrzeuge nicht geradeaus über die Mittelinsel fahren, son- dern mit gemäßigter Geschwindigkeit tatsächlich den Weg um die Kreisverkehrsmittelinsel nehmen, während große Fahrzeuge mit eingeschränkten Kurvenfahrmöglichkeiten die Mittel- insel langsam überfahren können. Um ein Verschieben der Borde und Pflasterung der Mittel- insel zu verhindern, wird der Bord mit einer bewehrten Rückenstütze versehen. Um der dau- Beschlussvorlage 179/2026 Seite 8 von 16 erhaften Verkehrsbelastung standzuhalten, wird unter der Pflasterung der Kreisverkehrsmit- telinsel der Fahrbahnaufbau von 65 cm fortgeführt. Dies ist im Detail aktuell noch falsch dar- gestellt und wird zeitnah berichtigt. Die Gehwegflächen um den Kreisverkehr werden durch neu zu erstellende Grünflächen mit zumeist niedrigem Bewuchs aufgelockert. Infolge der vielen Versorgungsleitungen in den Gehwegen ist eine Bepflanzung mit Bäumen zumeist nicht möglich. Lediglich zwei Pflanz- beete im Bereich des Grundstücks Münsterstraße 14 können auch mit Bäumen versehen werden, wenn ein ausreichender Wurzelschutz hergestellt wird. Münsterstraße und Hansestraße zwischen Marienstraße und B481: Beschlussvorlage 179/2026 Seite 9 von 16 Während es möglich war, weite Teile der Gehweganlagen mit 2,5 m Breite und mehr zu pla- nen, befindet sich im Bereich der Münsterstraße 18 eine Engstelle auf der Nordostseite. Der Gehweg muss hier auf ca. 1,7 m verringert werden, da zwischen den Grenzen der öffentli- chen Fläche nicht mehr Platz zur Verfügung steht. Der Radverkehr wird in diesem Abschnitt der Münsterstraße vollständig auf der Fahrbahn geführt. Hierfür sind Radschutzstreifen von 1,75 m Breite mit einer Kernfahrbahn von 5,0 m vorgesehen. Auch an dieser Stelle wird für die ausführliche Erläuterung der Führungsformen auf die Drucksache 39 aus 2025 verweisen. Die Kernfahrbahn ist hinreichend breit, um einen Begegnungsverkehr PKW/PKW auf der Kernfahrbahn ohne Nutzung der Radschutzstreifen zuzulassen. Infolge der Sperrung für LKW im Bereich der Moorbrücke kommt der Begeg- nungsfall PKW / PKW mit Abstand am häufigsten vor. Zum Überholen des Radverkehres ist infolge der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände von 1,5 m innerorts dennoch eine Mitbe- nutzung der Fahrspur in Gegenrichtung erforderlich, sodass bei Gegenverkehr vorausfahren- der Radverkehr nicht überholt werden darf. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 10 von 16 e ß a str e s n a H e ß a str er st n ü M Münsterstraße Im Knotenpunktbereich Münsterstraße und Hansestraße wurde eine Abkröpfung der Müns- terstraße vorgenommen, um mit der Fahrradstraße im rechten Winkel an die Hansestraße anzuschließen. Dies soll eine bessere Sicht und Sichtbarkeit für alle VerkehrsteilnehmerIn- nen ermöglichen. Im Knotenpunktbereich Hansestraße / B481 mit der Lichtsignalanlage wird der Radverkehr mittels einer aufgeweiteten Radaufstellfläche (ARAS) vor dem Kraftfahrzeugverkehr positio- niert. Da die ARAS von Radfahrenden während einer laufenden Grünphase, insbesondere für Linksabbiegevorgänge, nur eingeschränkt genutzt werden kann, wurde die Hauptfahrt- richtung des Radverkehrs an diesem Knotenpunkt untersucht. Die aktuellen Verkehrszählun- gen zeigen, dass der Radverkehr nahezu vollständig entlang der Hansestraße geradeaus fährt. Der ARAS hat aufgrund des fehlenden linksabbiegenden Radverkehrs in dieser Hin- sicht keine Nachteile. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 11 von 16 Im Knotenpunktbereich Münsterstraße und Hansestraße wird zur Aufnahme verdrängter Parkverkehre aus der Fahrradstraße Münsterstraße eine zusätzliche Stellplatzanlage einge- plant. Im Bereich des Knotenpunktes Münsterstraße / Hansestraße sind weitere Grünflächen für Bewuchs mit geringer Höhe eingeplant. Auch hier konnten infolge der Menge an Versor- gungsleitungen und notwendigen Sichtbeziehungen keine Baumstandorte eingeplant wer- den. Der Fußverkehr wird über die Fahrradstraße im Knotenpunktbereich Münsterstraße / Hanse- straße geführt. Diese Querung erfolgt ungesichert, also ohne Querungsinsel und Fußgänger- überweg, jedoch barrierefrei mit taktilen Elementen, die auf eine ungesicherte Querung hin- weisen. Da die Fahrradstraße für den KFZ-Verkehr zur Sackgasse wird und nur noch Anlie- ger diese benutzen dürfen, ergeben sich aufgrund der geringen Kfz-Frequenz ausreichend Zeitlücken zwischen dem Kfz-Verkehr zur Querung durch den Fußverkehr, Für eine bessere Erreichbarkeit des Ärztehauses und der Apotheke ist es vorgesehen, in diesem Bereich den Gehweg stärker anzuheben, um die Gebäude in Zukunft auch ohne Treppenstufe, barrierefrei, betreten zu können. Münsterstraße zwischen Hansestraße und Sternstraße (Fahrradstraße): Beschlussvorlage 179/2026 Seite 12 von 16 Die Erstellung der Fahrradstraße erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinien der Stadt Emsdetten zur Erstellung von Fahrradstraßen. Die Fahrbahn ist durch rote Breitstriche beid- seitig optisch eingeengt. Die Knotenpunkte werden Aufmerksamkeit steigernd in einer Rot- markierung auf dem Asphalt deutlich hervorgehoben. Jeweils vor und hinter den Knoten- punkten sind auf der Fahrbahn Piktogramme mit dem Verkehrszeichen für Fahrradstraßen vorgesehen. Aus dieser Gestaltung soll der Vorrang des Radverkehrs deutlich werden und für alle erkennbar sein Die Fahrradstraße ist für den Kraftverkehr als Sackgasse ausgebildet. Im Knotenpunktbe- reich Münsterstraße / Sternstraße ist vorgesehen, dass die Einfahrt für Kraftfahrzeuge mittels des Verkehrszeichens 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ unterbunden wird. Dies soll diesen sensiblen Bereich schützen, in dem, gerade zu Stoßzeiten, zeitgleich viel Fuß- und Radverkehr mit verschiedenen Bewegungsrichtungen abgehandelt wird. Aufgrund der Zu- fahrten zu den Häusern Münsterstraße 43 und 45 können die Einfahrtsverbote in Form der Beschilderung als Geh- und Radweg nicht früher aufgestellt werden. Die Einfahrtsverbote werden nicht durch bauliche Elemente (Poller o.ä.) unterstützt, da diese ein Verkehrshindernis im Radverkehr darstellen und oftmals zu Unfällen mit Personenschä- den führen. Zur Durchsetzung von Durchfahrtsregelungen müssen auf der Grundlage des „Pollererlasses“ zunächst Beschilderungen ausgeführt werden. Sollten diese nicht den ge- wünschten Effekt erzielen, können unterstützende bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 13 von 16 Ein ausreichend dimensionierter Wendehammer am Ende der Münsterstraße ermöglicht auch das Wenden eines dreiachsigen Müllfahrzeuges. Die Entfernung eines Bestandsbau- mes für diese Wendeanlage ist bereits in der Drucksache 39/2025 vermittelt worden. Längs der Fahrradstraße sind 5 Stellplätze angeordnet worden. Diese sollen einen Teil des vorhandenen Parkdruckes auffangen. Weitere 5 Stellplätze sind, wie oben bereits beschrie- ben, im Knotenpunktbereich Münsterstraße und Im Hagenkamp vorgesehen. Im Rahmen der Möglichkeiten sind befestigte Flächen durch Beete strukturiert und entsiegelt worden. Im Verlauf der Fahrradstraße sind mehrere neue Grünbeete für Pflanzen mit gerin- ger Wuchshöhe eingeplant worden. Weiterhin sind die vorhandenen Grünbeete für die Be- standsbäume aufgeweitet worden, um den Bäumen bessere Entwicklungsmöglichkeiten an- zubieten. Zusätzliche Bäume können aufgrund der vorhandenen Leitungskonflikte nicht ge- pflanzt werden. Beschlussvorlage 179/2026 Seite 14 von 16 Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden im Knotenpunktbereich Münster- straße/Sternstraße in Fahrtrichtung B481 zusätzliche Grünbeete angelegt. Sie lenken den Fuß- und Radverkehr gezielt und verhindern zugleich eine Einfahrt des Kraftverkehrs von der B481 in die Münsterstraße, ohne dass hierzu Poller oder andere Sperrelemente erforderlich sind. Zudem entsteht vor der Fußgängersignalanlage eine ausreichend dimensionierte Auf- stellfläche. Derzeit weichen wartende Verkehrsteilnehmende häufig auf den Radweg aus, da dort keine geeignete Wartefläche vorhanden ist. Durch die Umgestaltung des Knotenpunktbereichs Münsterstraße/Sternstraße wird der Geh- weg entlang der B481 deutlich aufgewertet und in großen Teilen auf eine Regelbreite von mindestens 2,50 m ausgebaut. Umleitungen: Für die Maßnahmenumsetzung ist es notwendig, umfangreiche und weitläufige Umleitungen einzurichten. Zur Planung dieser Umleitungen wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Eine Ab- stimmung der bauzeitlichen Verkehrsführung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW ist be- reits erfolgt. Dem Grunde nach hat der Landesbetrieb Straßen.NRW den vorgesehenen Maßnahmen zugestimmt. Es zeigte sich, dass sich die Umleitung der allein aus diesen drei Maßnahmen entstehenden Umleitungsverkehre bereits als sehr aufwändig darstellt. Hinzu kommen in einigen Zeiträu- men der Ausführung noch zusätzliche Umleitungsverkehre aus dem Brückenneubau der K53 sowie eventuell der Brückensanierung Neubrückenstraße. Weiterhin sind in diesem Zeitraum noch andere Baumaßnahmen im Stadtgebiet geplant, die sich gegebenenfalls negativ auf die Situation auswirken können und noch nicht berücksichtigt wurden (Vollausbau der Blu- menstraße zwischen Lönsstraße und Neubrückenstraße). Gemäß den aktuellen Simulatio- nen kann in bestimmten Fallkonstellationen der vorhandene Verkehr nicht mehr schadfrei abgeleitet werden. Aktuell wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, diese Umleitungsver- kehre ohne massive verkehrliche Defizite durch Emsdetten zu leiten. Arbeiten der Stadtwerke: Beschlussvorlage 179/2026 Seite 15 von 16 Im Baufeld werden Leitungsumlegungen und Leitungserneuerungen der Stadtwerke Emsdet- ten erfolgen müssen. Um die engen Zeitplanungen im Rahmen der EFRE Vorgaben einhal- ten zu können, werden die Maßnahmen in enger Koordination mit der Stadt geplant und um- gesetzt. Zurzeit befinden sich die Zeit- und Ausführungsplanungen der Stadtwerke in der finalen Phase. Sofern möglich, werden die Arbeiten im Bereich Münsterstraße bis B 481 vor Beginn der Straßen – und Kanalbauarbeiten der Stadt im 2. Quartal 2027 ausgeführt. Die Arbeiten in der Fahrradstraße Münsterstraße sollen nach Abschluss der Kanalbauarbeiten im 2. Quartal 2027 erfolgen. In der Regel werden die Leitungsverlegungen im Gehwegbereich stattfinden, wobei die Ar- beitsbereiche üblicherweise sowohl die Gehwege als auch eine Fahrbahnhälfte umfassen werden. Ausblick: Nach Beschluss der Ausführungsplanung wird im weiteren Verlauf des Jahres 2026 die Leis- tungsbeschreibung für die Gewerke Straßen- und Kanalbau aufgestellt und an den Markt ge- bracht. Es ist vorgesehen, alle 3 Straßenbauabschnitte gemeinsam mit den noch verbleiben- den zwei Abschnitten des Kanalbaus auszuschreiben. Die Vergabe der Bauarbeiten soll zum Ende des 1. Quartals 2027 erfolgen. Unter Einbezie- hung der üblichen Liefer- und Rüstzeiten wird ein Arbeitsbeginn mit den Kanalbaumaßnah- men im Mai 2027 erwartet. Die Straßenbauarbeiten schließen sich an. Die Baumaßnahme wird im 4. Quartal 2028 abgeschlossen. Die Kanalbauarbeiten auf der zukünftigen Fahrradstraße Münsterstraße starten bereits Ende August 2026 und werden voraussichtlich im April 2027 abgeschlossen Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Bert Berlin 661 663 66 20 III Anlage 1 - Sicherheitsaudit Anlage 2 - Sicherheitsaudit Stellungnahme Anlage 3 - Lageplan 1 Anlage 4 - Lageplan 2 Anlage 5 - Detail Randeinfassungen Anlage 6 - Detail Querung Anlage 7 - Ausbauquerschnitt 1 Anlage 8 - Ausbauquerschnitt 2 Anlage 9 - Ausbauquerschnitt 3 Anlage 10 - Ausbauquerschnitt 4 Anlage 11 - Ausbauquerschnitt 5 Anlage 12 - Ausbauquerschnitt 6 Beschlussvorlage 179/2026 Seite 16 von 16

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