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Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – Ergänzung des Gesellschaftsvertrages

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-01
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262300 Status: öffentlich Datum: 28.08.2026 Verfasser/in: Beteiligungsmanagement (Fabian Engstermann) Fachbereich: Amt für Finanzsteuerung Bezeichnung der Vorlage: Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – Ergänzung des Gesellschaftsvertrages Beschlussvorschriften: § 113 GO NRW Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Beteiligungen und Controlling 17.09.2026 Vorberatung Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 23.09.2026 Vorberatung Rat 01.10.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Der Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – die Anteile gehören zu 100 % dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum – ist dahingehend zu ergänzen, dass keine Ge- winnerzielungsabsichten verfolgt werden, um Fördermittel einwerben zu können. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bochum stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Projekt Wohl- fahrtstraße GmbH (PWG) wie folgt zu: Ergänzung von § 2 Abs. 3 um den folgenden Passus: “Die Gesellschaft verfolgt keine Gewinner- zielungsabsichten. Sollten sich trotzdem Überschüsse ergeben, werden diese für den Gesell- schaftsgegenstand verwendet (Gewinnthesaurierung).” Die Gesellschaftervertreter*innen werden angewiesen in der Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zu fassen. Begründung: Seite 1 von 2 Der Rat der Stadt Bochum hat mit Beschlussvorlage Nr. 20233025 dem Erwerb von 100 % der Ge- schäftsanteile an der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH durch das Sondervermögen Grundstücksent- wicklung Bochum zugestimmt. Der Erwerb wurde mit notariellem Kaufvertrag vom 13.12.2023 voll- zogen. In der Folge hat der Rat mit Beschlussvorlage Nr. 20252753 eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, um diesen an die kommunalen Anforderungen anzupas- sen. Die Fläche für die Entwicklung des „Gesundheitscampus Prinz-Regent“ befindet sich im Eigentum der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH und stellt deren wesentlichen Vermögenswert dar. Für die wei- tere Entwicklung der Fläche sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Hierzu ist insbe- sondere eine Förderung aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vorgesehen. Im Zuge der Vorbereitung des Förderantrags haben die Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber und der Bezirksregierung Arnsberg ergeben, dass für den Zugang zu den vorgesehenen Förder- mitteln gesellschaftsvertraglich sichergestellt sein muss, dass die Gesellschaft keine Gewinnerzie- lungsabsicht verfolgt und etwaige Überschüsse für den Gesellschaftsgegenstand verwendet wer- den. Um die Voraussetzungen für den Fördermittelzugang zu schaffen, soll § 2 Abs. 3 des Gesell- schaftsvertrages daher um folgende Regelung ergänzt werden: „Die Gesellschaft verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten. Sollten sich trotzdem Über­ schüsse ergeben, werden diese für den Gesellschaftsgegenstand verwendet (Gewinnthe­ saurierung).“ Mit der Ergänzung werden die gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Beantragung der GRW-Fördermittel geschaffen. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten: Klimarelevante Auswirkungen: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262300 Seite 2 von 2

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