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Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – Ergänzung des Gesellschaftsvertrages
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-10-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262300
Status: öffentlich
Datum: 28.08.2026
Verfasser/in: Beteiligungsmanagement (Fabian Engstermann)
Fachbereich: Amt für Finanzsteuerung
Bezeichnung der Vorlage:
Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum
hier: Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – Ergänzung des Gesellschaftsvertrages
Beschlussvorschriften:
§ 113 GO NRW
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling 17.09.2026 Vorberatung
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 23.09.2026 Vorberatung
Rat 01.10.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Der Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – die Anteile gehören zu 100 % dem
Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum – ist dahingehend zu ergänzen, dass keine Ge-
winnerzielungsabsichten verfolgt werden, um Fördermittel einwerben zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bochum stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Projekt Wohl-
fahrtstraße GmbH (PWG) wie folgt zu:
Ergänzung von § 2 Abs. 3 um den folgenden Passus: “Die Gesellschaft verfolgt keine Gewinner-
zielungsabsichten. Sollten sich trotzdem Überschüsse ergeben, werden diese für den Gesell-
schaftsgegenstand verwendet (Gewinnthesaurierung).”
Die Gesellschaftervertreter*innen werden angewiesen in der Gesellschafterversammlung einen
entsprechenden Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zu fassen.
Begründung:
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Der Rat der Stadt Bochum hat mit Beschlussvorlage Nr. 20233025 dem Erwerb von 100 % der Ge-
schäftsanteile an der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH durch das Sondervermögen Grundstücksent-
wicklung Bochum zugestimmt. Der Erwerb wurde mit notariellem Kaufvertrag vom 13.12.2023 voll-
zogen. In der Folge hat der Rat mit Beschlussvorlage Nr. 20252753 eine vollständige Neufassung
des Gesellschaftsvertrages beschlossen, um diesen an die kommunalen Anforderungen anzupas-
sen.
Die Fläche für die Entwicklung des „Gesundheitscampus Prinz-Regent“ befindet sich im Eigentum
der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH und stellt deren wesentlichen Vermögenswert dar. Für die wei-
tere Entwicklung der Fläche sollen Fördermittel in Anspruch genommen werden. Hierzu ist insbe-
sondere eine Förderung aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vorgesehen.
Im Zuge der Vorbereitung des Förderantrags haben die Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber
und der Bezirksregierung Arnsberg ergeben, dass für den Zugang zu den vorgesehenen Förder-
mitteln gesellschaftsvertraglich sichergestellt sein muss, dass die Gesellschaft keine Gewinnerzie-
lungsabsicht verfolgt und etwaige Überschüsse für den Gesellschaftsgegenstand verwendet wer-
den.
Um die Voraussetzungen für den Fördermittelzugang zu schaffen, soll § 2 Abs. 3 des Gesell-
schaftsvertrages daher um folgende Regelung ergänzt werden:
„Die Gesellschaft verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten. Sollten sich trotzdem Über
schüsse ergeben, werden diese für den Gesellschaftsgegenstand verwendet (Gewinnthe
saurierung).“
Mit der Ergänzung werden die gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die beabsichtigte
Beantragung der GRW-Fördermittel geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Jährliche Folgelasten:
Klimarelevante Auswirkungen:
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