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Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie.
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-10-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262108
Status: öffentlich
Datum: 12.08.2026
Verfasser/in: Christian Zelsen, Dr. Kloppe, Cordula
Fachbereich: Gesundheitsamt
Bezeichnung der Vorlage:
Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale
Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der
Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im
sektoralen Bereich der Podologie.
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Vorberatung
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 23.09.2026 Vorberatung
Rat 01.10.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Die Stadt Bochum beabsichtigt, der bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über
die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung
der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektora-
len Bereich der Podologie beizutreten. Die entsprechenden Aufgaben sollen künftig zentral durch
die Stadt Dortmund wahrgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Beitritt der Stadt Bochum zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die zentrale Ent-
scheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnis-
überprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich
der Podologie wird zugestimmt.
Begründung:
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Die sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Podologie wurde bisher von der Stadt Bochum
in eigener Zuständigkeit erteilt und bearbeitet, einschließlich der Durchführung der Kenntnisüber-
prüfung.
Die Vorhaltung entsprechender Prüfungsausschüsse ist aufwändig und im Hinblick auf die zum
Teil geringen Zahlen der Antragsstellenden ist eine selbständige Durchführung durch die jeweilige
Kommune mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
In diesem Sinne hat das Bundesministerium für Gesundheit in seinen Leitlinien zur Überprüfung
von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017 eine zentrale Durchführung emp-
fohlen, um die Überprüfung formell und inhaltlich landeseinheitlich zu gestalten.
Die Verfahren zur Erlaubniserteilung und zur Durchführung der Kenntnisüberprüfungen in ver-
schiedenen sektoralen Heilpraktikerbereichen werden bereits auf Grundlage öffentlich-rechtlicher
Vereinbarungen zentral wahrgenommen.
Für den sektoralen Bereich der Podologie besteht bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Dortmund und verschiedenen Städten und Kreisen des Regierungsbezirks
Arnsberg. Auf Grundlage dieser Vereinbarung übernimmt die Stadt Dortmund die Abwicklung der
Antragsverfahren auf Erteilung der sektoralen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Ge-
biet der Podologie einschließlich der Kenntnisüberprüfung und der Erlaubniserteilung. Das Recht
und die Pflicht zur Erfüllung dieser Aufgaben gehen dabei auf die Stadt Dortmund über.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht ausdrücklich vor, dass weitere Kommunen nach Ge-
nehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde beitreten können. Die Stadt Bochum beabsich-
tigt, diese Möglichkeit wahrzunehmen und der bestehenden Vereinbarung beizutreten. Durch den
Beitritt sollen die entsprechenden Aufgaben künftig ebenfalls zentral durch die Stadt Dortmund
wahrgenommen werden.
Die grundsätzliche Genehmigung zum Entwurf und Abschluss einer solchen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung gemäß dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit wurde bereits im Rahmen
der Vorberatung in den Ausschüssen am 27.11.2024, im Haupt- und Finanzausschuss am
12.12.2024 sowie im Rat am 19.12.2024 eingeholt.
Mit dem Beitritt zur bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll die zentrale Aufgaben-
wahrnehmung durch die Stadt Dortmund nunmehr auf eine entsprechende rechtliche Grundlage
gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen:
Zu zahlende Verwaltungsgebühren werden von der Stadt Bochum erhoben und als Ausgleich für
entstandene Verwaltungskosten in voller Höhe einbehalten.
Jährliche Folgelasten:
Klimarelevante Auswirkungen:
keine
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Anlage(n):
1. 2026 ÖRV Dortmund HP Podologie kpl
2. 2026_19_amtsblatt_bezirksregierung_arnsberg
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