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Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie.

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-01
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Dokument

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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262108 Status: öffentlich Datum: 12.08.2026 Verfasser/in: Christian Zelsen, Dr. Kloppe, Cordula Fachbereich: Gesundheitsamt Bezeichnung der Vorlage: Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie. Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Vorberatung Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 23.09.2026 Vorberatung Rat 01.10.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Die Stadt Bochum beabsichtigt, der bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektora- len Bereich der Podologie beizutreten. Die entsprechenden Aufgaben sollen künftig zentral durch die Stadt Dortmund wahrgenommen werden. Beschlussvorschlag: Dem Beitritt der Stadt Bochum zu der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die zentrale Ent- scheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnis- überprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie wird zugestimmt. Begründung: Seite 1 von 3 Die sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Podologie wurde bisher von der Stadt Bochum in eigener Zuständigkeit erteilt und bearbeitet, einschließlich der Durchführung der Kenntnisüber- prüfung. Die Vorhaltung entsprechender Prüfungsausschüsse ist aufwändig und im Hinblick auf die zum Teil geringen Zahlen der Antragsstellenden ist eine selbständige Durchführung durch die jeweilige Kommune mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. In diesem Sinne hat das Bundesministerium für Gesundheit in seinen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern vom 07.12.2017 eine zentrale Durchführung emp- fohlen, um die Überprüfung formell und inhaltlich landeseinheitlich zu gestalten. Die Verfahren zur Erlaubniserteilung und zur Durchführung der Kenntnisüberprüfungen in ver- schiedenen sektoralen Heilpraktikerbereichen werden bereits auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zentral wahrgenommen. Für den sektoralen Bereich der Podologie besteht bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und verschiedenen Städten und Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg. Auf Grundlage dieser Vereinbarung übernimmt die Stadt Dortmund die Abwicklung der Antragsverfahren auf Erteilung der sektoralen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Ge- biet der Podologie einschließlich der Kenntnisüberprüfung und der Erlaubniserteilung. Das Recht und die Pflicht zur Erfüllung dieser Aufgaben gehen dabei auf die Stadt Dortmund über. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht ausdrücklich vor, dass weitere Kommunen nach Ge- nehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde beitreten können. Die Stadt Bochum beabsich- tigt, diese Möglichkeit wahrzunehmen und der bestehenden Vereinbarung beizutreten. Durch den Beitritt sollen die entsprechenden Aufgaben künftig ebenfalls zentral durch die Stadt Dortmund wahrgenommen werden. Die grundsätzliche Genehmigung zum Entwurf und Abschluss einer solchen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit wurde bereits im Rahmen der Vorberatung in den Ausschüssen am 27.11.2024, im Haupt- und Finanzausschuss am 12.12.2024 sowie im Rat am 19.12.2024 eingeholt. Mit dem Beitritt zur bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll die zentrale Aufgaben- wahrnehmung durch die Stadt Dortmund nunmehr auf eine entsprechende rechtliche Grundlage gestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Zu zahlende Verwaltungsgebühren werden von der Stadt Bochum erhoben und als Ausgleich für entstandene Verwaltungskosten in voller Höhe einbehalten. Jährliche Folgelasten: Klimarelevante Auswirkungen: keine Beschlussvorlage der Verwaltung 20262108 Seite 2 von 3 Anlage(n): 1. 2026 ÖRV Dortmund HP Podologie kpl 2. 2026_19_amtsblatt_bezirksregierung_arnsberg Beschlussvorlage der Verwaltung 20262108 Seite 3 von 3

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