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Räumungen von Obdachlosenschlafplätzen durch das Ordnungsamt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-10-15 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20262105
Status: öffentlich
Datum: 11.08.2026
Verfasser/in: Birke, Sean
Fachbereich: Ordnungs- und Veterinäramt
Bezeichnung der Vorlage:
Räumungen von Obdachlosenschlafplätzen durch das Ordnungsamt
Bezug:
Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und
Soziales am 14.07.2026, TOP 6.6, Vorlagennummer 20261908
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der o.g. Sitzung wurde von der Fraktion „Die Grünen im Rat“ wie folgt angefragt:
„Während der Hitzewelle im Juni war das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Wattenscheid
e. V., mit seinem Hitzebus im Stadtgebiet unterwegs, um wohnungs- und obdachlose Menschen
aufzusuchen und ihnen Getränke, Sonnenschutz, Trinkflaschen sowie weitere Hilfsangebote
anzubieten.
Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte das DRK am 26.06.2026 einen Beitrag über einen der
Einsätze: Während die Mitarbeitenden mehrere obdachlose Menschen ansprachen, die sich in einer
Grünanlage einen Unterschlupf errichtet hatten, erschien das Ordnungsamt. Den Betroffenen wurde
mitgeteilt, dass gegen sie ein Platzverweis ausgesprochen werde und sie das Lager innerhalb der
nächsten zwei Stunden räumen müssen.
Das DRK berichtet von einer einschüchternden und lauten Ansprache durch das Ordnungsamt -
sowohl gegenüber den obdachlosen Personen als auch gegenüber den Mitarbeitenden des
Hitzebusses.
Zwischen den verschiedenen Ämtern der Stadt sowie den Trägern der aufsuchenden Sozialarbeit
bestehen klare Vereinbarungen darüber, wie in solchen Situationen vorzugehen ist. Ziel ist
einerseits, ordnungsrechtliche Belange sicherzustellen und mögliche Gefahrenquellen, etwa offenes
Feuer oder erhebliche Vermüllung, zu vermeiden. Andererseits sollen obdach- und wohnungslose
Menschen nicht ohne Not verdrängt werden. Kleinere Lager sollen nach den bestehenden
Absprachen geduldet werden, solange von ihnen keine Gefahr ausgeht.
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Darüber hinaus war es bislang gelebte Praxis, dass das Ordnungsamt die Streetwork-Teams über
bekannte Schlafplätze informiert, damit diese aufsuchende Hilfen anbieten können. Gerade bei
Temperaturen von nahezu 40 Grad im Schatten stellt die Anordnung, einen Unterschlupf innerhalb
von zwei Stunden zu räumen, ohne eine Anschlussunterbringung oder andere Hilfsangebote
sicherzustellen, eine potenziell lebensbedrohliche Situation für die betroffene Person dar.
Vor diesem Hintergrund fragen die Grünen im Rat an:
1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass es im Juni 2026 zu einer Räumung und zur Entfernung
eines Obdachlosenlagers gekommen ist? Welche Gründe lagen dafür vor?
2. Seit wann war dem Ordnungsamt der Unterschlupf bekannt?
3. Wurden die Streetwork-Teams über das Lager und die dort lebenden Personen informiert?
Falls ja, wann erfolgte diese Information und durch welches Amt oder welche Institution?
4. Waren Streetworker:innen vor der Räumung vor Ort und wurden den betroffenen Personen
Hilfsangebote, insbesondere zur Unterbringung oder Vermittlung weiterer Unterstützung,
unterbreitet?
5. Ist der Verwaltung der derzeitige Aufenthaltsort der betroffenen obdachlosen Personen
bekannt?
6. Wie lauten die konkreten Vereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen innerhalb der
Verwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften, z. B. Bogestra und USB, für den
Umgang mit aufgefundenen Obdachlosenlagern?
7. Welche konkreten Abstimmungen bestehen zwischen der Verwaltung und den Trägern der
Obdachlosenhilfe für den Fall, dass solche Unterschlüpfe wahrgenommen werden?
8. Gibt es besondere Umstände – etwa extreme Hitze, Sturm, Kälte, Starkregen oder andere
Wetterlagen – unter denen auf eine Räumung verzichtet wird?
9. Wie viele Lager und Unterschlüpfe obdachloser Menschen wurden in den vergangenen vier
Jahren durch kommunale Dienste in Bochum geräumt oder beseitigt und aus welchen
Gründen? Wie häufig wurden Träger der Obdachlosenhilfe vorab einbezogen und mit
welchem Ergebnis?
10. Wie häufig finden Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende des
Ordnungsamtes sowie städtischer Tochtergesellschaften statt, in denen der Umgang mit
obdachlosen Menschen sowie die Bedeutung eines respektvollen Auftretens vermittelt
werden? Gibt es gezielte Briefings oder Informationen zu Schichtbeginn vor bzw. während
besonderer Situationen wie z. B. Hitzeperioden, die sich nachweislich auch auf das Verhalten
von Menschen auswirken z. B. durch ein erhöhtes Aggressionspotential?“
Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass es im Juni 2026 zu einer Räumung und zur Entfernung
eines Obdachlosenlagers gekommen ist? Welche Gründe lagen dafür vor?
2. Seit wann war dem Ordnungsamt der Unterschlupf bekannt?
3. Wurden die Streetwork-Teams über das Lager und die dort lebenden Personen informiert?
Falls ja, wann erfolgte diese Information und durch welches Amt oder welche Institution?
Antwort der Verwaltung 20262105 Seite 2 von 5
4. Waren Streetworker:innen vor der Räumung vor Ort und wurden den betroffenen Personen
Hilfsangebote, insbesondere zur Unterbringung oder Vermittlung weiterer Unterstützung,
unterbreitet?
5. Ist der Verwaltung der derzeitige Aufenthaltsort der betroffenen obdachlosen Personen
bekannt?
Antwort zu Frage 1 bis 5:
Der Post des DRK-Wattenscheid auf www.facebook.com vom 26.06.2026 bezieht sich auf
einen Einsatz vom 08.06.2026 auf dem Blumenfriedhof (Friedhof Blumenstraße – erreichbar
über Harpener Str. 1 in 44791 Bochum). Beim Ordnungsamt gingen seit Mitte Mai mehrere
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger ein, dass sich auf dem Friedhof wohnungslose
Personen eingerichtet hätten, die dort nächtigen, für Vermüllung sorgen, die Toilettenanlagen
blockieren und Begräbniszeremonien stören würden. Im Hinblick des grundrechtlich hohen
Schutzgutes von Friedhöfen, suchten kommunale Kräfte die Örtlichkeit mehrmals auf mit
dem Ziel, deeskalierende Lösungen zu finden, die sowohl die kommunalen bzw. öffentlichen
Interessen als auch die Interessen der Betroffenen berücksichtigen. Die Beschwerdelage
konnte ordnungsbehördlich bestätigt werden.
Am 08.06.2026 wurden – bei 21 Grad Außentemperatur – die betroffenen wohnungslosen
Personen schließlich aufgefordert, das errichtete Lager im Laufe des Tages zu räumen.
Hierbei ist anzumerken, dass die vom DRK-Wattenscheid geposteten Bilder mit Ausnahme
des Bildes, auf dem ein Dienstfahrzeug des Ordnungsamtes zu erkennen ist, nicht die
Situation am Blumenfriedhof zeigen, sondern ein Obdachlosenlager im Kortumpark. Das
Eigentum erstreckte sich auf deutlich weniger als die Bilder suggerieren. Ein Platzverweis
wurde nicht ausgesprochen, die Kommunikation sowohl mit den Betroffenen als auch mit
dem DRK-Wattenscheid erfolgte ruhig und sachlich. Für eine Hinzuziehung der Polizei
bestand kein Grund, entsprechend wurde nicht mit der Polizei gedroht, insbesondere da auch
bei einer hypothetischen Durchsetzung die ordnungsbehördliche Ermächtigung vorhanden
gewesen wäre.
Den Streetworker:innen sind die wohnungslosen Personen bekannt. Sowohl das
Ordnungsamt als auch das Amt für Soziales bieten grundsätzlich Betroffenen regelmäßig
Hilfsangebote an, welche jedoch nicht immer angenommen werden.
Der derzeitige Aufenthaltsort der wohnungslosen Personen vom 08.06.2026 ist nicht
bekannt.
6. Wie lauten die konkreten Vereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen innerhalb der
Verwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften, z. B. Bogestra und USB, für den
Umgang mit aufgefundenen Obdachlosenlagern?
7. Welche konkreten Abstimmungen bestehen zwischen der Verwaltung und den Trägern der
Obdachlosenhilfe für den Fall, dass solche Unterschlüpfe wahrgenommen werden?
8. Gibt es besondere Umstände – etwa extreme Hitze, Sturm, Kälte, Starkregen oder andere
Wetterlagen – unter denen auf eine Räumung verzichtet wird?
Antwort zu Frage 6 bis 8:
Die Stadtverwaltung hat die schwierige Situation von Menschen ohne festen Wohnsitz und
ihre Bedarfe, auch ämterübergreifend, gut im Blick. Der Kommunale Ordnungsdienst wird
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immer dann tätig, wenn es begründete Beschwerden gibt oder mit dem Lagern negative
Begleiterscheinungen einhergehen wie Müll, das Hinterlassen von Essenresten oder das
Verrichten der Notdurft. Gleichzeitig werden die betroffenen Personen vor Ort darüber
informiert, welche Unterkunftsmöglichkeiten bestehen und welche Beratungs- und
Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen können.
Die Stadt Bochum ist bei der Wohnungsnothilfe, wozu auch die Hilfe bei unfreiwilliger
Obdachlosigkeit zählt, sehr aktiv. Der Fachbereich der Wohnungsnotfallhilfen im Amt für
Soziales kümmert sich je nach Bedarf um Prävention, ordnungsrechtliche Unterbringung und
Wohnraumversorgung. Für die Umsetzung wurde ein Wohnungsnotfallkonzept, ein
Kältekonzept sowie ein Hitzekonzept erstellt. Neben den städtischen Hilfsangeboten verfügt
die Stadt Bochum über ein großes Netzwerk an Akteuren, die in der Wohnungsnothilfe in
Bochum aktiv sind. Dazu gehören freie Träger der Wohlfahrtspflege, sowie lokale Vereine
und Gruppierungen, die sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich in diesem Bereich tätig
sind. Um das bestehende Netzwerk zu pflegen und weiter auszubauen, wurden Arbeitskreise
der Wohnungsnotfallhilfen gegründet, die eine Austauschmöglichkeit für alle Handelnden
bieten. Eine Auflistung aller Beratungs- und Hilfsangebote in Bochum ist im Internet zu
finden.
Die Inanspruchnahme der Beratungs- und Hilfsangebote liegt in der Hand der betroffenen
wohnungslosen Personen. Sie werden immer wieder ermutigt, Hilfen anzunehmen.
Ordnungsbehördliche Räumungen erfolgen nur im Einzelfall und stellen die letzte in Betracht
kommende Maßnahme dar. Häufig zeigen betroffene Personen Verständnis, wenn aus Sicht
des Ordnungsamtes ein Platz als ungeeignet erscheint. Das Ordnungsamt betrachtet jede
Situation individuell und berücksichtigt auch äußerliche Gegebenheiten wie das Wetter,
sodass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Ziel der ordnungsbehördlichen Maßnahmen
ist nicht die Vertreibung, sondern kooperativ Lösungen zu finden, die sowohl die Interessen
des Betroffenen als auch der Öffentlichkeit (bspw. Totenruhe auf Friedhöfen) berücksichtigt.
9. Wie viele Lager und Unterschlüpfe obdachloser Menschen wurden in den vergangenen vier
Jahren durch kommunale Dienste in Bochum geräumt oder beseitigt und aus welchen
Gründen? Wie häufig wurden Träger der Obdachlosenhilfe vorab einbezogen und mit
welchem Ergebnis?
Insgesamt erfolgten zwei zwangsweise ordnungsbehördliche Räumungen. Gründe für
Vorsprachen sind regelmäßig: Starke Vermüllung, erhebliche Belästigung, Brandgefahr,
nicht unerhebliches Zerstören der Natur, Gefährdung Dritter und Weiteres. Vor
ordnungsbehördlichen Räumungen werden stets Hilfsangebote unterbreitet.
10. Wie häufig finden Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende des
Ordnungsamtes sowie städtischer Tochtergesellschaften statt, in denen der Umgang mit
obdachlosen Menschen sowie die Bedeutung eines respektvollen Auftretens vermittelt
werden? Gibt es gezielte Briefings oder Informationen zu Schichtbeginn vor bzw. während
besonderer Situationen wie z. B. Hitzeperioden, die sich nachweislich auch auf das Verhalten
von Menschen auswirken z. B. durch ein erhöhtes Aggressionspotential?“
Der respektvolle Umgang mit allen Menschen – auch mit obdachlosen Personen, die sich in
Extremsituationen befinden – gehört zum Grundverständnis des Ordnungsamtes. Der
Kommunale Ordnungsdienst erhält in regelmäßigen Abständen Schulungen zum Thema
Antidiskriminierung und weiteren sensiblen Situationen.
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