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Räumungen von Obdachlosenschlafplätzen durch das Ordnungsamt

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-15
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Antwort der Verwaltung Nr.: 20262105 Status: öffentlich Datum: 11.08.2026 Verfasser/in: Birke, Sean Fachbereich: Ordnungs- und Veterinäramt Bezeichnung der Vorlage: Räumungen von Obdachlosenschlafplätzen durch das Ordnungsamt Bezug: Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 14.07.2026, TOP 6.6, Vorlagennummer 20261908 Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: In der o.g. Sitzung wurde von der Fraktion „Die Grünen im Rat“ wie folgt angefragt: „Während der Hitzewelle im Juni war das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Wattenscheid e. V., mit seinem Hitzebus im Stadtgebiet unterwegs, um wohnungs- und obdachlose Menschen aufzusuchen und ihnen Getränke, Sonnenschutz, Trinkflaschen sowie weitere Hilfsangebote anzubieten. Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte das DRK am 26.06.2026 einen Beitrag über einen der Einsätze: Während die Mitarbeitenden mehrere obdachlose Menschen ansprachen, die sich in einer Grünanlage einen Unterschlupf errichtet hatten, erschien das Ordnungsamt. Den Betroffenen wurde mitgeteilt, dass gegen sie ein Platzverweis ausgesprochen werde und sie das Lager innerhalb der nächsten zwei Stunden räumen müssen. Das DRK berichtet von einer einschüchternden und lauten Ansprache durch das Ordnungsamt - sowohl gegenüber den obdachlosen Personen als auch gegenüber den Mitarbeitenden des Hitzebusses. Zwischen den verschiedenen Ämtern der Stadt sowie den Trägern der aufsuchenden Sozialarbeit bestehen klare Vereinbarungen darüber, wie in solchen Situationen vorzugehen ist. Ziel ist einerseits, ordnungsrechtliche Belange sicherzustellen und mögliche Gefahrenquellen, etwa offenes Feuer oder erhebliche Vermüllung, zu vermeiden. Andererseits sollen obdach- und wohnungslose Menschen nicht ohne Not verdrängt werden. Kleinere Lager sollen nach den bestehenden Absprachen geduldet werden, solange von ihnen keine Gefahr ausgeht. Seite 1 von 5 Darüber hinaus war es bislang gelebte Praxis, dass das Ordnungsamt die Streetwork-Teams über bekannte Schlafplätze informiert, damit diese aufsuchende Hilfen anbieten können. Gerade bei Temperaturen von nahezu 40 Grad im Schatten stellt die Anordnung, einen Unterschlupf innerhalb von zwei Stunden zu räumen, ohne eine Anschlussunterbringung oder andere Hilfsangebote sicherzustellen, eine potenziell lebensbedrohliche Situation für die betroffene Person dar. Vor diesem Hintergrund fragen die Grünen im Rat an: 1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass es im Juni 2026 zu einer Räumung und zur Entfernung eines Obdachlosenlagers gekommen ist? Welche Gründe lagen dafür vor? 2. Seit wann war dem Ordnungsamt der Unterschlupf bekannt? 3. Wurden die Streetwork-Teams über das Lager und die dort lebenden Personen informiert? Falls ja, wann erfolgte diese Information und durch welches Amt oder welche Institution? 4. Waren Streetworker:innen vor der Räumung vor Ort und wurden den betroffenen Personen Hilfsangebote, insbesondere zur Unterbringung oder Vermittlung weiterer Unterstützung, unterbreitet? 5. Ist der Verwaltung der derzeitige Aufenthaltsort der betroffenen obdachlosen Personen bekannt? 6. Wie lauten die konkreten Vereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften, z. B. Bogestra und USB, für den Umgang mit aufgefundenen Obdachlosenlagern? 7. Welche konkreten Abstimmungen bestehen zwischen der Verwaltung und den Trägern der Obdachlosenhilfe für den Fall, dass solche Unterschlüpfe wahrgenommen werden? 8. Gibt es besondere Umstände – etwa extreme Hitze, Sturm, Kälte, Starkregen oder andere Wetterlagen – unter denen auf eine Räumung verzichtet wird? 9. Wie viele Lager und Unterschlüpfe obdachloser Menschen wurden in den vergangenen vier Jahren durch kommunale Dienste in Bochum geräumt oder beseitigt und aus welchen Gründen? Wie häufig wurden Träger der Obdachlosenhilfe vorab einbezogen und mit welchem Ergebnis? 10. Wie häufig finden Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende des Ordnungsamtes sowie städtischer Tochtergesellschaften statt, in denen der Umgang mit obdachlosen Menschen sowie die Bedeutung eines respektvollen Auftretens vermittelt werden? Gibt es gezielte Briefings oder Informationen zu Schichtbeginn vor bzw. während besonderer Situationen wie z. B. Hitzeperioden, die sich nachweislich auch auf das Verhalten von Menschen auswirken z. B. durch ein erhöhtes Aggressionspotential?“ Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass es im Juni 2026 zu einer Räumung und zur Entfernung eines Obdachlosenlagers gekommen ist? Welche Gründe lagen dafür vor? 2. Seit wann war dem Ordnungsamt der Unterschlupf bekannt? 3. Wurden die Streetwork-Teams über das Lager und die dort lebenden Personen informiert? Falls ja, wann erfolgte diese Information und durch welches Amt oder welche Institution? Antwort der Verwaltung 20262105 Seite 2 von 5 4. Waren Streetworker:innen vor der Räumung vor Ort und wurden den betroffenen Personen Hilfsangebote, insbesondere zur Unterbringung oder Vermittlung weiterer Unterstützung, unterbreitet? 5. Ist der Verwaltung der derzeitige Aufenthaltsort der betroffenen obdachlosen Personen bekannt? Antwort zu Frage 1 bis 5: Der Post des DRK-Wattenscheid auf www.facebook.com vom 26.06.2026 bezieht sich auf einen Einsatz vom 08.06.2026 auf dem Blumenfriedhof (Friedhof Blumenstraße – erreichbar über Harpener Str. 1 in 44791 Bochum). Beim Ordnungsamt gingen seit Mitte Mai mehrere Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger ein, dass sich auf dem Friedhof wohnungslose Personen eingerichtet hätten, die dort nächtigen, für Vermüllung sorgen, die Toilettenanlagen blockieren und Begräbniszeremonien stören würden. Im Hinblick des grundrechtlich hohen Schutzgutes von Friedhöfen, suchten kommunale Kräfte die Örtlichkeit mehrmals auf mit dem Ziel, deeskalierende Lösungen zu finden, die sowohl die kommunalen bzw. öffentlichen Interessen als auch die Interessen der Betroffenen berücksichtigen. Die Beschwerdelage konnte ordnungsbehördlich bestätigt werden. Am 08.06.2026 wurden – bei 21 Grad Außentemperatur – die betroffenen wohnungslosen Personen schließlich aufgefordert, das errichtete Lager im Laufe des Tages zu räumen. Hierbei ist anzumerken, dass die vom DRK-Wattenscheid geposteten Bilder mit Ausnahme des Bildes, auf dem ein Dienstfahrzeug des Ordnungsamtes zu erkennen ist, nicht die Situation am Blumenfriedhof zeigen, sondern ein Obdachlosenlager im Kortumpark. Das Eigentum erstreckte sich auf deutlich weniger als die Bilder suggerieren. Ein Platzverweis wurde nicht ausgesprochen, die Kommunikation sowohl mit den Betroffenen als auch mit dem DRK-Wattenscheid erfolgte ruhig und sachlich. Für eine Hinzuziehung der Polizei bestand kein Grund, entsprechend wurde nicht mit der Polizei gedroht, insbesondere da auch bei einer hypothetischen Durchsetzung die ordnungsbehördliche Ermächtigung vorhanden gewesen wäre. Den Streetworker:innen sind die wohnungslosen Personen bekannt. Sowohl das Ordnungsamt als auch das Amt für Soziales bieten grundsätzlich Betroffenen regelmäßig Hilfsangebote an, welche jedoch nicht immer angenommen werden. Der derzeitige Aufenthaltsort der wohnungslosen Personen vom 08.06.2026 ist nicht bekannt. 6. Wie lauten die konkreten Vereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften, z. B. Bogestra und USB, für den Umgang mit aufgefundenen Obdachlosenlagern? 7. Welche konkreten Abstimmungen bestehen zwischen der Verwaltung und den Trägern der Obdachlosenhilfe für den Fall, dass solche Unterschlüpfe wahrgenommen werden? 8. Gibt es besondere Umstände – etwa extreme Hitze, Sturm, Kälte, Starkregen oder andere Wetterlagen – unter denen auf eine Räumung verzichtet wird? Antwort zu Frage 6 bis 8: Die Stadtverwaltung hat die schwierige Situation von Menschen ohne festen Wohnsitz und ihre Bedarfe, auch ämterübergreifend, gut im Blick. Der Kommunale Ordnungsdienst wird Antwort der Verwaltung 20262105 Seite 3 von 5 immer dann tätig, wenn es begründete Beschwerden gibt oder mit dem Lagern negative Begleiterscheinungen einhergehen wie Müll, das Hinterlassen von Essenresten oder das Verrichten der Notdurft. Gleichzeitig werden die betroffenen Personen vor Ort darüber informiert, welche Unterkunftsmöglichkeiten bestehen und welche Beratungs- und Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen können. Die Stadt Bochum ist bei der Wohnungsnothilfe, wozu auch die Hilfe bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit zählt, sehr aktiv. Der Fachbereich der Wohnungsnotfallhilfen im Amt für Soziales kümmert sich je nach Bedarf um Prävention, ordnungsrechtliche Unterbringung und Wohnraumversorgung. Für die Umsetzung wurde ein Wohnungsnotfallkonzept, ein Kältekonzept sowie ein Hitzekonzept erstellt. Neben den städtischen Hilfsangeboten verfügt die Stadt Bochum über ein großes Netzwerk an Akteuren, die in der Wohnungsnothilfe in Bochum aktiv sind. Dazu gehören freie Träger der Wohlfahrtspflege, sowie lokale Vereine und Gruppierungen, die sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich in diesem Bereich tätig sind. Um das bestehende Netzwerk zu pflegen und weiter auszubauen, wurden Arbeitskreise der Wohnungsnotfallhilfen gegründet, die eine Austauschmöglichkeit für alle Handelnden bieten. Eine Auflistung aller Beratungs- und Hilfsangebote in Bochum ist im Internet zu finden. Die Inanspruchnahme der Beratungs- und Hilfsangebote liegt in der Hand der betroffenen wohnungslosen Personen. Sie werden immer wieder ermutigt, Hilfen anzunehmen. Ordnungsbehördliche Räumungen erfolgen nur im Einzelfall und stellen die letzte in Betracht kommende Maßnahme dar. Häufig zeigen betroffene Personen Verständnis, wenn aus Sicht des Ordnungsamtes ein Platz als ungeeignet erscheint. Das Ordnungsamt betrachtet jede Situation individuell und berücksichtigt auch äußerliche Gegebenheiten wie das Wetter, sodass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Ziel der ordnungsbehördlichen Maßnahmen ist nicht die Vertreibung, sondern kooperativ Lösungen zu finden, die sowohl die Interessen des Betroffenen als auch der Öffentlichkeit (bspw. Totenruhe auf Friedhöfen) berücksichtigt. 9. Wie viele Lager und Unterschlüpfe obdachloser Menschen wurden in den vergangenen vier Jahren durch kommunale Dienste in Bochum geräumt oder beseitigt und aus welchen Gründen? Wie häufig wurden Träger der Obdachlosenhilfe vorab einbezogen und mit welchem Ergebnis? Insgesamt erfolgten zwei zwangsweise ordnungsbehördliche Räumungen. Gründe für Vorsprachen sind regelmäßig: Starke Vermüllung, erhebliche Belästigung, Brandgefahr, nicht unerhebliches Zerstören der Natur, Gefährdung Dritter und Weiteres. Vor ordnungsbehördlichen Räumungen werden stets Hilfsangebote unterbreitet. 10. Wie häufig finden Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende des Ordnungsamtes sowie städtischer Tochtergesellschaften statt, in denen der Umgang mit obdachlosen Menschen sowie die Bedeutung eines respektvollen Auftretens vermittelt werden? Gibt es gezielte Briefings oder Informationen zu Schichtbeginn vor bzw. während besonderer Situationen wie z. B. Hitzeperioden, die sich nachweislich auch auf das Verhalten von Menschen auswirken z. B. durch ein erhöhtes Aggressionspotential?“ Der respektvolle Umgang mit allen Menschen – auch mit obdachlosen Personen, die sich in Extremsituationen befinden – gehört zum Grundverständnis des Ordnungsamtes. Der Kommunale Ordnungsdienst erhält in regelmäßigen Abständen Schulungen zum Thema Antidiskriminierung und weiteren sensiblen Situationen. Antwort der Verwaltung 20262105 Seite 4 von 5 Antwort der Verwaltung 20262105 Seite 5 von 5

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