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„Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Jugendliche mit Perspektive aus der Schule entlassen!

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-18
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Antwort der Verwaltung Nr.: 20262050 Status: öffentlich Datum: 05.08.2026 Verfasser/in: Christian Dieker Fachbereich: Schulverwaltungsamt Bezeichnung der Vorlage: „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Jugendliche mit Perspektive aus der Schule entlassen! Bezug: Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 02.06.2026, TOP 6.1, Vorlage-Nr. 20261329 Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Schule und Bildung 07.10.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 11.11.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.11.2026 Kenntnisnahme Wortlaut: In der o.g. Sitzung wurde von der Fraktion „Die Grünen im Rat“ wie folgt angefragt: Im Jahr 2025 hatten nach aktuellen Berichten 32.908 Schulabgänger*innen in Nordrhein- Westfalen keine unmittelbare Anschlussperspektive. Diese Zahl ist besorgniserregend, insbesondere vor dem Hintergrund des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ [KAoA], das genau dieser Entwicklung entgegenwirken soll. Auch die Stadt Bochum sowie verschiedene Schulen und Institutionen beteiligen sich an diesem Projekt. Ziel des Programms ist es, allen Schüler*innen nach dem Schulabschluss eine konkrete Anschlussperspektive zu ermöglichen – sei es in Form einer Ausbildung, eines Studiums, eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder einer berufsvorbereitenden beziehungsweise berufsqualifizierenden Maßnahme. Jugendliche, die die Schule ohne eine solche Perspektive verlassen, haben oftmals deutlich erschwerte Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg in Ausbildung und Beruf. In dem WAZ-Artikel „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird diese sich zunehmend verschärfende Situation ebenfalls thematisiert. Vor diesem Hintergrund stellen die Grünen im Rat folgende Anfrage: 1. In welchen Abständen finden Treffen der KAoA-Steuerungsgruppe statt, um an der Strategie des Programms in Bochum weiterzuarbeiten? 2. Wie viele Schüler*innen haben in den vergangenen drei Jahren die Schule – mit oder ohne Seite 1 von 8 Schulabschluss - verlassen und verfügten anschließend über keine Anschlussperspektive? Bitte nach Jahren aufschlüsseln! 3. Liegen der Verwaltung Zahlen darüber vor, wie viele Schüler*innen durch das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ oder vergleichbare Programme in eine Ausbildung, ein Studium, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder ein Freiwilliges Soziales Jahr vermittelt bezie- hungsweise begleitet werden konnten? 4. Wie viele Schulabgänger*innen im Alter von 16 bis 20 Jahren haben sich in den vergange- nen drei Jahren nach dem Schulabschluss bei der Jugendberufsagentur als arbeits- bezie- hungsweise ausbildungssuchend gemeldet? Bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln! 5. Wie viele dieser Personen konnten durch die Jugendberufsagentur bei einer Weiterqualifizie- rung oder beim Einstieg in Ausbildung beziehungsweise Beruf begleitet werden? Wenn mög- lich, bitte für die vergangenen fünf Jahre sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln! 6. Welche jährlichen Kosten entstehen der Stadt Bochum durch die Teilnahme am Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“? Wir bitten darum, die verschriftlichten Antworten ebenfalls dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie für Chancengerechtigkeit und Integration zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage schickt die Verwaltung eine grundsätzliche ordnungs- politische und methodische Einordnung voraus: Der in der Anfrage zitierte Medienbericht über landesweit rund 32.900 Schulabgänger*innen ohne unmittelbare Anschluss- oder Versorgungsperspektive basiert auf vorläufigen Rohdaten der Schu- len, die im Frühjahr vor Beginn der Zeugnis- und Prüfungsphasen erhoben werden. Dieser Zwi- schenstand bildet jedoch nicht das reale Ende des Übergangsprozesses ab. Im weiteren Verlauf greift das gesetzlich verankerte Verfahren nach dem Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW (SÜG NRW) [Quelle 1]. Durch den automatisierten Datenabgleich zwischen den weiterführenden Schulen, der Bundesagen- tur für Arbeit und den Kommunen reduziert sich diese Zahl im Prozessverlauf massiv: Am Ende des Erfassungsprozesses in Nordrhein-Westfalen (der rund 225.121 Absolventen-Datensätze umfasst) verbleiben landesweit ca. 11.500 Fälle, in denen trotz behördlicher Nachfassung keine finale An- schlussperspektive ermittelt werden konnte [Quelle 2]. Bezogen auf Bochum zeigt sich die Wirksamkeit dieses Verfahrens in den konkreten Erhebungsda- ten für das Jahr 2025: Nach Durchführung des SÜG-Abgleichs verblieben von den rund 3.265 Ab- solventinnen und Absolventen an allgemeinbildenden Schulen 121 Schülerinnen und Schüler ohne geklärte Anschlussperspektive [Quelle 3, Quelle 5]. Gemessen an der Gesamtzahl der Abgängerin- nen und Abgänger entspricht dies einem Anteil von ca. 3,7 %. Dies belegt empirisch, dass das Ver- fahren greift und sich die verbleibende Unschärfe auf eine stark eingrenzbare Restgruppe reduziert. Darüber hinaus wird eine rein quantitative Betrachtung von Vermittlungsquoten der Systemlogik der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA) nicht ge- recht. KAoA ist kein temporäres Vermittlungsprojekt, sondern eine flächendeckende, dauerhafte Landesinitiative zur strukturellen Verankerung der beruflichen Orientierung. Wie die wissenschaftli- che Evaluation der Landesinitiative durch die Prognos AG (2022) [Quelle 4] nachweist, entfaltet KAoA seine Hauptwirkung auf einer qualitativen, strukturprägenden Ebene: durch den systemati- schen Aufbau von Entscheidungskompetenz bei Jugendlichen und die Etablierung verbindlicher, rechtskreisübergreifender Kooperationsstrukturen vor Ort. 1. In welchen Abständen finden Treffen der KAoA-Steuerungsgruppe statt, um an der Strategie des Programms in Bochum weiterzuarbeiten? Antwort der Verwaltung 20262050 Seite 2 von 8 Die KAoA-Steuerungsgruppe tagt in Bochum regulär zweimal im Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Der wesentliche Mehrwert dieses Gremiums bemisst sich jedoch nicht an der Frequenz der Sitzungen, sondern an der durch KAoA institutionalisierten Verbindlichkeit, durch die ehemals getrennte Handlungsfelder von Schule, Wirtschaft, Arbeitsverwaltung und Kommune strategisch verzahnt werden. 2. Wie viele Schüler*innen haben in den vergangenen drei Jahren die Schule – mit oder ohne Schulabschluss - verlassen und verfügten anschließend über keine Anschluss- perspektive? Bitte nach Jahren aufschlüsseln! Die vorliegenden Daten zeigen, wie sich die Schulabschlüsse von Schülerinnen und Schülern (SuS) in den vergangenen vier Schuljahren entwickelt haben. Betrachtet werden sowohl die Abgänge von allgemeinbildenden Schulen als auch die Absolventinnen und Absolventen der Berufskollegs, die dort einen allgemeinbildenden Schulabschluss erworben haben. Aufgrund der Tatsache, dass die Angaben für das Schuljahr 2024/25 erst noch vorläufig sind, wurde das Schuljahr 2021/22 auch abgebildet. Die Werte sind Prozentangaben und beziehen sich auf alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger eines Schuljahres. Zusätzlich sind die aktuellen Werte des Landesdurchschnitts von Nordrhein- Westfalen (NRW) für das Schuljahr 2023/24 angegeben. Tabelle 1: Abgehende Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen Anteil an der Gesamtzahl der Abge- Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr NRW henden von allgemeinbildenden Schu- 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25² 2023/24 len in Prozent Abgehende SuS von allgemein-bilden- 3.335 3.265 3.270 3.265 179.655 den Schulen gesamt - absolut Ohne Hauptschulabschluss (inkl. SuS 8,5 6,6 8,6 8,3 7,4 von Förderschulen) Ohne Hauptschulabschluss (exkl. SuS 4,7¹ 3,0¹ 4,6¹ 3,8¹ 4,3 von Förderschulen) Erster Schulabschluss (früher Haupt- 6,7 5,4 7,3 7,7 6,1 schulabschluss Klasse 9) Erweiterter erster Schulabschluss (früher 9,3 11,9 9,0 9,8 9,5 Hauptschulabschluss Klasse 10) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschul- 31,2 33,5 31,3 33,3 35,3 reife) Fachhochschulreife (schulischer Teil) 4,2 5,2 4,4 5,0 4,3 Allgemeine Hochschulreife 40,0 37,4 39,1 35,8 37,4 Datenquelle: IT-NRW, eigene Darstellung, Stichtag 15.10. des jeweiligen Jahres. Ohne Freie Waldorfschulen und Weiterbildungskolleg. ¹Die Quote wird berechnet ausgehend von der Gesamtzahl-SuS abzüglich der FörderSuS. ²Die aufbereiteten Abgangsdaten der allge- meinbildenden Schulen für das Schuljahr 2024/25 (Erhebungsjahr 2025/26) liegen von IT.NRW derzeit noch nicht vor. Die dargestellten Zahlen sind daher zunächst als vorläufig zu betrachten. Antwort der Verwaltung 20262050 Seite 3 von 8 Tabelle 2: Absolventinnen und Absolventen an Berufskollegs nach allgemeinbildenden Abschlüssen Absolventinnen/Absolventen der Be- Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr NRW rufskollegs nach allgemein-bilden- 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25¹ 2023/24 dem Abschluss und Geschlecht in Prozent Gesamt - absolut 1.470 1.290 1.240 1.231 59.850 Erster Schulabschluss nach Klasse 9 9,5 7,0 6,5 12,0 14,1 Erweiterter Erster Schulabschluss nach 21,8 19,0 14,1 16,2 12,2 Klasse 10 Fachoberschulreife (Mittlerer Schulab- 29,9 33,3 35,1 32,7 25,6 schluss) Fachhochschulreife (schulischer Teil) 16,3 18,6 20,2 18,4 21,0 Fachhochschulreife 15,0 14,0 16,1 14,9 14,5 Abitur (allgemeine u. fachgebundene 7,5 7,8 7,7 5,8 12,6 Hochschulreife) Datenquelle: IT-NRW, eigene Darstellung, Stichtag 15.10. des jeweiligen Jahres. ¹Die aufbereiteten Abgangsdaten der allgemeinbilden- den Schulen für das Schuljahr 2024/25 (Erhebungsjahr 2025/26) liegen von IT.NRW derzeit noch nicht vor. Die dargestellten Zahlen sind daher zunächst als vorläufig zu betrachten. 3. Liegen der Verwaltung Zahlen darüber vor, wie viele Schüler*innen durch das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ oder vergleichbare Programme in eine Ausbildung, ein Studium, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder ein Freiwilliges Soziales Jahr vermittelt beziehungsweise begleitet werden konnten? Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft zum Status und Verbleib der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber. Hinsichtlich der Frage, wie viele Schülerinnen und Schüler originär durch die Landesinitiative KAoA in Ausbildung, Studium oder Maßnahmen vermittelt werden konnten, ist festzuhalten, dass eine solche direkte statistische Kausalität fachlich zu kurz greift. KAoA ist kein zeitlich befristetes Vermittlungsprojekt, sondern eine flächendeckende Landesinitia- tive, die die Infrastruktur und die Instrumente zur ersten beruflichen Orientierung bereitstellt. Die konkrete, rechtskreisbezogene Vermittlung in den Anschluss ist und bleibt hingegen die gesetzliche Kernaufgabe der Agentur für Arbeit und des Jobcenters (Jugendberufsagentur), flankiert durch das betriebliche Matching und die Ausbildungsberatung der Kammern (HWK, KH, IHK). In der Vergan- genheit hat sich gezeigt, dass solche wichtigen gemeinschaftlichen Prozesse ohne die Unterstüt- zung der kommunalen Koordinierungsstellen häufig dem Zufall überlassen sind. Tabelle 3: Status und Verbleib von Bewerberinnen und Bewerber Status/Verbleib von Bewerberinnen Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr NRW und Bewerbern in Prozent 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2023/24 Gesamt - absolut 2.136 2.223 2.292 2.210 108.910 Personen ohne Anschlussperspektive 4,5 4,8 4,2 5,8 11,4 (Unversorgte) Antwort der Verwaltung 20262050 Seite 4 von 8 Status/Verbleib von Bewerberinnen Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr NRW und Bewerbern in Prozent 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2023/24 Berufsausbildung (einmündend in Aus- 37,1 37,5 37,1 35,6 38,7 bildung) Schule/Studium/Praktikum 16,4 17,2 18,4 18,2 17,8 Erwerbstätigkeit 8,5 9,0 8,0 8,2 7,6 Fortsetzung einer Ausbildung (verblei- 4,7 4,0 3,2 3,6 2,9 bend in Ausbildung) Fördermaßnahmen 1,8 1,4 1,8 2,0 2,5 Gemeinnützige und soziale Dienste 1,1 0,9 1,0 1,0 1,2 Erwerbslose Personen (arbeitslos) 8,3 7,8 9,2 8,6 5,0 Unbekannter Verbleib 17,5 17,4 16,9 17,1 13,0 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Der Ausbildungsmarktreport NRW. Das Berichtsjahr in der Ausbildungsmarktstatistik umfasst den Zeitraum 01. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Eine vergleichende Betrachtung von Vermittlungsquoten verfehlt jedoch die reale Problemlage der Zielgruppe: Die größte Gruppe der unversorgten Jugendlichen rekrutiert sich in der Praxis nicht aus Schülerinnen und Schülern, die aufgrund mangelnder oder unzureichender Beratung keinen An- schluss finden. Vielmehr handelt es sich um hochgradig vulnerable Personengruppen, die aufgrund komplexer Lebensumstände wie chronischer Schuldistanz, fehlender Unterstützung im Elternhaus oder multiplen individuellen Problemlagen, vom Regelsystem Schule und durch die Auffangstruktu- ren der lokalen Verantwortungsgemeinschaft gar nicht mehr wirksam erreicht werden können. Sie sind zum Zeitpunkt des Übergangs oft bereits nicht mehr fester Bestandteil des schulischen Alltags. Genau hier liegt der eigentliche, qualitative Wirkungshebel von KAoA in Bochum: Die Initiative fun- giert als struktureller Seismograf. Im Sinne der landespolitischen Zielsetzung, keinen jungen Men- schen verloren zu geben, macht KAoA das Fehlen von Anschlüssen und die Nichterreichbarkeit vulnerabler Zielgruppen im System überhaupt erst sichtbar. Sie deckt die „Black Box“ und die Brüche zwischen Schulabgang und dem realen Übergang nach den Sommerferien auf. Die Wirksamkeit der Kommunalen Koordinierung zeigt sich darin, dass sie diese Erkenntnisdefizite permanent in das lokale Netzwerk transportiert und die Partner*innen dazu drängt, weg von reinen Regulierungs- und Beratungsangeboten hin zu aktiven, ggfs. aufsuchenden Begleitketten für schwer erreichbare Ju- gendliche zu gelangen. 4. Wie viele Schulabgänger*innen im Alter von 16 bis 20 Jahren haben sich in den ver- gangenen drei Jahren nach dem Schulabschluss bei der Jugendberufsagentur als ar- beits- beziehungsweise ausbildungssuchend gemeldet? Bitte nach Jahren und Ge- schlecht aufschlüsseln! Vor diesem Hintergrund ist auch die Interpretation der erfragten Daten zur Bewerberstruktur einzu- ordnen. Nach Abstimmung mit der Agentur für Arbeit Bochum müssen bei der Auswertung der be- hördlichen Daten außerdem zwei wesentliche statistische Phänomene berücksichtigt werden: ● Altbewerber*innen-Mischeffekt: Die geführten Bewerberzahlen bilden keineswegs ausschließ- lich den aktuellen Jahrgang der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ab. In diesen Statis- tiken ist regelmäßig ein erheblicher Anteil sogenannter Altbewerberinnen und Altbewerber ent- Antwort der Verwaltung 20262050 Seite 5 von 8 halten, also Jugendliche und junge Erwachsene, die die Schule bereits in den Vorjahren ver- lassen haben und nach Zwischenstationen, Maßnahmen oder Ausbildungsabbrüchen erneut als unversorgt geführt werden. ● Die behördlichen Statistiken erfassen weiterhin ausschließlich Personen, die sich aktiv bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden. Gerade die beschriebenen vulnerablen Ju- gendlichen, die den Kontakt zu Unterstützungssystemen abbrechen oder nicht suchen, blei- ben statistisch unsichtbar. Die offiziellen Kennzahlen bilden daher nur einen Ausschnitt der realen Versorgungsbedarfe ab. Auch an dieser Stelle sind die Bemühungen der kommunalen Koordinierungsstelle wichtig: gemeinsam mit den relevanten Partnerinnen und Partnern aus der Bochumer Verantwortungsgemeinschaft auf die Suche nach möglichen Ursachen und re- alistischen Lösungen zu gehen. Tabelle 4: Bewerber*innen-Struktur Schulabgängerinnen und -abgänger im Alter von 16 bis 20 Jahren Bewerber*innen-Struktur der Schul- Schuljahr Schuljahr Schuljahr Schuljahr NRW abgängerinnen und - abgänger im Al- 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2023/24 ter von 16 bis 20 Jahren Gesamt 2.136 2.223 2.292 2.210 108.910 männlich 1.352 1.418 1.482 1.486 69.726 weiblich 783 805 810 724 39.184 davon unter 20 Jahre 951 1.083 1.126 1.135 62.797 - männlich 578 690 736 787 44.701 - weiblich 372 393 390 348 22.096 Anteil der Bewerber*innen unter 20 Jah- 44,5 48,7 49,1 51,4 57,7 ren an allen Bewerber*innen in Prozent - männlich 27,1 31,0 32,1 35,6 41,0 - weiblich 17,4 17,7 17,0 15,7 20,3 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Der Ausbildungsstellenmarkt von NRW und Bochum. Das Berichtsjahr in der Ausbildungsmarkt- statistik umfasst den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Eine direkte Rückkopplung von den Gesamtzahlen der Agentur für Arbeit auf die Wirksamkeit des aktuellen schulischen KAoA-Jahrgangs ist daher methodisch nicht zulässig. Wenn sich Meldezahlen oder Begleitbedarfe auf hohem Niveau bewegen, ist dies kein Beleg für ein Scheitern der schuli- schen Vorbereitung. Es ist vielmehr das Ergebnis einer geschärften systemischen Aufmerksamkeit: Jugendliche, die früher ungesehen aus dem System gefallen wären, werden durch die KAoA-Vor- feldstrukturen frühzeitig identifiziert und in den Fokus der Beratungssysteme gerückt, auch wenn der nachhaltige Einmündungserfolg oft erst über mehrjährige, intensivere Begleitung erreicht werden kann. 5. Wie viele dieser Personen konnten durch die Jugendberufsagentur bei einer Weiter- qualifizierung oder beim Einstieg in Ausbildung beziehungsweise Beruf begleitet wer- den? Wenn möglich, bitte für die vergangenen fünf Jahre sowie nach Alter und Ge- schlecht aufschlüsseln! Begleitdaten der Jugendberufsagentur Antwort der Verwaltung 20262050 Seite 6 von 8 Hinsichtlich der quantitativen Begleit- und Vermittlungsdaten wird auf die Ausführungen und die Datenanlage zu Frage 4 verwiesen. Begründung: Die Jugendberufsagentur Bochum ist keine eigenständige Behörde oder Statistikstelle, sondern eine rechtskreisübergreifende Kooperation (unter anderem aus den Strukturen der Arbeits- verwaltung nach SGB II und SGB III sowie der Jugendhilfe/dem Jugendamt nach SGB VIII). Die Jugendberufsagentur Bochum als rechtskreisübergreifende Kooperation führt keine eigenständige Sonderstatistik. Die operativen Daten der Berufsberatung und Vermittlung für unter 25-Jährige sind vollständig in der Ausbildungsstellen- und Bewerberstatistik der Bundesagentur für Arbeit enthalten. Weitergehende Sonderauswertungen über diesen amtlichen Standard-Datenbestand hinaus wer- den seitens der Arbeitsverwaltung nicht bereitgestellt. Hinweis zur Gremienarbeit Da in der politischen Debatte häufig Unklarheiten bezüglich der organisatorischen Abgrenzung der JBA sowie der Zusammensetzung der BA-Statistiken bestehen, bietet die Bereichsleitung der Agen- tur für Arbeit Bochum/JBA an, im Rahmen einer der kommenden Ausschusssitzungen vertiefende Erläuterungen zur operativen Praxis und Datenstruktur der Jugendberufsagentur direkt vor Ort zu leisten. 6. Welche jährlichen Kosten entstehen der Stadt Bochum durch die Teilnahme am Pro- jekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“? Der Teilnahme an der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ stehen Fördermittel von Land und Bund gegenüber. Die Personalkosten der Kommunalen Koordinierungsstelle Bochum wer- den zu einem Anteil von 40 % aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Der bei der Stadt Bochum verbleibende Eigenanteil stellt eine präventive Investition in die soziale Infrastruktur dar. Dem klar abgrenzbaren städtischen Aufwand steht ein immenser gesamtgesell- schaftlicher und fiskalische Gegenwert gegenüber: Durch das permanente Gegensteuern an den Bruchstellen des Übergangssystems wird Jugendarbeitslosigkeit vermieden und langfristige Folge- kosten im Bereich der SGB II-Leistungen (Sozialhilfekosten, Kosten der Unterkunft) werden nach- haltig reduziert. Grundlage Förderbescheid der BR Arnsberg vom 01.08.2025 zur Förderung der Jahre 2026 und 2027 Personalkosten KAoA Pro Jahr Zuwendungsfähige Gesamtausgaben 01.01.2026 bis 408.672,00 € 31.12.2026 für vier Vollzeitstellen Zuwendung des Landes NRW 40% 163.468,80 € Eigenanteil der Stadt Bochum 60% 245.203,20 € Quellenverzeichnis 1. Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz – SÜG NRW) vom 17. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1148). Regelt den verbindlichen automatisierten Datenabgleich zwischen Schulen, Arbeitsagenturen und Kommunen zur Vermeidung von unversorgten Schulabgängerinnen und Schulabgängern. 2. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) / Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB): Jahresberichte und Kabinettsvorlagen zum SÜG-Monitoring und zur Fachkräfteoffensive Antwort der Verwaltung 20262050 Seite 7 von 8 NRW. (Datenbasis: Konsolidierte Gesamterfassung von ca. 225.121 Absolventen-Datensätzen landes- weit und verbleibende ungeklärte Fälle nach Datenbereinigung). 3. Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) / Amtliche Schulstatistik: Absolventinnen und Absolventen an allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Bochum. (Durchschnittlich ca. 3.200 bis 3.300 Absolvent*innen pro Schuljahr in der Sekundarstufe I und II). 4. Prognos AG (2022): Wissenschaftliche Evaluation der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) in Nordrhein-Westfalen. Endbericht im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozi- ales des Landes NRW. Düsseldorf/Basel. 5. Stadt Bochum / Kommunale Koordinierungsstelle KAoA (2025): Lokales SÜG-Monitoring Bochum für das Berichtsjahr 2025. (Erfassungsstand nach Datenabgleich zwischen Schulen, Agentur für Arbeit Bo- chum und Kommunaler Koordinierung: 121 unversorgte Absolvent*innen an allgemeinbildenden Schu- len). Antwort der Verwaltung 20262050 Seite 8 von 8

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