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Gesundheitsversorgung für Minderjährige im AsylbLG
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antwort der Verwaltung
Nr.: 20261957
Status: öffentlich
Datum: 17.07.2026
Verfasser/in: Korte, Frank, Stark, Nils
Fachbereich: Amt für Soziales
Bezeichnung der Vorlage:
Gesundheitsversorgung für Minderjährige im AsylbLG
Bezug:
Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ in der 6. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit
und Soziales unter TOP 6.4, Vorlage 20261899
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 06.10.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 11.11.2026 Kenntnisnahme
Wortlaut:
In der o.g. Sitzung wurde von der Fraktion „Die Linke im Rat“ wie folgt angefragt:
Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben Minderjährige,
die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, seit dem
12.06.2026 Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie gesetzlich Krankenversicherte (§
4 Abs. 4 AsylbLG) und sollen eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Die Linke und bittet um Weiterleitung der Antwort an den
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss:
1. Hat das Sozialamt in Bochum grundleistungsbeziehende Minderjährige bzw. deren Sorge-
berechtigte über die Gesetzesänderung und die Möglichkeit der Wahl einer Krankenkasse
für die Gesundheitskarte informiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
2. Haben geflüchtete Kinder und Jugendliche in Bochum zum 12.06.2026 eine Gesundheits-
karte erhalten? Falls nein, gibt es vonseiten der Behörden Auskünfte über die Gründe für
die Verzögerung, über den (voraussichtlichen) Zeitpunkt der Anmeldung bei der Kranken-
kasse etc.?
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
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1. Hat das Sozialamt in Bochum grundleistungsbeziehende Minderjährige bzw. deren Sorge-
berechtigte über die Gesetzesänderung und die Möglichkeit der Wahl einer Krankenkasse
für die Gesundheitskarte informiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Das Amt für Soziales hat sämtliche von der Gesetzesänderung betroffene Familien schriftlich hier
über informiert sowie gleichzeitig um die Wahl einer Krankenkasse für die jeweiligen Kinder und
Mitteilung dieser Wahl an das Amt für Soziales mittels eines beigefügten Antwortvordrucks gebeten.
2. Haben geflüchtete Kinder und Jugendliche in Bochum zum 12.06.2026 eine Gesundheits-
karte erhalten? Falls nein, gibt es vonseiten der Behörden Auskünfte über die Gründe für
die Verzögerung, über den (voraussichtlichen) Zeitpunkt der Anmeldung bei der Kranken-
kasse etc.?
Für die Anmeldung zur Krankenversorgung ist den Betroffenen zuerst die Möglichkeit zur eigen-
verantwortlichen Wahl der gewünschten Krankenkasse zu geben. Dies erfolgte mittels des oben
angegebenen Serienbriefes.
Sobald die Rückmeldungen vorliegen, erfolgt die Anmeldung durch das Amt für Soziales sowie die
Produktion der Gesundheitskarten durch die Krankenkassen. Dies ist in einigen Fällen bereits er
folgt. In anderen Fällen stehen die Antworten der Betroffenen noch aus, hier ist bislang noch keine
Anmeldung erfolgt.
Sollte keine Wahl der Krankenkasse durch die Betroffenen erfolgen, so sind Wahl und Anmeldung
von Amts wegen vorzunehmen.
Es ist ferner zu beachten, dass Personen, die sich noch in den ersten 36 Monaten ihres Aufenthaltes
in Deutschland befinden und deshalb noch Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen, im Bereich der Stadt Bochum eine elektronische Gesundheitskarte von der Knappschaft
erhalten. Hierdurch erfolgte bereits in der Vergangenheit eine bessere medizinische Versorgung als
in anderen Kommunen, in denen noch eine Begleichung von Krankenbehandlungskosten über Be
handlungsscheine erfolgt.
Gleichwohl liegt es im Interesse des Amtes für Soziales, die Umsetzung der Änderungen konsequent
weiter zu verfolgen und kurzfristig abzuschließen.
Antwort der Verwaltung 20261957 Seite 2 von 2
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