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Radverkehrsgerechte Umgestaltung des Ortseingangs Bahnhofstraße Nettersheim

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Nettersheim
Datum2026-10-06
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GEMEINDE NETTERSHEIM Vorlage 218 /XII.L. DER BÜRGERMEISTER FB 3.1 - CW Datum: 08.09.2026 An den Entwicklungs-, Planungs- und Bauausschuss Sitzungstag: 15.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 29.09.2026 Gemeinderat Sitzungstag: 06.10.2026 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Radverkehrsgerechte Umgestaltung des Ortseingangs Bahnhofstraße Nettersheim ☐ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. ☒ Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. ☒ Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite ☒ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. ☐ Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: ☐ Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: ☒ Ja ☐ Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand und den vorgelegten Zuwendungsbe- scheid vom 05.08.2026 zur beabsichtigten radverkehrsgerechten Umgestaltung des Ortseingangs Nettersheim (K 59 – Bahnhofstraße) im Rahmen des Rheinischen Radverkehrsreviers zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die planerische Umsetzung der Maßnahme zusammen mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger der K59 abzustim- men und umzusetzen. Notwendige Auftragsvergaben sind auf Grundlage der allgemeinen Haushalts- grundsätze gem. § 75 Abs. 1 Gemeindeverordnung NRW (GO NRW) im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an den Billigstbietenden zu vergeben. Begründung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim wurde zuletzt in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 (Vorlage 945 /XI. L.) über die Verkehrsberuhigung der Bahnhofs- traße sowie die radverkehrsgerechte Umgestaltung des Ortseingangs informiert. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung sowie die si- chere Anbindung des Radverkehrs im Bereich der K59. Im Vorfeld war eine Förderung über ein inzwischen geschlossenes Landesförder- programm angestrebt worden. Der entsprechende Förderantrag wurde im Frühjahr 2025 in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln ein- gereicht. Die Bezirksregierung hat den Antrag unter Hinweis auf den Programm- abschluss nicht in die weitere Prüfung übernommen, signalisierte jedoch die Mög- lichkeit einer Neuüberreichung im Rahmen des Förderprogramms „Rheinisches Re- vier – Rheinisches Radverkehrsrevier“. Das Förderprogramm trägt zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschafts- standortes Rheinisches Revier bei. Ziel ist die Schaffung moderner Infrastruktur, die auch eine nachhaltige und gesundheitsfördernde sowie sichere Fortbewegung des nicht motorisierten Verkehrs ermöglicht. Die geplante Radwegenetzstruktur des rheinischen Radreviers soll daher qualitativ auf Augenhöhe mit der Straßeninfrastruktur des motorisierten Verkehrs stehen, damit auch die Erledigung alltäglicher Verkehrsbewegungen für den Nutzer attrak- tiv machen. Die geplante Verbindung ist Teil der regionalen Gesamtradwegepla- nung des Rheinischen Reviers sowie des Masterplans Radverkehr als Kommunales Radverkehrskonzept des Kreises Euskirchen. Die Gemeinde Nettersheim möchte den Vorgaben des 2021 verabschiedeten Fahr- rad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes NRW (FaNAG) folgen und die Stärkung des Radverkehrs vorantreiben. Um dies umzusetzen, soll aufbauend auf die beste- henden Netzplanung des Rheinischen Reviers von Radverkehrsverbindungen als Radvorrangrouten geschaffen werden. Dieser Ansatz folgt damit dem Ziel des 3 Rheinischen Braunkohlereviers, eine Modellregion für nachhalte Mobilität zu wer- den. Die Förderung der Nutzung des Fahrrades auf alltäglichen Wegen folgt diver- sen Schlüsselindikatoren der deutschen Nachhaltestrategie. Auf dieser Grundlage hat die Gemeindeverwaltung im Sommer 2026 einen erneu- ten Förderantrag gestellt. Die geplante Radverbindung wurde durch die Bezirksre- gierung als Radvorrangroute für das Rheinische Radverkehrsrevier identifiziert und die Förderung grundsätzlich in Aussicht gestellt. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 92,5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 178.234,00 € als projektgebundener Zuschuss gewährt. Der verblei- bende kommunale Eigenanteil beträgt dementsprechend 7,5 % (13.367,55 €). Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid vor. Somit kann mit der Auftrags- vergabe begonnen werden. Die technische Planung und Bauausführung erfolgt weiterhin in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger der K 59. Die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Investitionsplan 2026 berücksichtigt. Der Lageplan der beabsichtigten Maßnahme ist dieser Vorlage beigefügt. gez. Crump ____________________ Bürgermeister

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