Startseite › Gemeinde Nettersheim › Dokument
Masterplan Nettersheim – Wiederaufbaukonzept nach der Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021 hier: Wiederaufbauplan
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Nettersheim |
| Datum | 2026-10-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE NETTERSHEIM Vorlage 68 /XII.L. Z.3
DER BÜRGERMEISTER
FB 3.1 – St. Datum: 08.09.2026
An den
Entwicklungs-, Planungs- und Bauausschuss Sitzungstag: 15.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 29.09.2026
Gemeinderat Sitzungstag: 06.10.2026
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim – Wiederaufbaukonzept nach der Hochwasser
katastrophe am 14./15.07.2021
hier: Wiederaufbauplan
☐ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
☒ Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
☒ Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
☒ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
☐ Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
☐ Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen: ☐ Ja
☒ Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Wiederaufbau im Rahmen des nati-
onalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ für Kommunen sowie zu den aktuellen Maßnah-
menschwerpunkten zustimmend zur Kenntnis und beschließt die weitere Umset-
zung wie in der Begründung und Vorlage beschrieben.
Begründung:
Aufgrund der gefassten Beschlüsse und den festgelegten Prioritäten sowie der ge-
meinsamen Maxime der nachhaltigen Betrachtung einhergehend mit einer umfas-
senden Umsetzung befinden sich derzeit folgende Maßnahmen-Schwerpunkte in
der Umsetzung. (In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 289 /XI.L. Z.1
bis Z4 sowie die Vorlagen 430 /XI.L. Z1 bis Z14, ergänzend auf die Vorlage 109
/XII.L. sowie auf die Vorlagen 68 /XII.L. Z.1 bis Z.2).
1. Wiederaufbauplan
Am 20.07.2026 fand im Kloster Nettersheim ein Arbeitstermin zur Erläuterung
des beim Fördergeber eingereichten Änderungsantrags zum Wiederaufbauplan
statt. An diesem Treffen nahmen Vertreter des Ministeriums für Heimat, Kom-
munales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirks-
regierung Köln sowie Vertretern der Eifelgemeinde Nettersheim teil. Fachlich
begleitet wurde das Gespräch durch NRW-Urban, die den Wiederaufbauplan
hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Aspekte unterstützt.
Bei allen Maßnahmen konnte die Kausalität zur Flutkatastrophe sowie der er-
höhte Mittelbedarf durch Kostenschätzungen, Bilderdokumentationen und
sonstige Nachweise bestätigt werden.
Ausschließlich hinsichtlich der Maßnahmen „Ankauf und Wiederherstellung der
Wohnhäuser in der Bahnhofstraße 35, 37 und 20 sind noch weitere Prüfungs-
schritte erforderlich. Bei diesen Maßnahmen wird derzeit geprüft, ob die Förde-
rung nach Ziffer 4 oder 6 der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW erfolgt.
Die Maßnahme-Nr. 61 „Wiederherstellung der Straße Parkweg“ im bereits wie-
derhergestellten Sanierungsbereich 1 soll in den nächsten Änderungsantrag
verschoben werden, da es derzeit keinen vergleichbaren Fall gibt, in dem eine
Straße als Baustraße und Umleitungsstrecke genutzt wurde. Zur weiteren Be-
arbeitung der Maßnahme wurde festgelegt, dass die Gemeinde prüft, ob der
Parkweg durch die Straßenverkehrsbehörde offiziell als Umleitungsstrecke an-
geordnet wurde. Zudem sind detaillierte hydraulische Berechnungen durchzu-
führen und eine fachliche Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde einzuho-
len.
Es wird davon ausgegangen, dass die Bearbeitung des Änderungsantrags vor-
aussichtlich im September 2026 abgeschlossen werden kann und eine Bewilli-
gung in diesem Zeitraum erfolgen wird.
3
Weiter arbeitet die Gemeinde Nettersheim gemeinsam mit allen von der Flut
betroffenen Kommunen des Kreises Euskirchen an einer möglichen Fristverlän-
gerung für die Umsetzung der Wiederaufbaumaßnahmen über das derzeit vor-
gesehene Ende des Förderzeitraums im Jahr 2030 hinaus. Eine entsprechende
Fristverlängerung wurde von den Kommunen bereits mehrfach gegenüber dem
Fördergeber thematisiert.
Die Eifelgemeinde Nettersheim hat bisher rund 14,5 Millionen Euro für den Wie-
deraufbau aufgewendet. Sieben von 58 Projekten aus dem Wiederaufbauplan
wurden vollständig abgeschlossen, insgesamt wurden 82 Mittelabrufe beim För-
dergeber eingereicht.
2. Änderungsantrag Präventiver Hochwasserschutz
Im Rahmen des 1. Änderungsantrags erhielt die Gemeinde Nettersheim zusätz-
lich eine Billigkeitsleistung in Höhe von 10% des ursprünglichen Wiederaufbau-
budgets, entsprechend 3.098.000 Euro, zur Umsetzung von Präventionsmaß-
nahmen zum Schutz geschädigter Siedlungsbereiche.
Darüber hinaus wurden der Gemeinde Nettersheim aus den über den Kreis Eus-
kirchen aus dem Wiederaufbaufonds bereitgestellten Billigkeitsleistungen für
präventive Hochwasserschutzmaßnahmen weitere Mittel zugewiesen. Von den
insgesamt 21,5 Millionen Euro, die an die kreisangehörigen Kommunen zu ver-
teilen sind, entfallen rund 1,46 Millionen auf die Gemeinde Nettersheim.
Für diese Mittel hat die Gemeinde vier Projektsteckbriefe für präventive Stark-
regenmaßnahmen beim Fördergeber eingereicht. Die Maßnahmen betreffen die
Bereiche „Höhenweg / Auf dem Büchel“ in Nettersheim, den „Engelgauer Weg“
in Nettersheim sowie die Ortslage Buir in den Bereichen „Fliederstraße“ und
„Am Steinacker“.
Im Rahmen eines Arbeitstermins mit der Bezirksregierung Köln und dem Minis-
terium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBD) Mitte März wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die
vorgesehenen Maßnahmen die förderrechtlichen Anforderungen erfüllen und ei-
nen wesentlichen Beitrag zum präventiven Hochwasserschutz leisten. Die vom
Fördergeber geforderten ergänzenden Detailangaben in den Projektsteckbrie-
fen wurden im Juni 2026 nachgereicht. Es wird davon ausgegangen, dass die
Bearbeitung des Änderungsantrags im September 2026 abgeschlossen werden
kann, sodass anschließend mit der Bewilligung der Mittel gerechnet werden
kann.
3. Aktuelle Maßnahmenschwerpunkte
Sanierungsbereich 1 (Genfbachstraße, Parkweg, Kleingasse, Engel
gauer Weg, Schleifmühle, Martinusstraße / Wiederaufbauplan Projekt-
Nr. 16, Budget = 2.030.000 Euro) in der Ortslage Nettersheim Die Sa-
nierungsarbeiten in den Straßen Schleifmühle, Engelgauer Weg, Genfbach-
straße, Kleingasse sowie Martinusstraße konnten im Oktober 2025 abgeschlos-
sen werden. Mit den noch ausstehenden Restarbeiten wurde Anfang September
begonnen.
4
Für die im Projekt entstandenen Mehrkosten wurden im bereits eingereichten
2. Änderungsantrag weitere Mittel in Höhe von 1.350.000 Euro beantragt.
Der Sanierungsbereich 2 (Rosenthalstraße, Auf der Aerk, Talstraße, Klos
terstraße / Wiederaufbauplan Projekt-Nr. 17, Budget = 1.815.000
Euro) in der Ortslage Nettersheim befindet sich weiterhin in der Planungs-
phase. Mit dem Baubeginn der Tief- und Straßenbauarbeiten sowie der notwen-
digen Überarbeitung der Drossel des Regenüberlaufbeckens (RÜB Rosenthal-
straße) kann voraussichtlich erst ab Ende 2027 gerechnet werden.
Sanierungsbereich 3 (Urftstraße, Römerplatz, Grafschaftsgasse, Kan
inhecke / Wiederaufbauplan Projekt-Nr. 18, Budget = 1.605.000 Euro)
der Ortslage Nettersheim: Mit den Bauarbeiten im zweiten Bauabschnitt
konnte im April 2026 begonnen werden. Im Zuge der Maßnahme wurden in der
Straße Römerplatz, im Bereich Naturzentrum bis zur Brücke, die Versorgungs-
leitungen in die Nebenflächen (Gehweg bzw. Verkehrsrandstreifen) umverlegt.
Die stark beschädigte Mischwasserkanalisation wurde in ein Trennsystem in
vergrößerter hydraulischer Dimension umgebaut. Zudem wurden die Trinkwas-
ser- und die Gasversorgung umverlegt, und die in diesem Bereich bestehenden
Hausanschlüsse an das neu errichtete Kanalsystem angebunden.
Ab September 2026 wird in gleicher Weise der Straßenzug ab der Brücke bis
zum Bahnübergang Römerplatz/Grafschaftsgasse saniert. Der Bahnübergang
bleibt bis zur Fertigstellung der Maßnahme weiterhin voll gesperrt.
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass der aktuelle Sanierungsabschnitt
bis Ende 2026 abgeschlossen werden kann. Die Gesamtmaßnahme in der im
Weiteren Verlauf der Sanierungsarbeiten auch eine Sanierung der Urftstraße
vorgesehen ist wird voraussichtlich bis Ende 2027 andauern.
Im Sanierungsbereich 4 (Bahnhofstraße, Steinfelder Straße / Wieder
aufbauplan Projekt-Nr. 19, Budget = 985.000 Euro) in der Ortslage
Nettersheim konnte die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Bahnhofs-
traße (Teilbereich Alte Schmiede bis Einfahrtsbereich Auf dem Büchel) im No-
vember 2022 abgeschlossen werden. Für den noch ausstehenden Restbereich
der Bahnhofstraße bis zur Bahntrasse ist die Erneuerung des dort zu klein di-
mensionierten Mischwasserkanals erforderlich. Aufgrund der aktuellen Situa-
tion kann mit den Arbeiten jedoch erst begonnen werden, wenn die Elektrifizie-
rung der Bahntrasse abgeschlossen ist und kein Schienenersatzverkehr mehr
erforderlich ist. Nach dem derzeit vorliegenden Sperrzeitenplan wird es bis vor-
aussichtlich Ende 2027 immer wieder zu Zeiten kommen, in denen der Bahn-
verkehr in der Ortslage Nettersheim ruht und ein Schienenersatzverkehr ein-
gerichtet werden muss. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass
die notwendigen Sanierungsarbeiten im betreffenden Bereich erst ab dem Jahr
2028 aufgenommen werden können.
Neubau Brückenbauwerk „Engelgauer Weg“ in der Ortslage Netters
heim (Wiederaufbauplan Projekt-Nr. 26, Budget = 760.000 Euro) Die
Bauleistungen für den Rück- und Neubau der Brücken wurden Anfang Juni 2026
beauftragt. Am 07. Juni 2026 fand eine Baustelleneinweisung mit der beauf-
tragten Baufirma und allen Versorgungsträgern statt. Obwohl alle Versorgungs-
träger bereits seit April 2022 über die beabsichtigte Maßnahme informiert wa-
ren, wurde im Nachgang des Einweisungstermins eine aktive Glasfaserleitung
der Telekom identifiziert, die rund 50 Haushalte versorgt. Die für den Rückbau
der Brücke erforderliche Neuverlegung in bereits verlegte Leerrohre entlang der
5
Brücke Schleifmühle stellt für die Telekom die kostengünstigste Lösung dar,
würde jedoch eine Bauzeit von bis zu neun Monaten erfordern und den geplan-
ten Brückenbau erheblich verzögern.
Derzeit koordiniert die Gemeinde mit der Telekom die Umsetzung einer zielfüh-
renden Variante und prüft, ob die Maßnahme noch im laufenden Jahr begonnen
werden kann. Gemäß Auflagen der Unteren Wasserbehörde sind Arbeiten im
Gewässer in diesem Bereich zur Verringerung der Hochwassergefährdung aus-
schließlich zwischen den Monaten Mai bis September zulässig. Derzeit muss
davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmenumsetzung erst im Frühjahr
2027 beginnen kann. Für die eigentliche Bauausführung des Brückenbauwerks
wird derzeit von einer Bauzeit von etwa sechs Monaten gerechnet.
Abriss Brückenbauwerk „Kleingasse“ in der Ortslage Nettersheim
(Wiederaufbauplan Projekt-Nr. 27, Budget = 215.000 Euro) In Vorlage
430 /XI.L. Z.7 wurde umfassend über weitere Entwicklung der Brücke in der
Kleingasse berichtet. Im Rahmen einer Anliegerversammlung im Juli 2024
wurde mit den Anliegern ein Gestaltungskonzept abgestimmt. Dabei wurde
deutlich, dass sich die Anlieger eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Brü-
ckenrückbaus wünschen. Einvernehmlich wurde jedoch festgelegt, dass der Rü-
ckbau erst nach Abschluss des Neubaus des Brückenbauwerks „Engelgauer
Weg“ erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund kann der Rückbau voraussichtlich
erst ab der 2. Jahreshälfte 2027 umgesetzt werden. Mit dem 2. Änderungsan-
trag zum Wiederaufbauplan wurde aufgrund einer inhaltlichen Anpassung des
Projekts ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 225.000 Euro beantragt. Die
Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 440.000 Euro geschätzt.
Öffentliche Plätze und Parkanlagen im Zentralort Nettersheim (Wie
deraufbauplan Projekt-Nr. 30, Budget = 600.000 Euro) Im Rahmen des
Projekts wurden durch die Flut beschädigte Parkflächen und Parkplätze wieder
in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Hierzu wurden entsprechende Mate-
rialien sowie Ausstattungsgegenstände wie Beleuchtungsmaste und Sitzgarni-
turen beschafft. Zudem wurde im Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt
des Sanierungsbereich 3 (WAP-Projekt-Nr. 18) eine Neuorganisation der We-
geverbindungen sowie eine Abflachung des Gewässerumlandes im Bereich Paf-
fenbenden vorgenommen.
Im Zuge des zweiten Bauabschnitts am Römerplatz ist vorgesehen, weitere
Platzflächen neu zu gestalten und den angrenzenden Parkplatzbereich in die
Maßnahme einzubeziehen. Für das Projekt wurde im Rahmen des zweiten Än-
derungsantrags ein zusätzliches Budget in Höhe von 385.000 Euro beantragt.
Wiederherstellung der ländlichen Wege im Außenbereich (Wiederauf
bauplan Projekt-Nr. 32-35, Budget = 7.370.000 Euro) Seit der Flutkata-
strophe wurden in den Ortslagen Pesch, Zingsheim, Roderath, Frohngau, Bou-
derath, Tondorf, Buir und Holzmülheim bereits rund 30 Kilometer der beschä-
digten Wirtschaftswege erneuert.
Im derzeitigen Bauabschnitt stehen die Sanierungsmaßnahmen an weiteren
Wirtschaftswegebereichen in den Ortslagen Tondorf und Buir im Vordergrund.
Aktuell wird auf dem vorbereiteten Untergrund die Schotterschicht als neue
Wegeoberfläche aufgebracht und verdichtet.
6
Im Anschluss an den aktuellen Bauabschnitt ist die Sanierung eines rund 600
Meter langen Wirtschaftsweges in der Ortslage Holzmülheim geplant. Der Ab-
schnitt liegt im direkten Grenzgebiet zur Stadt Bad Münstereifel.
Zudem wurde im Juni ein stark beschädigter Wirtschaftsweg in Marmagen ab
der Verlängerung des „Heidesweges“ in Richtung „Görresburg“ neu asphaltiert.
Neben der eigentlichen Sanierung finden an den seit der Flutkatastrophe sa-
nierten Wirtschaftswegen im Raum Pesch, Bouderath und Engelgau Unterhal-
tungsarbeiten statt. Hier werden unter anderem Banketten gemulcht und Ober-
flächenverlagerungen und Ausspülungen, die durch Starkregen hervorgerufen
wurden, wieder verfüllt.
Wiederherstellung von Brückenbauwerken im Außenbereich westlich
und östlich der Autobahn A1 / Wiederaufbauplan Projekt-Nr. 36 und
37, Budget = 2.460.000 Euro In den zurückliegenden Monaten wurde inten-
siv an den vorbereitenden Arbeiten zum Wiederaufbau der Brückenbauwerke
östlich der Autobahn A1 (WAP-Projekt-Nr. 36) gearbeitet. Dies betrifft die
Standorte in den Ortslagen Holzmülheim („Schochermühle“), Buir („Brücke am
Ohbach“) und Pesch („Verbindungsweg Ober- und Unterdorf“) sowie die Bau-
werke an den Wirtschaftswegen „Auf dem Stucks“, „Zum Heidentempel“ und in
unmittelbarer Nähe zur Landstraße L206. Da es sich bei den Bauwerken über-
wiegend um sehr alte Brücken handelt und keine Pläne vorlagen, war eine Ver-
messung und Tragfähigkeitsprüfung notwendig. Die Bauleistungen können nun
in den nächsten Monaten ausgeschrieben werden. Der Beginn der Brückensa-
nierungsarbeiten ist ab Frühjahr 2027 vorgesehen.
4. Wiederaufbau der Bahnstrecke
Die Deutsche Bahn hat die Arbeiten zur Elektrifizierung der Eifelstrecke im Mai
2026 wieder aufgenommen. Im Rahmen dieses Vorhabens ist die Strecke zwi-
schen Mai und November 2026 an den Wochenenden, jeweils von Freitag,
20:30 Uhr bis Montag 4:30 Uhr, für den Zugverkehr gesperrt. Während dieser
Zeiträume werden die Regionalbahnlinien RE 22 und RB 24 zwischen Euskir-
chen und Blankenheim (Wald) durch Schienenersatzverkehr ersetzt. Die Arbei-
ten dienen der Vorbereitung und Umsetzung der Elektrifizierung sowie der Mo-
dernisierung der Leit- und Sicherungstechnik, insbesondere durch den Einbau
elektronischer Stellwerke, die für den künftigen elektrischen Betrieb erforder-
lich sind. Ziel der Deutschen Bahn ist es weiterhin, die Strecke bis Ende 2028
vollständig elektrifiziert und betriebsbereit zu haben.
5. Einschätzung der Gesamtlage
Der Wiederaufbau in der Eifelgemeinde Nettersheim wird nach wie vor konse-
quent zielgerichtet vorangetrieben. Die Arbeitsschwerpunkte liegen derzeit im
Bereich Straßensanierung, dem Neubau der Brücke im Engelgauer Weg sowie
der Umsetzung präventiver Sofortmaßnahmen.
Mit dem in der Bewilligung befindlichen Änderungsantrag werden notwendige
Anpassungen des Wiederaufbauplans vorgenommen und an die aktuellen Rah-
menbedingungen angepasst. Auf diese Weise stellt die Gemeinde sicher, dass
der Wiederaufbauplan bedarfsgerecht, wirtschaftlich und zukunftsorientiert
fortgeführt wird, auch wenn die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen bis
zum Jahr 2030 weiterhin eine große Herausforderung darstellt.
7
gez. Crump
____________________
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert