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Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Eifelgemeinde Nettersheim - Sachstandsbericht

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Nettersheim
Datum2026-10-06
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Extrahierter Text

GEMEINDE NETTERSHEIM Vorlage 69 /XII.L. Z.3 DER BÜRGERMEISTER FB 3.1 – St. Datum: 08.09.2026 An den Entwicklungs-, Planungs- und Bauausschuss Sitzungstag: 15.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 29.09.2026 Gemeinderat Sitzungstag: 06.10.2026 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Eifelgemeinde Netters­ heim - Sachstandsbericht ☒ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite ☐ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. ☐ Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: ☐ Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: ☐ Ja ☒ Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim nimmt den Sachstandsbericht zur Verbes- serung des Hochwasserschutzes zustimmend zur Kenntnis und beschließt die wei- tere Umsetzung wie in der Begründung und Vorlage beschrieben. Begründung: In den vergangenen Sitzungsphasen wurden unter den Vorlagen 288 /XI.L. Z.2 und 431 /XI.L. Z.1 bis Z.13 sowie 69 /XII.L. Z.1 bis Z.3 ausführlich über die be- absichtigten Hochwasserschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet berichtet und die Planung von Sofortmaßnahmen unter der Vorlage DB-29 /XI.L. beschlossen. Zu den einzelnen Aspekten des Hochwasserschutzes ergibt sich derzeit folgender Sachstand: 1. Interkommunale Kooperation zur Verbesserung des Hochwasser­ schutzes 1.1 Einzugsbereich Urft/Olef mit den Anrainerkommunen und dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Ein wichtiger Meilenstein des Konzepts war die 4. Lenkungsausschusssitzung am 17.06.2026 im Rathaus der Stadt Schleiden. Hier wurde den Bürgermeis- tern und weiteren Vertretern der Anrainerkommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden sowie den zuständigen Behörden, der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Euskirchen, der aktuelle Sachstand des Hochwasserschutzkonzeptes vorgestellt. Der Lenkungsausschuss bildete den Abschluss der Grundlagenarbeiten am Konzept. Die nun fertiggestellten Simulationsmodelle ermöglichen im nun folgenden Pro- jektabschnitt die Entwicklung, Bewertung und Dimensionierung konkreter Hochwassermaßnahmen. Die größte Einzelmaßnahme des überörtlichen Hoch- wasserschutzkonzeptes ist dabei eine perspektivische Talsperre im Mündungs- bereich von Prether Bach und Platißbach. Neben einer Rückhaltung von Hoch- wasserwellen in einer Talsperre werden Hochwasserrückhaltebecken an ver- schiedenen Standorten in den Anrainerkommunen betrachtet. Im ersten Ar- beitsschritt in der Erstellung des Hochwasserschutzkonzepts, der sogenannten „Basisvariante“, werden mittels der Modelle verschiedene Standorte von Hoch- wasserrückhaltebecken hinsichtlich ihrer überörtlichen Wirkung bei Hochwasser berechnet. Hierbei wurden in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen ver- schiedene potenzielle Standorte ausgewählt, überprüft und einer ersten Mach- barkeitsbetrachtung unterzogen. Mithilfe der Rechenmodelle wird anschließend die hinsichtlich Schutzwirkung und Effizienz günstigste Kombination mehrerer Rückhaltebecken als Basisvariante ermittelt. Dabei wurden fünf Maßnahmen- standorte mit direktem Einfluss auf die Ortslage Nettersheim identifiziert. Drei Standorte im Gemeindegebiet Nettersheim am Wellenbach, Schleifbach und Genfbach, ein Standort im Gemeindegebiet Blankenheim am Haubach sowie ein Standort im Gemeindegebiet Dahlem am Urftweiher. 3 Im zweiten Arbeitsschritt wird die Basisvariante um lokal wirksame Maßnahmen der beteiligten Kommunen ergänzt. Dabei werden unter anderem Schutzbau- werke wie Mauern oder Deiche sowie weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Gewässer hydraulisch bewertet. Das Hochwasserschutzkonzept soll nach derzeitigem Zeitplan bis Ende 2026 fertiggestellt werden und dient damit als verbindliche Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung, die Beantragung von Fördermitteln und die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen dienen. Der fertige Maßnahmenplan zur Erhöhung der Hochwasserresilienz an Urft und Olef soll der Öffentlichkeit im 1. Quartal 2027 vorgestellt werden. 1.2 Einzugsbereich Erft mit den Anrainerkommunen und dem Erft­ verband „hwsErft“ Im Rahmen der interkommunalen Hochwasserkooperation haben die betroffe- nen Kommunen, Kreise und der Erftverband das „hwsErft“ initiiert. Ziel der Ko- operation ist die Minderung des Hochwasserrisikos in den Mitgliedkommunen. Im Bereich der Gemeinde Nettersheim selbst werden bislang jedoch keine ei- genen Maßnahmen im Rahmen des „hwsErft“ umgesetzt. Weitere Informatio- nen über das „hwsErft“ sind auf der Internetseite https://hws-kooperation.erft- verband.de einsehbar. 2. Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes Ein Teil der Gesamtthematik Verbesserung des Hochwasserschutzes sind auch interkommunal abgestimmte Sofortmaßnahmen: 2.1 Sofortmaßnahme Urft-Römerplatz Die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich Römerplatz konnte Ende 2024 abgeschlossen werden. Die durch die Maßnahme entstande- nen Baukosten in Höhe von rund 580.000 Euro konnten zwischenzeitlich über das Projektdatenblatt des Wiederaufbauplans (WAP-Projekt-Nr. 39 „Wiederher- stellung der Urft und Nebengewässer“ = Budget 930.000 Euro) abgerechnet werden. 2.2 Weitere innerörtliche Maßnahmen in Nettersheim 2.2.1 Sofortmaßnahme Bahnhofstraße Die Herstellung der Retentionsfläche durch die Absenkung des Gewässerufers der Urft im Bereich Paffenbenden konnte erfolgreich abgeschlossen werden und wird nun nach Fertigstellung zu einer Auenlandschaft weiterentwickelt. Die Gemeinde setzt weiterhin auf die zügige Umsetzung der Sofortmaßnahme im Bereich Bahnhofstraße (WAP-Projekt-Nr. 56). Für die Maßnahme ste- hen aktuell Fördermittel in Höhe von 290.000 Euro zur Verfügung. Zwischenzeitlich haben alle betroffenen Grundstückseigentümer die Absichts- erklärung zur Bereitstellung von Grundstücksflächen für den präventiven Hoch- wasserschutz unterzeichnet. Infolgedessen kann nun weiter an einer Planung sowie einer Ausarbeitung einer Vereinbarung zur Errichtung eines Hochwasser- schutzbauwerkes auf den privaten Grundstücksflächen in der Bahnhofstraße mit den betroffenen Grundstückseigentümern gearbeitet werden. 4 2.2.2 Sofortmaßnahme Röderpesch / WAP-Projekt-Nr. 58 In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 897 /XI.L. verwiesen. Die So- fortmaßnahme im Bereich Röderpesch, WAP-Projekt-Nr. 58, wurde im Rah- men des Wiederaufbaus bewilligt. Das Wiederaufbaubudget beträgt 450.000 Euro. Die notwendigen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der Maß- nahme sind nun erfüllt. Ein beauftragtes Planungsbüro arbeitet derzeit an der detaillierten Planung der Sofortmaßnahme. Mit ersten Ergebnissen dieser Pla- nungsarbeiten kann im nächsten Quartal gerechnet werden. 2.2.3 Sofortmaßnahme Parkplatz/Kirmesplatz / WAP-Projekt-Nr. 57 Die Sofortmaßnahme zum präventiven Starkregen- und Hochwasserschutz im Bereich Parkplatz/Kirmesplatz, wurde im Rahmen des Wiederaufbauplans bewilligt. Das Wiederaufbaubudget beträgt 420.000 Euro. Die Planungsleistun- gen konnten zwischenzeitlich beauftragt werden. Siehe Punkt 2.2.1 2.3 Hochwasserschutzkonzept Genfbach Das unter der Vorlage DB-26 /XI.L. beschlossene Hochwasserschutzkonzept stellt eine in der interkommunalen Abstimmung anerkannte Sofortmaßnahme dar. Mit der Bewilligung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbe- ginns sowie einer bewilligten Förderung in Höhe von rund 102.000 Euro (80%) konnte das Projekt vorangetrieben werden. Im Rahmen der Konzepterstellung mit der Bezirksregierung Köln sowie dem Wasserverband Eifel-Rur konnte des bisherige Bearbeitungsstand abgestimmt werden. Dabei konnte festgehalten werden, dass wesentliche Grundlagenarbei- ten zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Hierzu zählen insbesondere die Vermessung des Gewässerverlaufs des Genfbachs, die Überfliegung des Unter- suchungsbereichs mittel Vermessungsdrohne sowie die Erstellung des hydrolo- gischen und zweidimensionalen hydraulischen Modells (2D-Modell). Die Validierung des Hochwasserschutzkonzeptes Genfbach kann erst nach Ab- schluss des interkommunalen Hochwasserschutzkonzeptes Urft/Olef erfolgen, da die dort gewonnenen Erkenntnisse und Grundlagen maßgeblich in die wei- tere fachliche Bewertung und Ausgestaltung des Genfbach-Konzeptes einflie- ßen sollen. Insbesondere sollen hierdurch bestehende Unsicherheiten hinsicht- lich Abflussannahmen, Dimensionierungen und der schadlosen Ableitung redu- ziert werden. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Wasserverband Eifel- Rur konnten die Berechnungen mit dem aktualisierten und neu kalibrierten Niederschlags-Abfluss-Modell (NA-Modell) des Genfbachs im Rahmen der Un- tersuchung „Hochwasserschutzkonzept Urft/Olef“ abgeschlossen werden. Es liegen nun aktuelle Hochwasserabflüsse für ein HQ5, 10, 20, 30, 100, 300 und extrem vor. Die hydraulischen 2D-Berechnungen des Genfbachs werden derzeit durch ein Ingenieurbüro durchgeführt. Das 2D-Modell des Genfbachs kann erst nach Abnahme des ÜSG HQ100 (Überflutungs-Szenario-Grafik) an die Ge- 5 meinde Nettersheim, voraussichtlich im September / Oktober 2026 übergeben werden. 2.4 Hochwasserrückhaltebecken (HRB2a/2b) oberhalb der Martinuss­ traße Die Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung eines Hochwasser- rückhaltebecken (HRB2a/2b) im Genfbachtal wurden zwischenzeitlich europa- weit ausgeschrieben. Teilnahmeanträge konnten bis zum Submissionstermin am 05.08.2026 eingereicht werden. Im weiteren Verfahrensablauf werden die Bewerber nun zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Parallel liegt der Gemeinde ein Angebot für die artenschutzrechtlichen Unter- suchungen vor. Die darin enthaltenen Untersuchungen beruhen auf den Kar- tiervorgaben des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) sowie den im Rahmen des Scopingverfahrens mit der Bezirksregierung abgestimmten Arten und Untersuchungsräumen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 50.000 Euro. 2.5 Errichtung von Pegelmessstationen an Urft und Genfbach Hinsichtlich weiterer Pegel- oder Wasserstands-Sensoren im Oberlauf der Ge- wässer Urft und Genfbach hat die Verwaltung Anfang Juni 2026 eine Anfrage zu einer möglichen zweiten Ausbauphase bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Auf Nachfrage teilte die Bezirksregierung mit, dass in den vergangenen Mona- ten erste Abstimmungsgespräche zwischen der Bezirksregierung Köln und dem LANUK stattgefunden haben, der formelle Abstimmungsprozess jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Nach derzeitigen Auskünften wird die fachliche Prüfung voraussichtlich noch rund drei Monate dauern. Die Pegelstände der bereits errichteten Pegelmessanlagen an der Urft (Brücke Bahnhofstraße) sowie am Genfbach (Brücke Martinusstraße) können tagesak- tuell unter https://hochwasserportal.nrw abgerufen werden. 2.6 Entwässerung A1 Im Juni 2026 hat die Eifelgemeinde Nettersheim die Autobahn GmbH um Aus- kunft zum aktuellen Zustand und zur Funktionsfähigkeit des Rückhaltebeckens in der Ahestraße aufgefordert. Anfang September ist dazu eine schriftliche Stel- lungnahme eingegangen, aus der sich folgender Sachverhalt entnehmen lässt: Das Becken ist nach Angaben der Autobahn GmbH uneingeschränkt funktions- fähig. Die operative Verantwortung liegt bei der Autobahnmeisterei Weilerswist, die regelmäßig Kontrollen durchführt. Die letzte vollständige Reinigung des Schlammfangs erfolgte im Jahr 2024, die nächste ist für den Turnus 2027/2028 vorgesehen. Technisch wird das Wasser über Raubettmulden am Fahrbahnrand gesammelt und in das 998 m³ fassende Becken eingeleitet. Von dort gelangt es gemäß der Planfeststellung von 1978 über ein Drosselbauwerk mit maximal 60 Litern pro Sekunde in den Mühlenbach, um hydraulische Belastungen im Gewässer zu vermeiden. Hinsichtlich vor Ort beobachteter Überläufe führt die Autobahn GmbH aus, dass das Regenrückhaltebecken selbst nie überlaufen ist. 2.7 Information und Beteiligung der Bevölkerung 6 Am 01. September 2026 fand im Dorfsaal Nettersheim eine Bürgerversamm- lung statt, an der rund 120 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen umfassende Informationen zu den Hochwasser- schutzkonzepten „HWSK Urft/Olef“ und „HWSK Genfbach“. Zudem wurden die geplanten und bereits bewilligten innerörtlichen Sofortmaßnahmen sowie die Handlungsoptionen für den privaten Objektschutz detailliert erläutert. Die Be- völkerung erhielt im Rahmen der Versammlung die Möglichkeit, Fragen zu stel- len. gez. Crump ____________________ Bürgermeister

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