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Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Offenen Ganztagsschule (OGTS) an der Schule am Eiderwald (SV)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Flintbek |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Rechtliche Bedeutung: Der Bund hat im Oktober 2021 das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen, das die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 zum Inhalt hat. Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 2025/459 wurde die „ Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“ durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur am 29.12.2025 bekannt gemacht. Zudem wurde im Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 2026/154 die „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe für nicht rechtsanspruchserfüllende Plätze (Richtlinie Ganztag und Betreuung) “ durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur überarbeitet und am 30.04.2026 bekannt gemacht.
Finanzielle Auswirkungen: Defizitär, die Höhe ist abhängig von der Gebührenhöhe (siehe beigefügte Anlage).
A Sachverhalt: Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Schüler/-innen in der Primarstufe stufenweise eingeführt. Somit wird der Rechtsanspruch in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Dadurch hat im Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufe eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsförderung, welcher durch die Ganztagsbetreuung an der Schule am Eiderwald erfüllt werden soll. Am 15.04.2026 hat ein Workshop zum Thema „Offenen Ganztagsschule an der Schule am Eiderwald in Flintbek im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 08/2026“ stattgefunden. Ziel des Workshops war es, mit allen Beteiligten (Schulträger, Politik, Schule, Schulelternbeirat, OGTS und Verwaltung) gemeinsam die notwendigen Grundlagen zu schaffen, um den Vorgaben vom Land Schleswig-Holstein gerecht zu werden. An der Schule am Eiderwald in Flintbek gibt es bereits die Einrichtungsform Offene Ganztagsschule (OGTS). Diese wird nach derzeitigem Stand die Vorgaben des Landes im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die damit verbundenen Fördervoraussetzungen nicht vollständig erfüllen. In dieser Sitzungsvorlage wird insbesondere auf die Themenschwerpunkte Gebühren und Neufassung der „Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule (OGTS) der Schule am Eiderwald“ eingegangen.
B Stellungnahme der Verwaltung: Allgemeines: „Der Rechtsanspruch besteht an den Wochentagen Montag bis Freitag, die keine gesetzlichen Feiertage sind, im Umfang von acht Stunden täglich“ (Ziff. I. 2 der Richtlinie). Dieser Umfang von acht Stunden täglich wurde an der OGTS Flintbek von 8:00 bis 16:00 Uhr festgelegt. „Zusätzliche Beiträge für das Mittagessen, für besondere Veranstaltungen sowie für Angebote, die über den in Ziffer I. 2 benannten zeitlichen Rahmen (von acht Stunden) des rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebots hinausgehen, dürfen erhoben werden.“ Somit darf von dem Schulträger, der Gemeinde Flintbek, eine extra Gebühr für die Frühbetreuung, die von 07:00 bis 08:00 Uhr stattfinden soll, erhoben werden. Der Zeitraum von 08:00 Uhr bis zum jeweiligen Schulschluss ist durch die Schulpflicht der Landes Schleswig-Holstein abgedeckt, aufgrund dessen wird für diesen Zeitraum keine Gebühr erhoben. Im Verlauf der Sitzungsvorlage wird die Gebührenhöhe erläutert. Gebührensysteme: Aufgrund der stufenweisen Einführung wird es voraussichtlich bis zum Schuljahr 2029/2030 zwei unterschiedliche Gebührensysteme für die Betreuung im Rahmen der OGTS an der Schule am Eiderwald geben. Hierbei wird von „rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplätzen“ und „nicht rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplätzen“ gesprochen: Rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote: Schüler/-innen, die nach dem 01.08.2026 eingeschult werden bzw. durch Rückstellung in der 1. Klasse kommen, dürfen durch den Schulträger Elternbeiträge in Höhe von bis zu 135,00 € pro Monat pro rechtsanspruchserfüllenden Platz erhoben werden. Nicht rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote: Schülerinnen und Schüler, die vor dem 01.08.2026 eingeschult wurden, erhebt der Schulträger teilweise kostendeckende Gebühren. Im Schuljahr 2026/27 gelten die 1. Klassen als „rechtsanspruchserfüllende Plätze“ und die 2. bis 4. Klassen als „nicht rechtsanspruchserfüllende Betreuungsplätze“. Aufgrund des stufenweise aufsteigenden Rechtsanspruchs wird dies pro Schuljahr angepasst. D.h. im Schuljahr 2027/28 gelten die 1. und 2. Klassen als „rechtsanspruchserfüllende Plätze“ und die 3. und 4. Klassen als „nicht rechtsanspruchserfüllende Betreuungsplätze“, usw. (siehe nachfolgende Abbildung zur Veranschaulichung): Diese unterschiedliche Gebührensysteme werden zudem aus unterschiedlichen „Fördertöpfen“ gefördert. Die „rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote“ (A) werden über den Erstattungsmechanismus des Landes S-H gefördert. Das Land und die Kommunen teilen sich ab dem Schuljahr 2026/2027 die Betriebskosten für tatsächlich besetzte rechtsanspruchserfüllende Ganztagsplätze, entsprechend dem Aufwachsen des Rechtsanspruchs und nach Abzug der zu entrichtenden Elternbeiträgen im Verhältnis von 75% zu 25%. Die „nicht rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote“ (B) werden über die Richtlinie Ganztag und Betreuung gefördert. Diese Förderung war die letzten Schuljahre die einzige Förderung für die OGTS an der Schule am Eiderwald. Die Höchstgrenze für die Förderung richtet sich nach der Gesamtschülerzahl der Schule (anhand der Eckzahlenstatistik). Aufgrund der Gesamtschülerzahl in den letzten Schuljahren (unter 650 Schüler/-innen) konnte nur die maximale Fördersumme von bis zu 45.000,00 € für die OGTS Flintbek abgerufen werden. Für den Förderantrag für das Schuljahr 2026/27 wäre aufgrund der Gesamtschülerzahl (über 650 Schüler/-innen) eine maximale Fördersumme bis zu 50.000,00 € möglich. Es werden jedes Schuljahr mit mehr prognostizierten Teilnehmerstunden beantragt, und ggf. ans Land S-H zurück gezahlt. Falls die Abrechnung über den Verwendungsnachweis eine höhere Fördersumme ergeben würde, würde das Land S-H keine nachträgliche Förderung gewähren. Gebühren: Für „rechtsanspruchserfüllende schulische Ganztags- und Betreuungsangebote“ gilt laut Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus Folgendes: Elternbeiträge dürfen durch den Schulträger in Höhe von bis zu 135,00 € pro Monat pro rechtsanspruchserfüllendem Platz erhoben werden. Die Elternbeiträge werden durchgehend für den gesamten Zeitraum der Anmeldung ( Schulhalbjahr oder Schuljahr ) erhoben und können sich anteilig an den für die Schülerin oder den Schüler gebuchten Stunden orientieren . Aus den oben genannten drei Vorgaben des Landes ergeben sich folgende Anmerkungen und Fragen: Zu 1: Die Verwaltung des Amtes Eidertal schlägt der Gemeinde Flintbek vor, für die Betreuung nach Schulschluss bis 16:00 Uhr die maximal zulässige Gebühr in Höhe von 135,00 € monatlich je rechtsanspruchserfüllendem Betreuungsplatz zu erheben. Zur Schaffung familienfreundlicher Buchungsvarianten wird zudem vorgeschlagen, auch Betreuungszeiten nach Schulschluss bis 13:30 Uhr/14:30 Uhr und 15:30 Uhr in die Satzung aufzunehmen (siehe Anlage: Variante 2 der Satzung). Diese Buchungsvarianten orientieren sich an den Abholzeiten des pädagogischen Konzeptes der OGTS Flintbek. Die Ferienbetreuung ist in der jeweiligen Gebühr pro Monat durch die Vorgaben vom Land S-H inbegriffen. Bei einer ausschließlichen Inanspruchnahme der Ferienbetreuung schlägt die Verwaltung des Amtes Eidertal der Gemeinde Flintbek eine Gebühr i.H.v. 33,75 € pro angemeldeter Woche vor. (Da die maximal zulässige monatliche Gebühr 135,00 € beträgt, ergibt sich bei einer Umrechnung auf vier Wochen pro Monat ein Betrag von 33,75 € pro Woche.) Zu 2: Die Verwaltung des Amtes Eidertal schlägt der Gemeinde Flintbek vor, die verbindliche Anmeldung in der OGTS Flintbek pro Schulhalbjahr vor, um den Eltern eine Änderungsmöglichkeit zum jeweiligen Schulhalbjahr einzuräumen. Durch den Erstattungsmechanismus des Landes S-H ist unter anderem eine Beantragung bzw. Verwendung der Förderung pro Schulhalbjahr zu beantragen bzw. nachzuweisen. Zu 3: In den FAQs zur Richtlinie lautet der Wortlaut „ sollen sich anteilig […] gebuchten Stunden orientieren“. Durch die Wortlaute „sollen und können“ wird vom Land SH eine Aufforderung ausgedrückt, die nicht zwingend ist, aber empfohlen wird. Für „nicht rechtsanspruchserfüllende schulische Ganztags- und Betreuungsangebote“ wird von der Verwaltung des Amtes Eidertal vorgeschlagen, für die Betreuung nach Schulschluss bis 16:00 Uhr die Gebühr in Höhe von 180,00 € monatlich je Betreuungsplatz zu erheben. Zur Schaffung familienfreundlicher Buchungsvarianten wird zudem vorgeschlagen, auch Betreuungszeiten nach Schulschluss bis 13:30 Uhr/14:30 Uhr und 15:30 Uhr in die Satzung aufzunehmen (siehe Anlage: Variante 2 der Satzung). Diese Buchungsvarianten orientieren sich an den Abholzeiten des pädagogischen Konzeptes der OGTS Flintbek. Die Ferienbetreuung ist in der jeweiligen Gebühr pro Monat inbegriffen. Gemäß der zurzeit gültigen „Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule“ beträgt die Betreuungsgebühr 2,25 €/Stunde. Diese Gebühr hat die Verwaltung des Amtes Eidertal als Grundlage für die „nicht rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote“ genommen, da die aktuelle Gebührenkalkulation Kosten in Höhe von aufgerundet 5,00 € pro Betreuungsstunden ergab und dies aus Sicht der Teilnehmenden des Workshops nicht zumutbar ist. Fazit zu den Gebühren: Die Verwaltung des Amtes Eidertal schlägt der Gemeinde Flintbek vor, für die „rechtsanspruchserfüllende Plätzen“ und „nicht rechtsanspruchserfüllende Betreuungsplätzen“ die Buchungsvarianten nach Schulschluss bis 13:30 Uhr/14:30 Uhr/15:30 Uhr oder 16:00 Uhr mit der jeweiligen monatlichen Gebühr (siehe Anlage: Variante 2 der Satzung) einzuführen. In der beigefügten Anlage werden von der Verwaltung des Amtes Eidertal die Defizite zu den „rechtsanspruchserfüllende Plätzen“ und „nicht rechtsanspruchserfüllende Betreuungsplätzen“ aufgeführt. Für eine kostendeckende Gebühr würde eine Betreuungsstunde, aufgerundet, 5,00 € betragen. Zudem wird eine Gegenüberstellung der monatlichen Pauschalgebühr und der Buchungsvarianten beigefügt, um die Auswirkungen auf das steigende Defizit darzustellen. Geschwisterermäßigung & soziale Ermäßigung: „Damit Elternbeiträge nicht zum Ausschluss einzelner Schüler/-innen führen, stellt der Schulträger eine Geschwisterermäßigung und eine soziale Ermäßigung sicher . Diese muss vorsehen, dass die Elternbeiträge in entsprechender Anwendung von den in § 7 Absatz 1 bis Absatz 3 KiTaG geregelten Kriterien ermäßigt werden beziehungsweise entfallen.“ (Ziff. I. 4.1 der Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus). Die Verwaltung des Amtes Eidertal schlägt der Gemeinde Flintbek vor, die jetzige Regelung zur Geschwisterermäßigung beizubehalten: „Für das 2. Kind einer Familie, das zeitgleich die Einrichtung der Offenen Ganztagsschule Flintbek besucht, ermäßigt sich die jeweils gebuchte monatliche Gebühr um 50 %, für jedes weitere Kind dieser Familie wird die Gebühr vollständig ermäßigt.“ Eine soziale Ermäßigung gibt es aktuell in der Offenen Ganztagsschule Flintbek nicht. Da diese soziale Ermäßigung durch die Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus durch die Gemeinde Flintbek als Schulträger sichergestellt werden muss, hat die Verwaltung in dem Entwurf der Neufassung der „Benutzungs- und Gebührensatzung der Offenen Ganztagsschule an der Schule am Eiderwald“ Paragraphen für die soziale Ermäßigung eingefügt. Wichtig ist, dass die soziale Ermäßigung auf Antrag gewährt wird. Da die soziale Ermäßigung durch verschiedene Grundlagen des Jobcenters oder des Sozialamtes des Amtes Eidertal gewährt wird. Ferienbetreuung: „Die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote können im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien im Sinne der geltenden Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein schließen.“ (Ziff. I. 2) Ein Jahr hat 52 Wochen, davon entfallen aufgrund der rechtliche Vorgaben des Landes S-H vier Wochen auf die Schließzeiten. Bleiben 48 Wochen, in denen es einen Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz gibt. Davon sind 40 Wochen „normale“ Betreuung nach Schulschluss bis 16:00 Uhr und 8 Wochen Ferienbetreuung im Umfang von 08:00 bis 16:00 Uhr Die Betreuungsangebote der „rechtsanspruchserfüllenden Plätzen“ und „nicht rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplätzen“ beinhalten in § 9 A und B der 2. Variante der Satzung zusätzlich eine Ferienbetreuung, dies gilt nicht für die ausschließliche Buchung der Frühbetreuung (§ 9 C). Die Verwaltung des Amtes Eidertal fügt dieser Sitzungsvorlage zwei Fassungen der „Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Offenen Ganztagsschule (OGTS) an der Schule am Eiderwald“ bei. Die beiden Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in § 9 der Satzungen, sowie in den damit verbundenen Formulierungen (z.B. in § 5 Abs. 3). In der 1. Variante sind in § 9 monatliche Pauschalgebühren für die „rechtsanspruchserfüllenden Plätzen“ und „nicht rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplätzen“ enthalten und in der 2. Variante sind in § 9 die Buchungsvarianten (jeweils Gebühr pro Monat) enthalten. Die Buchungsvarianten orientieren sich an den Abholzeiten des pädagogischen Konzeptes der OGTS Flintbek. Die Gemeindevertretung Flintbek hat in Ihrer Sitzung am 15.07.2026 folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeindevertretung Flintbek beschließt, die Neufassung der „Benutzungs- und Gebührensatzung der Offenen Ganztagsschule (OGTS) an der Schule am Eiderwald“ in der Variante 2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales wird gebeten bis Ende des Jahres die Satzung der OGTS zu beraten.“ Abstimmung: Ja 11 Nein 2 Enthaltung 1 (14 anwesende Mitglieder) Die Einführung der neuen Gebührensatzung und des neuen Konzeptes hat in der Elternschaft zu vielen Fragen, Hinweisen und Beschwerden geführt. Es wurden bereits viele Gespräche mit der Schulleitung, der Leitung der OGTS sowie der Vorsitzenden des Schulelternbeirates geführt. Es wurde jetzt für den 16.09.2026 eine Gesprächstermin mit allen Beteiligen vereinbart, um sich über alle Punkte auszutauschen. An dem Gespräch nehmen die Schulleitung, Leitung der OGTS, Verwaltung, Schulelternbeirat teil. Über das Ergebnis des Gespräches wird der BKS informiert.
C Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales der Gemeinde Flintbek nimmt den Beschluss der Gemeindevertretung Flintbek vom 15.07.2026 zur Neufassung der „Benutzungs- und Gebührensatzung der Offenen Ganztagsschule (OGTS) an der Schule am Eiderwald“ in der Variante 2 zur Kenntnis.
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