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Anfrage des Jugendrates in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 02.06.2026 zur Öffnung von Schulhöfen und Sportplätzen hier: Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Wesseling |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr.: 217/2026
Federführendes Amt Beteiligte Ämter
Schulamt
Vorlage für
22.09.2026 Schulausschuss
18.11.2026 Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften
24.11.2026 Jugendhilfeausschuss
Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage des Jugendrates in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom
02.06.2026 zur Öffnung von Schulhöfen und Sportplätzen
hier: Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter
Sachbearbeitung Leitung Datum
19.08.2026
Namenszeichen
Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister
Bearbeitungsvermerk
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 217/2026
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in: Herr Tschersich
Datum: 19.08.2026
X öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Anfrage des Jugendrates in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom
02.06.2026 zur Öffnung von Schulhöfen und Sportplätzen
hier: Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Für den Schulausschuss:
Dem Vorschlag zur Öffnung von 2 Schulhofflächen im Rahmen eines Pilotprojekts wird zugestimmt.
Für den Ausschuss für Sport, Freizeit, Kultur und Partnerschaften:
Dem Vorschlag zur wöchentlichen Öffnung des Jugendstadions im Rahmen eines Pilotprojekts wird zuge-
stimmt.
Für den Jugendhilfeausschuss:
Die Stellungnahme und der Vorschlag der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendrat hat die Verwaltung in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am
02.06.2026 um Prüfung gebeten, ob eine Nutzung der Schulhöfe durch Kinder und Jugendliche außerhalb der
Schulzeiten sowie eine Nutzung der Fußballplätze außerhalb der Trainingszeiten ermöglicht werden kann.
Auch in anderen NRW-Kommunen wird über die Öffnung von Schulhöfen außerhalb der Schulzeit diskutiert.
Beispielsweise hatte die Stadt Köln in einem Modellprojekt in jedem Stadtbezirk einen Schulhof für Kinder
und Jugendliche außerhalb der Nutzungszeiten geöffnet. Aufgrund der hohen Kosten für Schließdienst und
Reinigung wurde das Projekt 2024 wieder beendet. Da die Schulhoföffnung aber von vielen Beteiligten trotz
allem als erfolgreich bewertet wurde, hat der Rat der Stadt Köln 2026 beschlossen, einzelne Schulhöfe wie-
der zu öffnen (1-5 je Stadtbezirk) mit entsprechenden Nutzungsregeln (u. a. Altersbegrenzung, kein Alkohol,
keine sonstigen Drogen, keine E-Scooter). Aufsichtspflichtig bleiben die Eltern. Bei Schäden durch Vandalis-
mus behält die Stadt Köln sich vor, den betroffenen Schulhof sofort wieder zu schließen.
Offene Schulhöfe gibt es u. a. auch in Düsseldorf, Bonn und Essen.
2. Lösung
Wie die Öffnung von Schulhöfen und Sportflächen für die Stadt Wesseling durchgeführt werden könnte, ist
im Folgenden dargestellt.
Konzept zur Schulhoföffnung für Albert-Schweitzer- und Brigidaschule als Spielbereich für Kinder
bis 14 Jahre
Die Nutzung des Schulhofes soll zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts geschehen. Konkret soll Kindern
und Jugendlichen bis 14 Jahren ein zusätzlicher öffentlicher Spielraum ermöglicht werden. Ziel ist es, den
Heranwachsenden in den angrenzenden Wohngebieten einen sicheren und zugänglichen Freiraum für Spiel
und Bewegung zu bieten – unter Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur und ohne zusätzliche Kos-
ten oder personelle Ressourcen. Bei Vandalismusschäden wird das Pilotprojekt, das auf ca. 1 Jahr angelegt
ist, unverzüglich gestoppt.
Die Schulhöfe der Albert-Schweitzer- und der Brigidaschule werden aufgrund ihrer übersichtlichen Schulhof-
flächen als besonders geeignet für eine Pilotphase eingeschätzt. Das Projekt wurde mit beiden Schulleitun-
gen besprochen. Deren Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.
Die Schulhöfe werden nachmittags von 16 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden von 8 bis 20 Uhr freigegeben.
Während der Schulferien ist es durch die Ferienbetreuung der OGS-Träger nicht möglich, die Schulhöfe frü-
her als 16 Uhr freizugeben. Die Nutzung ist ausschließlich für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren vorge-
sehen.
Die Tore zu den Schulhöfen werden dazu nach Ende der Offenen Ganztagsschule nicht wie bisher abge-
schlossen, sondern bleiben geöffnet. Eine Schließung der Tore um 20 Uhr kann insbesondere aus finanziel-
len Gründen personell nicht umgesetzt werden, da weder Stunden erhöht noch zusätzliches Personal, z. B.
im Rahmen des Hausdienstes oder des Betriebshofes, eingestellt werden kann. In Folge ist dadurch dauer-
haft ein Zugang auf die Schulhöfe möglich, aber nicht gestattet.
Die Nutzung der Schulhöfe zu den oben genannten Zeiten erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Haftung der
Stadt Wesseling und der Schule ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Auf-
sichtspflicht obliegt grundsätzlich den Eltern.
Die Nutzungsregeln orientieren sich an den üblichen Spielplatzregeln und beinhalten unter anderem:
• Nutzung nur für Heranwachsende bis 14 Jahre
• Keine Erwachsenen ohne Begleitung von Kindern
• Kein Rauchen, Alkohol oder sonstige Drogen
• Kein Aufenthalt nach 20 Uhr
• Kein Mitbringen von Hunden
• Keine Beschädigung von Einrichtungen
• Nutzung auf eigene Verantwortung – keine Aufsicht
Es können nur die vorhandenen Klettergerüste und das bestehende Schulhofmobiliar sowie freie asphal-
tierte Flächen genutzt werden. Es sind keine weiteren Einrichtungen wie Sitzgelegenheiten, Trinkbrunnen,
Abfallbehälter oder Schattenbereiche vorgesehen.
Die Kommunikation erfolgt über mehrere Kanäle: Schilder am Eingang, digitale Veröffentlichungen auf der
Stadtwebsite, auf Social Media und der WeJu-App sowie Pressearbeit.
Das Projekt wird ohne zusätzliches Budget umgesetzt. Alle Kosten – insbesondere für Schilder und ggf. klei-
nere Reparaturen – werden über die bestehenden Haushaltsmittel des Gebäudemanagements abgedeckt.
Die laufende Instandhaltung erfolgt im Rahmen der regulären Wartung der Schulhöfe.
Zusätzlich ist eine tägliche Kontrolle durch die Hausmeister vor Ort erforderlich. Diese muss im Rahmen der
üblichen Kontrollgänge und im Rahmen des bestehenden Stundenbudgets erfolgen. Es ist nicht möglich,
hierfür Überstunden zu leisten. Da die Hausmeister in den Schulferien in der Regel auch den Großteil ihres
Jahresurlaubes nehmen, kann eine tägliche Kontrolle in dieser Zeit nicht sichergestellt werden.
Die Streetworkerinnen und Streetworker werden durch regelmäßige Besuche in das Projekt mit eingebun-
den. Zusätzlich stehen sie bei möglichen Problemen mit den Besuchergruppen als Ansprechpersonen zur
Verfügung.
Das Projekt ist zunächst bis zum Ende der Herbstferien 2027 befristet. Während dieser Zeit werden Nut-
zungshäufigkeit, Rückmeldungen von Kindern und Eltern sowie eventuelle Schäden oder Beschwerden er-
fasst. Die Evaluation erfolgt durch Beobachtungen des Ordnungsamts, der Schulleitungen und des Gebäu-
demanagements. Auf Basis der Ergebnisse entscheidet die Verwaltung über eine mögliche Ausweitung auf
weitere Schulen. Sollten sich Vandalismusschäden ergeben, die dem Pilotprojekt zuzurechnen sind, wird die
Öffnung der Schulhöfe sofort gestoppt.
Konzept zur wöchentlichen Öffnung des Jugendstadions für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Eine grundsätzliche Öffnung von Sportstätten zur freien Benutzung für Jugendliche ist nicht möglich, denn
die Wesselinger Sportstätten werden den Vereinen zur Verfügung gestellt, die in der Nutzungszeit die Ver-
antwortung für die Anlage tragen.
Um dem Wunsch des Jugendrates entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung ein Pilotprojekt vor, im des-
sen Rahmen das Jugendstadion künftig dienstags in der Zeit von 15 bis 16 Uhr für Kinder und Jugendliche
bis einschließlich 17 Jahren zur freien Nutzung geöffnet wird. In dieser Zeit kann der Fußball-Kunstrasen-
platz bespielt werden. Das Öffnen der Sportstätte in einem anderen, späteren Zeitslot ist nicht möglich, da
das Jugendstadion ab 16 Uhr bereits durch den Vereinssport durchgehend belegt ist.
Das Pilotprojekt ist zunächst bis zum Ende der Herbstferien 2027 befristet. Ziel ist es, Erfahrungen hinsicht-
lich der tatsächlichen Nachfrage und dem Nutzen des Angebots zu sammeln und auf dieser Grundlage über
eine mögliche Fortführung zu entscheiden.
Während der Öffnung zur freien Benutzung ist grundsätzlich ein Platzwart im Dienst, der die Anlage betreut
und die ordnungsgemäße Nutzung des Jugendstadions sicherstellt. Der Platzwart übernimmt jedoch nicht
die Aufsicht der Kinder und Jugendlichen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kin-
der. Eine gesonderte Alterskontrolle der Nutzerinnen und Nutzer ist nicht vorgesehen.
Sollten im Rahmen des Pilotprojekts Vandalismusschäden auftreten, behält sich die Verwaltung vor, die freie
Öffnung des Jugendstadions sofort einzustellen.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
5. Klimaauswirkungen
Keine.
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