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Radkreuz: Herner Straße (zwischen Brückstr. und Nordring) – keine Erprobung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-08
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262188 Status: öffentlich Datum: 20.08.2026 Verfasser/in: 66 23 (36 29) Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Radkreuz: Herner Straße (zwischen Brückstr. und Nordring) – keine Erprobung Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 08.10.2026 Entscheidung tur Kurzübersicht: Diese Vorlage erklärt den Entfall der Erprobung und stellt die aktuellen Kosten dar. Beschlussvorschlag: Dem Ausfall der Erprobung und der geänderten Planung der Herner Straße zwischen Brückstr. und Nordring wird zugestimmt. Begründung: Mit Vorlage Nr. 20250552 hat die Verwaltung den zweistufigen Ausbau der Herner Straße im Be- reich des Radkreuzes vorgestellt. Zweistufig heißt, dass zunächst eine Erprobungsphase stattfin- den sollte, die lediglich Markierungs- und Beschilderungsarbeiten beinhaltete, und darauf ein End- ausbau erfolgen sollte. Die Erprobungsphase sollte geschätzt 115.000€ kosten. Mit der Mitteilung Nr. 20251894 hat die Verwaltung den Entfall der Erprobung aus mehreren Grün- den erläutert: Eine Erprobung wäre lediglich im Jahr 2025 sinnvoll gewesen, konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da keine Firma ein Angebot abgegeben hat. Seite 1 von 4 Die Stadtwerke haben im April 2026 mit der Erneuerung der Fernwärmeleitungen in dem Bereich der Herner Straße begonnen. Die Arbeiten dauern an und sollen vor der Heizperiode im Herbst ab- geschlossen sein. Durch die Maßnahme der Stadtwerke ist die Herner Straße teilweise gesperrt. Eine Durchführung der Erprobung wäre zu dieser Zeit nicht sinnvoll. Da die Umgestaltung der Herner Straße als Maßnahme des ISEK Innenstadt aus Mitteln der Städ- tebauförderung finanziert wird, ist die mit der Bezirksregierung abgestimmte Zeitplanung einzuhal- ten. Diese sieht einen Baubeginn im Jahr 2027 vor. Durch eine vorgeschaltete Erprobung könnte der vorgesehene Baubeginn nicht eingehalten werden. Um die Gesamtfinanzierung der im ISEK Innenstadt vorgesehenen Maßnahmen über die Städtebauförderung nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung vor, direkt den Endausbau ohne eine Erprobung durchzuführen. Die Verwaltung erachtet den Endausbau als eine Maßnahme, die nicht nur die Sicherheit der Rad- fahrenden im Radkreuz erhöht, sondern auch die Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bür- ger deutlich verbessert. Durch die Entsiegelung und Baumneupflanzungen wird zudem ein wichti- ger Beitrag zur Klimaverbesserung in der Innenstadt geleistet. Durch den Wegfall der Erprobung fallen die geschätzten Kosten in Höhe von 115.000€ nicht an und können für den Endausbau verwendet werden. Die damaligen Schätzkosten wurden auf Grundlage eines Vorentwurfs erstellt. Mit der Detaillierung der Planung bis zur Ausführungsreife konnten nun neue Schätzkosten ermittelt werden. Die Gesamtsumme betrug zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses: 115.000 € Erprobung 380.000 € Endausbau 200.000 € Rückzahlung der Förderung 695.000 € Summe und sollte über das Projekt 6.00000312.5401 Neubau von Radwegen finanziert werden. Die Bezirksregierung folgte der Bitte der Verwaltung und erlies der Stadt Bochum die Rückzahlung der Förderung. Im Laufe der Planung entschied die Verwaltung, die Herner Straße über die Städtebauförderung fi- nanzieren zu lassen. Aus diesem Grund wurden der Gehwegausbau, weitere Aufenthaltsflächen, weitere Grün- und Spielflächen und eine taktile Führung für Sehbehinderte in die Planung aufge- nommen. Auch die Fahrbahndecke, die durch die Aufbrüche und Demarkierung in Mitleidenschaft gezogen wurde, wird mit dem Endausbau erneuert. Das dient auch dazu, dass künftig keine Phan- tommarkierungen auf der Fahrbahn verbleiben. Die neuen Schätzkosten belaufen sich auf: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262188 Seite 2 von 4 Verkehrsführung 110.000 € Straßenbau 514.000 € Gehwege inf. Stadtwerke 45.000 € Gehwege (nicht förderfähig) 94.000 € Decke (nicht förderfähig) 82.000 € Grün und Spiel 135.000 € Entwicklungspflege 39.000 € Bäume 8.000 € Markierung und Beschilderung 47.000 € LSA-Masten versetzen (Barrierefreiheit) 15.000 € Stadtwerke 96.350 € Summe 1.185.350 € Die Förderung beträgt 665.600 €. Finanzielle Auswirkungen: Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme: 1.185.350 EUR Beantragte förderfähige Gesamtkosten: 832.000 EUR Für die Umgestaltung der Herner Straße sind im Zuge der Haushaltsplanung 2027 ff. folgende Mittel angemeldet worden: Förderfähige Kosten: Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, Mobilitätsplanung Projekt 7.00000494.5102 ISEK Innenstadt: 832.000 EUR Davon 2027: 600.000 EUR Davon 2028: 232.000 EUR Die Maßnahme soll im Rahmen der Städtebauförderung mit Zuwendungen i.H.v. 80% der förderfä- higen Kosten (832.000 EUR) gefördert werden. Nicht förderfähige Kosten: Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, Mobilitätsplanung Projekt 7.00000494.5102 ISEK Innenstadt: 303.000 EUR Davon 2027: 100.000 EUR Davon 2028: 150.000 EUR Beschlussvorlage der Verwaltung 20262188 Seite 3 von 4 Davon 2029: 53.000 EUR Projekt 7.00000348.5102 Integrierte Stadtentwicklungsprojekte: 50.350 EUR Davon 2028: 50.350 EUR Über die förderfähigen Kosten hinaus werden insgesamt 353.350 EUR Investitionsmittel benötigt. Darin enthalten sind ebenfalls Kosten für die Erneuerung der Fahrbahndecke, deren Instandset- zung als Unterhaltungskosten nicht im Rahmen der Städtebauförderung finanziert werden kann, sowie für Entwicklungspflege. Zinsaufwand Bei einem aktuellen Zinssatz von rd. 3,64% belaufen sich der anfängliche jährliche Zinsaufwand auf 43 TEUR sowie der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre auf 22 TEUR.* * Die dargestellte jährliche Zinsbelastung ist ein vereinfachter Durchschnittswert für die gesamte Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Dabei wird eine Zinsbindung von 10 Jahren fiktiv unterstellt und dieser Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit beispielhaft fortgeschrieben. Die geplanten Zahlungszeitpunkte der Investition bleiben unberücksichtigt. Der maßgebliche Zinssatz wird quartalsweise für das Folgequar- tal aktualisiert. Abschreibungsaufwand: Den gesamten förderfähigen Kosten stehen Zuwendungen i.H.v. 80% gegenüber. Bei Aktivierung der Anlage werden diese zunächst auf Sonderposten gebuchten Zuwendungen über die Nutzungs- dauer aufgelöst und verringern so den Abschreibungsaufwand. Bei geplanter Fertigstellung 2028 und einer Nutzungsdauer von 45 Jahren beläuft sich der jährli- che Abschreibungsaufwand ab 2029 auf rd. 11.550 EUR. Klimarelevante Auswirkungen: Die Maßnahme wirkt sich positiv auf das Klima aus, da versiegelte Flächen entsiegelt und begrünt werden. Zusätzlich fördert die Maßnahme die Nahmobilität. Anlage(n): 1. Lageplan Teil 1 2. Lageplan Teil 2 3. KlimaCheck Beschlussvorlage der Verwaltung 20262188 Seite 4 von 4

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