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Radkreuz: Herner Straße (zwischen Brückstr. und Nordring) – keine Erprobung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-10-08 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage der Verwaltung
Nr.: 20262188
Status: öffentlich
Datum: 20.08.2026
Verfasser/in: 66 23 (36 29)
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Radkreuz: Herner Straße (zwischen Brückstr. und Nordring) – keine Erprobung
Beschlussvorschriften:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Anhörung
Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 08.10.2026 Entscheidung
tur
Kurzübersicht:
Diese Vorlage erklärt den Entfall der Erprobung und stellt die aktuellen Kosten dar.
Beschlussvorschlag:
Dem Ausfall der Erprobung und der geänderten Planung der Herner Straße zwischen Brückstr.
und Nordring wird zugestimmt.
Begründung:
Mit Vorlage Nr. 20250552 hat die Verwaltung den zweistufigen Ausbau der Herner Straße im Be-
reich des Radkreuzes vorgestellt. Zweistufig heißt, dass zunächst eine Erprobungsphase stattfin-
den sollte, die lediglich Markierungs- und Beschilderungsarbeiten beinhaltete, und darauf ein End-
ausbau erfolgen sollte. Die Erprobungsphase sollte geschätzt 115.000€ kosten.
Mit der Mitteilung Nr. 20251894 hat die Verwaltung den Entfall der Erprobung aus mehreren Grün-
den erläutert:
Eine Erprobung wäre lediglich im Jahr 2025 sinnvoll gewesen, konnte jedoch nicht durchgeführt
werden, da keine Firma ein Angebot abgegeben hat.
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Die Stadtwerke haben im April 2026 mit der Erneuerung der Fernwärmeleitungen in dem Bereich
der Herner Straße begonnen. Die Arbeiten dauern an und sollen vor der Heizperiode im Herbst ab-
geschlossen sein. Durch die Maßnahme der Stadtwerke ist die Herner Straße teilweise gesperrt.
Eine Durchführung der Erprobung wäre zu dieser Zeit nicht sinnvoll.
Da die Umgestaltung der Herner Straße als Maßnahme des ISEK Innenstadt aus Mitteln der Städ-
tebauförderung finanziert wird, ist die mit der Bezirksregierung abgestimmte Zeitplanung einzuhal-
ten. Diese sieht einen Baubeginn im Jahr 2027 vor. Durch eine vorgeschaltete Erprobung könnte
der vorgesehene Baubeginn nicht eingehalten werden. Um die Gesamtfinanzierung der im ISEK
Innenstadt vorgesehenen Maßnahmen über die Städtebauförderung nicht zu gefährden, schlägt
die Verwaltung vor, direkt den Endausbau ohne eine Erprobung durchzuführen.
Die Verwaltung erachtet den Endausbau als eine Maßnahme, die nicht nur die Sicherheit der Rad-
fahrenden im Radkreuz erhöht, sondern auch die Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bür-
ger deutlich verbessert. Durch die Entsiegelung und Baumneupflanzungen wird zudem ein wichti-
ger Beitrag zur Klimaverbesserung in der Innenstadt geleistet.
Durch den Wegfall der Erprobung fallen die geschätzten Kosten in Höhe von 115.000€ nicht an
und können für den Endausbau verwendet werden.
Die damaligen Schätzkosten wurden auf Grundlage eines Vorentwurfs erstellt. Mit der Detaillierung
der Planung bis zur Ausführungsreife konnten nun neue Schätzkosten ermittelt werden.
Die Gesamtsumme betrug zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschlusses:
115.000 € Erprobung
380.000 € Endausbau
200.000 € Rückzahlung der Förderung
695.000 € Summe
und sollte über das Projekt 6.00000312.5401 Neubau von Radwegen finanziert werden.
Die Bezirksregierung folgte der Bitte der Verwaltung und erlies der Stadt Bochum die Rückzahlung
der Förderung.
Im Laufe der Planung entschied die Verwaltung, die Herner Straße über die Städtebauförderung fi-
nanzieren zu lassen. Aus diesem Grund wurden der Gehwegausbau, weitere Aufenthaltsflächen,
weitere Grün- und Spielflächen und eine taktile Führung für Sehbehinderte in die Planung aufge-
nommen. Auch die Fahrbahndecke, die durch die Aufbrüche und Demarkierung in Mitleidenschaft
gezogen wurde, wird mit dem Endausbau erneuert. Das dient auch dazu, dass künftig keine Phan-
tommarkierungen auf der Fahrbahn verbleiben.
Die neuen Schätzkosten belaufen sich auf:
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Verkehrsführung 110.000 €
Straßenbau 514.000 €
Gehwege inf. Stadtwerke 45.000 €
Gehwege (nicht förderfähig) 94.000 €
Decke (nicht förderfähig) 82.000 €
Grün und Spiel 135.000 €
Entwicklungspflege 39.000 €
Bäume 8.000 €
Markierung und Beschilderung 47.000 €
LSA-Masten versetzen (Barrierefreiheit) 15.000 €
Stadtwerke 96.350 €
Summe 1.185.350 €
Die Förderung beträgt 665.600 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme: 1.185.350 EUR
Beantragte förderfähige Gesamtkosten: 832.000 EUR
Für die Umgestaltung der Herner Straße sind im Zuge der Haushaltsplanung 2027 ff. folgende
Mittel angemeldet worden:
Förderfähige Kosten:
Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, Mobilitätsplanung
Projekt 7.00000494.5102 ISEK Innenstadt: 832.000 EUR
Davon 2027: 600.000 EUR
Davon 2028: 232.000 EUR
Die Maßnahme soll im Rahmen der Städtebauförderung mit Zuwendungen i.H.v. 80% der förderfä-
higen Kosten (832.000 EUR) gefördert werden.
Nicht förderfähige Kosten:
Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, Mobilitätsplanung
Projekt 7.00000494.5102 ISEK Innenstadt: 303.000 EUR
Davon 2027: 100.000 EUR
Davon 2028: 150.000 EUR
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Davon 2029: 53.000 EUR
Projekt 7.00000348.5102 Integrierte Stadtentwicklungsprojekte: 50.350 EUR
Davon 2028: 50.350 EUR
Über die förderfähigen Kosten hinaus werden insgesamt 353.350 EUR Investitionsmittel benötigt.
Darin enthalten sind ebenfalls Kosten für die Erneuerung der Fahrbahndecke, deren Instandset-
zung als Unterhaltungskosten nicht im Rahmen der Städtebauförderung finanziert werden kann,
sowie für Entwicklungspflege.
Zinsaufwand
Bei einem aktuellen Zinssatz von rd. 3,64% belaufen sich der anfängliche jährliche Zinsaufwand
auf 43 TEUR sowie der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über 30 Jahre auf 22 TEUR.*
* Die dargestellte jährliche Zinsbelastung ist ein vereinfachter Durchschnittswert für die gesamte Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Dabei
wird eine Zinsbindung von 10 Jahren fiktiv unterstellt und dieser Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit beispielhaft fortgeschrieben. Die
geplanten Zahlungszeitpunkte der Investition bleiben unberücksichtigt. Der maßgebliche Zinssatz wird quartalsweise für das Folgequar-
tal aktualisiert.
Abschreibungsaufwand:
Den gesamten förderfähigen Kosten stehen Zuwendungen i.H.v. 80% gegenüber. Bei Aktivierung
der Anlage werden diese zunächst auf Sonderposten gebuchten Zuwendungen über die Nutzungs-
dauer aufgelöst und verringern so den Abschreibungsaufwand.
Bei geplanter Fertigstellung 2028 und einer Nutzungsdauer von 45 Jahren beläuft sich der jährli-
che Abschreibungsaufwand ab 2029 auf rd. 11.550 EUR.
Klimarelevante Auswirkungen:
Die Maßnahme wirkt sich positiv auf das Klima aus, da versiegelte Flächen entsiegelt und begrünt
werden. Zusätzlich fördert die Maßnahme die Nahmobilität.
Anlage(n):
1. Lageplan Teil 1
2. Lageplan Teil 2
3. KlimaCheck
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