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Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilung der Verwaltung
Nr.: 20262166
Status: öffentlich
Datum: 19.08.2026
Verfasser/in: 62 31
Fachbereich: Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Bezeichnung der Vorlage:
Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung und Grundstücke 13.10.2026 Kenntnisnahme
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme
Kurzübersicht:
Für die Sicherung wesentlicher städtebaulicher Entwicklungsoptionen im Bereich der Innenstadt soll
das unbebaute Grundstück „Südring 6“ erworben werden. Die Nutzung des Grundstücks für
Außengastronomie soll ermöglicht werden.
Wortlaut:
Dem Erwerb des 710 m² großen unbebauten Grundstücks „Südring 6“ soll zugestimmt werden, um
die Fläche als langfristige Baulandreserve für mögliche zukünftige Entwicklungsoptionen zu sichern.
Eine gastronomische Zwischennutzung soll einen Mehrwert für die Stadt Bochum und die
Bürgerinnen und Bürger bieten.
Entsprechend der Vorgaben, die in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) geregelt sind, erfolgt die Beschlussfassung im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung. So werden auch die Belange des Datenschutzes und der
Geheimhaltung gewahrt.
Anlage(n):
1. Lageplan
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