Startseite › Stadt Bochum › Dokument

Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Mitteilung der Verwaltung Nr.: 20262166 Status: öffentlich Datum: 19.08.2026 Verfasser/in: 62 31 Fachbereich: Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster Bezeichnung der Vorlage: Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“ Bezug: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung und Grundstücke 13.10.2026 Kenntnisnahme Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme Kurzübersicht: Für die Sicherung wesentlicher städtebaulicher Entwicklungsoptionen im Bereich der Innenstadt soll das unbebaute Grundstück „Südring 6“ erworben werden. Die Nutzung des Grundstücks für Außengastronomie soll ermöglicht werden. Wortlaut: Dem Erwerb des 710 m² großen unbebauten Grundstücks „Südring 6“ soll zugestimmt werden, um die Fläche als langfristige Baulandreserve für mögliche zukünftige Entwicklungsoptionen zu sichern. Eine gastronomische Zwischennutzung soll einen Mehrwert für die Stadt Bochum und die Bürgerinnen und Bürger bieten. Entsprechend der Vorgaben, die in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) geregelt sind, erfolgt die Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. So werden auch die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt. Anlage(n): 1. Lageplan Seite 1 von 1

Text aus PDF extrahiert