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Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-08
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262116 Status: öffentlich Datum: 13.08.2026 Verfasser/in: 61 3 (39 40) Fachbereich: Amt für Stadtplanung und Wohnen Bezeichnung der Vorlage: Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 08.10.2026 Entscheidung tur Kurzübersicht: Die Alleestraße soll von der Bessemerstraße bis zur Wattenscheider Straße umgebaut werden. Die Planung schließt an den 1.BA der Alleestraße an. Hierbei sind neben der verstärkten Berücksichti- gung der Belange des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV) auch die Ansprüche an einen klimaresilienten Straßenraum zu beachten, um für kommende Hitzeperioden und Starkre- genereignisse vorzusorgen. Mit der Vorlage wird die Vorplanung für die Neugestaltung der Alleestraße von der Bessemerstraße bis kurz vor die Wattenscheider Straße zum Beschluss vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur beschließt die Vorentwurfsplanung zum Vollausbau der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße gemäß Maßnahmenbeschreibung und Lageplan und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungs- schritte vorzunehmen und einen Ausbaubeschluss vorzulegen. Begründung: 1. Anlass und Vorbemerkungen Seite 1 von 8 Mit der Resolution zum „Klimanotstand“ im Jahr 2019 hat sich die Stadt Bochum noch stärker dem Ziel verschrieben, sämtliche Entscheidungen so zu treffen, dass der Klimawandel und dessen Fol- gen abgeschwächt werden. Für den Bereich der nachhaltigen Mobilität ist im Leitbild Mobilität fest- gehalten, dass der Ausbau relevanter Alltagsrouten sowie das Schließen von Netzlücken für den Radverkehr relevante Bausteine sind. Zudem soll der ÖPNV gestärkt werden. Die konsequente För- derung von Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV unterstützt die Verlagerung der Nutzung des Autos hin zum Umweltverbund und führt somit zu einer stadtverträglichen Mobilität. Neben der Stärkung des Umweltverbunds gehört zu einem klimafolgeangepassten Straßenraum die Umsetzung von Schwammstadtelementen und die Entsiegelung stark versiegelter Flächen, um sowohl mit extremer Hitze als auch mit Starkregenereignissen besser umgehen zu können. Die heutige Straßenraumaufteilung und -gestaltung der Alleestraße entspricht nicht den zuvor be- schriebenen Anforderungen an einen zukunftsfähigen Straßenraum. Anknüpfend an die Umgestaltung der Alleestraße im ersten Bauabschnitt soll die Alleestraße nun im weiteren Verlauf von der Bessemerstraße bis kurz vor die Wattenscheider Straße umgestaltet werden. Die vorliegende Maßnahme steht in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung der Rottstraße. Beide Projekte bauen auf den im ersten Bauabschnitt der Alleestraße begonnenen Maßnahmen auf und verfolgen gemeinsam das Ziel einer klimaangepass- ten Umgestaltung des öffentlichen Raums durch eine integrierte Regenwasserbewirtschaftung. Die Gesamtwirkung der vorgesehenen Klimafolgenanpassungsmaßnahmen ergibt sich erst im Zusam- menspiel beider Vorhaben; auf die gesonderte Beschlussvorlage zum Umbau der Rottstraße (Vorlagen-Nr. 20262096) wird daher verwiesen. Darüber hinaus schließt die geplante Umgestaltung des Südrings an die Rottstraße an. Da die Maßnahme Südring aufgrund des derzeitigen Planungs- standes keine Schwammstadtelemente umfasst und damit nicht KRIS-förderfähig ist, wird sie unter Berücksichtigung der zeitlich vorlaufenden Maßnahmen Alleestraße (2. BA) und Rottstraße voraus- sichtlich nicht vor 2030/2031 realisiert. 2. Beschreibung der Maßnahme 2.1 Motorisierter Individualverkehr Die Alleestraße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes und verbindet die Innenstadt in Ost-West-Rich- tung mit den westlichen Stadtteilen. Außerdem erfüllt sie eine Zubringerfunktion zur A40 / Dreieck Bochum-West und zur A448. Der Verkehr wird heute auf dem knapp 700 m langen Planungsab- schnitt in beide Richtungen zweistreifig mit zusätzlichen Abbiegestreifen im Knotenpunkt mit der Bessemerstraße und dem Gerard-Mortier-Platz geführt. An der Wattenscheider Straße gibt es stadt- auswärts einen Geradeaus- und einen Rechtsabbiegefahrstreifen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist im Rahmen des Vorbehaltsnetzes für den gesamten Planungs- raum auf 50 km/h festgesetzt. Die geplante Verkehrsführung sieht eine Reduzierung auf einen Geradeausfahrstreifen je Rich- tungsfahrbahn von der Bessemerstraße bis vor die Wattenscheider Straße vor. Die Spuraufteilungen mit Abbiegefahrstreifen an den Knotenpunkten Bessemerstraße / Alleestraße / Gerard-Mortier-Platz und Wattenscheider Straße / Alleestraße bleiben unverändert. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung des Straßenabschnitts (DTV) beträgt etwa 20.700 Kfz/24h vor dem Knoten mit der Wattenscheider Straße und etwa 19.200 Kfz/24h vor dem Knoten mit der Bessemerstraße und dem Gerard-Mortier-Platz. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei rund 3 %. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262116 Seite 2 von 8 In der maßgebenden Spitzenstunde nachmittags wurden am Knoten mit der Bessemerstraße und dem Gerard-Mortier-Platz rund 2.100 Kfz/h in der Summe aller zuführenden Ströme des Knoten- punkts gezählt. Am Knotenpunkt mit der Wattenscheider Straße wurden in der maßgebenden Spit- zenstunde in der Summe aller zuführenden Ströme rund 2.500 Kfz/h gezählt. Im Bestand weisen die Knotenpunkte folgende Leistungsfähigkeit auf: Für den Knoten mit der Bes- semerstraße und dem Gerard-Mortier-Platz liegt die Leistungsfähigkeit in der maßgebenden Spit- zenstunde nachmittags bei der Qualitätsstufe D. Der Verkehr kann mit einer ausreichenden Qualität abgewickelt werden. Für den Knoten mit der Wattenscheider Straße liegt die Leistungsfähigkeit in der maßgebenden Spitzenstunde nachmittags ebenfalls bei der Qualitätsstufe D. Nach Reduzierung der Fahrspuren für den MIV unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrs- entwicklungen wird für die maßgebende Spitzenstunde weiterhin eine Leistungsfähigkeit der Quali- tätsstufe D für den Knotenpunkt an der Bessemerstraße in der maßgeblichen Spitzenstunde berech- net. Für den Knotenpunkt an der Wattenscheider Straße ergibt sich ebenfalls eine unveränderte Leistungsfähigkeit der Qualitätsstufe D. Dies ist dadurch zu begründen, dass den verkehrstechnisch kritischen Abbiegeströmen weiterhin die erforderlichen Abbiegestreifen in ausreichender Länge zur Verfügung stehen. So kann der fließende Verkehr auch mit einem Geradeausfahrstreifen pro Fahrt- richtung in angemessener Qualität abgewickelt werden. 2.2 Öffentlicher Personennahverkehr Die Buslinie 345 / 355 wird über die Alleestraße geführt und bedient im Planungsraum die Haltestelle Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle wochentags zweimal pro Stunde und am Wochenende ein- mal pro Stunde. Im Nachtzeitraum wird die Haltestelle von den Nachtexpress-Linien NE1, NE5, NE6 und NE10 angefahren. Die Position der der nördlichen Haltestelle bleibt unverändert. Die südliche Haltestelle wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in ihrer Lage leicht verändert und um etwa 20 m nach Westen verschoben. Dadurch werden die Sichtbeziehungen der überholenden Kfz-Fah- renden auf die Fußgängerfurt verbessert. Im Bereich der südlichen Haltestelle (stadteinwärts) wird der Gehweg verbreitert, sodass die zur Verfügung stehende Wartefläche zukünftig deutlich größer ist. Zur Anfahrbarkeit der Haltestellen wird der Radfahrstreifen mit entsprechendem Abstand vor der Haltestelle auf 3,0 m verbreitert und mit dem notwendigen Verkehrszeichen für den Linienverkehr freigegeben. Die Haltestellen sind bereits im Bestand mit taktilen Elementen ausgestattet und barri- erefrei ausgebaut. Die Haltestelle Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle wird zudem von den Straßenbahnlinien 302, 205 und 310 bedient. Die Zugänge zur Stadtbahn-Haltestelle Bochumer Verein / Jahrhunderthalle befinden sich ebenfalls im Planungsraum und werden von den Linien 302, 305 und 310 bedient. Die Haltestelle wird an Werktagen mit einer Taktung von etwa fünf Minuten und an Sonntagen mit einer Taktung von rund zehn Minuten bedient. Die Straßenbahnhaltestelle ist im Bestand barrierefrei aus- gebaut und ist nicht Teil der Baumaßnahme. Im westlichen Planungsbereich ab der Haltestelle Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle stadtaus- wärts fährt die Straßenbahn oberirdisch. Dort behält die Straßenbahn weiterhin ihren durch Markie- rung vom MIV getrennten eigenen Gleiskörper. Dies ermöglicht auch den Bussen weiterhin das Ein- fahren ohne zeitliche Verluste in die folgende Haltestelle Wattenscheider Straße. 2.3 Radverkehr Die Alleestraße stellt für den Radverkehr eine wichtige Achse dar. Sie ist im Radverkehrskonzept als Radhauptroute klassifiziert. Es gibt parallel keine Alternativrouten, die nicht mit großen Umwegen verbunden sind. Die heute nur abschnittsweise vorhandenen Radverkehrsanlagen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik und sollen entsprechend der strategischen Ziele der Stadt Bochum und der Bedeutung der Alleestraße als Cityradiale ertüchtigt und weiter ausgebaut werden. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262116 Seite 3 von 8 Durch die Neuaufteilung des Straßenraumes kann beidseitig ein Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,5 m nahezu über den gesamten Abschnitt von der Bessemerstraße bis kurz vor die Wattenschei- der Straße angelegt werden. Im Bereich der geschützten Allee zwischen Jacob-Mayer-Straße und Wattenscheider Straße wird die zur Verfügung stehende Breite durch das Wurzelwachstum in den Straßenraum eingeschränkt. Um das Sicherheitsrisiko, das der ruhende Kfz-Verkehr für den Rad- verkehr darstellt, zu minimieren, werden die Kfz-Parkstreifen auch zukünftig ausschließlich in Längs- aufstellung angelegt. Der neu geplante 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen zwischen Park- und Radfahrstreifen minimiert die Gefahr von Unfällen durch sich öffnende Türen. Die Überleitung des Radverkehrs stadtauswärts vor dem Knotenpunkt mit der Wattenscheider Straße erfolgt signaltechnisch gesichert über eine Schleuse. Der Radverkehr wird hier perspekti- visch nach Erneuerung der Lichtsignalanlage frühzeitig detektiert und der MIV entsprechend ange- halten, sodass der Radverkehr auch gesichert geradeaus über den Knoten fahren kann. Der Bauabschnitt stellt für den Radverkehr einen wichtigen Schritt in Richtung Lückenschluss zwi- schen dem 1.Bauabschnitt und den bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf der Essener Straße dar. Die Anbindung an bedeutende Alltags- und Freizeitrouten, wie den RS1, wird aufgewertet. Um die alltägliche Nutzung des Fahrrads für die Anwohnenden und Besuchende attraktiver zu ge- stalten, werden zahlreiche Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen. Die bisher vorhandenen Fahr- radabstellmöglichkeiten für etwa 20 Fahrräder befinden sich ausschließlich im Bereich vor dem Jahr- hunderthaus und am Zugang zur Haltestelle Bochumer Verein / Jahrhunderthalle. Die Planung sieht etwa 33 neue Fahrradbügel für bis zu 66 Fahrräder über den gesamten Bauabschnitt verteilt vor. 2.4 Fußverkehr Die Alleestraße ist für die Anwohnenden und für ÖPNV-Nutzende der Fußweg zur Naherholung im Westpark und zur Jahrhunderthalle. Trotz der vorhandenen Allee heizt sich der Straßenraum im Sommer durch den hohen Versiegelungsgrad sehr stark auf. Die vorhandenen Gehwegbreiten vari- ieren im Bestand und werden teilweise durch Parken und im Bereich von Baumscheiben durch An- hebung der Decke durch das Wurzelwerk begrenzt. Die oberirdischen Baumwurzeln vor allem von der Jacob-Mayer-Straße bis kurz vor die Wattenscheider Straße führen teilweise zu einem schlech- ten Oberflächenzustand. Durch den Vollausbau können überwiegend Gehwegbreiten von mindestens 2,50 m umgesetzt wer- den. Durch die Vergrößerung der Baumscheiben und dadurch Schaffung von mehr Platz für die Baumwurzeln wird der teilweise schlechte Oberflächenzustand behoben. Die Mindestbreite von 2,50 m wird nach Abwägung aller Belange an einzelnen Stellen unterschritten. Im westlichen Bereich des Planungsabschnitts zwischen Jacob-Mayer-Straße und Wattenscheider Straße wird die Min- destbreite teilweise nicht eingehalten. Auf dem nördlichen Gehweg vor der Halle lässt sich unter Berücksichtigung des geringen Fußverkehrsaufkommens und der notwendigen Vergrößerung der Baumscheiben für die Bäume der geschützten Allee eine Gehwegbreite von 1,80 m umsetzen. Diese Breite ermöglicht die weitestgehend störungsfreie Begegnung von zwei Zufußgehenden. Der südli- che Gehweg weist überwiegend eine Breite von mindestens 2,50 m auf, wird an Engstellen zur Schaffung einzelner öffentlicher Stellplätze jedoch auf 2,20 m eingeengt. Die Vergrößerung der Baumscheiben sowie die zusätzlichen Grünbeete und die Umsetzung von Schwammstadtelementen führen zu einer Abkühlung des Straßenraumes im Sommer. Hierdurch wird die Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr gesteigert. Mit der Vorentwurfsplanung eines Vollausbaus wird die Grundlage für die Planung und den Einbau taktiler Elemente in den weiteren Planungsphasen geschaffen. Durch die Neuaufteilung des Stra- ßenraumes ergeben sich Räume für Sitzmobiliar, sodass Möglichkeiten zum kurzen Ausruhen für Ältere und mobilitätseingeschränkte Personen geschaffen werden. Es wird damit dem im Leitbild Mobilität formulierten Ziel, der Stärkung des Fußverkehrs durch sichere und barrierefreie Verkehrs- räume, Rechnung getragen. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262116 Seite 4 von 8 2.5 Ruhender Verkehr Im Bestand stehen dem ruhenden Kfz-Verkehr 114 öffentliche Stellplätze in Längsaufstellung im Straßenraum und auf dem städtischen Parkplatz neben dem Jahrhunderthaus zur Verfügung. Auf dem Parkplatz neben dem Jahrhunderthaus ist das Parken bislang mit Parkscheibe auf eine Dauer von 4 Stunden beschränkt. Die Vorplanung sieht das Versetzen der Parkplatzzufahrt unter Beibehaltung der Stellplätze auf dem Parkplatz vor. Dies ist notwendig, um die Spuraufteilung im Knoten mit der Bessemerstraße und dem Gerard-Mortier-Platz beibehalten zu können. Im gesamten Planungsabschnitt werden nach der Umgestaltung insgesamt 93 Stellplätze vorhanden sein. Bestand Entfall Planung Stellplätze Kfz 114 21 93 Tabelle 1: Parkraumbilanz 2.6 Bäume und Grün Im überplanten Bauabschnitt befinden sich derzeit 52 Platanen. Die Bäume weisen eine gute Vitalität auf. Durch Anfahrschäden sowie ihr Wachstum in Richtung des Lichteinfalls sind einzelne Exem- plare innerhalb der geschützten Allee jedoch teilweise stark geneigt. Im Zuge der Umplanung und der damit verbundenen Verlegung der Parkplatzzufahrt in der Nähe des Jahrhunderthauses müssen drei Bäume gefällt werden. Diese werden an anderer Stelle im Stra- ßenraum ersetzt. Der Abschnitt zwischen der Jacob-Mayer-Straße und der Stahlhauser Straße ist als geschützte Allee ausgewiesen. Bestand Entfall Neupflanzung Bäume Abschnitt Alleestraße, 2.BA 52 3 6 Tabelle 2: Baumbilanz "Alleestraße, 2.BA“ 2.7 Entwässerung Die Kanalbaumaßnahme in der Alleestraße soll nach dem Prinzip der Schwammstadt wassersensi- bel umgestaltet werden. Ziel ist es, die bestehende Trennkanalisation im ersten Abschnitt der Allee- straße mit der Einleitstelle in den Marbach zu verbinden und damit die bisher bestehende Lücke im Entwässerungssystem zu schließen. Gleichzeitig sollen weitere Flächen von der Mischwasserkana- lisation abgekoppelt und an das neu geplante Trennsystem angeschlossen werden. Auf diese Weise kann Regenwasser künftig gezielt erfasst und dem Marbach zugeführt werden. Durch die geplante Kanalerneuerung sowie die vorgesehenen Schwammstadtelemente im Bereich der Baumstandorte können Eingriffe in den Wurzelraum der vorhandenen Alleebäume nicht ausge- schlossen werden. Zudem sind Anpassungen beziehungsweise Umverlegungen vorhandener Ver- sorgungsleitungen erforderlich. Daher kann es notwendig werden, einzelne Bäume zu entnehmen und den bestehenden Alleeschutz temporär aufzuheben. Der Alleencharakter wird nach Abschluss der Baumaßnahme durch geeignete Ersatz- und Neupflanzungen wiederhergestellt. Darüber hinaus wird geprüft, ob aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens stärker belastetes Stra- ßenoberflächenwasser mithilfe geeigneter Filter- und Behandlungsanlagen von der Mischwasserka- nalisation abgekoppelt und dem Regenwassersystem zugeführt werden kann. Unabhängig davon Beschlussvorlage der Verwaltung 20262116 Seite 5 von 8 soll der geplante Radweg baulich angepasst werden, sodass das dort anfallende, gering belastete Niederschlagswasser separat erfasst und dem Regenwasserkanal zugeleitet werden kann. Aufgrund der begrenzten Einleitmenge in den Marbach von 5 l/s*ha ist zusätzlicher Rückhalteraum für das Regenwasser erforderlich. Hierfür sollen geeignete Rückhalteanlagen im Bereich der Allee- straße errichtet werden, die bei Regenereignissen anfallendes Niederschlagswasser zwischenspei- chern und zeitlich verzögert abgeben. Dadurch können Abflussspitzen reduziert, die zulässige Ein- leitmenge eingehalten und die Entwässerungssituation insgesamt verbessert werden. Die Maß- nahme leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung sowie zum Schutz vor Starkregenereignissen. Da die Maßnahme innerhalb eines KRIS-Gestaltungsraums liegt, können die vorgesehenen Kli- maanpassungsmaßnahmen grundsätzlich über das KRIS-Förderprogramm gefördert werden. Auf- grund ihres Beitrags zur klimaresilienten Regenwasserbewirtschaftung, zur Starkregenvorsorge so- wie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird für die Umsetzung der Maßnahme eine entsprechende Förderung beantragt. 2.8 Regelquerschnitt Der Querschnitt variiert durch Zwangspunkte wie die Straßenbahnschienen und die Baumstandorte. Im Folgenden werden beispielhaft zwei Querschnitte aufgeführt. Im Bereich zwischen der Jacob-Mayer-Straße bis kurz vor Wattenscheider Straße teilt sich der Quer- schnitt folgendermaßen auf: 1,80 m Gehweg (nördlich) 1,55 m Grünstreifen mit Bäumen 2,50 m Radfahrstreifen 3,50 m Fahrstreifen 5,90 m Gleisbereich Straßenbahn 3,50 m Fahrstreifen 2,50 m Radfahrstreifen 1,70m Grünstreifen mit Bäumen 2,50 m Gehweg (südlich) Im Bereich der Stadtbahn-Rampe teilt sich der Querschnitt folgendermaßen auf: 2,50 m Gehweg (nördlich) 6,70 m Mulde mit Bäumen 2,50 m Radfahrstreifen 3,50 m Fahrstreifen 9,60 m Rampe Straßenbahn 3,50 m Fahrstreifen 2,50 m Radfahrstreifen 4,35 m Gehweg mit Radabstellmöglichkeit (südlich) 2.9 Einsatzfahrten Beschlussvorlage der Verwaltung 20262116 Seite 6 von 8 Die Belange der Polizei und der Feuerwehr wurden in der Vorentwurfsplanung berücksichtigt. In den weiterten Planungsphasen sind die neuen Baumstandorte und die Baumarten so zu wählen, dass der zweite Rettungsweg für die Feuerwehr freigehalten wird. 3. Ökologische und klimarelevante Auswirkungen Die Vorentwurfsplanung berücksichtigt die Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Bo- chum. So wird durch die Neuaufteilung des Straßenraums der Flächenbedarf für Verkehrsmittel des Umweltverbunds prioritär berücksichtigt. Die zusätzlichen Grünbeete mit Schwammstadtelementen und die Vergrößerung der bestehenden Baumscheiben tragen zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen in hitzebelasteten und/ oder überflutungsgefährdeten Stadtbereichen bei. Durch die Umgestaltung werden etwa 1135 m2 Fläche zusätzlich entsiegelt. 4. Kostenschätzung Die Kosten für den Ausbau der Alleestraße zwischen der Bessemerstraße und der Wattenscheider Straße werden für den Straßenbau derzeit auf 5.415.000 Euro geschätzt. Für die Entwässerung liegen die Kosten voraussichtlich bei etwa 10.000.000 Euro. Hinzu kommen Baunebenkosten in Höhe von etwa 1.000.000 Euro. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten von etwa 16.415.000 Euro. Die Kosten für Beleuchtung und Mobiliar sind darin nicht enthalten. Die Richtlinie zur Förderung des Vorhabens „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRIS“ des Landes NRW hat das übergeordnete Ziel, die Klimaresilienz von Kommunen im RVR- Gebiet zu verbessern. Die Maßnahme entspricht den Zielen der Schwammstadt und liegt in dem KRIS-Gestaltungsraum Innenstadt Süd-West. Einen positiven Förderbescheid vorausgesetzt, wer- den die förderfähigen Bestandteile (Regenwasserbewirtschaftungssystem mit Mulden- und Baumri- golen und Anschluss an das Gewässer) mit 100% bezuschusst. Zudem ist für die Maßnahme die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Straßenbau- förderung vorgesehen. Vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids wird derzeit von einer Förde- rung in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten ausgegangen. Die konkrete Förderhöhe kann erst nach Prüfung der förderfähigen Kosten bestimmt werden. Der erarbeitete Vorentwurf berücksichtigt die vorliegenden Leitungspläne, um die Notwendigkeit von Leitungsverlegungen möglichst zu vermeiden. Durch die Neugestaltung des Querschnitts ist die Ver- legung von Leitungen jedoch nicht zu verhindern. Zudem kann die exakte Lage der vorhandenen Leitungen erst durch Schürfungen ermittelt werden. Dadurch können weitere Kosten entstehen. 5. Weiteres Vorgehen Nach Fassung des Grundsatzbeschlusses geht die Vorentwurfsplanung in die Entwurfs- und Aus- führungsplanung über und wird den politischen Gremien erneut zur Fassung des Baubeschlusses vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Beschlussvorlage der Verwaltung 20262116 Seite 7 von 8 Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten: Klimarelevante Auswirkungen: Anlage(n): 1. Übersichtsplan 2. Lageplan Vorplanung Beschlussvorlage der Verwaltung 20262116 Seite 8 von 8

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