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Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-10-08
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Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20262096 Status: öffentlich Datum: 11.08.2026 Verfasser/in: 61 3 (39 40) Fachbereich: Amt für Stadtplanung und Wohnen Bezeichnung der Vorlage: Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk- 08.10.2026 Entscheidung tur Kurzübersicht: Die Rottstraße stellt einen Überflutungsschwerpunkt dar und soll daher im Sinne einer klimaresilien- ten Stadtentwicklung umgestaltet werden. Ziel ist es, Regenwasser möglichst naturnah zu bewirt- schaften, das Kanalnetz zu entlasten und somit die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu verringern. Gleichzeitig dient die Neuordnung des Straßenraums dazu, erforderliche Netzlücken im Radverkehr zu schließen und die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Darüber hinaus werden die Aufenthaltsqualität gesteigert, Verkehrsflächen und Gehwege erneuert sowie die Barri- erefreiheit verbessert. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur beschließt die Vorentwurfsplanung zum Vollausbau der Rottstraße gemäß Maßnahmenbeschreibung und Lageplan und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte vorzunehmen und einen Ausbaubeschluss vorzulegen. Seite 1 von 11 Begründung: 1. Anlass und Vorbemerkungen Die Stadt Bochum verfolgt das Ziel, öffentliche Räume im Sinne einer klimaresilienten und zukunfts- fähigen Stadtentwicklung an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen. Vor dem Hin- tergrund zunehmender Starkregenereignisse und steigender sommerlicher Hitzebelastungen ge- winnt die klimaangepasste Umgestaltung versiegelter Straßenräume zunehmend an Bedeutung. Die Stadt Bochum leistet hierzu bereits mit mehreren Straßenumbaumaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Klimafolgenanpassung. So wurden unter anderem an der Castroper Straße und der Hat- tinger Straße Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung umgesetzt. Mit dem lau- fenden Umbau des ersten Bauabschnitts der Alleestraße wird dieser Ansatz fortgeführt. Die geplante Umgestaltung der Rottstraße knüpft an die bereits verfolgten Strategien der wasser- sensiblen Stadtentwicklung an und leistet einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen Regenwasserbe- wirtschaftung sowie zur Anpassung der Innenstadt an die Folgen des Klimawandels. Ziel der Um- baumaßnahme ist es, Regenwasser möglichst naturnah zu bewirtschaften, das Kanalnetz zu ent- lasten sowie den Schutz vor Starkregenereignissen zu verbessern, da die Rottstraße einen Überflu- tungsschwerpunkt darstellt. Zudem befasst sich die Stadt Bochum seit einigen Jahren intensiv damit, ihren Nachholbedarf im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur aufzuarbeiten. Der Ausbau relevanter Alltagsrouten ist ein Pfeiler des Bochumer Leitbilds Mobilität 2030. Die Identifizierung dieser Routen und die Entwicklung einer zukünftigen Netzhierarchie sind zentrale Ergebnisse des Radverkehrskonzepts, welches im Mai 2023 vom Rat beschlossen wurde. In dieser Netzhierarchie ist die Rottstraße eine Nebenroute des Radverkehrs. Der Umbau des Planungsabschnittes dient dazu, den Lückenschluss zwischen dem Südring und der Alleestraße herzustellen und somit perspektivisch ein durchgängiges Radwe- genetz für den Alltagsradverkehr zu schaffen. Die grundlegende Verbesserung mit Schaffung einer Radverkehrsanlage führt zu einer Neuordnung des Straßenraums. Diese Straßenraumumgestaltung erfolgt im Nachgang zu der Schwammstadtmaßnahme. Die Rottstraße ist im städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Bochum Westend als ein wesentlicher Baustein eines „Bandes der Kultur“ definiert worden. Die Rottstraße übernimmt aufgrund Ihrer Lage zwischen der Innenstadt West und dem Viktoria-Quartier eine wich- tige Brückenfunktion. Gemeinsam mit Westpark, Alleestraße und Viktoria-Quartier bildet die Rott- straße das „Band der Kultur”. Somit lassen sich die bestehenden kulturellen Angebote (Jahrhundert- halle, Schauspielhaus sowie das Freizeitquartier des Bermuda-Dreiecks) verknüpfen. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, die Rottstraße so umzuplanen, dass Sie für alle Nutzergruppen gleichermaßen zur Verfügung steht. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Schaf- fung einer Radverkehrsführung werden die Aspekte der Regenwasserbewirtschaftung im Sinne der Klimafolgenanpassung / Schwammstadt (hier: Rottstraße als Bestandteil des Betrachtungsraums Innenstadt Dibergbach im Rahmen der Förderinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRIS“, siehe Vorlage Nr. 20233201) im Entwurf berücksichtigt. Sämtliche Planungen zur Realisierung von Regenwasserabkopplung und Radverkehrsanlagen er- folgen unter Berücksichtigung der sich überlagernden Nutzungsansprüche des Straßenraumes. Die vorliegende Maßnahme steht in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem geplanten zweiten Bauabschnitt der Alleestraße. Beide Projekte bauen auf den im ersten Bauab- schnitt der Alleestraße begonnenen Maßnahmen auf und verfolgen gemeinsam das Ziel einer kli- maangepassten Umgestaltung des öffentlichen Raums durch eine integrierte Regenwasserbewirt- schaftung. Die Gesamtwirkung der vorgesehenen Klimafolgenanpassungsmaßnahmen ergibt sich erst im Zusammenspiel beider Vorhaben; auf die gesonderte Beschlussvorlage zur Umplanung der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße (Vorlagen-Nr. 20262116) wird Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 2 von 11 daher verwiesen. Darüber hinaus schließt die geplante Umgestaltung des Südrings an die Rott- straße an. Da die Maßnahme Südring aufgrund des derzeitigen Planungsstandes keine Schwamm- stadtelemente umfasst und damit nicht KRIS-förderfähig ist, wird sie unter Berücksichtigung der zeit- lich vorlaufenden Maßnahmen Alleestraße (2. BA) und Rottstraße voraussichtlich nicht vor 2030/2031 realisiert. 2. Beschreibung der Maßnahme – Rottstraße (Westring bis Alleestraße) 2.1. Gegenwärtiger Zustand Die Rottstraße ist sehr zentral am Innenstadtrand Bochums gelegen. Wesentliche Einrichtungen und Angebote des täglichen und nichttäglichen Bedarfs können fußläufig erreicht werden. Der öffentliche Straßenraum der Rottstraße besteht überwiegend aus Fahrbahn, Gehwegen mit Baumscheiben und den am Fahrbahnrand angelegten Parkzonen. Durch die Funktion der Rottstraße als Durchfahrts- straße und die Nähe zur Innenstadt wird die Straße durch fließenden und ruhenden Verkehr genutzt. Einheitliche und zusammenhängende Platzflächen sind nicht vorhanden. Nur an den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereichen der Rottstraße ergeben sich platzähnliche Situationen im Gehwegbe- reich. Der Straßenraum der Rottstraße ist nur wenig möbliert. Zudem ist die Rottstraße beidseitig und in unregelmäßigen Abständen mit Birkenbäumen bepflanzt. Der gegenwärtige bauliche Zustand ist als erneuerungswürdig zu bezeichnen. Die Fahrbahndecke wurde im Kontext des Umbaus der Alleestraße oberflächlich ertüchtigt. Dabei wurden die Gehwege, Baumscheiben sowie die unterirdische Infrastruktur, wie z.B. der Straßenaufbau oder der Kanal nicht erneuert. Die Gehwegbeläge sind an vielen Stellen abgenutzt oder defekt, werden durch Wurzel- wuchs der Bäume hochgedrückt und stellen dadurch eine Einschränkung der Nutzbarkeit und Bar- rierefreiheit dar. Dies gilt auch für den Parkplatz an der Griesenbruchstraße. 2.2. Planungsansatz Die Umgestaltung der Rottstraße folgt einem integrierten Planungsansatz, der die Anforderungen einer klimaresilienten Straßenraumgestaltung mit den vielfältigen Nutzungsansprüchen an den öf- fentlichen Raum verknüpft. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, die Rottstraße so umzuplanen, dass sie allen Nutzungsansprüchen gleichermaßen zur Verfügung steht. Hierzu werden die verfügbaren Flächen neu geordnet, um die Voraussetzungen für eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung zu schaffen, die Bedingungen für den Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu verbes- sern und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern. Insgesamt entsteht ein zukunfts- fähiger und multifunktionaler Straßenraum. 2.3. Motorisierter Individualverkehr Die Rottstraße stellt eine wesentliche Verbindungsstraße zwischen dem Westring und der Allee- straße dar. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gibt es im Bestand eine etwa 13 m breite Fahrbahn, wobei am Fahrbahnrand sowie in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Der MIV wird im Bestand einstreifig je Richtung geführt. Die Untersuchung der Leistungsfähigkeit ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung nicht notwendig, da im Bestand keine Leistungsfähigkeitsprobleme bestehen und die Fahrstreifenanzahl, die dem MIV tatsächlich zur Verfügung steht, unverändert bleibt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist im Rahmen des Vorbehaltsstraßennetzes für den gesamten Planungsraum auf 50 km/h festgesetzt. Im Streckenabschnitt auf Höhe der Einmündung Diekamp- straße ist aufgrund der KiTa eine Tempo 30-Streckenregelung angeordnet. Am Knotenpunkt Westring / Rottstraße bleibt die Fahrstreifenaufteilung in östlicher Fahrtrichtung mit einem Geradeausfahrstreifen und einem gemeinsamen Geradeaus-/Rechtsabbiegestreifen für den Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 3 von 11 MIV unverändert. Eine begrünte Mittelinsel in der Mitte der Fahrbahn trennt zukünftig die beiden Fahrtrichtungen voneinander. Im Abschnitt Annastraße bis Alleestraße ergeben sich keine Änderungen für den motorisierten Indi- vidualverkehr. Die Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Kreisverkehr bleibt weiterhin bestehen. Einzig die Ergänzung eines Radfahrstreifens sowie baulich angelegte Parkbuchten stellen eine Än- derung dar. Der bestehende Kreisverkehr im Bereich der Annastraße bleibt hinsichtlich seiner Verkehrsfunktion sowie seiner grundsätzlichen Geometrie unverändert bestehen. An gleicher Stelle erfolgt der Neu- bau des Kreisverkehrs inklusive des barrierefreien Ausbaus der Querungsstellen. Die konkrete Aus- gestaltung erfolgen im weiteren Planungsverlauf. Der Einbau von lärmminderndem Asphalt (SMA8) über den gesamten Straßenverlauf führt zu einer Lärmreduzierung. 2.4. Radverkehr Eines der zentralen Ziele der Neugestaltung ist die Schaffung von durchgängigen Radverkehrsan- lagen zwischen dem Westring und der Alleestraße. Im Bestand kann der Radverkehr vom Südring kommend auf einen alten Radweg fahren, der eine Breite von 1 Meter aufweist und an der Schmidtstraße endet. Die Benutzungspflicht wurde bereits aufgrund der viel zu geringen Breite aufgehoben, sodass der Radverkehr auf der Fahrbahn mit dem MIV mitfährt. Weitere dem Radverkehr vorbehaltene benutzungspflichtige Verkehrsräume existieren auf der Rottstraße nicht. Der Radverkehr wird somit überwiegend im Mischverkehr mit dem Kfz- Verkehr geführt. In der Vorentwurfsplanung können durch die Neuaufteilung des Straßenraumes in der Rottstraße beidseitig 2,00 m – 2,25 m breite Radfahrstreifen über die gesamte Länge angelegt werden. Glei- ches gilt auch für den Abschnitt Annastraße bis Alleestraße. Um das Sicherheitsrisiko, das der ru- hende Kfz-Verkehr für den Radverkehr darstellt, zu verringern, werden in der Rottstraße Kfz-Park- streifen ausschließlich in Längsaufstellung baulich angelegt. Durch einen 0,75 m breiten Sicherheits- trennstreifen zwischen Park- und Radfahrstreifen wird die Gefahr von Dooring-Unfällen minimiert. In der Planung werden an verschiedenen Standorten auf der Rottstraße Radabstellanlagen zur Ver- fügung gestellt, um das Aufsuchen der ansässigen Gastronomie- und Gewerbebetriebe attraktiver zu gestalten. 2.5. Fußverkehr Im Bestand sind in der Rottstraße Gehwegbreiten von etwa 4,50 m vorzufinden. Der Gehweg ist für den Fuß- und Radverkehr im östlichen Abschnitt der Rottstraße farblich in zwei Bereiche aufgeteilt. Allerdings stellt der rot gepflasterte Bereich (etwa 1,00 m) keine Benutzungspflicht durch den Rad- verkehr dar. Bei dieser Führungsform sind vor allem bei steigendem Radverkehrsaufkommen zahl- reiche Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu erwarten. In der Planung stellen die Gehwege in der Rottstraße mit einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m eine ausreichende Verbindung für den Fußverkehr dar. Durch die Umgestaltung wird Regelklarheit ge- schaffen, die dem Fußverkehr zugutekommt. Es wird eine hohe Qualität für den Fußverkehr durch Verschattung bei sommerlicher Hitze und die Vermeidung von Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr erreicht. Mit der Vorentwurfsplanung eines Vollausbaus wird die Grundlage für die Planung und den Einbau taktiler Elemente und Auf- pflasterungen, beispielsweise an Querungsstellen, in den weiteren Planungsphasen geschaffen. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 4 von 11 Hierdurch wird dem im Leitbild Mobilität formulierten Ziel, der Stärkung des Fußverkehrs durch si- chere und barrierefreie Verkehrsräume, Rechnung getragen. 2.6. Ruhender Verkehr Im Bestand stehen etwa 88 Kfz-Parkplätze am Fahrbahnrand (Alleestraße bis Westring) zur Verfü- gung (überwiegend markierter Parkstreifen). In der Vorentwurfsplanung werden – zum Teil einseitig – Kfz-Parkstreifen mit Längsparkständen eingerichtet. Das Parken erfolgt in baulichen angelegten Parkbuchten. Die Kfz-Parkbuchten verfü- gen über eine Breite von 2,00 m bis 2,25 m und erfüllen somit die erforderlichen Mindestmaße ge- mäß den Richtlinien. Zusätzlich sind Sicherheitstrennstreifen in 0,75 m Breite zwischen Kfz-Park- und Radfahrstreifen vorgesehen, um die Gefahr von Dooring-Unfällen, auch bei den heute immer breiter werdenden Pkw, möglichst gering zu halten. In der Bilanz muss ein erheblicher Anteil des Parkraums in der Rottstraße entfallen, um dem Pla- nungsanlass und den Planungszielen entsprechend Platz für andere Flächennutzungen schaffen zu können und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das bisher auf der Fahrbahn mögliche Kfz-Parken wird zukünftig entfallen. Tabelle 1: Stellplatzbilanzierung Bestand ca. Vorentwurfsplanung Öffentliche Kfz-Stellplätze 88 28 + 3 Ladezonen Der öffentliche Parkraum in der Rottstraße wird tagsüber in hohem Maße durch Pendler*innen, Be- suchende und Anwohnende genutzt. In den Abendstunden ist eine Nutzung vor allem durch Anwoh- ner*innen oder Gastronomiebesucher*innen gegeben. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde eine Parkraumerhebung durchgeführt. Das Ergebnis zeigte eine hohe bis sehr hohe Auslastung der öffentlichen Stellplätze in der Rottstraße. In einem nächsten Schritt wurden die gemeldeten Fahrzeuge den vorhandenen Stellplätzen auf Privatgrund (notwendige Stellplätze aus Bauakte entnommen) gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung zeigte, dass in der Summe mehr private Stellplätze vorhanden sind als gemeldete Kfz. Eine Reduzierung der Stellplätze gegenüber dem Bestand wird für die Fahrzeugführenden aus diesem Grund als zu- mutbar eingestuft. Für Personen, die nicht oder in nicht ausreichendem Maße auf diese privaten Stellplatzkapazitäten zurückgreifen können, ergeben sich vielfältige Alternativen: • Auf dem Parkplatz Diekampstr. („Brückner Bär“) können Stellplätze tage-, wochen- oder mo- natsweise gebucht werden. • Besuchende und Beschäftigte können die naheliegenden Tiefgaragen / Parkhäuser der Stadt Bochum nutzen (bspw. P1 oder Parkhaus Bermuda3Eeck) • Bewohnenden steht ein Carsharing Angebot am Springerplatz sowie das umliegende ÖPNV- Angebot zur Verfügung • Durch die Einrichtung einer Parkscheibenregelung mit Bewohnerfreigabe in der Rottstraße infolge der Umsetzung des Gesamtkonzeptes Ruhender Verkehr im erweiterten Innenstadt- bereich (siehe Vorlage Nr.: 20243034) wird ein signifikanter Anteil an Stellplätzen im öffent- lichen Raum der Anwohnerschaft vorbehalten und das Dauerparken durch gebietsfremde Nutzer reduziert. Somit erhöht sich für die Nutzenden eines Bewohnerparkausweises die Chance auf einen freien Stellplatz. Derzeit ist lediglich der Abschnitt zwischen Westring und Schmidtstraße bewirtschaftet. Zum Ausgleich der entfallenden öffentlichen Stellplätze werden alternative Parkraumangebote ge- prüft. Hierzu gehören Konzepte zur Mehrfachnutzung bestehender Stellplatzanlagen, beispielsweise im Rahmen des Feierabendparkens. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 5 von 11 2.7. Bäume Im Seitenraum der Rottstraße befinden sich in unregelmäßigen Abständen Birken, diese sind nicht als Allee geschützt. Die Bäume sind schwachwüchsig, mit herabgesetzter Vitalität. Zudem haben zahlreiche Ausfälle in den letzten Jahren Lücken entstehen lassen. Im Abschnitt zwischen Westring und Annastraße stehen insgesamt 32 Bäume (29 Birken, 2 Eschen, 1 Kastanie). Die Birken weisen in den Baumkronen erste Rückbildungserscheinungen auf. Im Rahmen eines Vollausbaus ist ein Eingriff in das Flachwurzelsystem der Bäume unvermeidlich. Bei den zwei Eschen ist die Pilzerkran- kung Eschentriebsterben festgestellt worden. Diese Pilzerkrankung führt zum Absterben der Bäume. Bei der Kastanie sind erste Anzeichen der Pseudomonasrindenerkrankung festgestellt worden. Ein Erhalt der Bäume wird im Zuge eines Vollausbaus sowie aufgrund des neuen Straßenquerschnitts daher ausgeschlossen. Der neue Straßenquerschnitt bietet Raum für Pflanzflächen mit neuen Baumstandorten und stre- ckenweise für eine begrünte Mittelinsel, welche auch zur Sammlung des Oberflächenwassers dient. Durch das Zusammenspiel von neuen Grünflächen (Mikroplätze in Kreuzungs- bzw. Einmündungs- bereichen), neuen Bäumen, Sitzgelegenheiten und der begrünten dezentralen Regenwasserbe- handlung in Fahrbahnmitte wird die Rottstraße städtebaulich und optisch aufgewertet. Insgesamt wird durch die Neuplanung eine Fläche von ca. 800 m² (Bestand: etwa 130 m²) entsiegelt. Tabelle 2: Baumbilanzierung (Westring bis Kreisverkehr) Bestand Baumfällung Vorplanung Baumstandorte 33 29 44 Die Bepflanzung wird standortgerecht ausgewählt, um ein Pflanzbild mit verschiedenen Wuchshö- hen und Strukturen zu erzeugen, welches ganzjährig eine attraktive Atmosphäre im Stadtraum her- vorbringt. Die Bäume im Seitenbereich werden entsprechend ihrer Wuchshöhe so ausgewählt, dass diese einen Rettungseinsatz nicht behindern. 2.8. Entwässerung Mit der Kanalbaumaßnahme in der Rottstraße wird die Entwässerungsinfrastruktur zukunftsfähig ausgebaut und an die Anforderungen des Klimawandels angepasst. Ziel ist es, Regenwasser mög- lichst naturnah zu bewirtschaften, das Kanalnetz zu entlasten sowie den Schutz vor Starkregener- eignissen zu verbessern, da die Rottstraße einen Überflutungsschwerpunkt darstellt. Gleichzeitig wird durch die Integration von Grünflächen ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet. Künftig soll die Entwässerung im Trennsystem erfolgen. Schmutzwasser wird weiterhin zur Kläran- lage geleitet, während Regenwasser möglichst vor Ort zurückgehalten, versickert, verdunstet oder gedrosselt über die Alleestraße in den Marbach eingeleitet wird. Zentrales Element der Planung ist ein Mulden-Rigolen-System entlang der Straßenmittelachse. Die geplante Straßengeometrie mit einem V-förmigen Profil leitet Oberflächenwasser gezielt in die be- grünten Mittelstreifen. Die Mulden nehmen das zufließende Regenwasser auf, speichern es tempo- rär und geben es gedrosselt ab oder versickern es. Darunter liegende Rigolen schaffen zusätzlichen Speicherraum. Ergänzender unterirdischer Speicherraum, durch beispielsweise Baumrigolen im Be- reich der Stellplätze und Parkplatzflächen erhöhen die Rückhaltekapazität zusätzlich. Darüber hinaus sollen die angrenzenden Dachflächen von der bisherigen Einleitung in das Misch- bzw. Schmutzwassersystem abgekoppelt werden. Das anfallende Regenwasser kann damit direkt der Regenwasserbewirtschaftung zugeführt werden. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 6 von 11 Dadurch werden unkontrollierte Abflüsse vermieden und die Funktionen Entwässerung, Überflu- tungsschutz und Begrünung sinnvoll miteinander verbunden. Neben der Entwässerungsfunktion übernehmen die neuen Grünflächen auch wichtige klimatische Aufgaben. Bäume und begrünte Mulden fördern die Verdunstung, reduzieren die Aufheizung der Umgebung während sommerlicher Hitzeperioden und verbessern das Mikroklima sowie die Aufent- haltsqualität. Die Maßnahme befindet sich innerhalb eines KRIS-Gestaltungsraums und erfüllt wesentliche Anfor- derungen der kommunalen Klimaanpassung. Daher soll die Umsetzung im Rahmen des KRIS-För- derprogramms gefördert werden. 2.9. Regelquerschnitt Der Regelquerschnitt in der Rottstraße teilt sich folgendermaßen auf: Abschnitt Westring bis DB-Brückenbauwerk ≥ 2,50 m Gehweg (nördlich) 2,25 m Radfahrstreifen 3,25 m Fahrstreifen ------------------------------------------- 2,75 m Mitteltrennstreifen ------------------------------------------- 3,25 m Richtungsfahrstreifen 3,25 m Richtungsfahrstreifen 2,00 m Radfahrstreifen ≥ 2,50 m Gehweg (südlich) Abschnitt DB-Brückenbauwerk bis Schmidtstraße ≥ 2,50 m Gehweg (nördlich) 2,25 m Radfahrstreifen 3,25 m Fahrstreifen ------------------------------------------- 2,75 m Mitteltrennstreifen ------------------------------------------- 3,25 m Fahrstreifen 2,25 m Radfahrstreifen 0,75 m Sicherheitstrennstreifen 2,25 m Parken mit Baumscheiben ≥ 2,50 m Gehweg (südlich) Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 7 von 11 Abschnitt Schmidtstraße bis Diekampstraße ≥ 2,50 m Gehweg (nördlich) 2,25 m Parken mit Baumscheiben 0,75 m Sicherheitstrennstreifen 2,25 m Radfahrstreifen 3,25 m Fahrstreifen ------------------------------------------- 2,75 m Mitteltrennstreifen ------------------------------------------- 3,25 m Fahrstreifen 2,25 m Radfahrstreifen ≥ 2,50 m Gehweg (südlich) Abschnitt Diekampstraße bis Annastraße 2,00 m Gehweg (nördlich) 2,00 m Parken mit Baumscheiben 0,75 m Sicherheitstrennstreifen 2,00 m Radfahrstreifen 3,25 m Fahrstreifen ------------------------------------------- 2,00 m Mitteltrennstreifen ------------------------------------------- 3,25 m Fahrstreifen 2,00 m Radfahrstreifen 0,75 m Sicherheitstrennstreifen 2,00 m Parken mit Baumscheiben 2,00 m Gehweg (südlich) Abschnitt Annastraße bis Alleestraße ≥ 3,25 m Fahrstreifen 2,00 m Radfahrstreifen 0,75 m Sicherheitstrennstreifen 2,05 m Parken mit Baumscheiben 2,00 m Gehweg (südlich) 2.10. Einsatzfahrten Die Belange der Polizei und Feuerwehr wurden in der Vorentwurfsplanung berücksichtigt. Die Schleppkurve für große Einsatzfahrzeuge, wie einen Lastzug wurde geprüft. 3. Beschreibung der Maßnahme – Private Stellplatzanlage Griesenbruchstraße 3.1. Gegenwärtiger Zustand Die private Stellplatzanlage Griesenbruchstraße befindet sich zwischen der Alleestraße im Norden und der Griesenbruchstraße im Süden. Die Anlage wird derzeit von der Wirtschaftsentwicklungsge- sellschaft Bochum mbH bewirtschaftet. Neun Stellplätze sind zudem durch Baulasten gesichert und dienen den angrenzenden Gebäuden als bauordnungsrechtlich notwendige Stellplätze. Auf dem Parkplatz sind insgesamt 58 Stellplätze vorhanden. Darüber hinaus befindet sich auf einer Fläche von zwei Stellplätzen eine Radabstellanlage. Der Baumbestand umfasst derzeit 14 Bäume. Die Stell- platzflächen sind mit Kleinpflaster befestigt, während die Fahrgassen in Asphaltbauweise hergestellt sind. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 8 von 11 3.2. Planung Die bestehende Funktion und grundlegende Geometrie der Stellplatzanlage bleiben auch künftig unverändert erhalten. Zur Verbesserung der Regenwasserbewirtschaftung ist die Integration von Schwammstadtelementen im Bereich der Fahrgassen vorgesehen. Darüber hinaus soll das vorhan- dene Kleinpflaster der Stellplatzflächen durch versickerungsfähiges Pflaster (Ökopflaster) ersetzt werden, um die Versickerungsfähigkeit der Flächen zu erhöhen und die Entwässerungssituation nachhaltig zu verbessern. 3.3. Entwässerung Unterhalb der bestehenden Parkfläche ist der Bau eines unterirdischen Retentionsraums vorgese- hen. Dieser dient der Zwischenspeicherung und der Versickerung des anfallenden Regenwassers und gibt dieses gedrosselt an die Alleestraße ab, über die es anschließend kontrolliert in den Mar- bach eingeleitet wird. Die Anlage ist erforderlich, da an diesem Standort das gesamte abgekoppelte Regenwasser aus der Rottstraße, dem Südring und dem Husemannkarree zusammengeführt wird. Gleichzeitig handelt es sich um den tiefsten Punkt des Straßenzugs, wodurch sich die Stellplatzanlage besonders für die Herstellung zusätzlichen Rückhalteraums eignet. Durch die Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers werden Abflussspitzen reduziert und die Entwässerungsanlagen bei Starkregenereignissen entlastet. Die gedrosselte Ableitung trägt dazu bei, Überlastungen im nachgelagerten System zu vermeiden und eine kontrollierte sowie schadlose Ableitung des Regenwassers sicherzustellen. Damit leistet die Maßnahme einen wichti- gen Beitrag zum Starkregen- und Überflutungsschutz im gesamten Einzugsgebiet. Darüber hinaus liegt die Maßnahme innerhalb eines KRIS-Gestaltungsraums und unterstützt die Ziele der kommunalen Klimaanpassung. Aufgrund ihres Beitrags zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels kann die Maßnahme im Rahmen des KRIS-Förderprogramms berücksichtigt werden. 4. Beteiligung der Öffentlichkeit Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wurden vom 22. Juni bis 24. Juli 2026 an zwei Stand- orten in der Rottstraße sogenannte Stadt-Terrassen aufgebaut. Die modularen, teilweise begrünten Elemente dienen als temporäre Straßenmöblierung und machen vor Ort erlebbar, wie sich der Stra- ßenraum verändern könnte. Vor Ort konnten die Bürgerinnen und Bürger die Stadt-Terrassen ausprobieren, sich über die ge- planten Maßnahmen informieren und ihre eigenen Anregungen einbringen. Im gesamten Aktions- zeitraum standen die Ämter der Stadt Bochum regelmäßig für den gezielten Austausch zur städte- baulichen Neuordnung, den Radverkehrsanlagen und der Schwammstadt zur Verfügung. Ein be- gleitendes Rahmenprogramm lud zusätzlich zum Vorbeikommen und Verweilen ein. Die Umplanung der Rottstraße wurde von den Bürgerinnen und Bürger überwiegend positiv aufge- nommen. Zustimmung fand insbesondere das Thema Schwammstadt sowie die geplante Verbes- serung der Radverkehrsinfrastruktur. Gleichzeitig wurden Hinweise zum hohen Bedarf an öffentli- chen Stellplätzen, zur Qualität und Barrierefreiheit der Gehwege sowie zum Erscheinungsbild des öffentlichen Raums vorgebracht. Darüber hinaus wurde der Wunsch nach einer stärkeren Entsiege- lung und zusätzlichen Begrünungsmaßnahmen geäußert. Vereinzelt wurden die geplanten Baum- fällungen kritisch bewertet. Weitere Anregungen betrafen die Verkehrsbelastung durch Durchgangs- verkehr sowie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 9 von 11 5. Beirat für Gestaltung und Baukultur Die Planungen wurden dem Beirat für Gestaltung und Baukultur vorgestellt. Die im Rahmen der Beratung vorgetragenen Hinweise und Anregungen wurden im Nachgang geprüft und, soweit pla- nerisch sinnvoll, im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. So kam der Vorschlag auf, eine asym- metrische Anordnung der Bäume zugunsten der Straßennordseite zu untersuchen. Ergänzend wurde in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, die Parkplätze auf der Straßensüdseite anzuord- nen. Eine asymmetrische Anordnung der Bäume führt zu einer Reduzierung des ruhenden Verkehrs und wurde daher nicht umgesetzt. Die Verwaltung hat die Rückmeldungen in die Auswahl der Vorzugsvariante einfließen lassen und wird die Hinweise aus Bürgerbeteiligung und Gestaltungsbeirat in den kommenden Planungsphasen – soweit planerisch sinnvoll – berücksichtigen. 6. Ökologische und klimarelevante Auswirkungen Die Vorentwurfsplanung berücksichtigt die Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Bo- chum. So wird durch die Neuaufteilung des Straßenraums der Flächenbedarf für Verkehrsmittel des Umweltverbunds prioritär berücksichtigt. Die neuen Baumstandorte sowie der begrünte Mittelstreifen tragen zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen in hitzebelasteten und / oder überflutungsge- fährdeten Stadtbereichen bei. Gleichzeitig erhöht sich dadurch der Grünanteil im innerstädtischen Bereich. 7. Kostenschätzung Die Kosten für den Straßenbau der Rottstraße einschließlich der privaten Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße werden derzeit auf rund 5.020.000 Euro geschätzt. Für die Entwässerung liegen die Kosten voraussichtlich bei etwa 10.250.000 Euro. Hinzu kommen Baunebenkosten in Höhe von etwa 1.000.000 Euro. Insgesamt ergeben sich damit Gesamtkosten von etwa 16.270.000 Euro. Die Richtlinie zur Förderung des Vorhabens „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRIS“ des Landes NRW hat das übergeordnete Ziel, die Klimaresilienz von Kommunen im RVR- Gebiet zu verbessern. Die Maßnahme entspricht den Zielen der Schwammstadt und liegt in dem KRIS-Gestaltungsraum Innenstadt Süd-West. Einen positiven Förderbescheid vorausgesetzt, wer- den die förderfähigen Bestandteile (Regenwasserbewirtschaftungssystem mit Mulden- und Baumri- golen und Anschluss an das Gewässer) mit 100% bezuschusst. Zudem ist für die Maßnahme die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Straßenbau- förderung vorgesehen. Vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids wird derzeit von einer Förde- rung in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten ausgegangen. Die konkrete Förderhöhe kann erst nach Prüfung der förderfähigen Kosten bestimmt werden. Der erarbeitete Vorentwurf berücksichtigt die vorliegenden Leitungspläne, um die Notwendigkeit von Leitungsverlegungen möglichst zu vermeiden. Durch die Neugestaltung des Querschnitts ist die Ver- legung von Leitungen jedoch nicht zu verhindern. Zudem kann die exakte Lage der vorhandenen Leitungen erst durch Schürfungen ermittelt werden. Dadurch können weitere Kosten entstehen. 8. Weiteres Vorgehen Nach Fassung des Grundsatzbeschlusses geht die Vorentwurfsplanung in die Entwurfs- und Aus- führungsplanung über und wird den politischen Gremien erneut zur Fassung des Baubeschlusses vorgelegt. Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 10 von 11 Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten für die Umplanung der Rottstraße belaufen sich lt. Kostenschätzung auf etwa 16.270.000 EUR. Zur Finanzierung der zu beschließenden weiteren Planungsschritte enthält der Haushaltsplanent- wurf 2027 vorbehaltlich einer Zustimmung des Rates folgende Mittel: Produktgruppe 5401 – Verkehrsflächen, Signalanl., Beleuchtung und Produktgruppe 5304 – Ab- wasserbeseitigung Projekt 7.50000905.5401 Rottstr. Davon 2027: 10.000 EUR Davon 2028: 1.120.000 EUR (davon 120.000 EUR Festwert) Davon 2029: 2.200.000 EUR (davon 200.000 EUR Festwert) Projekt 7.50000905.5304 Rottstr. Davon 2027: 378.000 EUR Davon 2028: 2.646.000 EUR Davon 2029: 2.646.000 EUR Davon 2030: 232.000 EUR Jährliche Folgelasten: Nach erster Schätzung für den Grundsatzbeschluss würden sich laufende Kosten pro Jahr i. H. v. ca. 257.000 € für Abschreibungen und i. H. v. durchschnittlich 306.000 € für Zinsaufwendungen ergeben. Diese Kosten würden für den Realisierungsbeschluss erneut und genauer berechnet werden. Klimarelevante Auswirkungen: Durch die Neuaufteilung des Straßenraums wird der Flächenbedarf für Verkehrsmittel des Umwelt- verbunds prioritär berücksichtigt. Anlage(n): 1. Übersichtsplan 2. Lageplan - Rottstraße (Westring bis Annastraße) 3. Lageplan - Rottstraße (Annastraße bis Alleestraße) 4. Lageplan - Stellplatzanlage Griesenbruchstraße 5. Lageplan - Gesamtmaßnahme Beschlussvorlage der Verwaltung 20262096 Seite 11 von 11

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