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Radschnellweg Ruhr 1 – BA Innenstadt, Wegfall der planfreien Führung am Klever Weg nach Zerschlagung des Grundstücksgeschäfts – Untersuchung einer plangleichen Lösung
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-25 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilung der Verwaltung
Nr.: 20262006
Status: öffentlich
Datum: 23.07.2026
Verfasser/in: 66 23 (19 95)
Fachbereich: Tiefbauamt
Bezeichnung der Vorlage:
Radschnellweg Ruhr 1 – BA Innenstadt, Wegfall der planfreien Führung am Klever Weg
nach Zerschlagung des Grundstücksgeschäfts – Untersuchung einer plangleichen Lösung
Bezug:
• Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20220116 vom 18.01.2022 „Ergebnisse der Trassen
suche und Vorzugsvarianten für den RS 1 in der Bochumer Innenstadt" (Grundsatzbe
schluss zur Trasse)
• Mitteilung der Verwaltung Nr. 20230105 vom 13.01.2023 „Radschnellweg Ruhr 1 – BA In
nenstadt, Vorzugsvariante" (Wegfall der DB-Flächen-Optimierung, Umsetzung im Be
standsnetz)
• Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20243148 vom 10.12.2024 „Erwerb eines Grund
stücks an der Straße 'Klever Weg'";
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung und Grundstücke 13.10.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk 25.11.2026 Kenntnisnahme
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Kurzübersicht:
Das 2025 nach erfolgreichen Verhandlungen beschlossene Grundstücksgeschäft zum Erwerb des
privaten Park+Ride-Parkplatzes am Klever Weg ist nachträglich gescheitert. Die mit Beschlussvor
lage 20220116 vorgesehene planfreie Führung des RS 1 über die Universitätsstraße ist damit nicht
mehr realisierbar. Für den betroffenen Abschnitt wird nun eine plangleiche Lösung untersucht, ins
besondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Verkehrsqualität aller Verkehrsteilnehmenden.
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Wortlaut:
Mit Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20220116 wurde 2022 der Vorzugsvariante „Kreuzungs
freie Strecke südlich der DB" für den RS 1 in der Bochumer Innenstadt als Grundsatzbeschluss zu
gestimmt. Im Zuge der weiteren Planung wurde zunächst eine Optimierung der Streckenführung
zwischen S-Bahnhof Ehrenfeld und Hermannshöhe über Flächen der Deutschen Bahn verfolgt.
Dieser Versuch scheiterte, da die Deutsche Bahn die betreffenden Flächen als Vorhalteflächen für
den Ausbau der Bahninfrastruktur benötigt. Mit Mitteilung der Verwaltung Nr. 20230105 wurde da
her 2023 berichtet, dass die Umsetzung in diesem Abschnitt im Bestandsnetz, entlang der ur
sprünglichen Vorzugsvariante ohne DB-Flächen-Optimierung, erfolgt.
Für den anschließenden Abschnitt ab dem Knotenpunkt Hermannshöhe/Klever Weg war unverän
dert eine planfreie (kreuzungsfreie) Querung der Universitätsstraße mittels eines neu zu errichten
den Brückenbauwerks vorgesehen. Voraussetzung hierfür war der Erwerb des privaten Park &
Ride-Parkplatzes für die Errichtung der Rampenanlage und des Widerlagers. Der Erwerb wurde
durch Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20243148 im Jahr 2025 vom Haupt- und Finanzaus
schuss beschlossen.
Der Erwerb war jedoch mit einem weiteren, hiervon abhängigen Grundstücksgeschäft verknüpft:
Parallel zum Erwerb des Park+Ride-Grundstücks am Klever Weg durch die Stadt Bochum sollte
die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH das Parkhaus am Buddenbergplatz an den
Betreiber der Park+Ride-Anlage veräußern. Der Erwerb der Fläche am Klever Weg war somit eng
an dieses Tauschgeschäft gekoppelt, da hierdurch ein gleichwertiger Ersatzstandort für die wegfal
lenden Stellplatzkapazitäten geschaffen werden sollte.
Im Zuge einer erneuten unternehmensinternen Prüfung des vorgesehenen Erwerbs des Parkhau
ses am Buddenbergplatz bewertete das Unternehmen die mit dem Vorhaben verbundenen Risiken
neu und entschied schließlich, den Erwerb nicht weiter zu verfolgen.
Da das Unternehmen ohne die Perspektive eines Ersatzstandorts den Verlust einer strategisch
wichtigen Parkierungseinrichtung gesehen hat, kam ein isolierter Verkauf der Fläche am Klever
Weg nicht in Betracht. Infolgedessen konnte das Tauschgeschäft nicht umgesetzt werden, sodass
sich das Gesamtvorhaben zwischenzeitlich zerschlagen hat. Die für das Brückenbauwerk am Kle
ver Weg benötigte Fläche steht der Stadt Bochum damit trotz vorangegangenem Beschluss nicht
zur Verfügung. Eine planfreie Lösung an dieser Stelle ist somit nicht mehr denkbar.
Für den betroffenen Trassenabschnitt wird die Verwaltung nunmehr eine plangleiche Querung der
Universitätsstraße untersuchen. Im Rahmen dieser Untersuchung werden insbesondere die Aus
wirkungen auf die Verkehrsqualität aller Verkehrsteilnehmenden (Rad-, Kfz-, Fuß- und ÖPNV-Ver
kehr) an den betroffenen Knotenpunkten geprüft. Über das Ergebnis dieser Untersuchung sowie
die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die weitere Planung wird gesondert berichtet.
Unabhängig hiervon wird die Planung für den vorgelagerten Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt
Bessemerstraße/Grüner Rahmen und dem Knotenpunkt Hermannshöhe/Klever Weg fortgeführt;
hierzu soll zeitnah ein gesonderter Beschluss eingeholt werden.
Mitteilung der Verwaltung 20262006 Seite 2 von 2
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