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Radschnellweg Ruhr 1 – BA Innenstadt, Wegfall der planfreien Führung am Klever Weg nach Zerschlagung des Grundstücksgeschäfts – Untersuchung einer plangleichen Lösung

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-25
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Mitteilung der Verwaltung Nr.: 20262006 Status: öffentlich Datum: 23.07.2026 Verfasser/in: 66 23 (19 95) Fachbereich: Tiefbauamt Bezeichnung der Vorlage: Radschnellweg Ruhr 1 – BA Innenstadt, Wegfall der planfreien Führung am Klever Weg nach Zerschlagung des Grundstücksgeschäfts – Untersuchung einer plangleichen Lösung Bezug: • Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20220116 vom 18.01.2022 „Ergebnisse der Trassen­ suche und Vorzugsvarianten für den RS 1 in der Bochumer Innenstadt" (Grundsatzbe­ schluss zur Trasse) • Mitteilung der Verwaltung Nr. 20230105 vom 13.01.2023 „Radschnellweg Ruhr 1 – BA In­ nenstadt, Vorzugsvariante" (Wegfall der DB-Flächen-Optimierung, Umsetzung im Be­ standsnetz) • Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20243148 vom 10.12.2024 „Erwerb eines Grund­ stücks an der Straße 'Klever Weg'"; Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung und Grundstücke 13.10.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruk­ 25.11.2026 Kenntnisnahme tur Kurzübersicht: Das 2025 nach erfolgreichen Verhandlungen beschlossene Grundstücksgeschäft zum Erwerb des privaten Park+Ride-Parkplatzes am Klever Weg ist nachträglich gescheitert. Die mit Beschlussvor­ lage 20220116 vorgesehene planfreie Führung des RS 1 über die Universitätsstraße ist damit nicht mehr realisierbar. Für den betroffenen Abschnitt wird nun eine plangleiche Lösung untersucht, ins­ besondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Verkehrsqualität aller Verkehrsteilnehmenden. Seite 1 von 2 Wortlaut: Mit Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20220116 wurde 2022 der Vorzugsvariante „Kreuzungs­ freie Strecke südlich der DB" für den RS 1 in der Bochumer Innenstadt als Grundsatzbeschluss zu­ gestimmt. Im Zuge der weiteren Planung wurde zunächst eine Optimierung der Streckenführung zwischen S-Bahnhof Ehrenfeld und Hermannshöhe über Flächen der Deutschen Bahn verfolgt. Dieser Versuch scheiterte, da die Deutsche Bahn die betreffenden Flächen als Vorhalteflächen für den Ausbau der Bahninfrastruktur benötigt. Mit Mitteilung der Verwaltung Nr. 20230105 wurde da­ her 2023 berichtet, dass die Umsetzung in diesem Abschnitt im Bestandsnetz, entlang der ur­ sprünglichen Vorzugsvariante ohne DB-Flächen-Optimierung, erfolgt. Für den anschließenden Abschnitt ab dem Knotenpunkt Hermannshöhe/Klever Weg war unverän­ dert eine planfreie (kreuzungsfreie) Querung der Universitätsstraße mittels eines neu zu errichten­ den Brückenbauwerks vorgesehen. Voraussetzung hierfür war der Erwerb des privaten Park & Ride-Parkplatzes für die Errichtung der Rampenanlage und des Widerlagers. Der Erwerb wurde durch Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20243148 im Jahr 2025 vom Haupt- und Finanzaus­ schuss beschlossen. Der Erwerb war jedoch mit einem weiteren, hiervon abhängigen Grundstücksgeschäft verknüpft: Parallel zum Erwerb des Park+Ride-Grundstücks am Klever Weg durch die Stadt Bochum sollte die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH das Parkhaus am Buddenbergplatz an den Betreiber der Park+Ride-Anlage veräußern. Der Erwerb der Fläche am Klever Weg war somit eng an dieses Tauschgeschäft gekoppelt, da hierdurch ein gleichwertiger Ersatzstandort für die wegfal­ lenden Stellplatzkapazitäten geschaffen werden sollte. Im Zuge einer erneuten unternehmensinternen Prüfung des vorgesehenen Erwerbs des Parkhau­ ses am Buddenbergplatz bewertete das Unternehmen die mit dem Vorhaben verbundenen Risiken neu und entschied schließlich, den Erwerb nicht weiter zu verfolgen. Da das Unternehmen ohne die Perspektive eines Ersatzstandorts den Verlust einer strategisch wichtigen Parkierungseinrichtung gesehen hat, kam ein isolierter Verkauf der Fläche am Klever Weg nicht in Betracht. Infolgedessen konnte das Tauschgeschäft nicht umgesetzt werden, sodass sich das Gesamtvorhaben zwischenzeitlich zerschlagen hat. Die für das Brückenbauwerk am Kle­ ver Weg benötigte Fläche steht der Stadt Bochum damit trotz vorangegangenem Beschluss nicht zur Verfügung. Eine planfreie Lösung an dieser Stelle ist somit nicht mehr denkbar. Für den betroffenen Trassenabschnitt wird die Verwaltung nunmehr eine plangleiche Querung der Universitätsstraße untersuchen. Im Rahmen dieser Untersuchung werden insbesondere die Aus­ wirkungen auf die Verkehrsqualität aller Verkehrsteilnehmenden (Rad-, Kfz-, Fuß- und ÖPNV-Ver­ kehr) an den betroffenen Knotenpunkten geprüft. Über das Ergebnis dieser Untersuchung sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die weitere Planung wird gesondert berichtet. Unabhängig hiervon wird die Planung für den vorgelagerten Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Bessemerstraße/Grüner Rahmen und dem Knotenpunkt Hermannshöhe/Klever Weg fortgeführt; hierzu soll zeitnah ein gesonderter Beschluss eingeholt werden. Mitteilung der Verwaltung 20262006 Seite 2 von 2

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