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Sachstand zur Digitalisierung der P+R-Anlagen und Prüfung eines digitalen Parkleitsystems

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GemeindeStadt Kempen
Datum2026-09-22
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Vorlage 2026/AWf/279 STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 20.08.2026 Wirtschaftsförderin öffentlich Bürgermeister Dellmans BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Ausschuss für Wirtschaft und Touristik 22.09.2026 öffentlich Kenntnisnahme BERATUNGSGEGENSTAND Sachstand zur Digitalisierung der P+R-Anlagen und Prüfung eines digitalen Parkleitsystems BESCHLUSS Entfällt FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 6.600 - 7.000 Euro jährliche Betriebskosten für das P+R-Projekt, die im Rahmen des Fördermittelan- trags zugesichert und eingeplant worden sind. STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige - - - KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * x - - * Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt. BEGRÜNDUNG Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag der Freien Wähler Kempen (Nr. 113 vom 26.04.2026) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik am 11.06.2026 einstim- mig angenommen. Auf dieser Grundlage wurde das Projekt weiterbearbeitet. Der aktuelle Projektstand wird entsprechend der Beschlussfassung in der vorliegenden Vorlage dargestellt. 1. Executive Summary Die Stadt Kempen setzt die Digitalisierung der drei P+R-Anlagen am Bahnhof mit 252 Stellplätzen bis Ende Dezember 2026, spätestens Ende Juni 2027 um. Ziel ist die Echtzeit-Erfassung und -Anzeige freier Stellplätze. Noch zu klären sind insbesondere Standorte und die Stromversorgung der Anzeige- tafeln. Für das P+R-Projekt ist eine Einzelplatzdetektion über Bodensensoren vorgesehen. Das maximale In- vestitionsbudget innerhalb der VRR-Förderung beträgt 124.750 Euro brutto. Zusätzlich sind für War- tung, Hosting und Support rund 6.600 Euro jährlich beziehungsweise vorsorglich rund 70.000 Euro über zehn Jahre im städtischen Haushalt einzuplanen. Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 2 Eine mögliche Erweiterung zu einem digitalen Parkleitsystem für die Innenstadt ist untersucht worden. Die Analyse zeigt, dass keine einzelne Erfassungstechnologie für sämtliche Parkflächen technisch und wirtschaftlich optimal ist. Je nach Standort kommen Bodensensoren, kamerabasierte Überkopfsys- teme, Ein- und Ausfahrtzählungen oder nicht-optische Sensorlösungen infrage. Für ein stadtweites System wird daher ein standortbezogener Technologiemix empfohlen, da damit das beste Preis- Leistungs-Verhältnis angenommen wird. Eine erste Modellrechnung für rund 1.000 Stellplätze sowie zehn dynamische Vollmatrixanzeigen ergibt Investitionskosten von rund 517.000 Euro netto. Die laufenden Betriebskosten werden auf bis zu 51.000 Euro pro Jahr geschätzt. Wesentliche Einsparpotenziale bestehen insbesondere bei Anzahl und Aus- führung der Anzeigen, der Nutzung vorhandener Infrastruktur sowie durch eine Priorisierung bezie- hungsweise stufenweise Einbeziehung von Parkflächen. Es bestehen verschiedene Fördermöglichkei- ten des Landes NRW mit in der Regel 80 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten, deren konkrete Nutzbarkeit von der technischen Ausgestaltung abhängt. Laufende Betriebs-, Wartungs- und Support- kosten sind von der Stadt zu tragen. Ein digitales Parkleitsystem kann grundsätzlich zur Reduzierung von Parksuchverkehr, zur besseren Verkehrslenkung und Orientierung sowie zur Gewinnung belastbarer Auslastungsdaten beitragen. Auch positive Effekte auf die wahrgenommene Erreichbarkeit der Innenstadt sowie auf Einzelhandel und Gastronomie sind denkbar. Ob diese Mehrwerte die Kosten rechtfertigen, kann auf Basis der Da- tengrundlage jedoch noch nicht beurteilt werden. Daher wird ein schrittweises Vorgehen empfohlen. Das P+R-Projekt soll umgesetzt und die dort ge- wonnenen Erfahrungen ausgewertet werden. Parallel sollen alle potenziell einzubeziehenden Parkflä- chen vollständig erfasst und priorisiert, die Marktsichtung und Konzeptplanung abgeschlossen sowie die Ergebnisse der laufenden Mobilitätsstudie und des im September 2026 startenden Forschungspro- jekts mit der Fontys Hochschule zu Innenstadtpotenzialen ausgewertet werden. Anschließend sollen die Erkenntnisse gebündelt politisch bewertet werden. Mit der Umsetzung des P+R-Projektes sollte eine Erweiterungsoption federführend in der Zuständigkeit eines festzulegenden Fachamtes liegen. 2. Sachstand der P+R-Digitalisierung 2.1. Arbeitsstand zur öffentlichen Ausschreibung Das P+R-Projekt wurde im letzten Ausschuss bereits vorgestellt (2026/AWf/189). Für das Projekt wird gemäß des Zuwendungsbescheids ein Gesamtlos ausgeschrieben für die Planung, Lieferung, Installa- tion, Inbetriebnahme und für den zehnjährigen Betrieb eines digitalen Systems zur Echtzeit-Erfassung und -Anzeige der Belegung der drei P+R-Anlagen am Bahnhof Kempen mit 252 Stellplätzen. Der An- lage 1 ist eine entsprechende Karte der Parkplätze zu entnehmen. Ziel ist, freie Stellplätze frühzeitig und nutzerfreundlich sichtbar zu machen, die vorhandenen Kapazitäten besser auszulasten, Parksuch- verkehre zu reduzieren und die Nutzung des ÖPNV zu stärken. Die Daten sollen sowohl auf sogenann- ten Restplatztafeln als auch über städtische digitale Angebote verfügbar sein und verpflichtend über die vorgegebene Schnittstelle (App + Web) an den VRR übertragen werden. Die Ausschreibung ist zum Stand 02.09.2026 in den letzten Zügen. Offen sind die exakte Standortplanung und Stromversorgung der Anzeigetafeln, die im Vorfeld zur Ausschreibung von der Stadt vorliegen müssen. Zudem ist seitens der Stadt eine Anbringungsmöglichkeit für ein Gateway (Funkempfang- und Übertragungsstation) be- reitzustellen. Die Veröffentlichung ist bis Mitte bis Ende September geplant. 2.2. Technisches Gesamtsystem Vorgesehen ist eine Einzelplatzdetektion durch nicht bildgebende, batteriebetriebene und LoRaWAN- fähige Bodensensoren. Zur Übertragung der Sensordaten an ein verarbeitendes Hintergrundsystem wird das vorhandene LoRaWAN-Netz des Kreises Viersen genutzt bzw. zusätzlich ein neues Gateway in der Nähe des Parkplatzes durch den Kreis erweitert. Bei der Einzelplatzdetektion erkennt ein Sensor, ob ein Parkplatz frei oder belegt ist. Der Sensor sendet den Status per LoRa an ein Gateway. Das Gateway leitet die Daten über das Internet an den LoRaWAN-Netzwerkserver weiter. Dieser prüft und Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 3 verarbeitet die Nachricht und übergibt sie an das Parkleitsystem. LoRa ist dabei die Funktechnik. Lo- RaWAN ist das Netzwerkprotokoll, das die Kommunikation zwischen Sensoren, Gateways, Servern und Anwendung organisiert und sichert. Das Gateway leitet die empfangenen Datenpakete an einen vom Auftragnehmer bereitgestellten LoRaWAN-Network-Server weiter, den er im Rahmen seines Hin- tergrundsystems betreibt. Weitere Funktionsweisen und Hintergrundinformationen zu LoRa bzw. Lo- RaWAN können Anlage 2 entnommen werden. In der Ausschreibung werden im Jahresmittel mindestens 97 % Messgenauigkeit der Sensoren sowie 99,0 % technische Verfügbarkeit des Gesamtsystems gefordert. Hinzu kommt der zehnjährige Betrieb mit fortlaufendem Systemmonitoring, automatischen Störungs- und Batteriemeldungen, Fern- sowie Vorortwartung sowie der Betrieb eines Webdashboard zur Auswertung für die Stadtverwaltung. Das Dashboard muss die Belegung jedes Stellplatzes in Echtzeit, getrennte Sonderstellplätze, historische Zeitreihen, Auswertungen nach Anlagen, Zeiträumen und Stellplatzarten und den Export in offenen Formaten ermöglichen. Die Restplatzanzeigen sollen freie Stellplätze, Parkplatzbezeichnungen und Richtungshinweise darstellen. Das technische System wurde im Rahmen der Antragsstellung im Jahr 2024 bereits festgelegt, sodass andere Technologien nicht mehr im Zuge der VRR-Förderung ohne zeitintensive Änderungsanträge oder einen Neuantrag möglich wären. Die Festlegung beinhaltet kon- kret die Einzelbodensensorik mit LoRa Funkübertragung und die Nutzung von LoRaWAN, also des Netzwerkprotokolls des Kreis Viersen. Nach Sichtung des Projektes wird die aktuelle Lösung weiterhin als sinnvoll und qualitativ gut beurteilt. Für spätere Erweiterungen sind jedoch andere Technologien bzw. Mischsysteme abzuwägen (siehe Punkt 3). 2.3. Budget und Förderrahmen des P+R-Projektes Das maximale Investitionsbudget im Rahmen der VRR-Förderung beträgt 124.750 Euro brutto. Zusätz- lich müssen für Wartung, Hosting und Support 6.600 Euro jährlich im städtischen Haushalt eingeplant werden, da die laufenden Betriebskosten nicht zuwendungsfähig sind. Dieses Budget wurde im Rah- men des Antrags bereits vorgesehen und dem Fördermittelgeber durch die Stadt Kempen zugesichert. Über die feste zehnjährige Vertragslaufzeit entspricht dies 66.000 Euro. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung sollten zur Sicherheit 70.000 Euro eingeplant werden. Unerwartete Kosten in der Be- triebslaufzeit können entstehen, wenn Sensoren durch Vandalismus und vorsätzliche Schäden Dritter ausfallen. In diesem Fall greift die Wartungs- und Betriebsvereinbarung nicht und ein Ersatz von Sen- soren erfolgt über die Stadt beziehungsweise über die Schadensregulierung. Die folgende Tabelle zeigt eine Kostenübersicht und den Zuwendungsrahmen. Tabelle 1: Kostenübersicht P+R Parkleitung Kostenpunkt Preis pro Stück (Markt- Zuwendungsfähig Schätzung Bedarfs- Zuwendung sichtung) kosten VRR Baukosten Bodensensoren inkl. Mon- ca. 150 € ja 252x150 €=37.800 € tageart (Verschraubung) Restplatzanzeigen inkl. 5.000 € ja, bis zu 3 Anzeigen 9x5.000 €=45.000 € Montage an bestehende pro Anlage, Anbringungsmöglichkeit 9 gesamt Gateway bei bestehender 4.000 € ja 1x4.000 €=4.000 € Anbringungsmöglichkeit (Kreis Viersen) Netto 86.800 € Brutto inkl. 19 % MwSt. 103.292 € 120.000 € Planungskosten Planung, Betrieb und Hos- 4.798 € (4 % des Brutto- ja 1x4.798 €= 4.798 € 4.800 € ting des Hintergrundsys- rechnungsbetrags) tems sowie des Webdash- boards Bau- und Planungskos- 108.090 € 124.800 € ten Brutto Betriebskosten im städti- schen Haushalt Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 4 Laufende Betriebs- und 6.600 € nein 7.000 € - Wartungskosten pro Jahr Haushaltskosten für 10 Be- 70.000 € triebsjahre Die Angaben basieren auf einer Auskunft der Firma Parklab, die sowohl gemeinsam mit dem VRR als auch mit dem Kreis Viersen Projekte plant und die P+R Anlage in Kempen besichtigt hat. 2.4. Umfassende Planungsentscheidungen im Vorfeld der Ausschreibung Vor Veröffentlichung der Ausschreibung müssen insbesondere Anzahl, exakte Standorte und Strom- versorgung der Anzeigetafeln abschließend festgelegt werden. Für jeden Standort muss festgelegt wer- den, ob eine vorhandene oder neu herzustellende Stromversorgung genutzt werden kann oder ein autarker Betrieb, etwa über Solarenergie, erforderlich ist. Dabei müssen auch Masten, Fundamente, Tiefbau und Statik geprüft werden, was die Ausschreibung deutlich hinauszögert. Ebenfalls muss die Anzahl und Platzierung zusätzlicher LoRaWAN-Gateways beziehungsweise geeigneter Maststandorte im Bahnhofsumfeld geplant werden. Eine erste wichtige Erkenntnis aus dem Projekt ist, dass für künftige Digitalisierungsprojekte der Park- plätze aus Sicht der Wirtschaftsförderung funktionale Ausschreibungen sowie beschränkte Ausschrei- bungen ohne Teilnahmewettbewerb berücksichtigt werden sollten. Dies verringert Planungsrisiken für die Stadtverwaltung, fördert die Qualität der Konzepte und erhöht das Umsetzungstempo. Für die Pro- jektgröße im P+R-Bereich ist die Planungsarbeit auf Seiten der Stadtverwaltung noch vertretbar. Für Erweiterungsprojekte sollte ein fundierter Konzeptvorschlag (Detektion, Displays, Lenkungskonzept) durch eine Fachfirma erfolgen. Hintergrund ist, dass die Voraussetzungen an den drei P+R-Flächen ähnlich sind. In einem Erweiterungsprojekt steigt die Komplexität durch die Zunahme unterschiedlicher Voraussetzungen der Parkflächen und Anzeigenstandorte sowie durch ein deutlich komplexeres Len- kungssystem, sodass diese Planungsarbeit in einem Gesamtkonzept durch eine Fachfirma in Abspra- che mit der Verwaltung erfolgen sollte. 2.5. Zeitplan Eine vollständige Installation erfolgt laut Erfahrung des VRR innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Zuschlag. Die gesamte Durchführung durch den Auftragnehmer, also die Ausführungsplanung, finale Funk- und Stromversorgungsabnahme, Lieferung und Montage, Probebetrieb, Schnittstellentests, ggf. Mängelbeseitigung, Abnahme durch die Stadtverwaltung und Inbetriebnahme müssen insgesamt spä- testens bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Da die Stelle der Wirtschaftsförderung zeit- weise nicht besetzt war, befindet sich das Projekt insgesamt in einem Zeitverzug von ca. einem Jahr und vier Monaten. Dies wird in der Ausschreibung berücksichtigt, da eine kürzere Umsetzungszeit in den Vergabekriterien mit einer höheren Gewichtung berücksichtigt wird. Bei kurzfristiger Klärung der offenen Standort- und Stromfragen gemeinsam mit den beteiligten Ämtern sowie einem zügigen Ver- gabeverfahren besteht dennoch die Einschätzung, den Förderzeitraum einhalten zu können. Der För- derzeitraum wurde vergangenes Jahr bereits von Ende 2025 auf Ende 2026 verlängert. Ein schriftlicher Antrag auf erneute Verlängerung um sechs Monate wird zur Sicherheit gestellt. Damit würde das Pro- jekt spätestens bis spätestens Ende Juni 2027 umgesetzt sein. 3. Technologien zur Parkraumerfassung im Vergleich Für die Echtzeiterfassung der Parkraumbelegung stehen unterschiedliche Technologien sowie Kombi- nationen mehrerer Systeme zur Verfügung. Im Rahmen von Gesprächen mit dem VRR, dem Kreis Viersen (Digitale Infrastruktur) und den Unternehmen Parklab und Cleverciti sowie auf Grundlage einer ergänzenden Desktop-Recherche wurden vier wesentliche, am Markt eingesetzte Technologien be- trachtet: 1. bodengebundene Einzelplatzsensorik, wie sie für das bestehende P+R-Projekt vorgesehen ist, 2. kamerabasierte Überkopfsensorik an Masten, 3. Ein- und Ausfahrtzählung mittels ANPR-Kameras, Radar, Lichtschranken, Induktionsschleifen oder sonstigen Bodensensoren, 4. nicht-optische Überkopf- oder Flächensensorik, insbesondere Radar-, LiDAR- oder Ultraschallsys- teme. Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 5 Eine vollständige Gegenüberstellung der untersuchten Technologien einschließlich ihrer Vor- und Nachteile sowie der ermittelten Kostenbandbreiten ist Anlage 3 zu entnehmen. Die wesentlichen Er- kenntnisse werden nachfolgend zusammengefasst. 3.1.Technologieauswahl in Abhängigkeit vom Standort Die wesentliche Erkenntnis ist, dass keine der untersuchten Technologien für sämtliche Parkplatzarten und Standorte gleichermaßen geeignet ist. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung hängt vielmehr von den konkreten örtlichen Rahmenbedingungen ab. Relevante Kriterien sind: • die Größe und räumliche Anordnung der Parkfläche, • die Anzahl und Abgrenzung sowie Markierung (Trennlinien) der Stellplätze, • die Zahl und Lage der Zu- und Ausfahrten, • die vorhandenen Masten, Stromanschlüsse und Kommunikationsnetze, • die Sicht- bzw. Verdeckungsverhältnisse, • die Bodenbeschaffenheit, • die gewünschte Genauigkeit der Belegungserfassung sowie • die Frage, ob lediglich die Gesamtzahl freier Stellplätze oder die Lage eines konkreten freien Stellplatzes ermittelt werden soll, • die Frage, ob nur eine Restplatzanzeige oder umfassende Informationen dargestellt werden sollen. Aus fachlicher Sicht ist daher nicht davon auszugehen, dass eine einheitliche Technologie für das ge- samte Stadtgebiet wirtschaftlich und technisch sinnvoll eingesetzt werden sollte. Vielmehr ist eine standortbezogene Kombination mehrerer Technologien zu konzipieren. 3.2. Grundsätzliche Eignung der Technologien für Standorte Bodengebundene Einzelplatzsensoren eignen sich insbesondere für einzelne, eindeutig markierte und räumlich verteilte Stellplätze. Sie ermöglichen eine stellplatzgenaue Erfassung und sind weitge- hend unabhängig von Lichtverhältnissen, Sichtachsen oder möglichen Verdeckungen durch andere Fahrzeuge. Der Einsatz bietet sich daher insbesondere bei straßenbegleitenden Stellplätzen sowie bei Sonder- parkflächen wie Behinderten-, Lade-, Carsharing- oder Lieferstellplätzen an. Voraussetzung ist eine geeignete und dauerhaft stabile Bodenbeschaffenheit. Anstehende Straßensanierungen, häufige Tief- bauarbeiten oder eine starke Beanspruchung durch Winterdienst können die Lebensdauer und Wirt- schaftlichkeit der Sensoren beeinträchtigen. Anlage 4 zeigt Bodensensoren, wie sie für das P+R-Pro- jekt geplant sind. Kamerabasierte Überkopfsysteme sind vor allem für größere, zusammenhängende und gut einseh- bare Freiflächen geeignet. Eine Kamera kann abhängig von der Montagehöhe, dem Blickwinkel und der örtlichen Situation mehrere Stellplätze gleichzeitig erfassen. Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich insbesondere dann, wenn bereits geeignete Masten, Stroman- schlüsse und Datenverbindungen vorhanden sind. Müssen dagegen neue Masten und Stroman- schlüsse errichtet werden, kann sich der Kostenvorteil gegenüber einer bodengebundenen Einzelplatz- sensorik verringern oder vollständig entfallen. Zu berücksichtigen sind außerdem mögliche Sichtbehin- derungen durch Bäume, hohe Fahrzeuge, Witterung, Lieferverkehr oder sonstige Hindernisse sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung kamerabasierter Daten. Kameraba- sierte Überkopfsysteme können auf derselben Parkanlage mit einzelnen Bodensensoren kombiniert werden, um eine hohe Messgenauigkeit auch bei Sichtbeeinträchtigungen zu gewährleisten. Anlage 5 zeigt, wie kamerabasierte Überkopfsysteme (Schaubild 1) bzw. wie ein Mischsystem auf einer Parkflä- che funktioniert (Schaubild 2). Ein- und Ausfahrtzählungen eignen sich insbesondere für vollständig abgegrenzte Anlagen mit we- nigen, kontrollierbaren Zu- und Ausfahrten. Dies betrifft vor allem Parkhäuser, Tiefgaragen und größere abgeschlossene Parkplatzanlagen. In der Regel werden Kamerasysteme verwendet, die das Kennzei- chen erfassen, da darüber oft die Parkraumbewirtschaftung bereits kombiniert wird. Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 6 Die Technologie kann eine wirtschaftliche Lösung darstellen, wenn für das Parkleitsystem lediglich die Gesamtzahl der verfügbaren Stellplätze benötigt wird. Eine Aussage darüber, an welcher konkreten Stelle sich ein freier Stellplatz befindet, ist damit jedoch nicht möglich. Darüber hinaus können sich einzelne Zählfehler im laufenden Betrieb summieren, sodass ein regelmäßiger Abgleich mit der tat- sächlichen Belegung erforderlich ist. Konkret müssen diese Anlagen zu Schließzeiten neu gestartet werden, idealerweise täglich. Nicht-optische Überkopf- oder Flächensensoren, beispielsweise Radar-, LiDAR- oder Ultraschall- systeme, kommen insbesondere für Parkhäuser und Tiefgaragen in Betracht. Dort können die Senso- ren an Decken oder Pfeilern montiert und einzelnen Stellplätzen oder Stellplatzgruppen zugeordnet werden. Diese Systeme sind insbesondere dann interessant, wenn eine Führung bis zum konkreten freien Stell- platz gewünscht wird, zugleich aber auf eine kamerabasierte Bildverarbeitung verzichtet werden soll. Für einen großflächigen Einsatz auf offenen Parkflächen ist die Eignung stärker von den örtlichen Be- dingungen, den verfügbaren Montagepunkten und der Witterungsbeständigkeit des jeweiligen Systems abhängig. Die letzten beiden Varianten werden durch die VRR und die Fachfirmen aufgrund der schlechteren Messgenauigkeit kritisch betrachtet. 3.3 Kostenrahmen 3.3.1 Detektionstechnologien Die Investitionskosten werden nicht allein durch die eingesetzte Erfassungstechnologie bestimmt. Re- levant ist, in welchem Umfang vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann. Bestehende Infrastruktur reduziert die erforderlichen Investitionen erheblich. Müssen dagegen neue Fundamente, Leitungen, Masten, Schaltschränke oder umfangreiche Tiefbauarbeiten hergestellt werden, kann sich der wirt- schaftliche Vorteil einer zunächst günstigeren Technologie deutlich verringern. Für die untersuchten Technologien ergeben sich folgende Bandbreiten: • Für bodengebundene Einzelplatzsensoren ist mit etwa 150 bis 450 Euro netto je Stellplatz zu rechnen. Bei einem aufwendigen Einbau können die Kosten bis zu etwa 650 Euro netto je Stellplatz betragen. • Für eine kamerabasierte Überkopferfassung liegen die Kosten bei vorhandenen Masten sowie vorhandener Strom- und Datenanbindung voraussichtlich bei etwa 80 bis 250 Euro netto je Stell- platz. Müssen neue Masten einschließlich Fundament und Stromanschluss errichtet werden, kön- nen die Kosten auf etwa 250 bis 650 Euro netto je Stellplatz steigen. • Eine Ein- und Ausfahrtzählung kostet je nach vorhandener Infrastruktur und technischer Ausge- staltung etwa 8.000 bis 30.000 Euro netto je Anlage, da insbesondere Schrankensysteme teuer sind. Bei Anlagen ab 100 Stellplätzen, die bereits ein Schrankensystem haben, können die rechne- rischen Kosten dadurch aber auf weniger als 80 Euro je Stellplatz sinken. • Für nicht-optische Überkopf- oder Flächensensoren ist je nach System und vorhandener Infra- struktur mit etwa 120 bis 350 Euro netto je Stellplatz zu rechnen. Werden neue Masten und Strom- anschlüsse benötigt, können die Kosten auf bis zu 650 Euro netto je Stellplatz steigen. Die genannten Kostenbandbreiten beziehen sich grundsätzlich auf die Erfassungshardware, die übli- che Montage beziehungsweise den Sensoreinbau, anteilige Kommunikations- und Gatewaytechnik, die Inbetriebnahme sowie eine einfache Schnittstelle zur Weitergabe der Belegungsdaten an die Displays. 3.3.2 Displays Für die dynamischen Anzeigen des Parkleitsystems ist nach den bisherigen Firmenangaben sowie der Beratung des VRR eine Kostenbandbreite von etwa 2.500 bis 25.000 Euro netto je Anzeige anzuset- zen. Die konkrete Höhe hängt insbesondere von der Größe und Lesedistanz, der ein- oder beidseitigen Ausführung sowie dem Digitalisierungsgrad ab. Am unteren Ende der Bandbreite stehen in der Regel kompakte, einseitige und teildynamische Anzeigen, bei denen die Bezeichnung des Parkplatzes und Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 7 die Fahrtrichtung statisch dargestellt werden und lediglich die Zahl der freien Stellplätze beziehungs- weise der Status „frei“ oder „besetzt“ digital wechselt. Dies entspricht den im P+R-Projekt geplanten Restplatzanzeigen. Größere, mehrzeilige, beidseitige oder volldigitale LED-Vollmatrixanzeigen, auf denen neben Stellplatz- zahlen auch frei programmierbare Texte, Symbole, Umleitungen oder Hinweise dargestellt werden kön- nen, liegen am oberen Ende der Bandbreite. Cleverciti empfiehlt beispielsweise vollflächige LED-An- zeigen (1 m × 1,5 m), die frei bespielbar sind, in der Höhe von 17.000 Euro pro Stück. Eine flexible und situationsgerechte Lenkung des Park- und Suchverkehrs, insbesondere bei Veranstaltungen oder tem- porär erhöhtem Verkehrsaufkommen, kann am wirkungsvollsten über diese vollflächigen, frei program- mierbaren Anzeigen gewährleistet werden, da diese Anzeigen neben der Parkleitung auch Umleitun- gen, Verkehrshinweise und weitere Informationen dynamisch darstellen können. Auch öffentliche Aus- schreibungen unterscheiden entsprechend zwischen dynamischen Parkleitwegweisern mit einzelnen LED-Einsätzen und frei programmierbaren Vollmatrixanzeigen, die zusätzlich zur Parkleitung auch der städtischen Kommunikation dienen. Neben Größe, Ausführung und Digitalisierungsgrad sind insbesondere die erforderliche Zeichenhöhe und Lesedistanz, die Helligkeit und automatische Anpassung an das Umgebungslicht, die Witterungs- und Vandalismusbeständigkeit sowie die vorgesehenen Daten- und Softwareschnittstellen kostenrele- vant. Am Markt werden sowohl ein- als auch zweiseitige Anzeigen mit automatischer Helligkeitsrege- lung angeboten. Für die Einbindung in ein zentrales Parkleitsystem kommen unter anderem LTE, Ether- net, TCP/IP, REST- oder Modbus-Schnittstellen in Betracht. Diese Anforderungen sollten bereits in der Planung einheitlich festgelegt werden, damit Anzeigen verschiedener Standorte zentral gesteuert, überwacht und später gegebenenfalls herstellerunabhängig erweitert werden können. Die Stromversorgung kann über einen vorhandenen Netzanschluss oder – insbesondere an Standorten ohne wirtschaftlich herstellbaren Stromanschluss – über Solarpanel und Batteriespeicher erfolgen. So- larbetriebene Parkleitanzeigen sind am Markt verfügbar. Sie eignen sich besonders für energiearme numerische oder teildynamische Anzeigen, nicht für die vollflächigen LED-Anzeigen. 3.3.3 Erste Kostenschätzung für ein erweitertes Parkleitsystem in Kempen Für eine erste Schätzung wird von der Erfassung von insgesamt rund 1.000 Stellplätzen ausgegangen. Davon befinden sich rund 400 Stellplätze in drei Parkhäusern und weitere 600 Stellplätze auf Außen- flächen. Zusätzlich werden insgesamt 10 dynamische Vollmatrixanzeigen für die Verkehrs- und Park- raumleitung berücksichtigt. Die Berechnung in Tabelle 2 zu Investitionskosten bezieht sich auf die in Anlage 3 recherchierten Preise und Korridore ohne Mehrwertsteuer. Tabelle 2: Schätzung einmaliger Investitionskosten Pos. Bestandteil Menge / Umfang Planungsansatz Berechnung Kosten netto 1 Parkraumerfassung - Parkhäuser 1.1 Ein-/Ausfahrtzählung Parkhaus 1 1 Anlage 15.000 €/Anlage 1 × 15.000 € 15.000 € 1.2 Ein-/Ausfahrtzählung Parkhaus 2 1 Anlage 15.000 €/Anlage 1 × 15.000 € 15.000 € 1.3 Ein-/Ausfahrtzählung Parkhaus 3 1 Anlage 15.000 €/Anlage 1 × 15.000 € 15.000 € Zwischensumme Parkhäuser ca. 400 Stellplätze 45.000 € 2 Parkraumerfassung - Außenflächen 2.1 Kamerabasierte Überkopferfassung 500 Stellplätze 180 €/Stellplatz 500 × 180 € 90.000 € 2.2 Bodengebundene Einzelplatzsensorik 100 Stellplätze 300 €/Stellplatz 100 × 300 € 30.000 € Zwischensumme Außenflächen 600 Stellplätze 120.000 € Parkraumerfassung gesamt (Parkhäuser + 1.000 Stellplätze 165.000 € Außenflächen) 3 Anzeigetafeln Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 8 Pos. Bestandteil Menge / Umfang Planungsansatz Berechnung Kosten netto 3.1 Vollflächige LED-Vollmatrixanzeigen 10 Anzeigen 17.000 €/Anzeige 10 × 17.000 € 170.000 € Fundamente, Mast, Strom- und Datenan- 3.2 10 Standorte 4.000 €/Standort 10 × 4.000 € 40.000 € schlüsse* Anzeigetafeln gesamt 210.000 € 4 Zentrales Parkleitsystem Software, Datenplattform, Gateways und 4.1 pauschal 50.000 € pauschal 50.000 € Schnittstellen 5 Planung und Inbetriebnahme 5.1 Fachplanung, Inbetriebnahme und Systemtests pauschal 45.000 € pauschal 45.000 € Investitionskosten (1-5) gesamt 470.000 € 470.000 € × 10 6 Planungs- und Kostenreserve ca. 10 % 47.000 € % Schätzung gesamt ohne Betriebskosten 517.000 € Die Schätzung zeigt einerseits, dass ein Parkleitsystem mit hohen Kosten für die Stadt verbunden wäre. Andererseits zeigt die Schätzung, dass es Optimierungspotenziale gibt, die vorab in einer Planung berücksichtigt werden müssen. Ein Optimierungsansatz sind die LED-Anzeigen, die mit rund 33 Pro- zent einen hohen Anteil der Kosten ausmachen. Hier sollte genau geprüft werden, wie viele Anzeigen tatsächlich nötig sind und bestehende Infrastruktur sollte priorisiert werden. Ein weiterer Optimierungs- ansatz kann es sein, Parkflächen, die aktuell noch nicht für eine kamerabasierte Erfassung geeignet wären vorab für diese Detektionslösung vorzubereiten, um den Kosteneffekt der Lösung zu nutzen. Auch eine stärkere Priorisierung der Flächen stellt eine Option dar, die Kosten einzugrenzen. So könn- ten beispielsweise nicht alle Parkplätze in einem Gesamtsystem beworben werden, sondern nur Aus- weichflächen, wenn innerstädtisch keine oder wenige Parkplätze verfügbar sind. Eine weitere Option wäre es, keine Anzeigen aufzustellen, sondern eine Verkehrslenkung per App zu entwickeln. Diese Möglichkeiten zeigen den Bedarf eines Konzepts des Gesamtsystems durch eine Fachfirma. Die folgende Tabelle schätzt die laufenden Betriebskosten ebenfalls auf Basis der recherchierten Preis- spannen aus Anlage 3. Tabelle 3: Schätzung der laufenden Betriebskosten eines Erweiterungsprojektes Minimum / Mittlerer Rechenwert Maximum Bestandteil Menge Kostenbandbreite Jahr / Jahr / Jahr Ein-/Ausfahrtzählung Parkhäuser 3 Anlagen 2.000–8.000 €/Anlage/Jahr 6.000 € 15.000 € 24.000 € 500 Stell- Kamerabasierte Erfassung 10–40 €/Stellplatz/Jahr 5.000 € 12.500 € 20.000 € plätze Bodengebundene Einzelplatz- 100 Stell- 25–70 €/Stellplatz/Jahr 2.500 € 4.750 € 7.000 € sensorik plätze Betriebskosten gesamt 13.500 € 32.250 € 51.000 € Aufgrund der hohen möglichen Projektkosten sollte daher nach einer belastbaren Konzeptplanung mit einem Fachunternehmen eine Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen. 3.4. Fördermöglichkeiten Für ein Erweiterungsprojekt bestehen mehrere Fördermöglichkeiten, vor allem Programme des Lan- des NRW durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Konkret sollten folgende För- dermöglichkeiten parallel zur fachlichen Konzeptplanung geprüft werden: Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 9 • FöRi Nachhaltige städtische Mobilität NRW Gefördert werden Parkraumdetektion, Sensorik, technische Einrichtungen und zugehörige digitale Anwendungen und unter Voraussetzungen auch Planungsleistungen. Schwerpunkt: Nachhaltig- keitsaspekte. Höhe der Zuwendung: grundsätzlich 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in bestimmten Fäl- len 90 %. • FöRi-kom-Stra – kommunale Straßeninfrastruktur Gefördert werden unter anderem dynamische Verkehrsleitsysteme, also Leittechnik und entspre- chende Infrastruktur im öffentlichen Straßenraum. Schwerpunkt: Verkehrslenkung. Höhe der Zuwendung: grundsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. • FöRi-MM – Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement Gefördert wird insbesondere Sensorik, digitale Anwendungen und die Erhebung, Verarbeitung und Weiterleitung von Mobilitätsdaten. Schwerpunkt: Digitalisierung und Analyse. Höhe der Zuwendung: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. • KfW IKK – Nachhaltige Mobilität Gefördert werden unter anderem intelligente Parkraummanagementsysteme und Systeme zur in- telligenten Erfassung und Steuerung von Verkehrsströmen, also auch Parkleitsysteme. Höhe der Förderung: Förderkredit für bis zu 100 % der Investitionskosten, kein Zuschuss. Welche Förderung für das Projekt beziehungsweise einzelne Bestandteile tatsächlich genutzt werden kann, hängt von der noch ausstehenden technischen und räumlichen Konkretisierung des Projektes ab. Die Förderstrategie sollte daher parallel mitgeplant werden und mit den zuständigen Förderstellen abgestimmt werden. Für die laufenden Betriebs-, Wartungs-, Hosting- und Supportkosten ist von einer verbleibenden Finanzierung durch die Stadt auszugehen. 4. Weiteres Vorgehen 4.1 Erfassung der Parkplätze und Gegebenheiten Voraussetzung für eine belastbare Konzeptplanung ist eine vollständige Bestandsaufnahme der poten- ziell einzubeziehenden Parkflächen. Zu erfassen sind insbesondere Anzahl und Anordnung der Stell- plätze, Zu- und Ausfahrten, vorhandene Masten sowie Strom- und Datenanschlüsse. Darüber hinaus sind die jeweiligen baulichen und örtlichen Rahmenbedingungen zu erheben. Eine entsprechend vollständige und priorisierte Datengrundlage liegt innerhalb der Verwaltung derzeit noch nicht vor. Auch die bislang zugrunde gelegte Größenordnung von rund 600 Stellplätzen kann den einzelnen Parkflächen noch nicht abschließend zugeordnet werden. Die Firma Cleverciti hat angeboten, eine entsprechende Konzeptplanung kostenlos zu erstellen. Hierfür wird jedoch mit Google Maps bzw. Apple Maps gearbeitet und die Standorte nicht vor Ort besichtigt. Eine eigene, interne Erhebung, um Anzahl, Bodenbeschaffenheit und Masten zu erheben, sollte trotz- dem durchgeführt werden, da Fragestellungen aus der Richtung Digitalisierung, Verkehrslenkung, Parkplatzbedarf immer wieder aufkommen. 4.2. Potenzielle Mehrwerte Ein digitales Parkleitsystem kann für Kempen folgende potenzielle Mehrwerte bieten: • Reduzierung von Parksuchverkehr, • verbesserte Orientierung insbesondere für auswärtige Besucherinnen und Besucher, • gezielte Verkehrslenkung zu geeigneten und weniger ausgelasteten Parkflächen, • Gewinnung belastbarer Auslastungsdaten als Grundlage für Verkehrsplanung und Parkraum- management, • Möglichkeit einer differenzierten Parkraumbewirtschaftung, beispielsweise durch höhere Ge- bühren auf besonders stark nachgefragten und niedrigeren Gebühren auf weniger frequentier- ten Parkflächen, • perspektivisch die Prüfung einer dynamischen Preisgestaltung in Abhängigkeit von Auslastung, Tageszeit oder Nachfrage, Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 10 • bessere Einbindung von P+R-Angeboten und weiteren Mobilitätsmöglichkeiten bei hoher Aus- lastung innenstadtnaher Parkflächen, • Verbesserung der wahrgenommenen Erreichbarkeit und des Komforts eines Innenstadtbe- suchs, • mögliche positive Effekte auf Innenstadtfrequenz, Einzelhandel und Gastronomie, sofern die Parkplatzverfügbarkeit tatsächlich ein relevantes Besuchshemmnis darstellt, • zusätzliche städtische Kommunikationsmöglichkeiten über digitale LED-Anzeigen. Ob und in welchem Umfang diese Mehrwerte die voraussichtlichen Investitions- und laufenden Be- triebskosten rechtfertigen, lässt sich derzeit noch nicht bewerten. Hierzu sollten Erfahrungen anderer Kommunen eingeholt werden. 4.3 Offene Fragen und Entscheidungsgrundlagen Für eine belastbare Kosten-Nutzen-Abwägung ist insbesondere zu klären, • in welchem Umfang Parksuchverkehr tatsächlich auftritt und durch ein digitales Parkleitsystem reduziert werden könnte, • wie viele potenzielle Besucherinnen und Besucher die Kempener Innenstadt aufgrund tatsäch- licher oder erwarteter Parkplatzprobleme bislang nicht oder seltener besuchen, • welche Bedeutung die Pkw-Erreichbarkeit im Verhältnis zu anderen Standortfaktoren wie Ein- zelhandels- und Dienstleistungsangebot, Atmosphäre, Gastronomie, Wochenmarkt, Sicherheit und kurzen Wegen hat, • ob ein digitales Parkleitsystem im Wesentlichen bestehende Verkehre besser verteilt oder dar- über hinaus zusätzliche Innenstadtbesuche generieren kann, • welche Auswirkungen auf Einzelhandel, Gastronomie, Verkehr, Aufenthaltsqualität und Nutzerzufriedenheit realistisch zu erwarten sind und • in welchem Verhältnis die zu erwartenden Mehrwerte zu den Investitions- und laufenden Be- triebskosten stehen. Zur Beantwortung dieser Fragen sollten die Ergebnisse bereits laufender beziehungsweise geplanter Untersuchungen einbezogen werden. Hierzu gehören insbesondere (i) die laufende Mobilitätsstudie (Modal-Split-Analyse), (ii) das gemeinsam von Werbering, Wirtschaftsförderung und Fontys Hoch- schule vorbereitete Forschungsprojekt zur Kempener Innenstadt sowie (iii) die Sichtung von Erfahrun- gen und nachweisbaren Mehrwerten vergleichbarer Kommunen. Das Forschungsprojekt mit der Fontys Hochschule startet im September 2026 und untersucht die Ent- wicklungspotenziale der Kempener Innenstadt insgesamt. Die Pkw-Erreichbarkeit und die Parkplatzsi- tuation werden dabei als Faktoren unter mehreren betrachtet. Vorgesehen sind unter anderem die Auswertung vorhandener Bewegungsdaten sowie Befragungen sowohl heutiger Besucherinnen und Besucher als auch von Nicht-Besuchenden aus dem regionalen Einzugsgebiet. Auf dieser Grundlage soll insbesondere untersucht werden, welchen Stellenwert Er- reichbarkeit und Parkmöglichkeiten im Verhältnis zu anderen Besuchsgründen oder -hemmnissen ha- ben und welches zusätzliche Nachfragepotenzial durch Verbesserungen in diesem Bereich tatsächlich erschlossen werden könnte. 4.4 Nächste Schritte Als konkrete nächste Schritte sind vorgesehen: • Umsetzung der P+R-Anlagen bis Ende Dezember, spätestens bis Sommer 2027, und anschlie- ßende Auswertung der Erkenntnisse aus Planung und Betrieb, • vollständige Erfassung und Priorisierung der potenziell einzubeziehenden Parkflächen, entwe- der durch eine Fachfirma oder verwaltungsintern, • Abschluss der Marktsichtung sowie Erarbeitung eines Konzeptvorschlags einschließlich Kos- tenplanung durch Cleverciti, • Start des Forschungsprojekts mit der Fontys Hochschule im September 2026 und anschlie- ßende Auswertung der Ergebnisse, Vorlage 2026/AWf/279 Stadt Kempen Seite 11 • Auswertung der laufenden Mobilitätsstudie, • gebündelte Vorstellung und Bewertung der alles Erkenntnisse in einem noch festzulegenden Ausschuss, • Prüfung einer geeigneten Federführung eines Erweiterungsprojektes in einem der Fachämter, • anschließend eine Grundsatzentscheidung über die weitere Umsetzung sowie gegebenenfalls eine stufenweise Erweiterung des digitalen Parkleitsystems. DELLMANS Bürgermeister ANLAGEN 1. Anlage 1 P+R Parkplätze am Bahnhof Kempen 2. Anlage 2 LoRaWAN Infobroschüre 3. Anlage 3 Vergleich der Technologien zur Parkraumerfassung 4. Anlage 4 Beispiel Parksensoren 5. Anlage 5 Schaubilder zu Überkopfsensoren 6. Anlage 6 Parkerfassung über Ein- und Ausfahrtzählung

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