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Investitionsoffensive Kommune durch das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) hier: Beschluss der Maßnahmenliste
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bebra |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE
Aktenzeichen: 20
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
31.08.2026 293/2026
Beratungsfolge Termin TOP
Magistrat 31.08.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung 15.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 16.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026
Betreff:
Investitionsoffensive Kommune durch das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz
(LuKIFG)
hier: Beschluss der Maßnahmenliste
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Maßnahmenliste (siehe Anlage) für das Förderprogramm des Länder- und
Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Am 18. Dezember 2025 hat die Stadt Bebra eine Bewilligung für das Förderprogramm des Länder-
und Kommunal- Infrastrukturgesetz (LuKIFG) mit einer Zuwendung in Höhe von 4.8307,91 Euro
erhalten. Der Bewilligungsbescheid wurde am 22.06.2026 zugestellt und angenommen.
Die Kommunen können das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden:
- Gesundheit und Pflege
- Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
- Digitales
- Bildungsinfrastruktur
- Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation)
- Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr)
- Sportinfrastruktur
Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Eine
Maßnahme beginnt in der Regel mit dem Abschluss eines der Ausführung dienenden Lieferungs-
und Leistungsvertrages. Wenn bestimmbar, kann für den Maßnahmenbeginn bei Baumaßnahmen
der Baubeginn vor Ort zugrunde gelegt werden. Planungen sind somit kein Ausschlusskriterium.
Planungskosten sind als Baunebenkosten förderfähig.
Nachdem Ende August 2026 die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt wurden, hat sich
herausgestellt, dass das ursprünglich angekündigte vereinfachte Verfahren nicht umgesetzt wird.
Stattdessen entspricht das Antragsverfahren weitgehend dem bekannten Verfahren aus dem KIP-
Programm.
Dies bedeutet insbesondere, dass jede einzelne Maßnahme separat angemeldet und mit
entsprechenden Kosten nachgewiesen werden muss. Zudem kann der Mittelabruf erst nach
Abschluss der jeweiligen Maßnahme erfolgen. Gerade vor dem Hintergrund der bereits hohen
Auslastung des Bauamtes durch laufende Großprojekte würde die Aufnahme zahlreicher
zusätzlicher Einzelmaßnahmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen.
Um die finanzielle Situation der Stadt Bebra möglichst zeitnah zu entlasten und die bewilligten
Fördermittel schnell abrufen zu können, schlägt die Verwaltung vor, die zugesagte Förderung
überwiegend für bereits durchgeführte beziehungsweise bereits konkret geplante
Investitionsmaßnahmen einzusetzen. Dadurch kann die Kreditaufnahme entsprechend reduziert
und die Fördermittel effizient genutzt werden.
Folgende Maßnahmen sollen über das LuKIFG finanziert werden:
- Blankenheim, Straße „Über Land“: 500.000 Euro
- Bebra, „Friedländer Straße“: 480.000 Euro
- Bebra, „Otto-Kraffke-Straße“: 980.000 Euro
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Bebra: 2.770.791 Euro
- Eigenbetrieb Abwasser, Kanalsanierung: 100.000 Euro
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, in die mittelfristige Finanzplanung weitere
Investitionsmaßnahmen aufzunehmen, die seit längerer Zeit von den politischen Gremien sowie
den Ortsbeiräten angeregt wurden und grundsätzlich ebenfalls in das Förderprogramm gepasst
hätten, deren Kosten derzeit jedoch noch nicht belastbar beziffert werden können.
Hierzu zählen insbesondere:
• Breitenbach: Sanierung des Wasserdurchlasses in der Lüdersdorfer Straße
• Braunhausen: Fußgängergehweg „Am Molkenborn“
• Weiterode: Radweg Lämmerberg (Ulfemühle in Richtung Blankenheim)
• Sporthäuser in Bebra, Breitenbach und Weiterode (Sanierung verschiedener Bereiche)
• Weiterode: Geländer an der Ulfe
• Gilfershausen: Sanierung der Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus
Diese Maßnahmen sollen perspektivisch aus den durch die Förderung eingesparten Kreditmitteln
beziehungsweise aus künftigen Finanzierungsspielräumen umgesetzt werden.
Ab dem Jahr 2029 wird nach derzeitigen Informationen eine weitere Fördertranche über das
Hessische Infrastrukturfördergesetz für Kommunen (HIfGK) in Höhe von rund 2 Mio. Euro
erwartet. Die konkrete Benennung der hierfür vorgesehenen Maßnahmen soll nach Vorliegen des
entsprechenden Bewilligungsbescheides erfolgen.
Bebra, 31.08.2026
gez. Maik Rehn
Gesehen und weitergeleitet an den Magistrat
Bebra, 31.08.2026
gez. Knoche
Bürgermeister
Personen- und Firmendaten
Name
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Finanzielle Auswirkung Betrag Haushaltsstelle HH-Jahr
☐ keine
☐ Einnahmen
☐ Ausgaben
Die Mittel stehen:
☐ - zur Verfügung Deckungsvorschlag, wenn die Mittel nicht o. nur
teilweise
☐ - nicht zur Verfügung zur Verfügung stehen (muss mit Amt 20 abgestimmt
sein)
☐ - teilweise zur Verfügung mit
€
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