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Investitionsoffensive Kommune durch das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) hier: Beschluss der Maßnahmenliste

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bebra
Datum2026-09-24
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DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE Aktenzeichen: 20 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 31.08.2026 293/2026 Beratungsfolge Termin TOP Magistrat 31.08.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung 15.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 16.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 Betreff: Investitionsoffensive Kommune durch das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) hier: Beschluss der Maßnahmenliste Beschlussvorschlag: Der beigefügten Maßnahmenliste (siehe Anlage) für das Förderprogramm des Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) wird zugestimmt. Sachdarstellung: Am 18. Dezember 2025 hat die Stadt Bebra eine Bewilligung für das Förderprogramm des Länder- und Kommunal- Infrastrukturgesetz (LuKIFG) mit einer Zuwendung in Höhe von 4.8307,91 Euro erhalten. Der Bewilligungsbescheid wurde am 22.06.2026 zugestellt und angenommen. Die Kommunen können das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden: - Gesundheit und Pflege - Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau - Digitales - Bildungsinfrastruktur - Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation) - Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr) - Sportinfrastruktur Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Eine Maßnahme beginnt in der Regel mit dem Abschluss eines der Ausführung dienenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Wenn bestimmbar, kann für den Maßnahmenbeginn bei Baumaßnahmen der Baubeginn vor Ort zugrunde gelegt werden. Planungen sind somit kein Ausschlusskriterium. Planungskosten sind als Baunebenkosten förderfähig. Nachdem Ende August 2026 die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt wurden, hat sich herausgestellt, dass das ursprünglich angekündigte vereinfachte Verfahren nicht umgesetzt wird. Stattdessen entspricht das Antragsverfahren weitgehend dem bekannten Verfahren aus dem KIP- Programm. Dies bedeutet insbesondere, dass jede einzelne Maßnahme separat angemeldet und mit entsprechenden Kosten nachgewiesen werden muss. Zudem kann der Mittelabruf erst nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme erfolgen. Gerade vor dem Hintergrund der bereits hohen Auslastung des Bauamtes durch laufende Großprojekte würde die Aufnahme zahlreicher zusätzlicher Einzelmaßnahmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Um die finanzielle Situation der Stadt Bebra möglichst zeitnah zu entlasten und die bewilligten Fördermittel schnell abrufen zu können, schlägt die Verwaltung vor, die zugesagte Förderung überwiegend für bereits durchgeführte beziehungsweise bereits konkret geplante Investitionsmaßnahmen einzusetzen. Dadurch kann die Kreditaufnahme entsprechend reduziert und die Fördermittel effizient genutzt werden. Folgende Maßnahmen sollen über das LuKIFG finanziert werden: - Blankenheim, Straße „Über Land“: 500.000 Euro - Bebra, „Friedländer Straße“: 480.000 Euro - Bebra, „Otto-Kraffke-Straße“: 980.000 Euro - Neubau Feuerwehrgerätehaus Bebra: 2.770.791 Euro - Eigenbetrieb Abwasser, Kanalsanierung: 100.000 Euro Darüber hinaus wird vorgeschlagen, in die mittelfristige Finanzplanung weitere Investitionsmaßnahmen aufzunehmen, die seit längerer Zeit von den politischen Gremien sowie den Ortsbeiräten angeregt wurden und grundsätzlich ebenfalls in das Förderprogramm gepasst hätten, deren Kosten derzeit jedoch noch nicht belastbar beziffert werden können. Hierzu zählen insbesondere: • Breitenbach: Sanierung des Wasserdurchlasses in der Lüdersdorfer Straße • Braunhausen: Fußgängergehweg „Am Molkenborn“ • Weiterode: Radweg Lämmerberg (Ulfemühle in Richtung Blankenheim) • Sporthäuser in Bebra, Breitenbach und Weiterode (Sanierung verschiedener Bereiche) • Weiterode: Geländer an der Ulfe • Gilfershausen: Sanierung der Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Diese Maßnahmen sollen perspektivisch aus den durch die Förderung eingesparten Kreditmitteln beziehungsweise aus künftigen Finanzierungsspielräumen umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2029 wird nach derzeitigen Informationen eine weitere Fördertranche über das Hessische Infrastrukturfördergesetz für Kommunen (HIfGK) in Höhe von rund 2 Mio. Euro erwartet. Die konkrete Benennung der hierfür vorgesehenen Maßnahmen soll nach Vorliegen des entsprechenden Bewilligungsbescheides erfolgen. Bebra, 31.08.2026 gez. Maik Rehn Gesehen und weitergeleitet an den Magistrat Bebra, 31.08.2026 gez. Knoche Bürgermeister Personen- und Firmendaten Name Straße, Nr. PLZ, Ort Finanzielle Auswirkung Betrag Haushaltsstelle HH-Jahr ☐ keine ☐ Einnahmen ☐ Ausgaben Die Mittel stehen: ☐ - zur Verfügung Deckungsvorschlag, wenn die Mittel nicht o. nur teilweise ☐ - nicht zur Verfügung zur Verfügung stehen (muss mit Amt 20 abgestimmt sein) ☐ - teilweise zur Verfügung mit €

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