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Betrauung der be! med AöR mit der Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bebra
Datum2026-09-24
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DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE Aktenzeichen: BGM/JW X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 27.08.2026 288/2026 Beratungsfolge Termin TOP Magistrat 31.08.2026 Haupt- und Finanzausschuss 16.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 Betreff: Betrauung der be! med AöR mit der Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra beschließt: 1. Die be! med AöR wird gemäß Art. 106 Abs. 2 AEUV und dem Beschluss (EU) 2025/2630 der Europäischen Kommission mit der Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut. 2. Die Finanzierung der be! med AöR erfolgt im Rahmen der im Betrauungsakt festgelegten Ausgleichsmechanismen (Verlustausgleich, Investitionszuschüsse, Zuschüsse für strukturschwache Bereiche). 3. Die be! med AöR wird verpflichtet, jährlich einen DAWI-Bericht sowie eine Überkompensationsprüfung vorzulegen. 4. Die Stadt Bebra erfüllt die Transparenzpflichten gemäß Beschluss (EU) 2025/2630 und veröffentlicht den Betrauungsakt, die jährlichen Ausgleichszahlungen, die Berechnungsparameter sowie die Ergebnisse der Überkompensationsprüfung. 5. Der Betrauungsakt ist als Anlage angefügt und Bestandteil dieses Beschlusses. Sachdarstellung: Ausgangslage und kommunale Verwantwortung Die ambulante medizinische Versorgung in Bebra und den Stadtteilen steht aufgrund demografischer Entwicklungen, Facharztmangel und zunehmender Unterversorgung unter Druck. Die Stadt Bebra trägt als Träger der Daseinsvorsorge Verantwortung dafür, die medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Mit der Gründung der be! med AöR wurde ein kommunales Instrument geschaffen, das dauerhaft, verlässlich und gemeinwohlorientiert medizinische Leistungen bereitstellen kann. Damit die be! med AöR die Versorgung sicherstellen kann, benötigt sie eine rechtssichere Grundlage für kommunale Zuschüsse und Ausgleichszahlungen. Diese Grundlage ist der Betrauungsakt nach Art. 106 Abs. 2 AEUV. Ohne Betrauung wären kommunale Zuschüsse beihilferechtlich problematisch. Mit Betrauung sind sie vollständig zulässig, weil die EU die medizinische Versorgung ausdrücklich als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) anerkennt. Der neue EU-Beschluss vom 8. Januar 2026 ( (EU) 2025/2630) ersetzt den alten DAWI- Freistellungsbeschluss 2012/21/EU. Er präzisiert: • die Anforderungen an die Berechnung von Ausgleichszahlungen, • die Kontrolle der Überkompensation, • die Transparenzpflichten der Kommunen. Der vorliegende Betrauungsakt erfüllt diese Anforderungen vollständig. DAWI-Einstufung der be! med AöR Die medizinische Versorgung ist eine klassische Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die be! med AöR erfüllt diese Aufgabe: • wohnortnah, • dauerhaft, • unabhängig von wirtschaftlicher Rentabilität, • mit besonderem Fokus auf strukturschwache Bereiche. Damit erfüllt sie die Kriterien einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Die Betrauung ermöglicht: • Verlustausgleich für nicht kostendeckende Leistungen, • Investitionszuschüsse für medizinische Infrastruktur, • Zuschüsse für die Sicherstellung von Angeboten in unterversorgten Stadtteilen. Diese Mittel sind notwendig, um die Versorgung dauerhaft sicherzustellen und die AöR wirtschaftlich stabil zu halten. Der Beschluss (EU) 2025/2630 verlangt jährliche Transparenzberichte. Die Stadt Bebra erfüllt diese Pflicht durch: • Veröffentlichung des Betrauungsakts, • Veröffentlichung der jährlichen Ausgleichszahlungen, • Veröffentlichung der Berechnungsparameter, • Veröffentlichung der Überkompensationsprüfung. Damit ist die Betrauung vollständig EU-konform. Die Betrauung der be! med AöR ist notwendig, rechtssicher und im Interesse der Bevölkerung. Sie stärkt die medizinische Versorgung, schafft Planungssicherheit und erfüllt alle Anforderungen des europäischen Beihilferechts. Bebra, 27.08.2026 gez. Knoche Bürgermeister

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