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Neuwahl einer/eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin/Ortsgerichtsvorstehers und einer/eines Ortsgerichtsschöffin/-schöffens für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III (Breitenbach, Blankenheim und Lüdersdorf)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bebra
Datum2026-09-24
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Dokument

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DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE Aktenzeichen: 10-JW X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 29.07.2026 265/2026 Beratungsfolge Termin TOP Magistrat 25.08.2026 Haupt- und Finanzausschuss 16.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 24.09.2026 Betreff: Neuwahl einer/eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin/Ortsgerichtsvorstehers und einer/eines Ortsgerichtsschöffin/-schöffens für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III (Breitenbach, Blankenheim und Lüdersdorf) Beschlussvorschlag: Für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III (Breitenbach, Blankenheim und Lüdersdorf) wird folgende Person zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher gewählt: Kevin Kopetzky, *11.04.1992, Forststraße 44, 36179 Bebra Für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III (Breitenbach, Blankenheim und Lüdersdorf) wird folgende Person zum Ortsgerichtsschöffen gewählt: Frank Schaar, *23.05.1991, Kleebergstraße 23a, 36179 Bebra Sachdarstellung: Für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III (Breitenbach, Blankenheim und Lüdersdorf) sind das Amt der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin bzw. des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers sowie eine vakante Stelle als Ortsgerichtsschöffin bzw. Ortsgerichtsschöffe neu zu besetzen. Nach dem Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers hat das Amtsgericht Bad Hersfeld den Magistrat der Stadt Bebra aufgefordert, eine geeignete Nachfolge vorzuschlagen. In Abstimmung mit dem Amtsgericht Bad Hersfeld und dem Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Küch, wurde zunächst innerhalb des Ortsgerichts Bebra III nachgefragt, ob eines der bereits tätigen Ortsgerichtsmitglieder Interesse an der Übernahme des Amtes des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers hat. Herr Küch schlägt hierfür den bereits als Ortsgerichtsschöffen tätigen Herrn Kopetzky vor. Herr Kopetzky hat seine Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes erklärt. Auch die übrigen Mitglieder des Ortsgerichts Bebra III unterstützen den Vorschlag. Seitens der Verwaltung bestehen ebenfalls keine Bedenken gegen die Wahl von Herrn Kopetzky zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher. Unabhängig von der Neubesetzung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers ist eine weitere Stelle als Ortsgerichtsschöffin bzw. Ortsgerichtsschöffe vakant und neu zu besetzen. Hierzu wurde am 27.07.2026 eine amtliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Bebra veröffentlicht und interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Bewerbung für das Ehrenamt aufgerufen. Innerhalb der Bewerbungsfrist ist eine Interessenbekundung eingegangen. Herr Frank Schaar, der sich bereits im vergangenen Jahr um ein Ehrenamt im Ortsgericht beworben hatte, damals jedoch im Rahmen der Wahlentscheidung nicht berücksichtigt wurde, hat sein weiterhin bestehendes Interesse an einer Mitarbeit im Ortsgericht ausdrücklich bekräftigt. Aus Sicht des Haupt- und Personalamtes bestehen gegen die Wahl von Herrn Schaar zum Ortsgerichtsschöffen keine Bedenken. Weitere Interessenbekundungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 18.08.2026 nicht eingegangen. Bebra, 19.08.2026 Wilhelm Gesehen und weitergeleitet an den Magistrat Bebra, 19.08.2026 Knoche Bürgermeister Personen- und Firmendaten Name Straße, Nr. PLZ, Ort Finanzielle Auswirkung Betrag Haushaltsstelle HH-Jahr ☒ keine ☐ Einnahmen ☐ Ausgaben Die Mittel stehen: ☐ - zur Verfügung Deckungsvorschlag, wenn die Mittel nicht o. nur teilweise ☐ - nicht zur Verfügung zur Verfügung stehen (muss mit Amt 20 abgestimmt sein) ☐ - teilweise zur Verfügung mit €

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