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Touristisches Strategie- und Maßnahmenkonzept für Bocholt – Finale Fassung und Beschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-09-30
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 190/2026 Status - öffentlich - Datum 17.08.2026 Dezernat I Bürgermeister Mangen Wirtschaftsförderungs - Federführende WI und Stadtmarketing Facheinheit FÖ Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG Leitung Ludger Dieckhues Vorlagen- Ludger Dieckhues erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Touristisches Strategie- und Maßnahmenkonzept für Bocholt – Finale Fassung und Beschluss Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Wirtschaft, Handel und Tourismus 10.09.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: 1. Das nach einem Beteiligungsprozess vom Büro ift, Freizeit- und Tourismusberatung GmbH, aus Köln in Zusammenarbeit mit Stadtmarketing Bocholt und touristischen Leistungsträgern und -trägerinnen erarbeitete „Touristische Strategie- und Maßnahmen- konzept für Bocholt“ (im Folgenden: Tourismuskonzept) wird als Basis- und Strategie-papier für die mittel- und langfristige Tourismusentwicklung in Bocholt beschlossen. 2. Die tatsächliche Umsetzung des Tourismuskonzeptes soll -auch wegen der in dieser Beschlussvorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2027 und folgende- in den Haushaltsplanberatungen im Herbst dieses Jahres beraten und nach Erörterung dann durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Erst danach können die Einzelheiten bzw. Projekte und Maßnahmen zur tatsächlichen Umsetzung des Tourismuskonzeptes erarbeitet sowie die Entwicklung touristischer Ziele gemäß den im Tourismuskonzept dargelegten Vorschlägen und gemäß der entsprechenden Priorisierung voran getrieben werden; dieses dann in Zusammenarbeit mit den mittelbar ebenfalls mit dem Tourismus beschäftigten Fachbereichen der Stadt Bocholt sowie den touristischen Leistungsträgern. 3. Dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Handel sowie dem Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft ist mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten. Seite 1 von 6 Sachdarstellung I. Sachverhalt Im Jahr 2025 haben der Ausschuss für Wirtschaft, Handel und Tourismus sowie der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG beschlossen, das Büro ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH aus Köln, in Zusammenarbeit mit Stadtmarketing Bocholt mit der Erarbeitung eines Tourismuskonzeptes für die Stadt Bocholt zu beauftragen. Über den Fortgang des Projektes wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus am 24.02.2026 und 14.04.2026 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrates am 17.03.2026 jeweils berichtet. Zwischenzeitlich wurden im Rahmen der Konzepterstellung Exkursionen, Expertengespräche, Besuche bei touristischen Leistungsträgern, Workshops sowie Ergebnis- gespräche durchgeführt. An den Workshops waren neben weiteren Akteuren und touristischen Leistungsträgern auch Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus sowie des Aufsichtsrates beteiligt. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus sowie des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG am 02.07.2026 wurde vom Büro ift, Freizeit- und Tourismusberatung GmbH, Köln, das zusammen mit dem Stadtmarketing erarbeitete „Touristische Strategie- und Maßnahmenkonzept für Bocholt“ vorgestellt. Die in der anschließenden Beratung seitens der Ausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder geäußerten Anregungen und Hinweise wurden vom Büro ift zum Großteil in die Endfassung des Konzeptes eingearbeitet. Die überarbeitete Endfassung des Tourismuskonzeptes liegt den Mitgliedern des Ausschusses und des Aufsichtsrates vor – sie ist Basis dieser Beschlussvorlage und enthält alle strategischen, organisatorischen, finanziellen Fakten zur mittelfristigen Tourismus- entwicklung für Bocholt. Das touristische Strategie- und Maßnahmenkonzept für Bocholt definiert die Ziele und Strategien für die kommenden fünf bis zehn Jahre. Aktuelle sowie zukünftige Projekte und Maßnahmen sollen sich am Konzept orientieren, um die angestrebten Ziele zu erreichen und ein nachhaltiges qualitatives Wachstum des Tourismus für Bocholt zu ermöglichen. Der entwickelte Maßnahmenkatalog bietet dazu einen übersichtlichen Handlungsfahrplan. Deutlich wird, dass viele der Projekte und Maßnahmen die Aufenthalts- und Lebensqualität steigern, somit auch für Einheimische positiv sind und den Standort stärken. Allerdings können die vorgeschlagenen Maßnahmen mit der bisherigen finanziellen Ausstattung nicht umgesetzt werden. Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen geschaffen werden. Der Bereich Tourismus wird aktuell von den Mitarbeitenden der Tourist-Info Bocholt mit vier Teilzeitstellen (rund 2,6 VZÄ) betreut. Unterstützt werden diese bei Veranstaltungen bzw. in organisatorischen und marketingspezifischen Fragen von den Kolleginnen sowie Kollegen der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft. Derzeit liegt der Fokus der Mitarbeitenden in der Tourist-Information bei operativen Aufgaben, in der Regel im direkten Kontakt mit dem Gast. Eine strategische Tourismusstelle gibt es nicht, diese Aufgaben werden „nebenbei“ betreut. Um die gesamttouristische Entwicklung in Bocholt entscheidend voranzubringen, ist die stärkere Vernetzung der Leistungsträger untereinander und die Zusammenarbeit mit (über-)regionalen Partnern (wie Münsterland e.V., Naturpark Hohe Mark, Niederrhein Tourismus, niederländische VVV’s und Regionalorganisationen) wichtig. Auch die Schnittstellen zu anderen Verwaltungs- bereichen sind wichtig, damit bei (Planungs-)Maßnahmen und Konzepten die touristischen Belange von Anfang an mit berücksichtigt und betroffene Akteure zeitnah informiert bzw. eingebunden werden. Es braucht einen Kümmerer, der sich mit strategischen touristischen Themen beschäftigt, die nötigen Partner an einen Tisch holt und die Umsetzung konkreter Projekte wie Angebotsentwicklung und Marketingaktionen initiiert und begleitet. Auch für kontinuierliche Content- Erstellung und professionelles touristisches Marketing werden zusätzliche Kapazitäten benötigt. Darüber hinaus versteht sich das Strategie- und Maßnahmenkonzept als dynamisches Werkzeug, das an Umfeldänderungen angepasst werden kann. Der Handlungsfahrplan sollte jährlich auf den Umsetzungsstand, Relevanz und weitere Bedarfe geprüft und ggf. fortgeschrieben werden. Hierzu sind regelmäßige Erfolgsmessungen und Analysen des aktuellen Stands erforderlich bzw. wird es Beschlussvorlage 190/2026 Seite 2 von 6 eine mindestens jährliche Berichterstattung durch Tourist-Info und Stadtmarketing an den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Handel sowie den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft geben. II. Maßnahmen Das Tourismuskonzept schlägt Maßnahmen in den Handlungsfeldern Infrastruktur, Betriebe, Angebote und Produkte sowie Kommunikation und Marketing vor. Diese gliedern sich in Schlüsselprojekte mit hoher strategischer Bedeutung, Quick Wins mit kurzfristigem Mehrwert sowie weiteren Maßnahmen. Die Auswahl basiert auf den Ergebnissen der Analysen, Workshops und gut- achterlichen Empfehlungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden von der ift GmbH priorisiert. Projekte und Maßnahmen Infrastruktur Betriebe Produkte, Angebote A1 Verbesserung Aufenthalts- B1 Ausbau Angebote im Bereich C1 Angebotsoffensive in Grenz- qualität, Aufenthalts- Camping und Caravaning prüfen, region, grenzüberschreitende Produkte, /Willkommensorte, öffentliche gesonderte Studie Produkte für Niederlande schärfen, Toiletten, Themen- Kooperationen mit Nachbarstädten erlebbarkeit, Hitzeschutzmaßnahmen A2 Prüfung Beschilderung und B2 Regionale Küche, regionale C2 Digitalen Stadtrundgang / Lückenschlüsse bei Bedarf Produkte und Herstellung digitale thematische Spaziergänge einheitlich, Sichtbarkeit „Kultur“ in Speisekarten, Storytelling im Betrieb, entwickeln kubaai, optische Verbindungen saisonale Angebote, „Living like a Local“ digitaler Innenstadtrundgang A3 Weiterentwicklung der Tourist- B3 Vernetzung der Betriebe zur C3 Weiterentwicklung buchbarer Info Bocholt zum modernen Optimierung von Öffnungs- und Leitprodukte, Fahrrad als Leitmotiv, Welcome-Center, mehr Schließzeiten, insbesondere Einzel- Kombinationen aus Profilthemen, Aufenthaltsqualität, Toiletten, handel, Gastronomie Orientierung in Vielfalt Verweilangebote A4 Optimierung Parksituation, B4 Gemeinsame Offensive Arbeits- C4 Gemeinsame Angebots- und Zuwegung zu Attraktionen, Aasee, und Fachkräfte Produktentwicklung, Bahia, Reisebusse, barrierefrei Mitarbeiterpool, -bindung, Nachwuchs Veranstaltungsformate, Einbezug Betriebe in Events, Kombination Profilthemen A5 Ausbau Anschlussmobilität B5 Ausbau besonderer C5 Produzierende Industrie vom Bahnhof, Schaffung ÖPNV am Übernachtungsangebote prüfen Kooperationen mit Unternehmen, Wochenende, Fahrradverleih Baumhäuser, Tiny Houses, Outdoor, Schauproduktionen, Führungen etc. Kultureinrichtungen A6 Prüfung Erweiterung Bahia B6 Ausbau Indoor-Angebote C6 Weiterentwicklung Wochenmarkt prüfen, hier explizit: Bedürfnisse Touristen berücksichtigen A7 Weiterentwicklung und C7 Rahmenplan Hünting auf Wiedereröffnung Stadtmuseum touristisch relevante Anknüpfungspunkte prüfen Kommunikation, Marketing D1 Optimierung D4 Empfehlungsmarketing bzw. Datenmanagement, (Binnen- Zusammenarbeit mit Bocholter )Kommunikation, Nutzung Unternehmen, Rose, Caravan-Center, Legende: Datenportal, Open Data Bahia D2 Digitales Marketing, touristische D5 Vermarktungsoffensive Schlüsselprojekte mit besonderer Impulswirkung für Bocholt Landingpage, Marketingplan, Nutzung Grenzregion, Niederlande, Tools Münsterland e.V. grenzübergreifende Kampagnen, Quick-Win-Projekte mit Vermarktung Ravardiviertel schnellem Mehrwert für Bocholt D3 Offensive „Binnenmarketing“ D6 Emotionalisierung des Weitere Maßnahmen und Projekte inkl. Austauschformate, Austausch Werbeauftritts, Storytelling und mit/unter Betrieben, Jahresplanung Einheimische als Botschafter Beschlussvorlage 190/2026 Seite 3 von 6 III. Finanzielle Auswirkungen Eine konsequente Umsetzung des Touristischen Strategie- und Maßnahmenkonzeptes für Bocholt beinhaltet vier wesentliche finanzielle Komponenten: 1) Schaffung einer Stelle für eine Tourismusfachkraft (1VZÄ), die sich mit strategischen touristischen Themen beschäftigt, die nötigen Partner an einen Tisch holt, touristische Konzepte erarbeitet, Sponsor-/Investitionsgelder für touristische Projekte akquiriert (ergänzend zu städtischen Zuschüssen), die Umsetzung konkreter Projekte wie Angebotsentwicklung sowie Marketingaktionen initiiert bzw. begleitet, als Schnittstelle zu anderen Verwaltungsbereichen agiert und Netzwerkarbeit mit (über-)regionalen Tourismusorganisationen betreibt. Die Personalkosten inkl. Sozialabgaben betragen jährlich ca. 79.000 Euro. 2) Schaffung einer Teilzeitstelle für professionelles touristisches Marketing, Medienarbeit, Werbung und kontinuierliche Social-Media-Content-Erstellung sowie cross-medial. Gerade im Bereich der Online-Kommunikation wird die Wichtigkeit immer deutlicher, aber auch die Erkenntnis, dass Online- Marketing und Social Media nicht nebenbei zu erledigen sind. Die Personalkosten inkl. Sozialabgaben betragen hier jährlich ca. 38.000 Euro. 3) Zur Erledigung touristischer Aufgaben ist ein Basisbudget für die Tourist-Info erforderlich. Hieraus werden Sachkosten, Orgakosten, grundlegende Image-Werbemaßnahmen, kleinere Veranstaltungen, etc. finanziert. Dieses Budget ist seit über 25 Jahren unverändert bei jährlich 41.000 Euro. Im Zuge der Umsetzung des Tourismuskonzeptes wird dieses Budget um 24.000 Euro auf nunmehr jährlich 65.000 Euro erhöht. 4) Im Tourismuskonzept des Büros ift sind zahlreiche, nach Priorität geordnete Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Stärkung des Tourismus in Bocholt dargestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen kann finanziell nicht über den bestehenden (Basis-)Sachkostenzuschuss abgedeckt werden. Nach Verabschiedung des Tourismuskonzeptes und der Besetzung der vorgesehenen Stelle einer Tourismusfachkraft soll zeitnah mit der Konkretisierung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Ein Teil der im Tourismuskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen kann ohne zusätzliche finanzielle Mittel umgesetzt werden, da hierbei insbesondere die Koordination und Vernetzung der relevanten Akteurinnen und Akteure durch die Tourismusfachkraft im Vordergrund stehen. Für die darüber hinausgehenden Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Kostenprognosen erstellt werden. Der konkrete Finanzbedarf hängt maßgeblich vom jeweiligen Umsetzungszeitraum, der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Maßnahme sowie gegebenenfalls von der Möglichkeit ab, Förder- oder Sponsoringmittel einzuwerben. Für die Finanzierung der (Projekt-)Maßnahmen kommt grundsätzlich das folgende Vorgehen in Betracht: im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen -zusätzlich zum touristischen Personal- und (Basis-)Sachkostenbudget- wird ein Budget für die Umsetzung touristischer Projekte bereitgestellt. Die Höhe eines solchen Budgets lässt sich aufgrund der derzeit noch nicht konkretisierten Maßnahmen zwar nur schwer belastbar prognostizieren. Zudem wäre bei einem festgelegten Budget die Auswahl der umsetzbaren Maßnahmen entsprechend begrenzt bzw. es ist eine ergänzende Finanzierung durch Fördermittel und/oder Sponsoring erforderlich. Andererseits kann ein solches, jährlich vorgeplantes Projektbudget in den Haushaltsplanberatungen nach entsprechender politischer Erörterung und Beschlussfassung entschieden und vor allem im jährlichen Betrauungszuschuss für die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Beschlussvorlage 190/2026 Seite 4 von 6 berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind in dieser Vorlage auch keine finanziellen Auswirkungen in der u.a. Tabelle berücksichtigt. Die Finanzierung von touristischen Projekten und Maßnahmen über einzelmaßnahmenbezogene Budgets vorzunehmen -wie im Tourismuskonzept von ift vorgeschlagen- soll für Bocholt nicht weiter verfolgt werden. IV. Berührung strategischer Ziele Das Tourismuskonzept hat als Kernziel definiert: „Bocholt als fahrradfreundliche Erlebnisstadt im deutsch-niederländischen Grenzraum positionieren, die Kombinationen aus Natur-, Aktiv-, Kultur-, Stadt- und Einkaufsangebote verbindet“. Vereinbarte Unterziele sind: „Profil schärfen und Sichtbarkeit stärken“, „Grenzlage zu den Niederlanden und Umfeld aktiver nutzen“, „Aufenthalts- und Erlebnisqualität erhöhen“, „Zusammenarbeit verbessern“ und dadurch „Aufenthaltsdauer erhöhen“ und „Wertschöpfung steigern“. Damit zahlt der Tourismuskonzept einmal auf das entwickelte Markenkonzept der Stadt mit dem Ziel „Profil zeigen, Stärken nutzen, Erlebnisse schaffen“ ein. Und es greift folgende strategischen Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes für die Bocholter Innenstadt auf „Stärkung des Handels- und Gastronomiestandorts“, „Stärkung des Kultur- und Freizeitstandorts“, „Aufwertung des öffentlichen Raums und des Stadtbildes“, „Verbesserung der Erreichbarkeit“ sowie „Förderung stadtökologischer und -klimatischer Belange“. Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen Stützung und Erreichung der strategischen Ziele der bei. xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe Standard vgl. Erläuterungen unter I. Entscheidungsalternativen ☒ Ja ☐ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) vgl. Erläuterungen unter II. Finanzielle Auswirkungen ☒ Nein ☐ Ja Produkt Konto Einmalig EUR Gesamt EUR Jährlich / laufend EUR vgl. Erläuterungen unter III. Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr EUR EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt EUR EUR vgl. Erläuterungen unter III. Fördermittel ☒ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Beschlussvorlage 190/2026 Seite 5 von 6 Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr vgl. Erläuterungen unter III. Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☐ positive ☐ negative ☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen vgl. Erläuterungen unter IV. Beschlussvorlage 190/2026 Seite 6 von 6

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