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Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Orenhofen für das Jahr 2025

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Speicher
Datum2026-10-22
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Rechnungsprüfungsausschuss Vorlage-Nr. Beschlussvorlage der Ortsgemeinde Orenhofen 2026/0271 Aktenzeichen: 1/901-16/5#2025/sp Bezugs-Nr.: TOP Datum: 15.07.2026 Beratungsfolge Termin Status Rechnungsprüfungsausschuss (Orenhofen) öffentlich beschließend Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Orenhofen für das Jahr 2025 Sachverhalt Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO besteht für den Bürgermeister ein Mitwirkungsverbot im Entlastungsverfahren; er ist jedoch gemäß § 110 Abs. 4 GemO berechtigt und verpflichtet, Auskünfte zu er- teilen. Das Gleiche gilt für die Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben. Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erfolgt unter diesem Tages- ordnungspunkt die Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresab- schlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis seiner Prüfung in einem Prüfungsbericht zusammenzufassen. Ein Formulierungsvor- schlag ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den ausformulierten Prüfbericht. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2025. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach- träglich zu genehmigen, sofern keine vorherige Zustimmung er- folgte. 4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, zu erteilen.

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