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Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Orenhofen für das Jahr 2025
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Speicher |
| Datum | 2026-10-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Rechnungsprüfungsausschuss Vorlage-Nr.
Beschlussvorlage
der Ortsgemeinde Orenhofen 2026/0271
Aktenzeichen: 1/901-16/5#2025/sp
Bezugs-Nr.: TOP
Datum: 15.07.2026
Beratungsfolge Termin Status
Rechnungsprüfungsausschuss (Orenhofen) öffentlich beschließend
Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Orenhofen für
das Jahr 2025
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO besteht für den Bürgermeister
ein Mitwirkungsverbot im Entlastungsverfahren; er ist jedoch gemäß
§ 110 Abs. 4 GemO berechtigt und verpflichtet, Auskünfte zu er-
teilen. Das Gleiche gilt für die Beigeordneten, soweit sie den
Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben.
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erfolgt unter diesem Tages-
ordnungspunkt die Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresab-
schlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis seiner Prüfung in
einem Prüfungsbericht zusammenzufassen. Ein Formulierungsvor-
schlag ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den ausformulierten
Prüfbericht.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum
31.12.2025.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach-
träglich zu genehmigen, sofern keine vorherige Zustimmung er-
folgte.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat
die Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Bürgermeisters und
der Beigeordneten, soweit diese vertreten haben, zu erteilen.
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