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Empfehlungsbeschlussfassung zum Jahresabschluss 2025
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDE
B
AD
M
ARIENBERG
J
AHRESABSCHLUSS
2025
O
RTSGEMEINDE
S -I
TOCKHAUSEN LLFURTH
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 2 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................. 3
A Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................................... 6
B Allgemeines ........................................................................................................................................................ 7
C Ergebnisrechnung ............................................................................................................................................. 9
D Finanzrechnung ............................................................................................................................................... 10
E Teilrechnungen ................................................................................................................................................ 11
1. Übersicht über die Teilhaushalte und zugeordneten Produkte ..................................................................... 11
1.1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung und sonstige Leistungen .............................................................. 11
1.1.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 1 ........................................................................................ 11
1.2 Teilhaushalt 2 - Zentrale Finanzleistungen ............................................................................................ 12
1.2.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 2 ........................................................................................ 12
2. Teilhaushalte ................................................................................................................................................ 13
2.1 Teilergebnisrechnung 1 .......................................................................................................................... 13
2.2 Teilfinanzrechnung 1 .............................................................................................................................. 14
2.3 Teilergebnisrechnung 2 .......................................................................................................................... 15
2.4 Teilfinanzrechnung 2 .............................................................................................................................. 16
F Bilanz ................................................................................................................................................................. 18
G Anhang ............................................................................................................................................................. 20
1. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................................................... 20
2. Gliederung .................................................................................................................................................... 20
3. Bilanz- und Bewertungsmethoden ................................................................................................................ 20
4. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Aktiva“ .......................................................................................... 22
4.1 Anlagevermögen .................................................................................................................................... 22
4.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ 23
4.1.2 Sachanlagen .................................................................................................................................. 23
4.1.3 Finanzanlagen ................................................................................................................................ 24
4.2 Umlaufvermögen .................................................................................................................................... 24
4.2.1 Vorräte ........................................................................................................................................... 24
4.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände...................................................................... 24
4.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ............................................................................................... 25
4.2.4 Kassenbestand, Bankguthaben und sonstige Guthaben ................................................................ 25
4.3 Ausgleichsposten für latente Steuern..................................................................................................... 25
4.4 Rechnungsabgrenzungsposten ............................................................................................................. 26
4.4.1 Disagio ........................................................................................................................................... 26
4.4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten ....................................................................................... 26
4.5. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ..................................................................................... 26
5. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Passiva“ ....................................................................................... 26
5.1 Eigenkapital ........................................................................................................................................... 26
5.1.1 Kapitalrücklage ............................................................................................................................... 27
5.1.2 Sonstige Rücklagen ....................................................................................................................... 27
5.1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ............................................................................................. 27
5.1.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag .............................................................................. 27
5.2 Sonderposten ......................................................................................................................................... 27
5.2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ........................................ 28
5.2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen ............................................................................................. 28
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5.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ..................................................................................... 28
5.2.4 Sonderposten mit Rücklagenanteil ................................................................................................. 28
5.2.5 Sonderposten für Grabnutzungsentgelte ........................................................................................ 29
5.2.6 Sonderposten für Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte ............................................................ 29
5.2.7 Sonstige Sonderposten .................................................................................................................. 29
5.3 Rückstellungen ...................................................................................................................................... 29
5.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ......................................................... 30
5.3.2 Steuerrückstellungen ...................................................................................................................... 30
5.3.3 Rückstellungen für latente Steuern ................................................................................................ 30
Siehe Erläuterungen zu Teil G, Ziffer 5.3.2 .................................................................................... 30
5.3.4 Sonstige Rückstellungen ................................................................................................................ 30
5.4 Verbindlichkeiten .................................................................................................................................... 30
5.4.1 Anleihen ......................................................................................................................................... 31
5.4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ......................................................................................... 31
5.4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .................. 31
5.4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen ...................................................................................... 31
5.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ........................................................................ 31
5.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ....................................................................................... 32
5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ............................................................. 32
5.4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ........... 32
5.4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen
Rechts, rechtfähigen kommunalen Stiftungen ................................................................................. 32
5.4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich ............................................... 32
5.4.11 Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................... 33
5.5 Rechnungsabgrenzungsposten ............................................................................................................. 33
6. Sonstige Angaben ........................................................................................................................................ 34
6.1 Trägerschaften bei Sparkassen (die nicht bilanziert sind) ...................................................................... 34
6.2 Währungsumrechnungen ....................................................................................................................... 34
6.3 Einschränkungen von Grundbesitzrechten ............................................................................................ 34
6.4 Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden ................................ 34
6.5 Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften ..................... 35
6.6 Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben, deren Anspruch bereits entstanden sind......................... 35
6.7 Rückstellungen (nicht in der Bilanz gesondert ausgewiesen) ................................................................ 35
6.8 Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten ............................................................. 36
6.9 Derivative Finanzinstrumente ................................................................................................................. 37
6.10 Abweichende Abschreibungsmethoden ............................................................................................... 37
6.11 Veränderungen der Nutzungsdauer ..................................................................................................... 37
6.12 Beteiligungen ....................................................................................................................................... 37
6.13 Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet ............................................................ 37
6.14 Personalbestand .................................................................................................................................. 38
6.15 Organe der Gemeinde ......................................................................................................................... 38
6.16 Verträge ............................................................................................................................................... 39
6.17 Konzessionsverträge ............................................................................................................................ 39
6.18 Verpflichtungen gegenüber Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen ........ 39
6.19 Haushaltsreste ..................................................................................................................................... 39
6.20 Steuerliche Verhältnisse ...................................................................................................................... 40
7. Unterlassen von Angaben und Erläuterungen .............................................................................................. 40
H Rechenschaftsbericht ..................................................................................................................................... 41
1. Rechtsgrundlagen ......................................................................................................................................... 41
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2. Lage der Gemeinde ...................................................................................................................................... 41
2.1 Rahmenbedingungen ............................................................................................................................. 43
2.2 Organe der Gemeinde ........................................................................................................................... 44
2.3 Organisation der Gemeindeverwaltung .................................................................................................. 44
3. Vermögens- und Finanzlage ......................................................................................................................... 45
3.1 Zusammengefasstes Ergebnis ............................................................................................................... 45
3.1.1 Bilanz ............................................................................................................................................. 45
3.1.2 Ergebnisrechnung .......................................................................................................................... 45
3.1.3 Finanzrechnung.............................................................................................................................. 45
3.1.4 Haushaltsausgleich ........................................................................................................................ 45
3.2 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage ......................................................................................... 46
3.2.1 Vermögens- und Kapitalstruktur ..................................................................................................... 46
3.2.2 Anlagevermögen ............................................................................................................................ 46
3.2.2.1 Investitionen ........................................................................................................................... 47
3.2.2.2 Abschreibungen / Anlageabgänge .......................................................................................... 48
3.2.2.3 Zuschreibungen ...................................................................................................................... 48
3.2.3 Umlaufvermögen ............................................................................................................................ 48
3.2.3.1 Vorräte .................................................................................................................................... 48
3.2.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .............................................................. 48
3.2.3.3 Liquide Mittel .......................................................................................................................... 48
3.2.4 Rückstellungen ............................................................................................................................... 49
3.2.5 Schulden ........................................................................................................................................ 49
3.2.5.1 Verbindlichkeiten .................................................................................................................... 49
3.2.6 Eigenkapital .................................................................................................................................... 50
3.2.6.1 Verlauf der Haushaltswirtschaft .............................................................................................. 50
4. Ertragslage der Gemeinde ............................................................................................................................ 50
4.1 Zusammengefasstes Ergebnis ............................................................................................................... 50
4.2 Analyse der Plan-/ Ist- Abweichungen ................................................................................................... 50
4.2.1 Ergebnisrechnung .......................................................................................................................... 51
4.2.2 Finanzrechnung.............................................................................................................................. 53
5. Risiko- und Prognosebericht ......................................................................................................................... 54
5.1 Ergebnishaushalt ................................................................................................................................... 54
5.2 Finanzhaushalt ....................................................................................................................................... 54
I Übersichten ........................................................................................................................................................ 55
1. Anlagenübersicht .......................................................................................................................................... 56
2. Forderungsübersicht ..................................................................................................................................... 57
3. Verbindlichkeitenübersicht ............................................................................................................................ 58
4. Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ........ 59
J Beteiligungsberichte ........................................................................................................................................ 60
K Kennzahlen zur Bilanz ..................................................................................................................................... 61
L Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ............................................................................................. 62
M Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung ................................................................................. 64
Notizen ................................................................................................................................................................. 65
INHALTSVERZEICHNIS | SEITE 5 VON 65
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A A Abkürzungsverzeichnis
AHK = Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Altersvorsorge-TV- = Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftig-
Kommunal ten des öffentlichen Dienstes
BBesG = Bundesbesoldungsgesetz
BGF = Brutto-Grundfläche
BewG = Bewertungsgesetz
BMF = Bundesministerium der Finanzen
EigAnVO = Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung
EStG = Einkommensteuergesetz
FAG = Finanzausgleichgesetz
GemEBilBewVO = Gemeindeeröffnungsbilanzbewertungsverordnung
GemHVO = Gemeindehaushaltsverordnung
GemO = Gemeindeordnung
GewStG = Gewerbesteuergesetz
HGB = Handelsgesetzbuch
IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer
IKZ = Investitionskostenzuschuss
IMK = Innenministerkonferenz
KAG = Kommunalabgabengesetz
KomAEVO = Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kom-
munale Ehrenämter
KomDoppikLG = Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik
KStG = Körperschaftssteuergesetz
LHO = Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz
LKomBesVO = Kommunal-Besoldungsverordnung
PPA = Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim
TVAöD = Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes
TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
UStG = Umsatzsteuergesetz
VV = Verwaltungsvorschrift
WertR 2002 = Wertermittlungsrichtlinien 2002
A ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | SEITE 6 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
B B Allgemeines
Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder, kurz Innenministerkonferenz (IMK),
hat am 21.11.2003 auf Grundlage ihrer Konzeptionen und Eckpunkte die Reformierung des
kommunalen Haushalts- und Kassenrechts beschlossen.
Rechtsgrundlage für die Reform in Rheinland-Pfalz ist das Landesgesetz zur Einführung der
kommunalen Doppik (KomDoppikLG) vom 02.03.2006. Danach hatten die Kommunen in
Rheinland-Pfalz in den Jahren 2007 bis 2009 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf
die Kommunale Doppik (Doppik = doppelte Buchführung in Kontenform) umzustellen (Artikel
8, § 1 KomDoppikLG).
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.07.2006 die Umstellung von der
Kameralistik auf die Kommunale Doppik mit Beginn des Haushaltsjahres 2009 beschlossen.
Damit ist für die Gemeinde die Bilanz Teil und zugleich Mittelpunkt des sogenannten doppi-
schen Drei-Komponenten-Systems und wird durch die Finanzrechnung und Ergebnisrech-
nung unmittelbar beeinflusst.
Die Bilanz ist eine stichtagsgenaue Gegenüberstellung von Vermögen (Mittelverwendung)
und Kapital (Mittelherkunft). Damit wird eine detaillierte Auskunft über die Vermögensstruktur
und die Schulden einer Gemeinde gegeben. Das Vermögen wird auf der Aktivseite, das Ka-
pital auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.
Die Aktivseite gliedert sich im Groben in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Anla-
gevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die in der Regel langfristig dem Geschäfts-
bzw. Verwaltungsbetrieb dienen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen). Das Umlaufvermögen enthält dagegen die Vermögensgegenstände, die
dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb kurzfristig dienen (Vorräte, Forderungen, liquide
Mittel).
Die Passivseite gliedert sich in das Eigenkapital, das Fremdkapital und die Sonderposten.
Das Fremdkapital enthält alle langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Kredite,
Rückstellungen und andere). Sonderposten sind erhaltene zweckgebundene Zahlungen, die
mit der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zusammenhängen.
Beim Eigenkapital handelt es sich lediglich um eine Rechengröße, die sich aus der Bilanz-
summe der Aktiva abzüglich der Passiva (ohne Eigenkapital) ergibt. Sofern die Summe des
Fremdkapitals und der Sonderposten größer als das Vermögen ist, liegt eine bilanzielle
Überschuldung vor.
B ALLGEMEINES | SEITE 7 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
In der Ergebnisrechnung werden die Aufwendungen und Erträge erfasst und nachgewiesen.
Dagegen werden in der Finanzrechnung die Auszahlungen und Einzahlungen, insbesondere
die Investitionen, die Kreditaufnahmen und Kredittilgungen dargestellt und ausgewiesen.
Die Bilanz und der dazugehörige Anhang haben ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln (Artikel 8, § 4
Abs. 3 Satz 1 KomDoppikLG). Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte sich anhand der Ausfüh-
rungen ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können (Artikel 8, § 8, Abs. 1
KomDoppikLG).
Die Angaben im Anhang wurden nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden, insbesondere den Grundsätzen
der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit, gemacht.
Nach dem Grundsatz der Stetigkeit sind die vorgenommenen Strukturierungen, Gliederun-
gen und Erläuterungen grundsätzlich beizubehalten.
Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit ist auf Detailerläuterungen grundsätzlich zu
verzichten. In der Eröffnungsbilanz wurden jedoch ausführlich die einzelnen Bilanzpositionen
und Bewertungsmethoden erläutert. Insoweit wird auf diese Ausführungen verwiesen.
Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemein-
de so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Re-
chenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr zu geben. Zudem
soll der Rechenschaftsbericht eine Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinden enthalten. Auf Vorgänge von besonderer Bedeu-
tung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind und auf Chancen und Ri-
siken für die künftige Entwicklung der Gemeinde ist hierbei einzugehen.
B ALLGEMEINES | SEITE 8 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
C C Ergebnisrechnung
Muster 15 (zu § 44 Gem HVO)
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ergebnisrechnung 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 331.088,03 0,00 357.850,00 376.102,85 -18.252,85 0,00 45.014,82
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
E 2 160.473,78 0,00 151.230,00 153.946,06 -2.716,06 0,00 -6.527,72
sonstige Transfererträge
E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 27.696,16 0,00 26.590,00 31.952,50 -5.362,50 0,00 4.256,34
E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 12.516,10 0,00 6.840,00 11.855,97 -5.015,97 0,00 -660,13
E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 25,00 -25,00 0,00 25,00
E 7 + Sonstige laufende Erträge 21.351,21 0,00 9.950,00 12.065,32 -2.115,32 0,00 -9.285,89
Summe der laufenden Erträge aus Verwal-
E 8 553.125,28 0,00 552.460,00 585.947,70 -33.487,70 0,00 32.822,42
tungstätigkeit
E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 40.402,23 0,00 38.800,00 44.862,10 -6.062,10 0,00 4.459,87
E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 102.893,63 0,00 109.620,00 107.465,21 2.154,79 0,00 4.571,58
E 11 – Abschreibungen 69.073,90 0,00 60.610,00 70.324,56 -9.714,56 0,00 1.250,66
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans-
E 12 349.104,31 0,00 350.450,00 351.157,65 -707,65 0,00 2.053,34
feraufwendungen
E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 8.379,06 0,00 12.900,00 9.031,97 3.868,03 0,00 652,91
Summe der laufenden Aufwendungen aus
E 15 569.853,13 0,00 572.380,00 582.841,49 -10.461,49 0,00 12.988,36
Verwaltungstätigkeit
Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig-
E 16 -16.727,85 0,00 -19.920,00 3.106,21 -23.026,21 0,00 19.834,06
keit
E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 6.210,47 0,00 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 -6.210,47
– Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf-
E 18 0,00 0,00 0,00 25,00 -25,00 0,00 25,00
wendungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge
E 19 6.210,47 0,00 3.000,00 -25,00 3.025,00 0,00 -6.235,47
und -aufwendungen
E 20 Ordentliches Ergebnis -10.517,38 0,00 -16.920,00 3.081,21 -20.001,21 0,00 13.598,59
E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis (Jahresüberschuss / Jahres-
E 23 -10.517,38 0,00 -16.920,00 3.081,21 -20.001,21 0,00 13.598,59
fehlbetrag)
C ERGEBNISRECHNUNG | SEITE 9 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
D D Finanzrechnung
Muster 16 (zu § 45 Gem HVO)
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
l N fd r. . Finanzrechnung 2024 2024 N e a i c n h s t c r h ä l g . e 2025 (Sp ./ . . 2 S + p. S 4 p ) . 3 2026 (Sp. 2 4 0 2 ./ 4 . Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
F 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 325.513,17 0,00 357.850,00 378.498,86 -20.648,86 0,00 52.985,69
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige
F 2 153.400,00 0,00 144.230,00 146.930,00 -2.700,00 0,00 -6.470,00
Transfereinzahlungen
F 3 + Einzahlungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.777,40 0,00 2.050,00 6.732,70 -4.682,70 0,00 3.955,30
F 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 27.913,53 0,00 6.840,00 11.855,97 -5.015,97 0,00 -16.057,56
F 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 25,00 -25,00 0,00 25,00
F 7 + Sonstige laufende Einzahlungen 10.214,56 0,00 9.950,00 11.807,43 -1.857,43 0,00 1.592,87
Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwal-
F 8 519.818,66 0,00 520.920,00 555.849,96 -34.929,96 0,00 36.031,30
tungstätigkeit
F 9 – Personal- und Versorgungsauszahlungen 39.820,23 0,00 38.800,00 41.927,10 -3.127,10 0,00 2.106,87
F 10 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 84.400,59 0,00 109.620,00 120.097,58 -10.477,58 0,00 35.696,99
F 11 *
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transfer-
F 12 350.591,79 0,00 350.450,00 351.459,20 -1.009,20 0,00 867,41
auszahlungen
F 13 – Auszahlungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 14 – Sonstige laufende Auszahlungen 9.015,92 0,00 12.900,00 8.010,14 4.889,86 0,00 -1.005,78
Summe der laufenden Auszahlungen aus Ver-
F 15 483.828,53 0,00 511.770,00 521.494,02 -9.724,02 0,00 37.665,49
waltungstätigkeit
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus
F 16 35.990,13 0,00 9.150,00 34.355,94 -25.205,94 0,00 -1.634,19
Verwaltungstätigkeit
+ Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlun-
F 17 3.418,95 0,00 3.000,00 6.225,47 -3.225,47 0,00 2.806,52
gen
– Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszah-
F 18 0,00 0,00 0,00 25,00 -25,00 0,00 25,00
lungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein-
F 19 3.418,95 0,00 3.000,00 6.200,47 -3.200,47 0,00 2.781,52
und -auszahlungen
F 20 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 39.409,08 0,00 12.150,00 40.556,41 -28.406,41 0,00 1.147,33
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszah-
F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
lungen
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus internen
F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Leistungsbeziehungen
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
F 23 39.409,08 0,00 12.150,00 40.556,41 -28.406,41 0,00 1.147,33
Ein- und Auszahlungen
F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 7.500,00 0,00 7.500,00 0,00 0,00
+ Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen
F 25 1.320,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.320,00
Entgelten
F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätig-
F 27 1.320,00 0,00 7.500,00 0,00 7.500,00 0,00 -1.320,00
keit
– Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegen-
F 28 20.283,12 0,00 36.400,00 11.356,75 25.043,25 0,00 -8.926,37
stände
F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 49.459,41 0,00 121.000,00 51.409,01 69.590,99 0,00 1.949,60
F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätig-
F 32 69.742,53 0,00 157.400,00 62.765,76 94.634,24 0,00 -6.976,77
keit
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investiti-
F 33 -68.422,53 0,00 -149.900,00 -62.765,76 -87.134,24 0,00 5.656,77
onstätigkeit
F 34 Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbetrag -29.013,45 0,00 -137.750,00 -22.209,35 -115.540,65 0,00 6.804,10
F 35 + Aufnahme von Investitionskrediten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 36 – Tilgung von Investitionskrediten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investiti-
F 37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
onskrediten
Veränderung der Forderungen gegenüber der
F 38 Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskas- 29.013,45 0,00 137.750,00 22.209,35 115.540,65 0,00 -6.804,10
se
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber
F 39 der Verbandsgemeinde im Rahmen der Ein- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
heitskasse
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzie-
F 40 29.013,45 0,00 137.750,00 22.209,35 115.540,65 0,00 -6.804,10
rungstätigkeit
F 41 Saldo der durchlaufenden Gelder -3.919,62 0,00 0,00 396,21 -396,21 0,00 4.315,83
Verwendung Finanzmittelüberschuss / Deckung
F 42 25.093,83 0,00 137.750,00 22.605,56 115.144,44 0,00 -2.488,27
Finanzmittelfehlbetrag
Veränderung der liquiden Mittel (einschließlich
F 43 -32.933,07 0,00 -137.750,00 -21.813,14 -115.936,86 0,00 11.119,93
durchlaufender Gelder)
nachrichtlich:
F 44 39.409,08 0,00 12.150,00 40.556,41 -28.406,41 0,00 1.147,33
Ausgleich Finanzhaushalt
D FINANZRECHNUNG | SEITE 10 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
E E Teilrechnungen
1. Übersicht über die Teilhaushalte und zugeordneten Produkte
1.1 Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung und sonstige Leistungen
1.1.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 1
1111 Verwaltungsführung
1113 Öffentlichkeitsarbeit
1143 Bauhof
2111 Grundschulumlage
2812 Kulturförderung/ Heimatpflege/ Seniorenarbeit
3655 Kostenbeteiligung andere Kindergartenträger
3661 Kinderspielplätze
5411 Straßen, Gehwege, ÖPNV- Anlagen und deren Ausstattung
5412 Verkehrsausstattung (Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen)
5413 Dorfplatz
5415 Konzessionsabgaben
5451 Kommunale Straßenreinigung, kommunaler Winterdienst
5511 Öffentliches Grün, Landschaftsbau
5521 Gewässerunterhaltung
5531 Friedhofs- und Bestattungswesen
5541 Naturschutz und Landschaftspflege
5551 Kommunale Forstwirtschaft
5553 Kommunale Landwirtschaft, unbebaute Grundstücke
5559 Feldwege, Landwirtschaftswege, Wirtschaftswege
5731 Grillhütte
5732 Dorfgemeinschaftshaus, Bürgerhaus
5738 Sonstige bebaute Grundstücke, u. a. Backhaus, Wiegehaus
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 11 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
1.2 Teilhaushalt 2 - Zentrale Finanzleistungen
1.2.1 Zugeordnete Produkte zu Teilhaushalt 2
6111 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
6121 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 12 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
2. Teilhaushalte
2.1 Teilergebnisrechnung 1
Muster 18 (zu § 46 GemHVO)
Teilergebnisrechnung 1
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ertrags- und Aufwandsarten 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
E 2 7.103,78 0,00 8.730,00 11.221,06 -2.491,06 0,00 4.117,28
sonstige Transfererträge
E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 27.696,16 0,00 26.590,00 31.952,50 -5.362,50 0,00 4.256,34
E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 12.516,10 0,00 6.840,00 11.855,97 -5.015,97 0,00 -660,13
E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 25,00 -25,00 0,00 25,00
E 7 + Sonstige laufende Erträge 10.223,24 0,00 9.650,00 11.362,49 -1.712,49 0,00 1.139,25
Summe der laufenden Erträge aus Verwal-
E 8 57.539,28 0,00 51.810,00 66.417,02 -14.607,02 0,00 8.877,74
tungstätigkeit
E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 40.402,23 0,00 38.800,00 44.862,10 -6.062,10 0,00 4.459,87
E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 102.893,63 0,00 109.620,00 107.465,21 2.154,79 0,00 4.571,58
E 11 – Abschreibungen 69.073,90 0,00 60.610,00 70.324,56 -9.714,56 0,00 1.250,66
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans-
E 12 18.122,05 0,00 17.500,00 17.489,75 10,25 0,00 -632,30
feraufwendungen
E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 8.234,27 0,00 12.900,00 8.771,64 4.128,36 0,00 537,37
Summe der laufenden Aufwendungen aus
E 15 238.726,08 0,00 239.430,00 248.913,26 -9.483,26 0,00 10.187,18
Verwaltungstätigkeit
Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig-
E 16 -181.186,80 0,00 -187.620,00 -182.496,24 -5.123,76 0,00 -1.309,44
keit
E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf-
E 18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
wendungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge
E 19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
und -aufwendungen
E 20 Ordentliches Ergebnis -181.186,80 0,00 -187.620,00 -182.496,24 -5.123,76 0,00 -1.309,44
E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis (Jahresüberschuss
E 23 -181.186,80 0,00 -187.620,00 -182.496,24 -5.123,76 0,00 -1.309,44
/Jahresfehlbetrag)
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 13 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.2 Teilfinanzrechnung 1
Muster 18 (zu § 46 GemHVO)
Teilfinanzrechnung 1
Ergebnis-
verände-
Ansatz Abweichung
Übertragung Übertragung rung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025
aus ins Jahr gegenüber
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp.
Ein- und Auszahlungsarten 2024 2026 2024
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4)
(Sp. 4 ./.
Sp. 1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
F 16 -110.922,25 0,00 -158.550,00 -152.957,46 -5.592,54 0,00 -42.035,21
aus Verwaltungstätigkeit
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein-
F 19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
und -auszahlungen
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun-
F 20 -110.922,25 0,00 -158.550,00 -152.957,46 -5.592,54 0,00 -42.035,21
gen
Saldo der außerordentlichen Ein- und Aus-
F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
zahlungen
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus inter-
F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
nen Leistungsbeziehungen
Saldo der ordentlichen und außerordentli-
F 23 -110.922,25 0,00 -158.550,00 -152.957,46 -5.592,54 0,00 -42.035,21
chen Ein- und Auszahlungen
F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 7.500,00 0,00 7.500,00 0,00 0,00
+ Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen
F 25 1.320,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.320,00
Entgelten
F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Einzahlungen aus Investitionstä-
F 27 1.320,00 0,00 7.500,00 0,00 7.500,00 0,00 -1.320,00
tigkeit
– Auszahlungen für immaterielle Vermögensge-
F 28 20.283,12 0,00 36.400,00 11.356,75 25.043,25 0,00 -8.926,37
genstände
F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 49.459,41 0,00 121.000,00 51.409,01 69.590,99 0,00 1.949,60
F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Auszahlungen aus Investitions-
F 32 69.742,53 0,00 157.400,00 62.765,76 94.634,24 0,00 -6.976,77
tätigkeit
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves-
F 33 -68.422,53 0,00 -149.900,00 -62.765,76 -87.134,24 0,00 5.656,77
titionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbe-
F 34 -179.344,78 0,00 -308.450,00 -215.723,22 -92.726,78 0,00 -36.378,44
trag
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 14 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.3 Teilergebnisrechnung 2
Muster 18 (zu § 46 GemHVO)
Teilergebnisrechnung 2
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ertrags- und Aufwandsarten 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
E 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 331.088,03 0,00 357.850,00 376.102,85 -18.252,85 0,00 45.014,82
+ Zuwendungen, allgemeine Umlagen und
E 2 153.370,00 0,00 142.500,00 142.725,00 -225,00 0,00 -10.645,00
sonstige Transfererträge
E 3 + Erträge der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 7 + Sonstige laufende Erträge 11.127,97 0,00 300,00 702,83 -402,83 0,00 -10.425,14
Summe der laufenden Erträge aus Verwal-
E 8 495.586,00 0,00 500.650,00 519.530,68 -18.880,68 0,00 23.944,68
tungstätigkeit
E 9 – Personal- und Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 10 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 11 – Abschreibungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Zuwendungen, Umlagen und sonstige Trans-
E 12 330.982,26 0,00 332.950,00 333.667,90 -717,90 0,00 2.685,64
feraufwendungen
E 13 – Aufwendungen der sozialen Sicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 14 – Sonstige laufende Aufwendungen 144,79 0,00 0,00 260,33 -260,33 0,00 115,54
Summe der laufenden Aufwendungen aus
E 15 331.127,05 0,00 332.950,00 333.928,23 -978,23 0,00 2.801,18
Verwaltungstätigkeit
Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätig-
E 16 164.458,95 0,00 167.700,00 185.602,45 -17.902,45 0,00 21.143,50
keit
E 17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 6.210,47 0,00 3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 -6.210,47
– Zinsaufwendungen und sonstige Finanzauf-
E 18 0,00 0,00 0,00 25,00 -25,00 0,00 25,00
wendungen
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge
E 19 6.210,47 0,00 3.000,00 -25,00 3.025,00 0,00 -6.235,47
und -aufwendungen
E 20 Ordentliches Ergebnis 170.669,42 0,00 170.700,00 185.577,45 -14.877,45 0,00 14.908,03
E 21 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
E 22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis (Jahresüberschuss
E 23 170.669,42 0,00 170.700,00 185.577,45 -14.877,45 0,00 14.908,03
/Jahresfehlbetrag)
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 15 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.4 Teilfinanzrechnung 2
Muster 18 (zu § 46 GemHVO)
Teilfinanzrechnung 2
Ergebnis-
Ansatz Abweichung veränderung
Übertragung Übertragung
Ergebnis 2025 Ergebnis im 2025 gegenüber
aus ins Jahr
lfd. 2024 einschl. 2025 (Sp. 2 + Sp. 2024
Ein- und Auszahlungsarten 2024 2026
Nr. Nachträge 3 ./. Sp. 4) (Sp. 4 ./. Sp.
1)
in €
1 2 3 4 5 6 7
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
F 16 146.912,38 0,00 167.700,00 187.313,40 -19.613,40 0,00 40.401,02
aus Verwaltungstätigkeit
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein-
F 19 3.418,95 0,00 3.000,00 6.200,47 -3.200,47 0,00 2.781,52
und -auszahlungen
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun-
F 20 150.331,33 0,00 170.700,00 193.513,87 -22.813,87 0,00 43.182,54
gen
Saldo der außerordentlichen Ein- und Aus-
F 21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
zahlungen
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus inter-
F 22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
nen Leistungsbeziehungen
Saldo der ordentlichen und außerordentli-
F 23 150.331,33 0,00 170.700,00 193.513,87 -22.813,87 0,00 43.182,54
chen Ein- und Auszahlungen
F 24 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+ Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen
F 25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Entgelten
F 26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Einzahlungen aus Investitionstä-
F 27 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
tigkeit
– Auszahlungen für immaterielle Vermögensge-
F 28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
genstände
F 29 – Auszahlungen für Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 30 – Auszahlungen für Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
F 31 – Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Auszahlungen aus Investitions-
F 32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
tätigkeit
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves-
F 33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
titionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/ Finanzmittelfehlbe-
F 34 150.331,33 0,00 170.700,00 193.513,87 -22.813,87 0,00 43.182,54
trag
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 16 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
E TEILRECHNUNGEN | SEITE 17 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
F F Bilanz
Aktiva
Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2025
Zwischen- Zwischen- Zwischen- Zwischen-
Gesamt Gesamt
summe 1 summe 2 summe 1 summe 2
A1 Anlagevermögen 1.488.182,96 1.474.991,89
A1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 270.231,69 270.869,18
A1.1.1 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizen- 0,00 0,00
zen an solchen Rechten und Werten
A1.1.2 Geleistete Zuwendungen 0,00 0,00
A1.1.3 Gezahlte Investitionszuwendungen 270.231,69 270.869,18
A1.1.4 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
A1.1.5 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
A1.2 Sachanlagen 1.217.951,27 1.204.122,71
A1.2.1 Wald, Forsten 251.731,06 251.731,06
A1.2.2 Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 67.872,52 67.872,52
A1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 264.206,22 259.850,74
A1.2.4 Infrastrukturvermögen 554.016,20 531.790,54
A1.2.5 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
A1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 7.485,68 7.224,55
A1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2.198,43 728,85
A1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.088,78 13.546,61
A1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 0,00
A1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 54.352,38 71.377,84
A1.3 Finanzanlagen 0,00 0,00
A1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
A1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
A1.3.3 Beteiligungen 0,00 0,00
A1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00
besteht
A1.3.5 Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, 0,00 0,00
rechtsfähige kommunale Stiftungen
A1.3.6 Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des 0,00 0,00
öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
A1.3.7 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00
A1.3.8 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00
A2 Umlaufvermögen 212.730,71 181.920,65
A2.1 Vorräte 0,00 0,00
A2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,00
A2.1.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 0,00
A2.1.3 Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren 0,00 0,00
A2.1.4 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 0,00
A2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 212.730,71 181.920,65
A2.2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 8.296,91 6.351,71
A2.2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 928,69 118,03
A2.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
A2.2.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 0,00 0,00
besteht
A2.2.5 Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des 0,00 0,00
öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
A2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 203.505,11 175.450,91
A2.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
A2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
A2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
A2.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
A2.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der EZB, Guthaben 0,00 0,00
bei Kreditinstituten und Schecks
A3 Ausgleichsposten für latente Steuern 0,00 0,00
A4 Rechnungsabgrenzungsposten 73,44 0,00
A4.1 Disagio 0,00 0,00
A4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 73,44 0,00
A5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
Bilanzsumme Stand 31.12.2024 1.700.987,11 Stand 31.12.2025 1.656.912,54
F BILANZ | SEITE 18 VON 65
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Muster 19 (zu § 47 GemHVO)
Passiva
Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2025
Zwischen- Zwischen- Zwischen- Zwischen-
Gesamt Gesamt
summe 1 summe 2 summe 1 summe 2
B1 Eigenkapital 1.156.356,05 1.159.437,26
B1.1 Kapitalrücklage 1.166.873,43 1.156.356,05
B1.2 Sonstige Rücklagen 0,00 0,00
B1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -10.517,38 3.081,21
B1.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
B2 Sonderposten 481.597,51 449.454,15
B2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 0,00 0,00
B2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen 480.998,18 449.454,15
B2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 103.400,93 96.384,87
B2.2.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 377.597,25 353.069,28
B2.2.3 Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen 0,00 0,00
B2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00
B2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00
B2.5 Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten 599,33 0,00
B2.6 Sonderposten aus Anzahlungen für Grabnutzungsentgelte 0,00 0,00
B2.7 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00
B3 Rückstellungen 582,00 3.517,00
B3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 582,00 3.517,00
B3.2 Steuerrückstellungen 0,00 0,00
B3.3 Rückstellungen für latente Steuern 0,00 0,00
B3.4 Sonstige Rückstellungen 0,00 0,00
B4 Verbindlichkeiten 62.451,55 44.504,13
B4.1 Anleihen 0,00 0,00
B4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00
B4.2.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00
B4.2.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00
B4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 0,00 0,00
gleichkommen
B4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00
B4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.872,97 5.603,26
B4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00
B4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
B4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- 0,00 0,00
verhältnis besteht
B4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, 0,00 0,00
Anstalten des öffentlichen Rechts
B4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich 48.651,92 38.424,29
B4.11 Sonstige Verbindlichkeiten -73,34 476,58
B5 Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Bilanzsumme Stand 31.12.2024 1.700.987,11 Stand 31.12.2025 1.656.912,54
F BILANZ | SEITE 19 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
G G Anhang
1. Rechtsgrundlagen
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth hat gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung
(GemO) jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss hat unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde
zu vermitteln.
Der Anhang ist gemäß § 108 Abs. 2 Nr. 5 GemO Bestandteil des Jahresabschlusses. Die
Inhalte des Anhangs ergeben sich im Wesentlichen aus § 48 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO).
2. Gliederung
Die Gliederungsvorschriften der GemHVO (§ 43 GemHVO) zur Bilanz fanden uneinge-
schränkt Beachtung.
Hinsichtlich des Aufbaus des Anhangs besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Die Gliede-
rung und Strukturierung des Anhangs erfolgte nach sachlichen Gesichtspunkten.
3. Bilanz- und Bewertungsmethoden
▪ Erstbewertung
Die erstmalige Bewertung der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 enthaltenen Positio-
nen erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemein-
den, des Artikels 8, §§ 5 bis 7 KomDoppikLG, der Empfehlungen der Schlussberichte I und II
zur kommunalen Doppik Rheinland- Pfalz sowie der Bestimmungen der GemEBilBewVO
und der VV-GemEBilBewVO.
Die Werte für das bis zum 31.12.1999 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagevermögen
und die dazugehörigen Sonderposten wurden, soweit die tatsächlichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten nicht oder nicht mit einem wirtschaftlich vertretbaren Zeitaufwand ermit-
telt werden konnten, durch entsprechende Sachwertverfahren nach der GemEBilBewVO
ermittelt. Angeschafftes oder hergestelltes Sachanlagevermögen ab dem 01.01.2000 wurde
generell mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Dies gilt
ebenso für die Sonderposten. Hier wurden die tatsächlich bewilligten und erhaltenen Zuwei-
sungen und Zuschüsse berücksichtigt.
G ANHANG | SEITE 20 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
▪ Grundsatz der Einzelbewertung
Die Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich einzeln bewertet (Grundsatz der Einzel-
bewertung). Der Gesetzgeber hat hierzu Vereinfachungsregelungen eingeräumt. Danach
konnten Vermögensgegenstände mittels Gruppenwert- oder Festwertverfahren bewertet
werden. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Das bewegliche Anlagevermögen wurde im Rahmen einer Inventur vor dem Eröffnungsbi-
lanzstichtag aufgenommen und entsprechend fortgeschrieben.
▪ Weitere Grundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind anzugeben und so zu erläu-
tern, dass sachverständige Dritte sich anhand der Ausführungen ein realistisches Bild von
den Wertansätzen machen können.
Die Angaben im Anhang wurden nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden, insbesondere den Grundsätzen
der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit, gemacht.
Nach dem Grundsatz der Stetigkeit wurden die vorgenommenen Strukturierungen, Gliede-
rungen und Erläuterungen im Wesentlichen beibehalten.
Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit ist auf Detailerläuterungen in der Bilanz
und im Anhang grundsätzlich zu verzichten. Allerdings wurde es unsererseits als sinnvoll
erachtet, erweiterte Erläuterungen in der Eröffnungsbilanz vorzunehmen. Dadurch wurde
den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit mehr Bedeutung beigemessen. Beim
vorliegenden Anhang wurde sich jedoch auf die wesentlichen Angaben konzentriert.
▪ Anschaffungs- und Herstellungskosten
Die Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den tatsächlichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt der
Anschaffung oder Herstellung und dem Bilanzstichtag, angesetzt.
Bezüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Rahmen der Erstellung der Eröff-
nungsbilanz zum 01.01.2009 wird auf den Anhang zur Eröffnungsbilanz verwiesen.
G ANHANG | SEITE 21 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wert-
mäßig den Betrag von 1.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, werden nicht
erfasst.
Bei den Herstellungskosten wurden lediglich die Material- und Fertigungskosten und die
Sonderkosten der Fertigung berücksichtigt. Eigene Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
▪ Abschreibungen
Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear erfolgt. Maßgebend waren die in
der Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauern. Die Abschreibungen wurden dabei
zeitanteilig, d. h. monatsgenau, berechnet. Eventuelle Zuschreibungen und außerplanmäßi-
ge Abschreibungen wurden an entsprechender Stelle erläutert (siehe Teil H, Ziffer 3.2.2.2
und Ziffer 3.2.2.3).
Von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.
Ebenso wurde nicht von der Darstellungsform der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bi-
lanz abgewichen.
Die Rechnungsergebnisse sind im Rechenschaftsbericht erläutert.
4. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Aktiva“
4.1 Anlagevermögen
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die in der Regel einer langfristi-
gen Nutzungsabsicht unterliegen.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens zur Einführung der kommunalen Doppik (ab
01.01.2009) wurde ausführlich in der Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Stockhausen-
Illfurth dargestellt.
Danach eingetretene Veränderungen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskos-
ten bilanziert und, soweit es sich um abnutzbares Vermögen handelt, unter Berücksichtigung
planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bilanzposition: A1 Bilanzsumme: 1.474.991,89 €
G ANHANG | SEITE 22 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
4.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Dabei handelt es sich um nicht-körperliche Vermögensgegenstände, wie z. B. Konzessionen,
Rechte (Patente, Urheberrechte), Lizenzen (z. B. für Software-Nutzung) und Zuwendungen
für Investitionen (z. B. Investitionszuschuss an die Verbandsgemeindewerke für die Oberflä-
chenentwässerung). Nicht aktivierbar sind unentgeltlich erworbene oder selbst hergestellte
immaterielle Wirtschaftsgüter.
Bilanzposition: A1.1 Bilanzsumme: 270.869,18 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
A1.1.3 Gezahlte Investitionszuschüsse 270.869,18 €
• Verbandsgemeinde Bad Marienberg 44.427,96 €
(Umlage Grundschulen - investiver Anteil)
• Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen 90.591,15 €
(Kindergarten Fehl-Ritzhausen)
• Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg 109.889,42 €
(Straßenoberflächenentwässerung)
• Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg 23.571,62 €
(Außengebietsentwässerung)
• Forstrevier Verbandsgemeinde Bad Marienberg 2.389,03 €
4.1.2 Sachanlagen
Zu den Sachanlagen gehören alle körperlichen Vermögensgegenstände des Anlagevermö-
gens.
Bilanzposition: A1.2 Bilanzsumme: 1.204.122,71 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
A1.2.1 Wald, Forsten 251.731,06 €
• Grundstücke 12.836,55 €
• Aufstehender Holzvorrat 238.894,51 €
A1.2.2 Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 67.872,52 €
Rechte
A1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 259.850,74 €
• Bauhof 2.426,49 €
• Buswartehallen 1.881,14 €
• Friedhof 70.755,73 €
• Grillhütte 1,00 €
• Dorfgemeinschaftshaus 182.606,03 €
• Backhaus, Wiegehaus 2.180,35 €
A1.2.4 Infrastrukturvermögen 531.790,54 €
G ANHANG | SEITE 23 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
A1.2.5 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 €
A1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 7.224,55 €
A1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 728,85 €
A1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.546,61 €
A1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 €
A1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 71.377,84 €
• Sanierung Dorfgemeinschaftshaus 65.646,97 €
• Errichtung Notfalltreffpunkt, DGH 5.730,87 €
4.1.3 Finanzanlagen
Hierzu zählen insbesondere die Beteiligungen, Eigenbetriebe, Zweckverbände und Wertpa-
piere.
Bilanzposition: A1.3 Bilanzsumme: 0,00 €
4.2 Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, deren Bestand sich durch Zu- und
Abgänge häufig ändert. Sie verweilen in der Regel nur kurzfristig und dienen, im Gegensatz
zum Anlagevermögen, nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.
Bilanzposition: A2 Bilanzsumme: 181.920,65 €
4.2.1 Vorräte
Zu den Vorräten gehören Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnis-
se/Leistungen sowie Waren.
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth bilanziert an dieser Stelle keine Vorräte, weil diese im
laufenden Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind. Ausgenommen hiervon
sind, soweit vorhanden, Bauplätze.
Bilanzposition: A2.1 Bilanzsumme: 0,00 €
4.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominal-
wert angesetzt.
G ANHANG | SEITE 24 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
Bei den Forderungen wurden darüber hinaus zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisikos angemessene Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
In der Bilanzposition A2.2.6 ist auch der positive Zahlungsmittelbestand (175.450,91 €) bei
der Verbandsgemeindekasse enthalten.
Bilanzposition: A2.2 Bilanzsumme: 181.920,65 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
A2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Trans- 6.351,71 €
ferleistungen
A2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistun- 118,03 €
gen
A2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 175.450,91 €
• Positiver Zahlungsmittelbestand bei der Verbandsge- 175.450,91 €
meindekasse Bad Marienberg
• Sonstige Forderungen gegen den sonstigen öffentli- 0,00 €
chen Bereich
A2.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 €
4.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Dabei handelt es sich um kurzfristige Geldanlagen in Form von Wertpapieren.
Bilanzposition: A2.3 Bilanzsumme: 0,00 €
4.2.4 Kassenbestand, Bankguthaben und sonstige Guthaben
Bedingt durch das System der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg
verfügt die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth über keinen eigenen Kassenbestand. Ein
eventueller Finanzmittelüberschuss bei der Verbandsgemeindekasse Bad Marienberg ist
unter der Bilanzposition A2.2.6 als Forderung ausgewiesen, ein eventueller Finanzmittelfehl-
betrag unter der Bilanzposition B4.10 als Verbindlichkeit.
Bilanzposition: A2.4 Bilanzsumme: 0,00 €
4.3 Ausgleichsposten für latente Steuern
Latente Steuern sind grundsätzlich für alle am Bilanzstichtag auftretenden Differenzen zu
bilden, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz resultieren
G ANHANG | SEITE 25 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
und die zukünftig steuerbe- oder entlastend wirken, also zu einer Verminderung oder Erhö-
hung des zu versteuernden Einkommens/Gewinns führen.
Bilanzposition: A3 Bilanzsumme: 0,00 €
4.4 Rechnungsabgrenzungsposten
Hierunter sind die vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben zu verstehen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Bilanzposition: A4 Bilanzsumme: 0,00 €
4.4.1 Disagio
Ein etwaiges Kreditdisagio ist gemäß § 37 Abs. 3 GemHVO über die vereinbarte Laufzeit des
Darlehens abzuschreiben.
Bilanzposition: A4.1 Bilanzsumme: 0,00 €
4.4.2 Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
Siehe Erläuterungen zu Teil G, Ziffer 4.4
Bilanzposition: A4.2 Bilanzsumme: 0,00 €
4.5. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Sofern das Eigenkapital aufgezehrt ist, erfolgt die Ausweisung eines Negativbetrages.
Bilanzposition: A5 Bilanzsumme: 0,00 €
5. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen „Passiva“
5.1 Eigenkapital
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Bilanzposition: B1 Bilanzsumme: 1.159.437,26 €
G ANHANG | SEITE 26 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.1.1 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wurde erstmals in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen, da eine positive
Differenz zwischen dem gesamten Vermögen und den übrigen Passivposten vorhanden war.
Die Veränderung zum Vorjahr erklärt sich durch die in der Neufassung der Gemeindehaus-
haltsverordnung (GemHVO) vorgeschriebene Verrechnung des Jahresergebnisses 2024
(-10.517,38 €) mit der Kapitalrücklage.
Bilanzposition: B1.1 Bilanzsumme: 1.156.356,05 €
5.1.2 Sonstige Rücklagen
Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung sind lediglich zweckgebundene Rücklagen auszu-
weisen, d. h. Zuwendungen, derer ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen ist (§ 38 Abs.
3 GemHVO).
Bilanzposition: B1.2 Bilanzsumme: 0,00 €
5.1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Diese Bilanzposition zeigt die Höhe des im abgelaufenen Haushaltsjahr erwirtschafteten Jah-
resüberschusses (Positivbeträge) oder Jahresfehlbetrages (Negativbeträge) aus der Ergeb-
nisrechnung (hier: Jahresüberschuss).
Bilanzposition: B1.3 Bilanzsumme: 3.081,21 €
5.1.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Sofern das Eigenkapital aufgezehrt ist, erfolgt die Ausweisung eines Negativbetrages.
Bilanzposition: B1.4 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2 Sonderposten
Bilanzposition: B2 Bilanzsumme: 449.454,15 €
G ANHANG | SEITE 27 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
5.2.1 Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
Da der kommunale Finanzausgleich systembedingt nur mit einer zeitlichen Verzögerung
durchgeführt werden kann, fällt ein Jahr mit hohen Steuererträgen, z. B. aus der Gewerbe-
steuer, und ein Jahr mit hohen Umlageverpflichtungen zeitlich auseinander. Dem (vermeintli-
chen) Überschuss des einen Jahres folgt eine höhere Belastung im nächsten Jahr. Mit den
Einstellungen und Entnahmen aus diesem Sonderposten werden die zeitlichen Schwankun-
gen verursachungsgerecht gedämpft.
Bilanzposition: B2.1 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.2 Sonderposten zum Anlagevermögen
Hierbei handelt es sich in der Regel um erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder
Herstellung von Vermögensgegenständen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt ertrags-
wirksam entsprechend der Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände.
Bilanzposition: B2.2 Bilanzsumme: 449.454,15 €
Davon entfallen auf die Bilanzposition: Zwischensumme Gesamt
B2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 96.384,87 €
B2.2.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 353.069,28 €
5.2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonderposten zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen bei
kostenrechnenden Einrichtungen.
Bilanzposition: B2.3 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.4 Sonderposten mit Rücklagenanteil
Hierbei handelt es sich um ein Instrumentarium zur zeitlichen Verlagerung der Besteuerung
von Erträgen bei Betrieben gewerblicher Art. Die Besteuerung der Erträge erfolgt dann nicht
im Jahr der Entstehung sondern erst im Jahr der Auflösung.
Bilanzposition: B2.4 Bilanzsumme: 0,00 €
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5.2.5 Sonderposten für Grabnutzungsentgelte
Für die erhaltenen Grabnutzungsentgelte sind Sonderposten einzustellen und über die Dau-
er der Grabnutzung erfolgswirksam aufzulösen.
Bilanzposition: B2.5 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.6 Sonderposten für Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte
Dabei handelt es sich um Vorauszahlungen auf Grabnutzungsentgelte.
Bilanzposition: B2.6 Bilanzsumme: 0,00 €
5.2.7 Sonstige Sonderposten
Sofern die Zuordnung eines Sonderpostens zu einem Vermögensgegenstand nicht möglich
ist, erfolgt der Ausweis anstatt bei den Sonderposten aus Zuwendungen bei den sonstigen
Sonderposten.
Bilanzposition: B2.7 Bilanzsumme: 0,00 €
5.3 Rückstellungen
Rückstellungen sind dem Grunde nach Verbindlichkeiten, deren genaue Höhe und / oder
Fälligkeit jedoch ungewiss sind.
Rückstellungen dürfen nur für die in § 36 Abs. 1 S. 1 GemHVO genannten Fällen gebildet
werden. Diese wurden insgesamt mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 GemHVO.
Bilanzposition: B3 Bilanzsumme: 3.517,00 €
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5.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für Verpflichtungen zur künftigen Zahlung von Pensionen und ähnlichen Versorgungsleis-
tungen (Beihilfe und Ehrensold) sind Rückstellungen zu bilden.
Bilanzposition: B3.1 Bilanzsumme: 3.517,00 €
Davon entfallen auf : Zwischensumme Gesamt
• Ehrensoldrückstellung Ortsbürgermeister 3.517,00 €
• Ehrensoldrückstellung Versorgungsempfänger 0,00 €
5.3.2 Steuerrückstellungen
Betriebe gewerblicher Art sind nicht vorhanden, so dass keine Rückstellungen für Steuern zu
bilden waren.
Bilanzposition: B3.2 Bilanzsumme: 0,00 €
5.3.3 Rückstellungen für latente Steuern
Siehe Erläuterungen zu Teil G, Ziffer 5.3.2
Bilanzposition: B3.3 Bilanzsumme: 0,00 €
5.3.4 Sonstige Rückstellungen
Hier werden, soweit erforderlich, Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub, Überstunden u.a.
dargestellt.
Bilanzposition: B3.4 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind offene finanzielle Verpflichtungen gegenüber Gläubigern.
Bilanzposition: B.4 Bilanzsumme: 44.504,13 €
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5.4.1 Anleihen
Anleihen stellen für Gemeinden eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital
von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den Kauf von – durch die Gemeinde
ausgegebenen – Wertpapieren aufgebracht wird.
Bilanzposition: B4.1 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Hierunter fallen sowohl Investitionskredite als auch Kredite zur Liquiditätssicherung (früher:
Kassenkredite).
Bilanzposition: B4.2 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich-
kommen
Hierzu zählen sogenannte Leibrenten, Schuldübernahmen (u. a. Hypothekenschulden und
Grundschulden) und unter bestimmten Umständen auch Verpflichtungen aus Leasing (u. a.
Finanzierungsleasing und Einmalzahlungen zum Abschluss).
Bilanzposition: B4.3 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Dabei handelt es sich um Zahlungen aus privatrechtlichen Geschäften, für die von der Ge-
meinde noch keine Gegenleistung erbracht wurde.
Bilanzposition: B4.4 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem Erhalt bzw. der Inan-
spruchnahme von Waren und Dienstleistungen, z. B. auf Grund von Kauf-, Werk- und Miet-
verträgen.
Bilanzposition: B4.5 Bilanzsumme: 5.603,26 €
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5.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind Leistungsverpflichtungen, die auf Grund von
Vereinbarungen oder Zusagen entstanden sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden. Dies
betrifft insbesondere die Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen und privaten Be-
reich.
Bilanzposition: B4.6 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Siehe auch Ausführungen zu Teil G, Ziffer 5.4.
Bilanzposition: B4.7 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
Zu den Beteiligungen gehören die unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteile an Unter-
nehmen mit einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 20 %.
Bilanzposition: B4.8 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des
öffentlichen Rechts, rechtfähigen kommunalen Stiftungen
Zum Bilanzstichtag sich keine solche Verbindlichkeiten vorhanden.
Bilanzposition: B4.9 Bilanzsumme: 0,00 €
5.4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
Zum öffentlichen Bereich zählen die EU, der Bund, das Land sowie die Gemeinden und Ge-
meindeverbände.
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In der Bilanzposition B4.10 ist auch ein eventueller negativer Zahlungsmittelbestand bei der
Verbandsgemeindekasse enthalten. Dies ist bei der Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth zum
31.12.2025 aber nicht der Fall.
Bilanzposition: B4.10 Bilanzsumme: 38.424,29 €
5.4.11 Sonstige Verbindlichkeiten
Hierunter sind sämtliche Verbindlichkeiten erfasst, die keinem anderen Posten zugeordnet
werden können. Dazu gehören u. a Verwahrgelder, ungeklärte Zahlungseingänge und die
Umsatzsteuer.
Bilanzposition: B4.11 Bilanzsumme: 476,58 €
5.5 Rechnungsabgrenzungsposten
Hierunter sind vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen auszuweisen, soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Bilanzposition: B5 Bilanzsumme: 0,00 €
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6. Sonstige Angaben
6.1 Trägerschaften bei Sparkassen (die nicht bilanziert sind)
Trägerschaften bei Sparkassen liegen nicht vor. Mitgliedschaften in Zweckverbänden von
Sparkassen bestehen nicht.
6.2 Währungsumrechnungen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus „DM-Zeiten“ (bis zum Jahre 2001) wurden mit
dem offiziellen Umrechnungsfaktor 1,95583 in die derzeitige Währung „EURO“ umgerechnet.
Devisen und Fremdwährungskonten liegen nicht vor.
6.3 Einschränkungen von Grundbesitzrechten
Die gesetzlichen und vertraglichen Einschränkungen zu den in der Bilanz ausgewiesenen
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Gebäuden und anderen Bauten, die
sich auf deren Nutzung, Verfügbarkeit oder Verwertung beziehen, wurden entsprechend bei
der Bewertung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe m) – v) GemEBilBewVO berücksichtigt.
Auf eine detaillierte Auflistung einzelner Grundstücke und deren gesetzlichen und vertragli-
chen Einschränkungen wird verzichtet, da diese für die Darstellung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind (Artikel 8, § 8 Abs. 4 KomDoppikLG
und § 48 Abs. 4 GemHVO).
6.4 Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden
Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden, liegen nach
aktueller Sachlage zum Bilanzstichtag nicht vor.
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6.5 Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsge-
schäften
Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften sind
bei den Verträgen (siehe Teil G, Ziffer 6.16 ) aufgeführt.
Verträge zu Finanzierungs-Leasing, die kreditähnlichen Rechtsgeschäften gleichkommen,
sind nicht vorhanden.
6.6 Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben, deren Anspruch bereits entstanden
sind
Für folgende Maßnahmen wurden noch keine Entgelte bzw. Abgaben erhoben, obwohl de-
ren Ansprüche bereits entstanden sind:
Art der Maßnahme Gründe der Verzögerung
Ausbau von Gemeindestraßen Die zum 31.12. des Jahres entstehenden wiederkeh-
renden Beiträge für Ausbaumaßnahmen werden im
Folgejahr abgerechnet.
6.7 Rückstellungen (nicht in der Bilanz gesondert ausgewiesen)
Im Anhang sind Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten „sonstige Rückstellun-
gen“ nicht gesondert ausgewiesen wurden, anzugeben und zu erläutern, sofern deren Um-
fang erheblich ist. Aufwandsrückstellungen sind stets gesondert anzugeben und zu erläutern.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Rückstellungen, die in der Bilanz nicht gesondert ausge-
wiesen wurden.
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6.8 Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Beschäftigten
Zur Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung von Tarifbeschäftigten (Arbeiter und Ange-
stellten) werden folgende Angaben gemacht:
Die tarifvertraglich Beschäftigten der Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth haben einen An-
spruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters-
und Hinterbliebenenversorgung gemäß § 25 TVöD in Verbindung mit Altersvorsorge-TV-
Kommunal. Gleiches gilt für die Auszubildenden gemäß § 15 TVAöD in Verbindung mit Al-
tersvorsorge-TV-Kommunal.
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth ist über die Verbandsgemeinde Bad Marienberg Mit-
glied der Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in 65189 Wies-
baden, Welfenstraße 2. Diese gewährt den Beschäftigten die o. g. Versicherungsleistungen
(Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung) gemäß Satzung. Es besteht
lediglich eine Subsidiärhaftung der Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth gegenüber den Be-
schäftigten, so dass keine unmittelbaren Verbindlichkeiten in Form einer Rückstellung in der
Bilanz zu bilden sind (§ 11 Abs. 2 Satz 1 GemEBilBewVO).
Die spätere Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die sich am Einkommen
und Lebensalter orientieren. Die bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte
werden mit einem sogenannten Messbetrag multipliziert – das Ergebnis ist die monatliche
Rente, die jährlich um 1 Prozent erhöht wird.
Zur Deckung des Finanzbedarfs werden von der Zusatzversorgungskasse Umlagen, Sanie-
rungsgelder und Zusatzbeiträge erhoben. Mit der Umlage werden die laufenden Zahlungs-
verpflichtungen für Betriebsrenten finanziert. Infolge der Schließung des Gesamtversor-
gungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der
Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, ein
pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die
Einnahmen bei dem Umlagesatz von 7,0 v. H. hinausgeht. Zum Aufbau eines Kapitalstocks
für die Anwartschaften kann die Kasse Zusatzbeiträge im Abrechnungsverband I als
Vomhundertsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zur schrittweisen Umstellung des
Finanzierungsverfahrens auf eine Kapitaldeckung erheben.
Für das Jahr 2025 ist der Umlagesatz auf 6,1 % und das Sanierungsgeld auf 1,4 % festge-
setzt. Zusätzlich haben die Beschäftigten 0,9 % Umlage selbst zu finanzieren.
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Summa summarum ergaben sich für die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth im Jahr 2025
Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 1.630,24 €.
6.9 Derivative Finanzinstrumente
Zum Bilanzstichtag sind keine derivativen Finanzinstrumente vorhanden.
6.10 Abweichende Abschreibungsmethoden
Fälle, in denen von der linearen Abschreibungsmethode abgewichen wurde, sind zum Bi-
lanzstichtag nicht vorhanden.
6.11 Veränderungen der Nutzungsdauer
Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer von Vermögensgegen-
ständen sind zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen worden.
6.12 Beteiligungen
Die Gemeinde ist an folgenden Organisationen mit mindestens 5 % direkt (unmittelbar) oder
indirekt (mittelbar) beteiligt:
Anteil Buchwert (in €)
Name, Sitz und Rechtsform
(in %)
keine
6.13 Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet
Name Sitz Rechtsform Mithaftung Dritter
keine
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6.14 Personalbestand
Anzahl der Beamtinnen/Beamten und der Beschäftigten zum 31.12.2025:
Stand: 31.12.2024 31.12.2025
Beschäftigte Vollzeit mit ATZ ohne Azubi 0 0
Teilzeit 0 0
Auszubildende 0 0
Praktikanten 0 0
Geringfügig Beschäftigte 7 7
Summe Beschäftigte 7 7
Beamte Beamte 0 0
Bürgermeister / Beigeordnete 3 3
Summe Beamte 3 3
Gesamt 10 10
6.15 Organe der Gemeinde
Organe der Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth sind der Ortsbürgermeister und der Gemein-
derat.
Die Mitglieder des Gemeinderates zum 31.12.2025:
1. Regner, Sven Ortsbürgermeister
2. Weber, Peter Erster Beigeordneter
3. Schuster, Ralf Beigeordneter
4. Haas-Schmidt, Silvia
5. Pink, Florian
6. Höller, Yvonne
7. Höller, Tim
8. Bär, Marcel
9. Szychta, Dariusz
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6.16 Verträge
Auf die Angabe von Verträgen mit einem jährlichen Volumen von unter 6.000,00 € (monatlich
500,00 €) wurde verzichtet, da dies von untergeordneter Bedeutung ist (Artikel 8, § 8 Abs. 4
KomDoppikLG und § 48 Abs. 4 GemHVO).
Soweit zum Bilanzstichtag Verträge oberhalb der genannten Wertgrenze vorhanden sind,
sind diese in der nachfolgenden Aufstellung enthalten.
Aufwand Betrag in €
Art des Vertrages Gegenstand Vertragspartner Beginn Ende
/ Ertrag pro Jahr rund
Öffentlich-rechtlicher Mitnutzung Ortsgemeinde
01.01.1993 unbefristet Aufwand 9.700,00
Vertrag Kindergarten Fehl-Ritzhausen
Konzessionsvertrag Konzessionsabgabe evm 01.01.2020 31.12.2039 Ertrag 10.000,00
6.17 Konzessionsverträge
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth hat mit der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm)
[ehemals Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs- Aktiengesellschaft (KEVAG)] einen Kon-
zessionsvertrag geschlossen. Darin wird die Elektrizitätsversorgung der Ortsgemeinde
Stockhausen-Illfurth sowie deren Einwohner auf die Energieversorgung Mittelrhein AG über-
tragen. Gleichzeitig wird der Energieversorgung Mittelrhein AG das Recht eingeräumt, die
öffentlichen Verkehrsräume (Straßen, Wege, Brücken, Plätze, u.a.) und sonstigen Grundstü-
cke, über die die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth im Versorgungsgebiet verfügt, entspre-
chend zu nutzen. Vertragsbeginn: 01.01.2020; Vertragsende: 31.12.2039.
6.18 Verpflichtungen gegenüber Eigenbetrieben bzw. eigenbetriebsähnlich geführten
Einrichtungen
Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlich geführten Einrichtungen
sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
6.19 Haushaltsreste
Bei den Haushaltsresten handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Haushaltsansät-
ze des Vorjahres, welche bei einer Übertragung im Folgejahr zur Verfügung stehen.
Auf die Bildung von Haushaltresten wurde verzichtet. Falls erforderlich wurden entsprechen-
de Mittel im Haushaltsplan 2026 veranschlagt.
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ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
6.20 Steuerliche Verhältnisse
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts
(Gebietskörperschaft) und daher grundsätzlich persönlich und sachlich nicht steuerpflichtig.
Lediglich im Rahmen Betriebe gewerblicher Art nach § 4 KStG besteht eine Rechtsfähigkeit
zur
• Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG),
• Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3
Satz 1 UStG) und
• Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 EStG).
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth ist für den Betrieb gewerblicher Art „Forst“ umsatz-
steuerpflichtig.
7. Unterlassen von Angaben und Erläuterungen
Gemäß § 48 Abs. 4 GemHVO können Angaben und Erläuterungen unterbleiben, soweit sie
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden für die Dar-
stellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde von untergeordneter Be-
deutung sind.
Grundsätzlich wurden alle Angaben und Erläuterungen gemacht. Soweit Angaben und Erläu-
terungen unterlassen wurden, wurde dies an entsprechender Stelle im Anhang angegeben.
Auf die Erstellung eines Anhangs für die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Teilergebnis-
und Teilfinanzrechnung wurde verzichtet, weil bereits im Rechenschaftsbericht auf die we-
sentlichen Positionen ausführlich eingegangen wird. Daher wurde zwecks Vermeidung von
Wiederholungen, unter Beachtung der Grundsätze der Vollständigkeit, Wesentlichkeit sowie
Klarheit und vor allen Dingen der Übersichtlichkeit kein Anhang für die Ergebnis- und Finanz-
rechnung sowie Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung erstellt.
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H H Rechenschaftsbericht
1. Rechtsgrundlagen
Der Rechenschaftsbericht wurde unter Beachtung der §§ 108 Gemeindeordnung (GemO)
und 49 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
2. Lage der Gemeinde
Nur 3 km vom zentralen Ort und Kneipp-Heilbad Bad Marienberg entfernt liegt die Ortsge-
meinde Stockhausen-Illfurth auf einer Höhenlage von ca. 480 Metern, die im Süden von der
Großen Nister und im Norden von der Schwarzen Nister begrenzt wird.
Der Sage nach entstanden die beiden Orte, als die fromme Ilse aus Seck auf ihrem Wall-
fahrtsweg zur Marienquelle in Marienberg eine Furt über die Nister fand (Ilsenfurt). Ihren
Durst stillte sie am Stockbrunnen von Stockhausen.
In Wirklichkeit weist der Name Stockhausen aber auf eine Gründung und Erstbesiedlung in
der Periode des 6.-11. Jahrhunderts hin. Illfurth dürfte später entstanden sein. Im Jahre 1438
wird der Ort erstmals durch das Hubengericht erwähnt.
Die Zusammenlegung der einst selbständigen Gemeinden erfolgte im Jahre 1867, als der
nun preußische Oberwesterwaldkreis nach der Okkupation Nassaus die Nachfolge des nas-
sauischen Amtes Marienberg angetreten hatte.
Einst prägten die Landwirtschaft sowie die Arbeit vieler Männer in den benachbarten Basalt-
steinbrüchen und den Braunkohlegruben das Wirtschaftsleben des Dorfes. Heute hat der Ort
nur noch einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, der nahezu das gesamte Gemeinde-
gebiet bewirtschaftet. Darüber hinaus sind noch eine holzverarbeitende Firma, ein Kraftfahr-
zeugbetrieb sowie ein Floristikgeschäft angesiedelt. Die meisten berufstätigen Bürgerinnen
und Bürger sind Pendler, die jedoch in Stockhausen-Illfurth selbst eine schöne, ruhige und
landschaftlich reizvolle Wohnlage mit einem weitreichenden Rundumblick finden.
Den Mittelpunkt des aktiven Gemeinschaftslebens stellt das gemeindeeigene Dorfgemein-
schaftshaus dar. Es wurde 1985 eingeweiht und ist ein attraktives sowie vielseitig nutzbares
Gebäude. Neben dem Büro des Ortsbürgermeisters beherbergt es einen multifunktionalen
großen Saal mit einer angegliederten und gut ausgestatteten Küche. Das Dorfgemein-
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 41 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
schaftshaus erfreut sich einer regen Nachfrage und Beliebtheit für private und öffentliche
Feierlichkeiten bzw. sonstige Veranstaltungen.
Die Freiwilligen Feuerwehr sorgt für willkommene Abwechslung im Dorfleben. Im Juli jeden
Jahres findet das traditionelle Dorffest und im Winter das obligatorische Schlachtfest statt.
Durch die Eigeninitiative von engagierten Bürgerinnen und Bürgern wurde das alte Backhaus
gründlich saniert und renoviert. Dadurch kann im Dorf selbst wieder Brot gebacken werden,
was auch gerne mit geselligem Beisammensein verbunden wird.
Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Fehl-Ritzhausen hat Stockhausen-Illfurth einen mo-
dernen Kindergarten in unmittelbarer Nähe errichtet. Die Schulkinder besuchen das Schul-
zentrum in Bad Marienberg mit der Grund- und Realschule plus der Verbandsgemeinde so-
wie das Private Evangelische Gymnasium. Daneben unterhält der Westerwaldkreis eine
Förderschule mit Ganztagsangebot.
Durch das Neubaugebiet an der Ringstraße mit noch freien Bauplätzen ist die Gemeinde
Stockhausen-Illfurth gut aufgestellt. In dem adretten Dorf lohnt es sich zu wohnen, denn ne-
ben der offenen Lage umgeben von viel Natur und einer gepflegten Landschaft durchziehen
bestens ausgebaute Feld-, Wander- und Fahrradwege die Gemarkung. Besonders attraktiv
für Bürger und Gäste ist auch das benachbarte Naturschutzgebiet „Bacher Lay“ in einem
ehemaligen Basaltsteinbruch.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 42 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.1 Rahmenbedingungen
Quelle der nachstehenden Angaben: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – www.meine-heimat-statistik.de/
▪ Fläche
Flächennutzung am 31.12.2024 *)
Bodenfläche insgesamt in km² 3,24
Davon in %
Landwirtschaftsfläche 56,2
Waldfläche 30,2
Wasserfläche 0,6
Sonstige Flächen 1,0
Siedlungs- und Verkehrsfläche 12,0
▪ Bevölkerung
Bevölkerungsstand am 31.12.2024 bezogen auf die alleinige bzw. Hauptwohnung *)
Insgesamt 428
Männer 215
Frauen 213
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 43 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
2.2 Organe der Gemeinde
Organe der Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth sind der Ortsbürgermeister und der Gemein-
derat.
Nähere Angaben, insbesondere die personelle Zusammensetzung der Organe, sind aus Teil
G, Ziffer 6.15 zu entnehmen.
2.3 Organisation der Gemeindeverwaltung
Eine eigene Gemeindeverwaltung ist nicht vorhanden. Die Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg führt die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinde in deren Namen und in
deren Auftrag. Sie ist dabei an die Beschlüsse des Gemeinderates und an Entscheidungen
des Ortsbürgermeisters gebunden (§ 68 GemO).
Die Geschäftsverteilung und Verwaltungsgliederung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Marienberg stellt sich zum 31.12.2025 wie folgt dar:
Fachbereich Aufgaben Fachbereichsleiter/-in Stellvertreter/-in
1 Zentrale Aufgaben - Organisation Gerd Schell Stephan Keßler
2 Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste Doris Wengenroth Marcel Müller
3 Bildung - Kultur - Jugend - Soziales Alexander Stahl Martin Aulmann
4 Bauen - Planen - Umwelt Carsten Steup Jens Mohr
5 Finanzen - Haushalt Stephan Keßler Andreas Schnell
6 Kommunale Eigenbetriebe für Was- Sabine Schlosser Björn Müller
serversorgung und Abwasserbeseiti- (techn. Werkleiterin)
gung (technischer Bereich)
6 Kommunale Eigenbetriebe für Was- Sabine Schlosser Anna-Lena Häbel
serversorgung und Abwasserbeseiti- (kaufm. Werkleiterin)
gung (kaufmännischer Bereich)
.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 44 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
3. Vermögens- und Finanzlage
3.1 Zusammengefasstes Ergebnis
3.1.1 Bilanz
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von
1.159.437,26 € aus. Dieses hat sich damit um den erwirtschafteten Jahresüberschuss in
Höhe von 3.081,21 € gegenüber dem Vorjahr erhöht (siehe auch Ergebnisrechnung,
Teil C).
3.1.2 Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.081,21 € aus. Detaillier-
te Angaben hierzu unter Teil C und Teil H, Ziffer 4.2.
3.1.3 Finanzrechnung
Aus dem laufenden Geschäft kommt es zu einem Plus in Höhe von 40.556,41 €. Der investi-
ve Bereich schließt mit einem negativen Saldo in Höhe von 62.765,76 € ab. Auf detailliertere
Angaben zu den Investitionen wird auf Teil H, Ziffer 3.2.2.1 verwiesen. Letztlich kommt es
zum einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 22.209,35 €.
3.1.4 Haushaltsausgleich
Nach § 18 Abs. 2 GemHVO ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn
Nach § 18 Abs. 2 GemHVO ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn
▪ die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist,
▪ in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-
zahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 26 GemHVO ausreicht, um die Auszahlungen
zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen
zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind und
▪ in der Bilanz kein negatives Eigenkapital („Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbe-
trag“) auszuweisen ist.
H RECHENSCHAFTSBERICHT | SEITE 45 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.081,21 € aus, so dass
hier der Haushaltsausgleich erreicht wurde.
In der Finanzrechnung kommt es zu einem positiven Saldo der ordentlichen und außeror-
dentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 40.556,41 €. Auszahlungen zur Tilgung von
Investitionskrediten sind nicht zu leisten. Folglich wurde auch in der Finanzrechnung der
Haushaltsausgleich erzielt.
In der Bilanz zum 31.12.2025 beträgt das Eigenkapital 1.159.437,26 €.
3.2 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
3.2.1 Vermögens- und Kapitalstruktur
Aktiva Stand 31.12.2024 Anteil % Stand 31.12.2025 Anteil % Veränderung
(€) (€)
Anlagevermögen 1.488.182,96 87,49 1.474.991,89 89,02 1,53 %
Umlaufvermögen 212.730,71 12,51 181.920,65 10,98 -1,53 %
Rechnungsabgrenzungs-
73,44 0,00 0,00 0,00 0,00 %
posten
Gesamt 1.700.987,11 100,00 1.656.912,54 100,00
Passiva Stand 31.12.2024 Anteil % Stand 31.12.2025 Anteil % Veränderung
(€) (€)
Eigenkapital 1.156.356,05 67,98 1.159.437,26 69,98 2,00 %
Sonderposten 481.597,51 28,31 449.454,15 27,13 -1,18 %
Rückstellungen 582,00 0,03 3.517,00 0,21 0,18 %
Verbindlichkeiten 62.451,55 3,68 44.504,13 2,68 -1,00 %
Rechnungsabgrenzungs-
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 %
posten
Gesamt 1.700.987,11 100,00 1.656.912,54 100,00
3.2.2 Anlagevermögen
Das Anlagevermögen nahm von 1.488.182,96 € auf 1.474.991,89 € ab. Nähere Informatio-
nen hierzu können aus dem Anlagespiegel (Teil I, Ziffer 1) bzw. der Investitionsübersicht
(Teil H, Ziffer 3.2.2.1) entnommen werden. Dabei wurden Abschreibungen in Höhe von
70.300,00 € bilanzwirksam.
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3.2.2.1 Investitionen
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen 62.765,76 € (Ansatz: 157.400,00 €).
Nachstehend eine kurze Erläuterung zu den wichtigsten Maßnahmen bzw. Abweichungen:
Übertragung Ansatz Ergebnis Abweichung
Investitionsmaßnahmen
(€) (€) (€)
Umlage Grundschulen - investiver Anteil 0 11.400 11.356,75 43,25
Investitionszuschuss Ortsgemeinde Fehl-
Ritzhausen (Einrichtung dritte Kindergartengrup- 0 25.000 0,00 25.000,00
pe) 1)
Erneuerung Straßenbeleuchtung 2) 0 25.000 22.492,59 2.507,41
Erwerb Mobiliar, Dorfgemeinschaftshaus 3) 0 6.000 0,00 6.000,00
Sanierung Dorfgemeinschaftshaus 4) 0 20.000 23.185,55 -3.185,55
Errichtung Notfalltreffpunkt, Dorfgemeinschafts-
0 30.000 5.730,87 24.269,13
haus 5)
Errichtung Photovoltaikanlage , Dorfgemein-
0 40.000 0,00 40.000,00
schaftshaus 6)
0,00 157.400 62.765,76 94.634,24
Erläuterungen zu den Investitionen:
1) Investitionskostenzuschuss wurde in 2025 nicht angefordert. Wiederholungsveranschlagung im Haushalts-
plan 2026.
2) Ansatz wurde nicht in der vorgesehenen Höhe gebraucht. Maßnahme wird in 2026 fortgesetzt. Hier wurden
Mittel in Höhe von 1.500,00 € in den Haushaltsplan eingestellt.
3) Erwerb wurde nicht realisiert.
4) Ansatz war zu niedrig bemessen.
5) Ansatz wurde in 2025 nicht in der vorgesehenen Höhe benötigt. Die Maßnahme wird in 2026 fortgesetzt. Hier
wurde ein modifizierter Haushaltsansatz gebildet (12.000,00 €).
6) Vorhaben wurde in 2025 nicht realisiert. Wiederholungsveranschlagung in 2026.
Die Investitionen wurden wie folgt finanziert:
Art der Finanzierung Ergebnis (€)
Laufender Finanzmittelüberschuss 40.556,41
Abnahme liquide Mittel 22.209,35
Gesamt: 62.765,76
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3.2.2.2 Abschreibungen / Anlageabgänge
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen beziffern sich für das Kalenderjahr 2025 auf
rund 70.300,00 €. Auf den Anlagespiegel (Teil I, Ziffer 1) wird verwiesen.
3.2.2.3 Zuschreibungen
Zuschreibungen zum Anlagevermögen waren nicht erforderlich.
3.2.3 Umlaufvermögen
3.2.3.1 Vorräte
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth bilanziert an dieser Stelle keine Vorräte, weil diese im
laufenden Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind. Ausgenommen hiervon
sind, soweit vorhanden, die Bauplätze unter der Bilanzposition A2.1.3 als „Fertige Erzeug-
nisse, fertige Leistungen und Waren“. Dies ist bei der Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth
aber nicht der Fall.
3.2.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Forderungsbestand weist eine Abnahme gegenüber der Vorjahresbilanz aus (rund
30.800,00 €).
Dabei haben sich in erster Linie die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde Bad
Marienberg aus dem Finanzmittelbestand um rund 21.800,00 € vermindert.
Zudem verringern sich die Forderungen durch die in 2025 aus terminlichen Gründen noch
nicht erfolgte Abrechnung der Zinserträge für den gemeindlichen Kassenbestand (Vorjahr:
rund 6.250,00 €). Diese werden erst nach Erstellung des Jahresabschlusses in 2026 abge-
rechnet.
3.2.3.3 Liquide Mittel
Bedingt durch das System der Einheitskasse bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg
verfügt die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth über keinen eigenen Kassenbestand. Der
derzeitige Finanzmittelbestand (175.450,91 €) ist bei der Bilanzposition A2.2.6 als Forderung
ausgewiesen (siehe auch Teil G, Ziffer 4.2.2 und Ziffer 5.4.10).
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Zum 31.12.2024 hatte die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth noch einen Finanzmittelbe-
stand in Höhe von 197.264,05 €.
3.2.4 Rückstellungen
Rückstellungen wurden zum 31.12.2025 in Höhe von 3.517,00 € gebildet (Vorjahr: 582,00 €).
Hierbei handelt es sich um die Ehrensoldrückstellung des Ortsbürgermeisters. Die Anpas-
sung erfolgte nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.2.5 Schulden
3.2.5.1 Verbindlichkeiten
Der Bestand an Verbindlichkeiten ist gegenüber der Vorjahresbilanz system- bzw. abrech-
nungsbedingt um rund 17.950,00 € zurückgegangen.
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3.2.6 Eigenkapital
3.2.6.1 Verlauf der Haushaltswirtschaft
Gegenüber den Planansätzen im Haushaltsplan zeigt der Jahresabschluss teilweise Abwei-
chungen. In der Ergebnisrechnung kommt es zu einer Verbesserung von rund 20.000,00 €
gegenüber den Planansätzen. Ausführliche Angaben hierzu sind aus Teil H, Ziffer 4.2 zu
entnehmen.
4. Ertragslage der Gemeinde
4.1 Zusammengefasstes Ergebnis
In der Ergebnisrechnung wird ein positives laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit in
Höhe von 3.106,21 € ausgewiesen.
Dieses verschlechtert sich durch das Minus beim Finanzergebnis (Saldo zwischen Zins- und
sonstigen Finanzerträgen und Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen) um 25,00 €.
Per Saldo verbleibt ein Überschuss in Höhe von 3.081,21 €.
4.2 Analyse der Plan-/ Ist- Abweichungen
Für das operative Geschäft wird detailliert lediglich auf die Ergebnisrechnung eingegangen,
da die korrespondierenden Finanzrechnungskonten in der Regel identisch geplant sind und
sich Abweichungen im Wesentlichen nur aufgrund von nichtzahlungswirksamen Erträgen
und Aufwendungen bzw. durch die Periodenabgrenzung ergeben. Die Finanzrechnung wird
lediglich im Gesamtergebnis betrachtet.
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4.2.1 Ergebnisrechnung
Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€)
Jahresergebnis 0,00 -16.920 3.081,21 -20.001,21
Erträge Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€)
Steuern und
0,00 357.850 376.102,85 -18.252,85
ähnliche Abgaben 1)
Zuwendungen, allgemeine
Umlagen und sonstige 0,00 151.230 153.946,06 -2.716,06
Transfererträge 2)
Öffentlich- rechtliche
0,00 26.590 31.952,50 -5.362,50
Leistungsentgelte 3)
Privatrechtliche
0,00 6.840 11.855,97 -5.015,97
Leistungsentgelte 4)
Kostenerstattungen und
0,00 0 25,00 -25,00
Kostenumlagen
Sonstige laufende Erträge
0,00 9.950 12.065,32 -2.115,32
5)
Zins- und
0,00 3.000 0,00 3.000,00
sonstige Finanzerträge 6)
0,00 555.460 585.947,70 -30.487,70
Erläuterungen zu den Erträgen:
1) In erster Linie aufgrund von höheren Gewerbesteuereinnahmen (rund 12.550,00 €).
Auch ergaben sich bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern (rund 4.050,00 €), bei der Hun-
desteuer (rund 50,00 €) sowie bei den Grundsteuern (rund 1.600,00 €) höhere Einnahmen.
2) Im Forsthaushalt konnten höhere Zuweisungen realisiert werden (975,00 €). Detailliertere Erläuterungen
erfolgen bei der Vorstellung des forstlichen Betriebsergebnisses 2025 durch die Revierleitung.
Zudem war der Landeszuschuss im Rahmen des Dorfbudgets nicht planbar (1.500,00 €).
Auch wurden die Schlüsselzuweisungen B rund 200,00 € zu gering angenommen.
3) Hier fielen die Friedhofsgebühren höher aus als vorgesehen (2.670,00 €).
Auch waren die eingeplanten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten
rund 600,00 € zu gering angesetzt.
Auch die veranschlagten Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus waren höher als geplant
(rund 2.200,00 €).
Dagegen fielen die Verwaltungsgebühren rund 100,00 € geringer aus als veranschlagt.
4) Im Wesentlichen durch Mehreinnahmen beim Holzverkauf bedingt (rund 5.000,00 €). Detailliertere Erläute-
rungen erfolgen bei der Vorstellung des forstlichen Betriebsergebnisses 2025 durch die Revierleitung.
5) Hier wurden die Konzessionsabgaben (rund 850,00 €) sowie die Säumniszuschläge (rund 300,00 €) zu ge-
ring angenommen.
Auch konnten die Pauschalwertberichtigungen ertragswirksam um rund 100,00 € nach unten korrigiert wer-
den.
Zudem fiel die Beteiligung am Windpark in Höhn 850,00 € höher aus als veranschlagt
6) In erster Linie konnten hier aus terminlichen Gründen die Guthabenzinsen für den gemeindlichen Kassenbe-
stand in 2025 noch nicht abgerechnet werden (Ansatz: 3.000,00 €).
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Aufwendungen Übertragung Ansatz (€) Ergebnis (€) Abweichung (€)
Personal- und Versor-
0,00 38.800 44.862,10 -6.062,10
gungsaufwendungen 1)
Aufwendungen für Sach-
0,00 109.620 107.465,21 2.154,79
und Dienstleistungen 2)
Abschreibungen 3) 0,00 60.610 70.324,56 -9.714,56
Zuwendungen, Umlagen
und sonstige 0,00 350.450 351.157,65 -707,65
Transferaufwendungen 4)
Sonstige laufende
0,00 12.900 9.031,97 3.868,03
Aufwendungen 5)
Zins- und sonstige Finanz-
0,00 0 25,00 -25,00
aufwendungen 6)
0,00 572.380 582.866,49 -10.486,49
Erläuterungen zu den Aufwendungen:
1) In erster Linie waren hier keine Zuführungen zu den Ehrensoldrückstellungen für den Ortsbürgermeister
eingeplant (rund 2.950,00 €).
Überschreitungen ergaben sich zudem bei den Personalaufwendungen für die gemeindlich Beschäftigen am
Friedhof (rund 1.400,00 €), bei den Grünanlagen (rund 850,00 €) bzw. im Dorfgemeinschaftshaus (rund
1.850,00 €).
Dagegen waren die Kosten für die Vertretung des Ortsbürgermeister durch die Beigeordneten rund
650,00 € zu hoch angesetzt.
2) Hier kam es im Forsthaushalt zu einem Minderaufwand von rund 4.300,00 €. Detailliertere Erläuterungen
erfolgen bei der Vorstellung des forstlichen Betriebsergebnisses 2025 durch die Revierleitung.
Zudem ergaben sich Verbesserungen bei zahlreichen weiteren Produktkonten, u.a. bei den Energiekosten
der Straßenbeleuchtung (rund 3.550,00 €), beim Winterdienst (rund 1.450,00 €) sowie bei der Grabensanie-
rung (1.000,00 €).
Dagegen kam es bei der Unterhaltung der Friedhofshalle zu einer Überschreitung von rund 9.750,00 €. Hier
wurde zur Erhaltung der Substanz auch ein Gesamtanstrich der gesamten Friedhofshalle sowie eine Reini-
gung des Daches einschließlich eines Rückschnittes der über die Dachfläche ragenden Fichtenäste notwen-
dig. Zudem wurde festgestellt, dass zur Erhaltung der Substanz auch ein Anstrich der Materialgarage not-
wendig ist. Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe in der Sitzung vom 04.11.2025 zu.
3) Abschreibungen wurden zu gering kalkuliert. Dies ist insbesondere mit den zwischenzeitlich erfolgten Neuak-
tivierungen zu begründen.
4) Wegen der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen war auch eine höhere Gewerbesteuerumlage abzuführen
(rund 800,00 €).
5) Allgemeine Haushaltsverbesserungen, u.a. bei den Verfügungsmitteln (rund 800,00 €).
6) Aufwandszinsen aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer waren nicht im Haushaltsplan vorgesehen.
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4.2.2 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung war eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 137.750,00 € vor-
gesehen. Tatsächlich mussten zum Bilanzstichtag aber lediglich rund 21.800,00 € aus den
liquiden Mitteln entnommen werden. Dies entspricht einer Verbesserung von rund
115.950,00 €.
Ursachen hierfür sind:
▪ Beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen kommt es zu
einer Verbesserung von rund 28.400,00 €.
▪ Beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es anstelle des
vorgesehenen Defizites von 149.900,00 € nur zu einem Minus von rund 62.750,00 €.
Dies ist in erster Linie mit den bereits dargestellten Einsparungen bei den investiven
Auszahlungen (rund 94.650,00 € - siehe hierzu auch Teil H, Ziffer 3.2.2) zu begründen.
Dagegen mussten bei den investiven Einzahlungen Mindereinahmen von rund
7.500,00 € verzeichnet werden.
Hier konnte der Zuschuss für die Errichtung eines Notfalltreffpunktes in 2025 noch nicht
realisiert werden. Der Eingang ist nunmehr für 2026 vorgesehen.
▪ Beim Saldo der durchlaufenden Gelder kommt es zu einem Plus von rund 400,00 €. Dies
ist mit der Abwicklung der Umsatzsteuer im gemeindlichen Forstbetrieb zu begründen.
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5. Risiko- und Prognosebericht
5.1 Ergebnishaushalt
Es wird davon ausgegangen werden, dass der Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2026 nicht
ausgeglichen werden kann. Die Haushaltsplanung weist hier ein Minus in Höhe von
80.250,00 € aus.
In den Finanzplanungsjahren 2026 bis 2028 werden ebenfalls negative Beträge veranschlagt
(32.700,00 €, 27.450,00 € bzw. 4.300,00 €).
5.2 Finanzhaushalt
In 2026 wird beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ein
Minus von 38.530,00 € erwartet. Bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
kommt es zu einem Fehlbetrag von 111.670,00 €. Aufgrund dieser Entwicklung ist die Ge-
samtfinanzierung des Haushaltes letztlich nur durch eine Abnahme des Zahlungsmittelbe-
standes von 150.200,00 € möglich.
Auch für 2026 ist eine Abnahme der liquiden Mittel von 2.620,00 € vorgesehen.
In den Jahren 2027 und 2028 werden dagegen wieder Überschüsse veranschlagt, die dann
zu einer Zunahme der liquiden Mittel führen (680,00 € bzw. 19.630,00 €).
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I I Übersichten
Folgende Übersichten werden auf den nächsten Seiten dargestellt:
1. Anlagenübersicht
2. Forderungsübersicht
3. Verbindlichkeitenübersicht
4. Übersicht über die aus Vorjahren fortgeltenden Haushaltsermächtigungen
I ÜBERSICHTEN | SEITE 55 VON 65
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1. Anlagenübersicht
Muster 20 (zu § 50 Abs. 1 GemHVO)
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen, Wertberichtigungen Restbuchwerte Kennzahlen
Wert-
minderung
Posten (gem. § 47 Abs. A 4 r t N r. 1 GemHVO) 31.1 S z 2 t u a .2 m n 0 d 2 4 1 Zu 2 g 0 i ä n 2 n 5 g e Ab 2 g 0 i ä n 2 n 5 g e Umbu 2 c 0 in h 2 u 5 n gen 31. S 1 z t 2 u a . m n 2 d 0 25 Ab a 3 s u 1 c fg . h 1 z e r 2 e u la . i m b 2 u 0 u f e 2 n n 4 g e e n Zusch 2 r 0 e in 2 ib 5 u ngen Absch 2 r 0 e in 2 ib 5 u ngen Umbu 2 c 0 in h 2 u 5 n gen Ab a a s u u c f f g h A e r b e la g ib u ä u f n e n g n g e e e n A zu b m sc 3 h 1 re .1 ib 2 u .2 n 0 g 2 e 5 n R am es E tb n u d c e h w 2 e 02 rt 5 e R am es E tb n u d c e h w 2 e 02 rt 4 e lic D h b u e u r r c n h A g s b s c s s h a c n h tz i r t e t- i - D li u c b r h u c e c h r h s R w ch e e n s rt i t t - t- un A I t h n e l d a t s r l u a l l t t a a u r s s c n t n s e h d g e n - , n , e
Sonstiges
v.H. v.H.
in €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 371.566,13 11.356,75 0,00 0,00 382.922,88 101.334,44 0,00 10.719,26 0,00 0,00 112.053,70 270.869,18 270.231,69
1.1.1 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an sol- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
chen Rechten und Werten
1.1.2 Geleistete Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.1.3 Gezahlte Investitionszuschüsse 371.566,13 11.356,75 0,00 0,00 382.922,88 101.334,44 0,00 10.719,26 0,00 0,00 112.053,70 270.869,18 270.231,69 2,80 % 70,74 % 0,00
1.1.4 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.1.5 A ge n g z e a n h s lu tä n n g d e e n auf immaterielle Vermögens- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.2 Sachanlagen 2.180.077,00 45.776,74 0,00 0,00 2.225.853,74 962.125,73 0,00 59.605,30 0,00 0,00 1.021.731,03 1.204.122,71 1.217.951,27 0,00
1.2.1 Wald, Forsten 251.731,06 0,00 0,00 0,00 251.731,06 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 251.731,06 251.731,06 0,00 % 100,00 % 0,00
1.2.2 S gr o u n n s d t s ig t e ü c u k n s b g e le b i a ch u e te R G e r c u h n t d e s tücke und 68.856,29 0,00 0,00 0,00 68.856,29 983,77 0,00 0,00 0,00 0,00 983,77 67.872,52 67.872,52 0,00 % 98,57 % 0,00
1.2.3 B ch e e b a R u e te ch G te r undstücke und grundstücksglei- 395.852,02 4.905,43 0,00 0,00 400.757,45 131.645,80 0,00 9.260,91 0,00 0,00 140.906,71 259.850,74 264.206,22 2,31 % 64,84 % 0,00
1.2.4 Infrastrukturvermögen 1.355.326,10 23.845,85 0,00 0,00 1.379.171,95 801.309,90 0,00 46.071,51 0,00 0,00 847.381,41 531.790,54 554.016,20 3,34 % 38,56 % 0,00
1.2.5 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 7.833,85 0,00 0,00 0,00 7.833,85 348,17 0,00 261,13 0,00 0,00 609,30 7.224,55 7.485,68 3,33 % 92,22 % 0,00
1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 12.442,56 0,00 0,00 0,00 12.442,56 10.244,13 0,00 1.469,58 0,00 0,00 11.713,71 728,85 2.198,43 11,81 % 5,86 % 0,00
1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 33.682,74 0,00 0,00 0,00 33.682,74 17.593,96 0,00 2.542,17 0,00 0,00 20.136,13 13.546,61 16.088,78 7,55 % 40,22 % 0,00
1.2.9 Pflanzen und Tiere 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 54.352,38 17.025,46 0,00 0,00 71.377,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.377,84 54.352,38 0,00 % 100,00 % 0,00
1.3 Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.3 Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.4 A ei u n s B le e ih te u i n lig g u e n n g a s n v e U rh n ä te lt r n n i e s h b m e e st n e , h m t it denen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.5 Sondervermögen, Zweckverbände,
Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfä- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
hige kommunale Stiftungen
1.3.6 Ausleihungen an Sondervermögen,
Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
1.3.7 S ge o n n s s tige Wertpapiere des Anlagevermö- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1.3.8 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 % 0,00 % 0,00
1 Einschließlich aller aufgelaufener Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen.
2 Angaben können auch in 1.000 € erfolgen
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2. Forderungsübersicht
Muster 21 (zu § 51 GemHVO)
Forderungen zum 31.12.2025
Stand der
mit einer Restlaufzeit Stand zum
Abzinsung Wertberichti- Stand zum Stand zum
31.12.2025
zum gungen 31.12.2025 31.12.2024
lfd. Art von über einem (Nominal-
Nr. (gemäß § 47 Abs. 4 Nr. 2.2 GemHVO) bis zu einem bis zu von mehr als wert) 31.12.2025 zum (Bilanzwert) (Bilanzwert)
Jahr fünf Jahren 31.12.2025
fünf Jahren
in €
1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 182.120,74 0,00 0,00 182.120,74 0,00 200,09 181.920,65 212.730,71
1.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transfer-
6.548,15 0,00 0,00 6.548,15 0,00 196,44 6.351,71 8.296,91
leistungen
1.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 121,68 0,00 0,00 121,68 0,00 3,65 118,03 928,69
1.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
verhältnis besteht
1.5 Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, Anstal-
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
ten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
1.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 175.450,91 0,00 0,00 175.450,91 0,00 0,00 175.450,91 203.505,11
1.7 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
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3. Verbindlichkeitenübersicht
Muster 22 (zu § 52 GemHVO)
Verbindlichkeiten zum 31.12.2025
davon durch
mit einer Restlaufzeit Stand zum
Abzinsung Stand zum Grundpfand- Art und Stand zum
31.12.2025
zum 31.12.2025 rechte Form der 31.12.2024
lfd. Art von über (Nominal-
Nr. (gemäß § 47 Abs. 5 Nr. 4 GemHVO) bis zu einem einem bis zu von mehr als wert) 31.12.2025 (Bilanzwert) oder ähnliche Sicherheit (Bilanzwert)
Jahr fünf Jahren Rechte
fünf Jahren
in €
1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
davon:
3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
4 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssiche- 0,00 entfällt
rung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 0,00 entfällt
schaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
7 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.603,26 0,00 0,00 5.603,26 0,00 5.603,26 entfällt 13.872,97
8 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
9 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
10 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
11 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbän-
den, Anstalten des öffentlichen Rechts 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt 0,00
12 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Be-
reich 38.424,29 0,00 0,00 38.424,29 0,00 38.424,29 entfällt 48.651,92
13 Sonstige Verbindlichkeiten 476,58 0,00 0,00 476,58 0,00 476,58 entfällt -73,34
14 Summe der Verbindlichkeiten 44.504,13 0,00 0,00 44.504,13 0,00 44.504,13 entfällt 62.451,55
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4. Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Muster 23 (zu § 53 GemHVO)
Planungsdaten Planungsdaten Planungsdaten
Ansatz Ergebnis Übertragung Planungsdaten
des des der
des des in das des
zweiten dritten weiteren
lfd. Bezeichnung Haushalts- Haushalts- Haushaltsfolge- Haushaltsfolge-
Nr. Haushaltsfolge- Haushaltsfolge- Haushaltsfolge-
jahres jahres jahr jahres
jahres jahres jahre
in € 1)
1. Aufwandermächtigungen
2. Auszahlungsermächtigungen
2.1 Ordentliche und außerordentliche Auszahlungen
2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
2.3 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
3. Ermächtigungen für die Aufnahme von Investitionskredi-
ten
4. Aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdende Auszahlungen
1) Angaben können auch in 1.000 € erfolgen.
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J J Beteiligungsberichte
Die Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth ist weder an Organisationen mit mindestens 5 % di-
rekt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbar) beteiligt, noch haftet sie uneingeschränkt für ir-
gendwelche Organisationen. Somit entfällt für diesen Bereich die Darstellung etwaiger Betei-
ligungsberichte.
J BETEILIGUNGSBERICHTE | SEITE 60 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
K K Kennzahlen zur Bilanz
Stand Stand
31.12.2024 31.12.2025
Eigenkapitalquote 1 67,98 % 69,98 %
= Eigenkapital x 100 : Bilanzsumme
(Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme)
Eigenkapitalquote 2 96,29 % 97,10 %
= Eigenkapital + Sonderposten x 100 : Bilanzsumme
(Eigenkapitalquote 1, jedoch inkl. Sonderposten)
Anlagenintensität 87,49 % 89,02 %
= Anlagevermögen (inkl. Wald) x 100 : Bilanzsumme
(Anteil Anlagevermögen an der Bilanzsumme)
Infrastrukturintensität 32,57 % 32,10 %
= Infrastrukturvermögen x 100 : Bilanzsumme
(Anteil des Infrastrukturvermögens an der Bilanzsumme)
Sonderpostenquote 1 28,31 % 27,13 %
= Sonderposten x 100 : Bilanzsumme
(Anteil der Sonderposten an der Bilanzsumme)
Sonderpostenquote 2 39,49 % 37,33 %
= Sonderposten Anlagevermögen x 100 : Sachanlagevermögen
(Anteil der Sonderposten am Sachanlagevermögen)
Rückstellungsquote 0,03 % 0,21 %
= Rückstellungen x 100 : Bilanzsumme
(Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme)
Verschuldenskoeffizient 5,45 % 4,14 %
= Fremdkapital 1) : Eigenkapital x 100
(Anteil Fremdkapital am Eigenkapital)
Verschuldungsgrad 3,71 % 2,90 %
= Fremdkapital : Gesamtkapital x 100
(Anteil Fremdkapital am Gesamtkapital/Bilanzsumme)
1) Fremdkapital = Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten
K KENNZAHLEN ZUR BILANZ | SEITE 61 VON 65
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L L Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
▪ Anwesende Mitglieder zur Sitzung und Rechnungsprüfung am 22.09.2026
• Pink, Florian
• Höller, Yvonne
▪ Vorbemerkung zur Prüfung des Jahresabschlusses
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teil-
rechnungen, Bilanz, Anhang, Rechenschaftsbericht, Anlagen-, Forderungs- und Verbindlich-
keitenübersicht und Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen - unter Einbeziehung der Buchführung und des Rechenschaftsbe-
richtes für das Haushaltsjahr 2025 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der Ge-
mO, GemHVO und diverser VV liegen in der Verantwortung der Verbandsgemeindeverwal-
tung Bad Marienberg.
Unsere Aufgabe ist es, den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob dieser ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden
vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind (§ 113 Abs. 1 GemO).
Des Weiteren haben wir den Rechenschaftsbericht darauf zu prüfen, ob dieser mit dem Jah-
resabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in Einklang stehen und, ob
seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 113 Abs. 2 GemO).
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie die Nachweise, Belege für die Angaben in Buchführung, Jahresab-
schluss, Rechenschaftsberichts überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses, den Rechenschaftsbericht sowie die Beurtei-
L BERICHT DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES | SEITE 62 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
lung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der Rechnungslegung sachge-
recht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
▪ Ergebnis der Prüfung
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Re-
chenschaftsberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf
Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-
nanz-, und Ertragslage der Gemeinde. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stockhausen-Illfurth, 22.09.2026
Ortsgemeinde Stockhausen-Illfurth
Rechnungsprüfungsausschuss
Florian Pink
(Vorsitzender)
L BERICHT DES RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSSES | SEITE 63 VON 65
ORTSGEMEINDE STOCKHAUSEN-ILLFURTH | JAHRESABSCHLUSS 2025
M M Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2026 den Jahresab-
schluss geprüft. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Rechnungsprüfungsaus-
schuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2026 die Empfehlung an den Gemeinderat abgege-
ben, den Jahresabschluss 2025, wie vorgelegt, festzustellen, die Entlastung des Ortsbür-
germeisters und der Beigeordneten sowie die des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde
Bad Marienberg und der Beigeordneten zu erteilen.
Der Gemeinderat hat mit Sitzung vom 22.09.2026 den Jahresabschluss sowie wie er sich
aus Teil A - L ergibt, festgestellt. Des Weiteren wurde die Entlastung des Ortsbürgermeisters
und der Beigeordneten beschlossen. Ebenso wurde die Entlastung des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Bad Marienberg und deren Beigeordneten erteilt.
Auf die §§ 108 bis 114 GemO wird verwiesen.
Stockhausen-Illfurth, 22.09.2026
Sven Regner
(Ortsbürgermeister)
M FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND ENTLASTUNG | SEITE 64 VON 65
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Notizen
NOTIZEN | SEITE 65 VON 65
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