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Bachovenstraße Vorstellung und Beschluss zur Straßenausbauplanung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSinzig
Datum2026-11-16
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Drucksache-Nr. 2026/082 VORLAGE Sachbearbeiter/-in: Fabian Heimann, Fachbereich 5 Bauen und Umwelt Öffentlich Gremium Termin TOP Bauausschuss 16.11.2026 TOP Bachovenstraße Vorstellung und Beschluss zur Straßenausbauplanung Sachverhalt: Die Entwurfsplanung für den Straßenausbau der Bachovenstraße wurde im Bauausschuss am 29.10.2025 unter TOP 5 beraten und einstimmig beschlossen (siehe Drucksache 2025/150). Für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen ist in einem weiteren Beschluss der Umfang des beitragsrechtlich maßgeblichen Bauprogramms unter Berücksichtigung des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) und der hierzu ergangenen ständigen Rechtsprechung eindeutig festzulegen. Zur Durchführung der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen für den geplanten Ausbau der Bachovenstraße, dessen Baubeginn für Dezember 2026 vorgesehen ist, wurde im Bauausschuss am 05.08.2026 unter TOP 7 die Zustimmung zur Überschreitung der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel um 50.000 EUR auf insgesamt 100.000 EUR beraten. Der Überschreitung der Haushaltsmittel wurde durch das Gremium zugestimmt (siehe Drucksache 2026/081). Seit dem 01.01.2024 werden in Rheinland-Pfalz wiederkehrende Beiträge für den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze erhoben. Der Stadtrat der Stadt Sinzig hat hierzu am 22.06.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Sinzig beschlossen. Die Satzung sieht insgesamt sieben Abrechnungseinheiten vor (siehe Drucksache 2023/088/1). Auf Grundlage dieser Satzung werden die auf die jeweiligen Grundstücke entfallenden wiederkehrenden Beiträge für die beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen innerhalb der jeweiligen Abrechnungseinheit ermittelt und gegenüber den Beitragspflichtigen durch Bescheid festgesetzt. Für eine rechtssichere Erhebung wiederkehrender Beiträge ist ein hinreichend bestimmtes und konkretes Bauprogramm erforderlich. Dieses muss durch den hierfür zuständigen Bauausschuss (siehe Hauptsatzung § 8 III g)) beschlossen werden. Das Bauprogramm muss dabei die für die beitragsrechtliche Beurteilung wesentlichen Merkmale der vorgesehenen Ausbaumaßnahme hinreichend eindeutig festlegen. Ein fehlender oder inhaltlich nicht hinreichend bestimmter Beschluss über das Bauprogramm kann dazu führen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung und Festsetzung wiederkehrender Beiträge für die betreffende Ausbaumaßnahme nicht erfüllt sind. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn Umfang und Inhalt der tatsächlich ausgeführten Maßnahme nicht eindeutig aus dem Beschluss des zuständigen Gremiums hervorgehen. Beschreibung der Maßnahme  Bei dem Straßenausbau der Bachovenstraße handelt es sich im Wesentlichen um die Sanierung der bestehenden Straße.  Die Fahrbahnbreite beträgt 3,75 m und entspricht den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).  Die beidseitig angeordneten und mit der Fahrbahn niveaugleichen Gehbereiche weisen Breiten von mindestens ca. 2,00 m bis zu ca. 3,50 m auf.  Die Straße soll – wie bereits im Bestand – barrierefrei hergestellt werden.  Straßenbegleitend sind sieben Stellplätze vorgesehen.  Zur Verbesserung der Beschattung und zur harmonischen Gestaltung des Straßenraums sind sieben Baumpflanzungen vorgesehen.  Die Oberflächen von Fahrbahn und Gehbereichen sollen in Pflasterbauweise hergestellt werden.  Zur ausreichenden Ausleuchtung des Straßenraums sind neun Leuchten vorgesehen.  Im Zuge der Straßensanierung sollen sämtliche Leitungstrassen erneuert und neu geordnet werden. Förderfähigkeit der Straßensanierung Die Maßnahme wird über ein Einzelfördervorhaben innerhalb des Gesamtförderprogramms „Nachhaltige Stadt – Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE)“ gefördert. Nach der bisherigen Planung kann die Förderung ausschließlich auf den städtischen Anteil am wiederkehrenden Beitrag angerechnet werden. Der Förderanteil beträgt mindestens 70 %. Weiteres Vorgehen Um die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für die Ausbaumaßnahme der Bachovenstraße eindeutig zu bestimmen und eine rechtssichere Grundlage für die Beitragserhebung zu schaffen, soll das Bauprogramm durch den Bauausschuss beschlossen werden. Dabei sollen insbesondere der räumliche und sachliche Umfang der Ausbaumaßnahme sowie die wesentlichen Ausstattungs- und Ausbauparameter eindeutig festgelegt werden. Mit dem Beschluss soll klargestellt werden, welche konkrete Ausbaumaßnahme der Beitragserhebung zugrunde gelegt wird und in welchem Umfang die Bachovenstraße entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung ausgebaut werden soll. 2/3 Finanzielle Auswirkungen: Durch diesen Beschluss wird die Vereinnahmung des wiederkehrenden Beitrages in Höhe von 70 % des beitragspflichtigen Aufwandes gesichert. Umwelt- und Klimarelevanzprüfung Der Beschluss hat direkten Einfluss auf… ☒ den Klimaschutz ☒ die Klimaanpassung ☐ den natürlichen Umweltschutz ☐ keines Besonders auf das Wirkungsfeld... Negativ Neutral Positiv Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2eq: Treibhausgasemissionen (CO2eq) Anstieg ☐ Neutral ☒ Reduktion ☐ Erhebliche Reduktion > 400 t/a ☐ Biodiversität Reduktion ☐ Neutral ☒ Steigerung ☐ Mittlere Reduktion < ca. 400 t/a ☐ Hitzeschutz Verringerung ☐ Neutral ☐ Steigerung ☒ Geringfügige Reduktion < ca. 10 t/a ☒ Versiegelungsgrad Versiegelung ☐ Neutral ☐ Entsiegelung ☒ Geringfügige Erhöhung < ca. 10 t/a ☐ Starkregen- und Hochwassermanagement negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☒ Mittlere Erhöhung < ca. 400 t/a ☐ Sonstiges (bitte erläutern) negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☐ Erhebliche Erhöhung > 400 t/a ☐ Begründung: Der Straßenbauentwurf enthält Elemente des Schwammstadtkonzeptes Vorgeschlagene Gegenmaßnahmen: Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt den Straßenausbauplan der „Bachovenstraße“ auf Basis des vorgestellten Entwurfs des Büro Karst mit Stand vom 30.06.2025 (Bauprogramm). Sinzig, den 12.08.2026 A. Geron Bernhard Ockenfels Bürgermeister Fachbereichsleiter Anlagen: 1 01 Bachovenstraße Entwurfsplanung 2 02 Bachovenstraße Regelquerschnitt Hinweis: Bitte prüfen Sie Ihre Befangenheit nach §22 GemO ja / nein 3/3

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