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Bachovenstraße Vorstellung und Beschluss zur Straßenausbauplanung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Sinzig |
| Datum | 2026-11-16 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr. 2026/082
VORLAGE
Sachbearbeiter/-in:
Fabian Heimann, Fachbereich 5 Bauen und Umwelt
Öffentlich
Gremium Termin TOP
Bauausschuss 16.11.2026
TOP
Bachovenstraße
Vorstellung und Beschluss zur Straßenausbauplanung
Sachverhalt:
Die Entwurfsplanung für den Straßenausbau der Bachovenstraße wurde im Bauausschuss am
29.10.2025 unter TOP 5 beraten und einstimmig beschlossen (siehe Drucksache 2025/150).
Für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen ist in einem weiteren Beschluss der Umfang des
beitragsrechtlich maßgeblichen Bauprogramms unter Berücksichtigung des
Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) und der hierzu ergangenen ständigen
Rechtsprechung eindeutig festzulegen.
Zur Durchführung der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen für den geplanten Ausbau der
Bachovenstraße, dessen Baubeginn für Dezember 2026 vorgesehen ist, wurde im Bauausschuss am
05.08.2026 unter TOP 7 die Zustimmung zur Überschreitung der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel
um 50.000 EUR auf insgesamt 100.000 EUR beraten. Der Überschreitung der Haushaltsmittel wurde
durch das Gremium zugestimmt (siehe Drucksache 2026/081).
Seit dem 01.01.2024 werden in Rheinland-Pfalz wiederkehrende Beiträge für den Ausbau öffentlicher
Straßen, Wege und Plätze erhoben. Der Stadtrat der Stadt Sinzig hat hierzu am 22.06.2023 rückwirkend
zum 01.01.2023 die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von
Verkehrsanlagen der Stadt Sinzig beschlossen. Die Satzung sieht insgesamt sieben
Abrechnungseinheiten vor (siehe Drucksache 2023/088/1).
Auf Grundlage dieser Satzung werden die auf die jeweiligen Grundstücke entfallenden
wiederkehrenden Beiträge für die beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen innerhalb der
jeweiligen Abrechnungseinheit ermittelt und gegenüber den Beitragspflichtigen durch Bescheid
festgesetzt.
Für eine rechtssichere Erhebung wiederkehrender Beiträge ist ein hinreichend bestimmtes und
konkretes Bauprogramm erforderlich. Dieses muss durch den hierfür zuständigen Bauausschuss (siehe
Hauptsatzung § 8 III g)) beschlossen werden. Das Bauprogramm muss dabei die für die
beitragsrechtliche Beurteilung wesentlichen Merkmale der vorgesehenen Ausbaumaßnahme
hinreichend eindeutig festlegen.
Ein fehlender oder inhaltlich nicht hinreichend bestimmter Beschluss über das Bauprogramm kann
dazu führen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung und Festsetzung wiederkehrender
Beiträge für die betreffende Ausbaumaßnahme nicht erfüllt sind. Dies kann insbesondere dann
problematisch sein, wenn Umfang und Inhalt der tatsächlich ausgeführten Maßnahme nicht eindeutig
aus dem Beschluss des zuständigen Gremiums hervorgehen.
Beschreibung der Maßnahme
Bei dem Straßenausbau der Bachovenstraße handelt es sich im Wesentlichen um die
Sanierung der bestehenden Straße.
Die Fahrbahnbreite beträgt 3,75 m und entspricht den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage
von Stadtstraßen (RASt 06).
Die beidseitig angeordneten und mit der Fahrbahn niveaugleichen Gehbereiche weisen
Breiten von mindestens ca. 2,00 m bis zu ca. 3,50 m auf.
Die Straße soll – wie bereits im Bestand – barrierefrei hergestellt werden.
Straßenbegleitend sind sieben Stellplätze vorgesehen.
Zur Verbesserung der Beschattung und zur harmonischen Gestaltung des Straßenraums sind
sieben Baumpflanzungen vorgesehen.
Die Oberflächen von Fahrbahn und Gehbereichen sollen in Pflasterbauweise hergestellt
werden.
Zur ausreichenden Ausleuchtung des Straßenraums sind neun Leuchten vorgesehen.
Im Zuge der Straßensanierung sollen sämtliche Leitungstrassen erneuert und neu geordnet
werden.
Förderfähigkeit der Straßensanierung
Die Maßnahme wird über ein Einzelfördervorhaben innerhalb des Gesamtförderprogramms
„Nachhaltige Stadt – Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE)“ gefördert. Nach der bisherigen
Planung kann die Förderung ausschließlich auf den städtischen Anteil am wiederkehrenden Beitrag
angerechnet werden. Der Förderanteil beträgt mindestens 70 %.
Weiteres Vorgehen
Um die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Erhebung der wiederkehrenden Beiträge
für die Ausbaumaßnahme der Bachovenstraße eindeutig zu bestimmen und eine rechtssichere
Grundlage für die Beitragserhebung zu schaffen, soll das Bauprogramm durch den Bauausschuss
beschlossen werden.
Dabei sollen insbesondere der räumliche und sachliche Umfang der Ausbaumaßnahme sowie die
wesentlichen Ausstattungs- und Ausbauparameter eindeutig festgelegt werden.
Mit dem Beschluss soll klargestellt werden, welche konkrete Ausbaumaßnahme der Beitragserhebung
zugrunde gelegt wird und in welchem Umfang die Bachovenstraße entsprechend der vorliegenden
Entwurfsplanung ausgebaut werden soll.
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Finanzielle Auswirkungen:
Durch diesen Beschluss wird die Vereinnahmung des wiederkehrenden Beitrages in Höhe von 70 % des
beitragspflichtigen Aufwandes gesichert.
Umwelt- und Klimarelevanzprüfung
Der Beschluss hat direkten Einfluss auf…
☒ den Klimaschutz ☒ die Klimaanpassung ☐ den natürlichen Umweltschutz ☐ keines
Besonders auf das Wirkungsfeld... Negativ Neutral Positiv Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2eq:
Treibhausgasemissionen (CO2eq) Anstieg ☐ Neutral ☒ Reduktion ☐ Erhebliche Reduktion > 400 t/a ☐
Biodiversität Reduktion ☐ Neutral ☒ Steigerung ☐ Mittlere Reduktion < ca. 400 t/a ☐
Hitzeschutz Verringerung ☐ Neutral ☐ Steigerung ☒ Geringfügige Reduktion < ca. 10 t/a ☒
Versiegelungsgrad Versiegelung ☐ Neutral ☐ Entsiegelung ☒ Geringfügige Erhöhung < ca. 10 t/a ☐
Starkregen- und Hochwassermanagement negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☒ Mittlere Erhöhung < ca. 400 t/a ☐
Sonstiges (bitte erläutern) negativ ☐ Neutral ☐ positiv ☐ Erhebliche Erhöhung > 400 t/a ☐
Begründung:
Der Straßenbauentwurf enthält Elemente des Schwammstadtkonzeptes
Vorgeschlagene Gegenmaßnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt den Straßenausbauplan der „Bachovenstraße“ auf Basis des
vorgestellten Entwurfs des Büro Karst mit Stand vom 30.06.2025 (Bauprogramm).
Sinzig, den 12.08.2026
A. Geron Bernhard Ockenfels
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Anlagen:
1 01 Bachovenstraße Entwurfsplanung
2 02 Bachovenstraße Regelquerschnitt
Hinweis: Bitte prüfen Sie Ihre Befangenheit nach §22 GemO ja / nein
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