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Erlass einer Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten (Samtgemeinde Neuenhaus)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Neuenhaus |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde
Neuenhaus Beschlussvorlage
öffentlich
Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr.
Amt20 61211.02 30.07.2026 2026/0225
Beratungsfolge Sitzungstermin
Samtgemeindeausschuss 09.09.2026
Rat der Samtgemeinde Neuenhaus 22.09.2026
TOP-Bezeichnung:
Erlass einer Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten nach § 120 Abs. 1
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird in der Form beschlossen,
wie sie im Entwurf vorliegt.
Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 120 Abs. 1 NKomVG haben die Gemeinden Richtlinien für die Aufnahme von
Krediten aufzustellen. Die bestehende Richtlinie wurde zuletzt im Jahr 2007 beschlossen.
Inzwischen haben sich die gesetzlichen Grundlagen geändert.
Die Richtlinie hat den Zweck Einzelentscheidungen abzulösen und versetzt die
Verwaltung in die Lage, flexibel, bedarfsgerecht und kurzfristig entsprechende Kredite – im
Rahmen der Regelungen der Richtlinie – aufzunehmen. Selbstverständlich sind auch die
haushaltsrechtlichen Höchstgrenzen zu beachten.
Im Anschluss an die Kreditaufnahmen wird der Rat über die Kreditaufnahmen informiert. Dabei
werden auch die wesentlichen Konditionen (Summe, Laufzeit, Zinssatz und Zinsbindung)
mitgeteilt.
Die neue Kreditrichtlinie orientiert sich an einem Muster der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen und unterscheidet sich inhaltlich nicht sehr von
der bisherigen Version. Der Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der rechtlichen Grundlagen.
…
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Finanzielle Entscheidungsgrundlage:
Auswirkungen: Nein
Euro
Veranschlagung: Lfd. Verwaltungstätigkeit
Ansatz: Die Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Deckungsvorschlag: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Günter Oldekamp Stefan Lefers
Samtgemeindebürgermeister Sachbearbeiter
Text aus PDF extrahiert