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Errichtung einer Wohnanlage für die Unterbringung von hilfsbedürftigen Personen am Standort In der Trift 20 hier: Projektbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-21
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Amt für zentrale Gebäudebewirtschaftung AZ: 426.563 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 01.09.2026 162/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Ausschuss Bildung, Soziales, 16.09.2026 Sport Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Betreff: Errichtung einer Wohnanlage für die Unterbringung von hilfsbedürftigen Personen am Standort In der Trift 20 hier: Projektbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Auf dem Grundstück In der Trift 20, Gemarkung Olpe-Stadt, Flur 25, Flurstück 1160 wird eine Wohnanlage zum Zwecke der Versorgung von hilfsbedürftigen Personen mit daue- rhaftem Wohnraum für bis zu 32 Personen entsprechend der als Anlage beigefügten Vorentwurfsplanung in flexibler Modulbauweise errichtet (1. Bauabschnitt). Nach Rück- bau der Mietmodulanlage ist an dem Standort die Wohnraumkapazität in einem 2. Bau- abschnitt auf 50 Wohnplätze zu erhöhen. 2. Die baulich abgängige bestehende Raummodulanlage im Eigentum der Kreisstadt Olpe wird abgebrochen und fachgerecht entsorgt. 3. Die angemietete ergänzende Raummodulanlage wird durch den Vermieter vertragsge- mäß zurückgebaut und abtransportiert. 4. Die Kostenschätzung beläuft sich für den Abbruch und Rückbau der bestehenden städ- tischen Anlage auf rd. 150.000 EUR. Die Rückbaukosten für die Mietanlage belaufen sich in 2027 auf rd. 75.000 EUR. Die Errichtungskosten für die neue Wohnanlage (1. Bauabschnitt) belaufen sich inkl. der notwendigen haustechnischen Anlagen, der Herrichtung des Grundstücks, notwendiger Versorgungsanschlüsse, Mobiliar und der Planungsleistungen auf rd. 4.500.000 EUR. 5. Die Maßnahmen sollen im laufenden Jahr vergabereif ausgearbeitet und in 2027/28 re- alisiert werden. 6. Der Beschlussvorschlag ergeht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushaltsjahr 2027 benötigten Haushaltsmittel bereitgestellt werden. . . . Drucksachen-Nr. 162/2026 Seite 2 Sachverhaltsdarstellung Zusammenfassung: Die baulich abgängige Raummodulanlage, sowie die angemietete Raummodulanlage am Standort In der Trift 20 sollen durch eine flexibel nutzbare Wohnanlage für dauerhaftes Woh- nen von hilfsbedürftigen Personen ersetzt werden. Bisherige Beratungsfolge: keine Ziel/Problem: Am Standort In der Trift 20 werden aktuell eine Raummodulanlage im Eigentum der Kreiss- tadt Olpe, ergänzt um eine angemietete Raummodulanlage, zur Unterbringung von Flücht- lingen betrieben. Insgesamt werden dort aktuell Wohnplätze für bis zu 176 Personen (bei Doppelbelegung) vorgehalten. Derzeit halten sich 23 Personen dort auf. Die erste Unterbringungseinrichtung ist dort 2014 unter Nutzung der seinerzeit bundesrecht- lich erlassenen bauplanungsrechtlichen Erleichterungen auf der Grundlage einer temporär geltenden Baugenehmigung mit 24 Wohneinheiten (max. 48 Schlafplätzen) errichtet wor- den. Die Anmietung der ergänzenden Raummodulanlage mit 64 Wohneinheiten (max. 128 Schlafplätzen) erfolgte im Jahr 2023 aufgrund der seinerzeit höheren Flüchtlingszahlen und unsicheren Flüchtlingsentwicklungsprognosen. Das aktuelle Mietverhältnis endet vertrags- gemäß am 31.08.2027. Die baurechtliche Befristung ist für den 1. Bauabschnitt bereits deutlich überschritten. Diese Anlage wurde aufgrund erheblicher baulicher Mängel und intensivem Schädlingsbefall vor einiger Zeit außer Betrieb genommen. Im Fall des Mietcontainers läuft die genehmigungs- rechtliche Befristung im September 2027 ab. Darüber hinaus erscheinen die Prognosen des zu erwartenden Flüchtlingszustromes auf niedrigem Niveau stabil, sodass die weitere Vorhaltepraxis einer hohen Anzahl von Unter- bringungsplätzen mit erheblichen monatlichen Mieten wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Deshalb sollen der stillgelegte Wohncontainer möglichst zeitnah und der Mietcontainer nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit abgebrochen und entsorgt bzw. zurückgebaut und abtrans- portiert werden. Für hilfsbedürftige Menschen, u. a. auch anerkannte Flüchtlinge, besteht ein steigender Be- darf an einem Angebot von dauerhaft nutzbarem Wohnraum, da diese Personenkreise auf dem regulären Wohnungsmarkt häufig mit Problemen bei der Wohnungssuche konfrontiert werden. Aus diesem Grunde ist auf dem freiwerdenden Grundstück In der Trift 20 für die wegfallenden Raummodulanlagen die ersatzweise Errichtung einer flexibel nutzbaren Wohnanlage in Modulbauweise mit 32 Wohneinheiten vorgesehen. Details zur vorgesehe- nen baulichen Ausführung sind den als Anlage beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Die einzelnen Wohneinheiten sind in der Weise flexibel kombinierbar, dass sie für Einzel- personen, aber auch Familien nutzbar gemacht werden können. Die bauliche Ausführung wird den geltenden gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizi- enz und Barrierefreiheit entsprechen. Die Beheizung der Räumlichkeiten erfolgt über eine Wärmepumpentechnik. Die Errichtung der neuen Wohnanlage ist auf der Fläche der zum Abbruch vorgesehenen städtischen Wohncontainer geplant (s. Lageplan), sodass die Mie- tanlage noch bis zum Ablauf der Mietzeit (31.08.2027) nutzbar ist. . . . Drucksachen-Nr. 162/2026 Seite 3 Die Kosten für den Abbruch und die Entsorgung des städtischen Bestandsgebäudes belau- fen sich voraussichtlich auf rd. 150.000 EUR. Die Demontage des Mietcontainers wird auf rd. 75.000 EUR geschätzt. Die Errichtungskosten für den Neubau der Wohnanlage für dauerhaftes Wohnen werden auf rd. 4.500.000 Mio. EUR geschätzt. Darin enthalten sind die Kosten für eine energieeffi- ziente Ausführung nach dem Kfw-55-Standard, die Berücksichtigung der geltenden gesetz- lichen Standards für die Barrierefreiheit, die Kosten für die Herrichtung des Grundstücks und der notwendigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, das Mobiliar, die Herrichtung und Gestaltung der Außenanlagen sowie sämtliche Planungsleistungen. Für die vorübergehende Unterbringung der derzeit am Standort wohnenden 23 Personen stehen nach Ablauf der Mietzeit der zunächst verbleibenden Raummodulanlage ausrei- chend freie Räume an den Standorten der Notunterkünfte am Stachelauer und Lütringhau- ser Weg zur Verfügung. Nach Abtransport des Mietcontainers ist vorgesehen, in einem 2. Bauabschnitt die Kapazität für dauerhaftes Wohnen an diesem Standort durch Errichtung eines weiteren Wohngebäudes auf mindestens 50 Wohnplätze zu erhöhen. Haushaltsmittel stehen für den Abbruch des Bestandscontainers im laufenden Haushalts- jahr in Höhe von 150.000 EUR zur Verfügung. Für den Neubau der Wohnanlage stehen aktuell im Haushaltsplan 4,5 Mio. EUR bereit. Die Projektbeschlüsse für Abbruch und Neubau ergehen unter dem Vorbehalt, dass die in 2027 für Baufeldfreimachung und Errichtung des Neubaus benötigten Finanzmittel mit dem Haushaltsplan bereitgestellt werden. Rechtslage/Zuständigkeit: Der Ausschuss Bildung, Soziales, Sport berät gemäß § 6 Abs. 2., Ziffer 2.4, Buchst. l) der Zuständigkeitsordnung für die Kreisstadt Olpe über die Betreuung von Asylbewerbern, Nichtsesshaften und anderen Menschen mit ähnlichen Problemlagen. Gem. § 5 Abs. 2 f) der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen über Projektbeschlüsse mit einem Betrag von mehr als 150.000 EUR. Der Haupt- und Fi- nanzausschuss entscheidet gemäß § 4 Abs. 3 b) der Zuständigkeitsordnung für die Kreiss- tadt Olpe über Projektbeschlüsse mit einem Betrag von mehr als 150.000,00 Euro. Folgen: s. Sachverhaltsdarstellung und finanzielle Auswirkungen. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat gegen den Beschlussvorschlag keine Bedenken geäußert. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Haushaltsposi- Nr. Bezeichnung tion . . . Drucksachen-Nr. 162/2026 Seite 4 Produkt 01011351 Notunterkünfte A-751TR003 In der Trift 20 – Rückbau städt. Wohncontainer Konto I-75195001 Notunterkünfte – Schaffung von Wohnraum Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 Aufwand 150.000 75.000 90.000 90.000 Ertrag Investitions- 2026 2027 2028 2029 maßnahmen Auszahlung 4.500.000 Einzahlung Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag ja bei Produkt teilweise bei Produkt nein Erläuterungen: Bei der bis 2028 errichteten Wohnanlage wird von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren und damit einer jährlichen Abschreibung von 90.000 EUR ausgegangen.

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