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Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe mbH Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-23
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Steuern AZ: 802.362 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 04.09.2026 140/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026 Betreff: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe mbH Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2026 Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister der Kreisstadt Olpe wird gemäß § 16 der Hauptsatzung ermächtigt und verpflichtet, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe mbH folgenden Beschluss zu fassen: Gemäß § 15 Abs. 1 h.) des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe mbH (neue Fassung) wird der Jahresabschluss 2026 einer prüferischen Durchsicht gemäß den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) unterzogen und hiermit die Steuerberatungsgesellschaft Friebe – Engels – Stolz GmbH, beauftragt. Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Nach der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe mbH und dem Wegfall der verpflichtenden Jahresabschlussprüfung nach den Vorgaben für die sog. großen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches soll der Jahresabschluss 2026 einer sog. prüferischen Durchsicht gemäß den Standards des Instituts der Wirtschafts- prüfer e.V. (IDW) unterzogen werden. Die prüferische Durchsicht - auch “Review” genannt - stellt eine weniger umfangreiche Prü- fung dar als die bis 2023 bei der Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorschriften durch- zuführende vollumfängliche Jahresabschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB. . . . Drucksachen-Nr. 140/2026 Seite 2 Ziel ist es, durch analytische Verfahren und Befragungen sicherzustellen, dass keine Sach- verhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass der Jahresabschluss wesentliche Feh- ler enthält. Die Prüfungsleistungen umfassen die Durchsicht des Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht (soweit erforderlich bzw. freiwillig erstellt) sowie analytische Prüfungshandlungen sowie Plausibilitätsüberprüfungen und Befragungen der Geschäftsführung. Zum Leistungsumfang gehört zudem die Erstellung eines Berichts zur prüferischen Durch- sicht gemäß IDW PS 900 (ohne den ausführlichen Erläuterungsbericht der GuV-Posten und der Bilanzposten). Auf Vorschlag des Aufsichtsrates soll die Steuerberatungsgesellschaft Friebe – Engels – Stolz GmbH mit der prüferischen Durchsicht beauftragt werden. Die Kosten werden rd. 3.500 € brutto betragen. Nach § 16 der Hauptsatzung der Kreisstadt Olpe ist der Bürgermeister der Kreisstadt Olpe verpflichtet, ehe er in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesell- schaft Olpe mbH in der oben genannten Angelegenheit Beschlüsse fasst, den Vorgang zur Beratung und Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Rechtslage/Zuständigkeit: Nach § 15 Abs. 1 h.) des Gesellschaftsvertrages trifft die Gesellschafterversammlung die Entscheidung über und die Wahl des Abschlussprüfers oder der Abschlussprüferin. Zur Be- schlussfassung in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister bedarf es der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Gesellschafterversammlung ausgewählten Abschlussprüfer bzw. die Abschlussprüferin ge- mäß § 12 Absatz 2 Buchstabe f.) des Gesellschaftsvertrages. Folgen: entfällt Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat die Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Erläuterungen: Für die Kreisstadt Olpe entstehen keine Kosten.

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