Startseite › Stadt Olpe › Dokument
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe mbH Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Amt für Finanzen und Steuern
AZ: 802.362
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
04.09.2026 140/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026
Betreff:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe mbH
Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2026
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Kreisstadt Olpe wird gemäß § 16 der Hauptsatzung ermächtigt und
verpflichtet, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe
mbH folgenden Beschluss zu fassen:
Gemäß § 15 Abs. 1 h.) des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Olpe mbH (neue Fassung) wird der Jahresabschluss 2026 einer prüferischen Durchsicht
gemäß den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) unterzogen und hiermit
die Steuerberatungsgesellschaft Friebe – Engels – Stolz GmbH, beauftragt.
Sachverhaltsdarstellung
Ziel/Problem:
Nach der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Olpe
mbH und dem Wegfall der verpflichtenden Jahresabschlussprüfung nach den Vorgaben für
die sog. großen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches soll der Jahresabschluss
2026 einer sog. prüferischen Durchsicht gemäß den Standards des Instituts der Wirtschafts-
prüfer e.V. (IDW) unterzogen werden.
Die prüferische Durchsicht - auch “Review” genannt - stellt eine weniger umfangreiche Prü-
fung dar als die bis 2023 bei der Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorschriften durch-
zuführende vollumfängliche Jahresabschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB.
. . .
Drucksachen-Nr. 140/2026 Seite 2
Ziel ist es, durch analytische Verfahren und Befragungen sicherzustellen, dass keine Sach-
verhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass der Jahresabschluss wesentliche Feh-
ler enthält.
Die Prüfungsleistungen umfassen die Durchsicht des Jahresabschlusses bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht (soweit erforderlich bzw.
freiwillig erstellt) sowie analytische Prüfungshandlungen sowie Plausibilitätsüberprüfungen
und Befragungen der Geschäftsführung.
Zum Leistungsumfang gehört zudem die Erstellung eines Berichts zur prüferischen Durch-
sicht gemäß IDW PS 900 (ohne den ausführlichen Erläuterungsbericht der GuV-Posten und
der Bilanzposten).
Auf Vorschlag des Aufsichtsrates soll die Steuerberatungsgesellschaft Friebe – Engels –
Stolz GmbH mit der prüferischen Durchsicht beauftragt werden. Die Kosten werden rd.
3.500 € brutto betragen.
Nach § 16 der Hauptsatzung der Kreisstadt Olpe ist der Bürgermeister der Kreisstadt Olpe
verpflichtet, ehe er in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesell-
schaft Olpe mbH in der oben genannten Angelegenheit Beschlüsse fasst, den Vorgang zur
Beratung und Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Nach § 15 Abs. 1 h.) des Gesellschaftsvertrages trifft die Gesellschafterversammlung die
Entscheidung über und die Wahl des Abschlussprüfers oder der Abschlussprüferin. Zur Be-
schlussfassung in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister bedarf es der
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Der Aufsichtsrat beauftragt den von der
Gesellschafterversammlung ausgewählten Abschlussprüfer bzw. die Abschlussprüferin ge-
mäß § 12 Absatz 2 Buchstabe f.) des Gesellschaftsvertrages.
Folgen:
entfällt
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Erläuterungen:
Für die Kreisstadt Olpe entstehen keine Kosten.
Text aus PDF extrahiert