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BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG Bestellung Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-23
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Steuern AZ: 802.580 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 24.08.2026 150/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026 Betreff: BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG Bestellung Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der beabsichtigten, nachfolgenden Beschluss- fassung in der Gesellschafterversammlung der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG zu: Die Geschäftsführung wird beauftragt, für die BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG die EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, als Abschlussprüferin für das Ge- schäftsjahr 2026 zu bestellen. Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Gemäß Gesellschaftsvertrag der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, § 9 Buchstabe f, un- terliegt die Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversamm- lung. Der Aufsichtsrat der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG hat in der Sitzung am 15. Juli 2026 den Sachverhalt beraten und eine einstimmige Beschlussempfehlung an die Gesellschaf- terversammlung ausgesprochen, die EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf als Wirtschaftsprüferin für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Rechtslage/Zuständigkeit: Nach § 113 Abs. 1 GO NRW sind die Vertreter/innen der Gemeinden in Gesellschafterver- sammlungen - an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist - an die Be- schlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Daher ist der Sachverhalt vor der Beschlussfassung in den Gesellschafterversammlungen der Stadtverordnetenversamm- lung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. . . . Drucksachen-Nr. 150/2026 Seite 2 Folgen: .//. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken erhoben. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen

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