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BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG Bestellung Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Amt für Finanzen und Steuern
AZ: 802.580
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
24.08.2026 150/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026
Betreff:
BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG
Bestellung Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der beabsichtigten, nachfolgenden Beschluss-
fassung in der Gesellschafterversammlung der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG zu:
Die Geschäftsführung wird beauftragt, für die BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG die
EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, als Abschlussprüferin für das Ge-
schäftsjahr 2026 zu bestellen.
Sachverhaltsdarstellung
Ziel/Problem:
Gemäß Gesellschaftsvertrag der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, § 9 Buchstabe f, un-
terliegt die Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversamm-
lung.
Der Aufsichtsrat der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG hat in der Sitzung am 15. Juli 2026
den Sachverhalt beraten und eine einstimmige Beschlussempfehlung an die Gesellschaf-
terversammlung ausgesprochen, die EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf als
Wirtschaftsprüferin für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Nach § 113 Abs. 1 GO NRW sind die Vertreter/innen der Gemeinden in Gesellschafterver-
sammlungen - an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist - an die Be-
schlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Daher ist der Sachverhalt vor der
Beschlussfassung in den Gesellschafterversammlungen der Stadtverordnetenversamm-
lung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
. . .
Drucksachen-Nr. 150/2026 Seite 2
Folgen:
.//.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
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