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Wahl der Schiedsperson für die Kreisstadt Olpe
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
AZ: 087.5
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
20.08.2026 148/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026
Betreff:
Wahl der Schiedsperson für die Kreisstadt Olpe
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-
Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wird Herr / Frau _____________________
für die Dauer von fünf Jahre zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Kreisstadt
Olpe gewählt.
Sachverhaltsdarstellung
Ziel/Problem:
Die Kreisstadt Olpe ist in ihren politischen Grenzen deckungsgleich mit dem Schiedsamts-
bezirk Olpe. Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson zu bestellen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat zuletzt am 24. Juni 2021 Frau Friederike Müller-
Westerhoff zur Schiedsperson gewählt. Die Wahl wurde durch Beschluss des Amtsgerichts
Olpe vom 30.09.2021 bestätigt, sodass die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperson am
30.09.2026 endet. Frau Müller-Westerhoff hat erklärt, für eine weitere Amtszeit nicht mehr
zur Verfügung zu stehen.
. . .
Drucksachen-Nr. 148/2026 Seite 2
Die Notwendigkeit der Neubesetzung der Stelle der Schiedsperson wurde durch Pressemit-
teilung, auf der Homepage der Kreisstadt Olpe sowie über deren Social-Media-Accounts
bekanntgemacht.
Die Personen, die eine Bewerbung vorgelegt haben, werden sich in der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung. Die Bewerbungs-
unterlagen werden aus Datenschutzgründen im Downloadbereich des Ratsinformationssys-
tems den Mandatsträgern zur Verfügung gestellt und sind vertraulich zu behandeln.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Die Entscheidung über die Besetzung des Schiedsamts trifft laut § 3 Absatz 1 Satz 1 SchAG
NRW die Stadtverordnetenversammlung.
Die von der Stadtverordnetenversammlung Olpe gewählte Schiedsperson bedarf der Be-
stätigung des Direktors des Amtsgerichts Olpe.
Folgen:
Die Schiedsperson nimmt nach Ihrer Ernennung die Aufgaben nach dem SchAG NRW
wahr.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsposi-
Nr. Bezeichnung
tion
Produkt - -
Konto -
Ergebnisplan 2021 2022 2023 2024
Aufwand
Ertrag
Investitions-
2021 2022 2023 2024
maßnahmen
Auszahlung
Einzahlung
. . .
Drucksachen-Nr. 148/2026 Seite 3
Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag
ja bei Produkt
teilweise bei Produkt
nein
Erläuterungen:
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