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Wahl der Schiedsperson für die Kreisstadt Olpe

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-23
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Ordnungsamt AZ: 087.5 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 20.08.2026 148/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026 Betreff: Wahl der Schiedsperson für die Kreisstadt Olpe Beschlussvorschlag: Gemäß § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein- Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wird Herr / Frau _____________________ für die Dauer von fünf Jahre zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Kreisstadt Olpe gewählt. Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Die Kreisstadt Olpe ist in ihren politischen Grenzen deckungsgleich mit dem Schiedsamts- bezirk Olpe. Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson zu bestellen. Die Stadtverordnetenversammlung hat zuletzt am 24. Juni 2021 Frau Friederike Müller- Westerhoff zur Schiedsperson gewählt. Die Wahl wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Olpe vom 30.09.2021 bestätigt, sodass die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperson am 30.09.2026 endet. Frau Müller-Westerhoff hat erklärt, für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen. . . . Drucksachen-Nr. 148/2026 Seite 2 Die Notwendigkeit der Neubesetzung der Stelle der Schiedsperson wurde durch Pressemit- teilung, auf der Homepage der Kreisstadt Olpe sowie über deren Social-Media-Accounts bekanntgemacht. Die Personen, die eine Bewerbung vorgelegt haben, werden sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung. Die Bewerbungs- unterlagen werden aus Datenschutzgründen im Downloadbereich des Ratsinformationssys- tems den Mandatsträgern zur Verfügung gestellt und sind vertraulich zu behandeln. Rechtslage/Zuständigkeit: Die Entscheidung über die Besetzung des Schiedsamts trifft laut § 3 Absatz 1 Satz 1 SchAG NRW die Stadtverordnetenversammlung. Die von der Stadtverordnetenversammlung Olpe gewählte Schiedsperson bedarf der Be- stätigung des Direktors des Amtsgerichts Olpe. Folgen: Die Schiedsperson nimmt nach Ihrer Ernennung die Aufgaben nach dem SchAG NRW wahr. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat den Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Haushaltsposi- Nr. Bezeichnung tion Produkt - - Konto - Ergebnisplan 2021 2022 2023 2024 Aufwand Ertrag Investitions- 2021 2022 2023 2024 maßnahmen Auszahlung Einzahlung . . . Drucksachen-Nr. 148/2026 Seite 3 Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag ja bei Produkt teilweise bei Produkt nein Erläuterungen:

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