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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule (OGS) und an außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe der Schulen der Kreisstadt Olpe“
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Amt Bildung, Soziales, Sport
AZ: 207.90
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
02.09.2026 145/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Ausschuss Bildung, Soziales, 16.09.2026
Sport
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der
"Offenen Ganztagsschule (OGS) und an außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten
der Primarstufe der Schulen der Kreisstadt Olpe“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Satzungsentwurf über die Erhebung von El-
ternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule (OGS) mit
einkommensabhängigen Elternbeiträgen (Einkommensstaffel) für das Schuljahr 2027/28
vorzulegen.
Sachverhaltsdarstellung
Zusammenfassung:
Beratungshistorie
Stadtverordneten- 06.03.2013 Erlass der Satzung Drucksache Nr.
versammlung über die Erhebung 286/2012
von Elternbeiträ-
gen…
Stadtverordneten- 12.05.2015 Anpassung der Bei- Drucksache Nr.
versammlung träge 86/2015
Stadtverordneten- 28.06.2017 Anpassung der Bei- Drucksache Nr.
versammlung träge 145/2017
. . .
Drucksachen-Nr. 145/2026 Seite 2
Stadtverordneten- 28.04.2020 Übernahme einiger Drucksache Nr.
versammlung außerunterrichtli- 89/2020
cher Betreuungsan-
gebote durch die
OGS-Maßnahme-
träger
Stadtverordneten- 24.06.2021 Anpassung der Bei- Drucksache Nr.
versammlung träge 108/2021
Stadtverordneten- 20.06.2023 Aufnahme der au- Drucksache Nr.
versammlung ßerunterrichtlicher 98/2023
Betreuungsange-
bote an der Franz-
Hitze-Schule,
Rhode, in den Re-
gelungsbereich der
Satzung
Stadtverordneten- 02.04.2025 Anpassung der Bei- Drucksache Nr.
versammlung träge 55/2025
Ziel/Problem:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der
„Offenen Ganztagsschule (OGS)“ und der „Schule von acht bis eins“ der Primarstufe der
Schulen der Kreisstadt Olpe ist ursprünglich mit Wirkung zum Schuljahr 2013/14 erlassen
worden.
Seitdem ist das Angebot fortlaufend angepasst und weiterentwickelt worden. Als letzte städ-
tische Grundschule hat die Franz-Hitze Grundschule in Rhode zum Schuljahr 2024/25 das
Angebot der Offenen Ganztagschule (OGS) eingeführt. An den drei katholischen Bekennt-
nisgrundschulen in Olpe ist jeweils die St. Martinus-Kirchengemeinde Kooperationspartner
der Stadt Olpe und OGS-Maßnahmeträger. An der Gemeinschaftsgrundschule am Hohen-
stein wird das Angebot durch die Kinder im Ganztag (KiG) gGmbh, einer Tochtergesellschaft
des Kreissportbundes, organisiert.
Die Teilnahmezahlen an der Offenen Ganztagsschule sind über die Jahre stetig gestiegen.
Im Schuljahr 2015/16 besuchten 137 Schülerinnen und Schüler die OGS, 2020/21 waren
es 168 und im Schuljahr 2025/26 dann einschließlich der KGS Rhode 259 Kinder. Damit
besuchten im vergangenen Schuljahr rd. 28 % aller Grundschulkinder in Olpe den Offenen
Ganztag.
Seit dem Schuljahr 2025/26 beträgt der Elternbeitrag für den Besuch der OGS 1.020,00 €
(= 85,00 €/mtl.) pro Schuljahr. Ausgenommen von der Beitragspflicht sind Sozialleistungs-
empfängern nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG. Daneben gibt es als weitere soziale
Komponente einen Geschwisterrabatt in Höhe von 50 % des fälligen Beitrages (sh. aktuelle
Beitragssatzung, Anlage Nr. 145/2026-1).
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2026 wurde im Ausschuss Bil-
dung, Soziales, Sport am 10.12.2025 folgender Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung prüft die Einführung einkommensabhängiger Beiträge für die Offene Ganz-
tagsschule in den Grundschulen der Kreisstadt Olpe“
. . .
Drucksachen-Nr. 145/2026 Seite 3
Das Ergebnis dieser Prüfung wird nachfolgend vorgelegt:
Unzweifelhaft gibt es einige Argumente, die für eine weitergehende Staffelung der Eltern-
beiträge sprechen, als sie bisher in der Kreisstadt Olpe praktiziert wurde.
Eine Staffelung berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien, wobei Fa-
milien mit geringerem Einkommen finanziell entlastet werden, während einkommensstär-
kere Haushalte einen höheren Beitrag leisten (Quersubventionierung).
Eine sozialverträgliche Beitragsgestaltung fördert den gleichberechtigten Zugang zu dem
Bildungsangebot OGS und die Höhe des Elternbeitrags stellt ein geringeres Hindernis für
die Teilnahme von Kindern einkommensschwacher Haushalte dar.
Demgegenüber sprechen auch einige Gründe gegen eine weitergehende Staffelung und die
Beibehaltung der bisherigen Praxis:
Die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens verursacht einen erheblichen Verwaltungs-
aufwand; Einkommensnachweise müssen angefordert, geprüft und bei Änderungen fortlau-
fend aktualisiert werden. Nach einer Abfrage bei den Nachbarkommunen Attendorn und
Lennestadt wird dort der zusätzliche Personalaufwand mit etwa 10 Wochenstunden oder ¼
- Stelle eingeschätzt.
Die Einkommensüberprüfung stellt einen Eingriff in die Privatsphäre der Familien dar, die
umfangreiche persönliche Einkommensdaten offenlegen müssen.
Durch die Befreiung der Sozialleistungsempfänger von der Beitragspflicht werden bereits
bei der aktuellen Regelung mit geringem bürokratischem Aufwand soziale Härtefälle ver-
mieden.
Insgesamt muss man aber konstatieren, dass sich eine weitergehende Staffelung der El-
ternbeiträge in unserer Region und dem Kreis Olpe zwischenzeitlich etabliert hat.
Das Land NRW befürwortet eine soziale Staffelung der Elternbeiträge. Das ergibt sich so-
wohl aus dem SGB VIII als auch aus dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz, auf welches das
Schulgesetz NRW für die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule in § 9 Abs. 3 ver-
weist. Im KiBiz ist in den §§ 5 Abs. 2 und 51 Abs. 5 eine Soll-Vorgabe für die Schulträger
formuliert, eine soziale Staffelung der Elternbeiträge vorzusehen.
Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung, zum Schuljahr 2027/28 eine einkommensab-
hängige Staffelung der Elternbeiträge einzuführen. Die Staffel sollte dabei einfach ge-
staltet sein, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten sowie den Eltern
nicht zu hohe bürokratische Hürden aufzuerlegen.
Gleichzeitig sollte eine Orientierung am bisherigen Elternbeitrag in Olpe gegeben sein, um
die Gesamteinnahmen mit Blick auf die schwierige Finanzierungssituation im Bereich der
Offenen Ganztagsschule hier möglichst konstant zu halten (Quersubventionierung).
Ein Beispiel, wie die künftige Beitragsstaffel aus Sicht der Verwaltung künftig aussehen
könnte, ist die aktuelle Beitragsstaffel der Hansestadt Attendorn, die wie folgt aussieht:
. . .
Drucksachen-Nr. 145/2026 Seite 4
zu versteuerndes Jahreseinkommen Monatsbeitrag
Bis 15.000,00 € 0,00 €
Bis 25.000,00 € 30,00 €
Bis 37.000,00 € 65,00 €
Bis 60.000,00 € 100,00 €
Über 60.000,00 € 140,00 €
Rechtslage/Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit zur Beratung ergibt sich für den Ausschuss Bildung, Soziales, Sport aus
§ 6 Abs. 2.2 b) und für den Haupt- und Finanzausschuss aus § 4 Abs. 2 g) der Zuständig-
keitsordnung der Kreisstadt Olpe. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zum
Erlass von Satzungen ergibt sich aus § 1 Abs. 2 b) der Zuständigkeitsordnung in Verbindung
mit § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung NRW.
Folgen:
Die einkommensabhängige Staffelung der Elternbeiträge trägt dem Grundsatz der sozialen
Gerechtigkeit Rechnung. Sie gewährleistet, dass die finanzielle Belastung der Familien ihrer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht und der Zugang zur Offenen Ganztagsschule
nicht von den Einkommensverhältnissen abhängt. Gleichzeitig wird eine angemessene Be-
teiligung der Eltern an den Kosten der Betreuung sichergestellt und die Akzeptanz des Bei-
tragssystems gestärkt.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat die vorgesehene Beschlussfassung zur Kenntnis genom-
men.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
X Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen
Erläuterungen:
Siehe Sachverhaltsdarstellung.
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