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Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Tiefbauamt
AZ: 650.042
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
15.07.2026 136/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026
Betreff:
Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW)
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der Vorschriften des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden die folgenden und
aus der Anlage-Nr. 136/2026-1 bis -2 zur Niederschrift ersichtlichen Straßen, Wege und
Plätze in der Kreisstadt Olpe mit Wirkung vom Tage nach der öffentlichen Bekanntma-
chung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
• An der Höh von Hausnummer 1 (gegenüber des Schützenplatzes) bis zur Einmün-
dung der „Thieringhauser Straße“
• Verbindungsweg An der Schingerskuhle/Am Bratzkopf von Hausnummer 6 bzw.
8 bis zum Kreisel „Am Bratzkopf“
Sachverhaltsdarstellung:
Zusammenfassung:
Die Straße „An der Höh“ wird Ende 2026 endausgebaut und dient dem öffentlichen Verkehr.
Der Verbindungsweg „An der Schingerskuhle/Am Bratzkopf“ ist bereits seit mehreren Jah-
ren in beide Richtungen befahrbar und wird als klassische Gemeindestraße genutzt, da auf-
grund des Pollererlasses die Polleranlagen entfernt wurden.
Die beiden genannten Straßen sollen daher nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
(StrWG NRW) öffentlich gewidmet werden.
. . .
Drucksachen-Nr. 136/2026 Seite 2
Bisherige Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Betreff Drucksachen-Nr.
- - - -
Ziel/Problem:
Nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(StrWG NRW) erhalten Straßen, Wege und Plätze durch Widmungsverfügung des Trägers
der Straßenbaulast (Widmung = Allgemeinverfügung) die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße. Damit werden der Straßenkörper, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zu-
behör und die Nebenanlagen festgelegt. Bis zur Widmung ist eine Straße Privatweg, auch
wenn tatsächlich öffentlicher Verkehr auf ihr stattfindet.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Gemäß § 5 Abs. 2 d) der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe berät der Ausschuss
Umwelt, Planen, Bauen über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Gemäß § 4 Abs. 3 d) der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Haupt-
und Finanzausschuss über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Folgen:
Die in der Anlage aufgeführten Straßen, Wege und Plätze erhalten die Eigenschaft einer
öffentlichen Straße.
Für die Straße „An der Höh“ ist die Widmung unter anderem Voraussetzung für die Abrech-
nung von Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträgen.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen.
. . .
Drucksachen-Nr. 136/2026 Seite 3
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsposi-
Nr. Bezeichnung
tion
Produkt - -
Konto -
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029
Aufwand
Ertrag
Investitions-
2026 2027 2028 2029
maßnahmen
Auszahlung
Einzahlung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag
ja bei Produkt
teilweise bei Produkt
nein
Erläuterungen:
Anlagen
Lageplan An der Höh
Lageplan Verbindungsweg An der Schingerskuhle/Am Bratzkopf
Text aus PDF extrahiert