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Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-21
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Tiefbauamt AZ: 650.042 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 15.07.2026 136/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Betreff: Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (StrWG NRW) Beschlussvorschlag: 1. Aufgrund der Vorschriften des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden die folgenden und aus der Anlage-Nr. 136/2026-1 bis -2 zur Niederschrift ersichtlichen Straßen, Wege und Plätze in der Kreisstadt Olpe mit Wirkung vom Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung dem öffentlichen Verkehr gewidmet: • An der Höh von Hausnummer 1 (gegenüber des Schützenplatzes) bis zur Einmün- dung der „Thieringhauser Straße“ • Verbindungsweg An der Schingerskuhle/Am Bratzkopf von Hausnummer 6 bzw. 8 bis zum Kreisel „Am Bratzkopf“ Sachverhaltsdarstellung: Zusammenfassung: Die Straße „An der Höh“ wird Ende 2026 endausgebaut und dient dem öffentlichen Verkehr. Der Verbindungsweg „An der Schingerskuhle/Am Bratzkopf“ ist bereits seit mehreren Jah- ren in beide Richtungen befahrbar und wird als klassische Gemeindestraße genutzt, da auf- grund des Pollererlasses die Polleranlagen entfernt wurden. Die beiden genannten Straßen sollen daher nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) öffentlich gewidmet werden. . . . Drucksachen-Nr. 136/2026 Seite 2 Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Betreff Drucksachen-Nr. - - - - Ziel/Problem: Nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) erhalten Straßen, Wege und Plätze durch Widmungsverfügung des Trägers der Straßenbaulast (Widmung = Allgemeinverfügung) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Damit werden der Straßenkörper, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zu- behör und die Nebenanlagen festgelegt. Bis zur Widmung ist eine Straße Privatweg, auch wenn tatsächlich öffentlicher Verkehr auf ihr stattfindet. Rechtslage/Zuständigkeit: Gemäß § 5 Abs. 2 d) der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe berät der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen. Gemäß § 4 Abs. 3 d) der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen. Folgen: Die in der Anlage aufgeführten Straßen, Wege und Plätze erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Für die Straße „An der Höh“ ist die Widmung unter anderem Voraussetzung für die Abrech- nung von Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträgen. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat den Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen. . . . Drucksachen-Nr. 136/2026 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Haushaltsposi- Nr. Bezeichnung tion Produkt - - Konto - Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 Aufwand Ertrag Investitions- 2026 2027 2028 2029 maßnahmen Auszahlung Einzahlung Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag ja bei Produkt teilweise bei Produkt nein Erläuterungen: Anlagen Lageplan An der Höh Lageplan Verbindungsweg An der Schingerskuhle/Am Bratzkopf

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