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Kanalsanierung "Brabeckstraße" in Olpe hier: Projektbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-21
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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Tiefbauamt AZ: 701.231 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 03.07.2026 134/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen 17.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Betreff: Kanalsanierung "Brabeckstraße" in Olpe hier: Projektbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Der Sanierung des Mischwasserkanals „Brabeckstraße“ in Olpe, beginnend an der Ein- mündung „Hakemickestraße“ bis in Höhe der Hausnummer 15, wird gemäß der vorge- legten und aus der Anlage-Nr. 134/2026-1 ersichtlichen Planung und folgender Baube- schreibung zugestimmt: Sanierung von fünf Haltungen (024000010010, 024000020020, 024000030030, 024000040040 und 024000050050) aus Betonrohren DN 300 mittels Inliner bzw. Schlauchliner auf einer Länge von ca. 195 Metern. 2. Die Kostenschätzung für die Kanalbaumaßnahme wird mit ca. 60.000 € festgestellt. Zur Finanzierung sind die im Haushaltsplan 2026 bei der Produkt-Nr. 11.02.02 (Abwasser- beseitigung) unter der Maßnahmen-Nr. I-112BR008 (Brabeckstraße - Inliner) vorhande- nen Mittel in Höhe von 20.000 € zu verwenden. Die fehlenden Finanzierungsmittel in Höhe von ca. 40.000 € werden durch die Produkt-Nr. 11.02.02 (Abwasserbeseitigung) unter der Maßnahmen-Nr. I-112SP003 (Sperberweg oberhalb - Berstlining) in gleicher Höhe gedeckt. 3. Die Kanalbaumaßnahme ist bis spätestens Ende Dezember 2026 abzuschließen. . . . Drucksachen-Nr. 134/2026 Seite 2 Sachverhaltsdarstellung: Zusammenfassung: Der beschädigte Mischwasserkanal in der „Brabeckstraße“ soll saniert werden. • Kostenschätzung: ca. 60.000 € • Ausführungszeitraum: bis Ende Dezember 2026 Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Betreff Drucksachen-Nr. - - - - Ziel/Problem: Bei einer Kanalkamerauntersuchung wurde festgestellt, dass auf einer Länge von ca. 195 Metern insgesamt fünf Haltungen des in der „Brabeckstraße“, von der Einmündung „Hake- mickestraße“ bis zur Hausnummer 15, verlaufenden Mischwasserkanals Betonkorrosion so- wie Rissbildung aufweisen, die zurzeit noch durch eine Sanierung behoben werden können. Es ist beabsichtigt, die Kanalsanierung entsprechend der im Beschlussvorschlag dargestell- ten Bauausführung durchzuführen. Dadurch werden die vorhandenen Kanalteilstücke wie- der ordnungsgemäß abgedichtet und zudem stabilisiert, sodass ein Austausch der Rohre nicht notwendig wird. Die betroffenen Kanalhaltungen sind bereits alle abgeschrieben. Aufgrund der erheblichen Schäden ist es erforderlich, die Sanierungsmaßnahme noch bis Ende des Jahres umzuset- zen. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist spätestens bis Ende Dezember 2026 zu rechnen. Rechtslage/Zuständigkeit: Gemäß § 5 Abs. 3 d) der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Aus- schuss Umwelt, Planen, Bauen in seinem Geschäftsbereich über Projektbeschlüsse bis zu einem Betrag von 150.000,00 €. Nach dem Unerheblichkeitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung Olpe vom 19.09.2018 entscheidet über die Bewilligung von erheblichen sowie unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben bei Beträgen von über 25.000,00 € bis 150.000,00 € der Haupt- und Finanzausschuss. . . . Drucksachen-Nr. 134/2026 Seite 3 Folgen: Siehe Ziel/Problem. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW zum 01.01.2024 entfällt die Beitragspflicht der Anlieger gemäß den Bestimmungen des Kom- munalabgabengesetzes (KAG NRW). Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle hinsicht- lich des Kostenanteils für die Straßenentwässerung an der Kanalsanierung werden lan- desseitig erstattet. Laut der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW ist der Aufwand für die Erneuerung bzw. Verbesserung von Entwässerungseinrichtungen erstat- tungsfähig. Für den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil der Kanalsa- nierung in Höhe von rd. 21.000 € beträgt der Erstattungsanteil 80 %. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt hat den Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Haushaltsposi- Nr. Bezeichnung tion Produkt 11.02.02 Abwasserbeseitigung Konto I-112BR008 Brabeckstraße - Inliner Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 Aufwand 1.200 € 1.200 € 1.200 € Ertrag 336 € 336 € 336 € Investitions- 2026 2027 2028 2029 maßnahmen Auszahlung 60.000 € Einzahlung 16.800 € Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag ja, die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt, Deckung durch Produkt-Nr. 11.02.02 (Abwasserbeseitigung) unter der Maßnahmen-Nr. I-112SP003 (Sperberweg ober- halb - Berstlining) teilweise bei Produkt nein . . . Drucksachen-Nr. 134/2026 Seite 4 Erläuterungen: Die betroffenen Kanalhaltungen sind bereits abgeschrieben. Durch die Kanalbaumaßnahme wird die Nutzungsdauer der betroffenen Kanalhaltungen um 50 Jahre verlängert. Die Kosten stellen daher eine Investitionsmaßnahme dar. Der Betrag in Höhe von ca. 60.000 € wird über 50 Jahre aufwandswirksam abgeschrieben. Anlagen Lageplan Übersichtsplan

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