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Kanalsanierung "Brabeckstraße" in Olpe hier: Projektbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Tiefbauamt
AZ: 701.231
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
03.07.2026 134/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen 17.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026
Betreff:
Kanalsanierung "Brabeckstraße" in Olpe
hier: Projektbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Sanierung des Mischwasserkanals „Brabeckstraße“ in Olpe, beginnend an der Ein-
mündung „Hakemickestraße“ bis in Höhe der Hausnummer 15, wird gemäß der vorge-
legten und aus der Anlage-Nr. 134/2026-1 ersichtlichen Planung und folgender Baube-
schreibung zugestimmt:
Sanierung von fünf Haltungen (024000010010, 024000020020, 024000030030,
024000040040 und 024000050050) aus Betonrohren DN 300 mittels Inliner bzw.
Schlauchliner auf einer Länge von ca. 195 Metern.
2. Die Kostenschätzung für die Kanalbaumaßnahme wird mit ca. 60.000 € festgestellt. Zur
Finanzierung sind die im Haushaltsplan 2026 bei der Produkt-Nr. 11.02.02 (Abwasser-
beseitigung) unter der Maßnahmen-Nr. I-112BR008 (Brabeckstraße - Inliner) vorhande-
nen Mittel in Höhe von 20.000 € zu verwenden. Die fehlenden Finanzierungsmittel in
Höhe von ca. 40.000 € werden durch die Produkt-Nr. 11.02.02 (Abwasserbeseitigung)
unter der Maßnahmen-Nr. I-112SP003 (Sperberweg oberhalb - Berstlining) in gleicher
Höhe gedeckt.
3. Die Kanalbaumaßnahme ist bis spätestens Ende Dezember 2026 abzuschließen.
. . .
Drucksachen-Nr. 134/2026 Seite 2
Sachverhaltsdarstellung:
Zusammenfassung:
Der beschädigte Mischwasserkanal in der „Brabeckstraße“ soll saniert werden.
• Kostenschätzung: ca. 60.000 €
• Ausführungszeitraum: bis Ende Dezember 2026
Bisherige Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Betreff Drucksachen-Nr.
- - - -
Ziel/Problem:
Bei einer Kanalkamerauntersuchung wurde festgestellt, dass auf einer Länge von ca. 195
Metern insgesamt fünf Haltungen des in der „Brabeckstraße“, von der Einmündung „Hake-
mickestraße“ bis zur Hausnummer 15, verlaufenden Mischwasserkanals Betonkorrosion so-
wie Rissbildung aufweisen, die zurzeit noch durch eine Sanierung behoben werden können.
Es ist beabsichtigt, die Kanalsanierung entsprechend der im Beschlussvorschlag dargestell-
ten Bauausführung durchzuführen. Dadurch werden die vorhandenen Kanalteilstücke wie-
der ordnungsgemäß abgedichtet und zudem stabilisiert, sodass ein Austausch der Rohre
nicht notwendig wird.
Die betroffenen Kanalhaltungen sind bereits alle abgeschrieben. Aufgrund der erheblichen
Schäden ist es erforderlich, die Sanierungsmaßnahme noch bis Ende des Jahres umzuset-
zen.
Mit dem Abschluss der Arbeiten ist spätestens bis Ende Dezember 2026 zu rechnen.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Gemäß § 5 Abs. 3 d) der Zuständigkeitsordnung der Kreisstadt Olpe entscheidet der Aus-
schuss Umwelt, Planen, Bauen in seinem Geschäftsbereich über Projektbeschlüsse bis zu
einem Betrag von 150.000,00 €.
Nach dem Unerheblichkeitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung Olpe vom
19.09.2018 entscheidet über die Bewilligung von erheblichen sowie unerheblichen über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben bei Beträgen von über 25.000,00 €
bis 150.000,00 € der Haupt- und Finanzausschuss.
. . .
Drucksachen-Nr. 134/2026 Seite 3
Folgen:
Siehe Ziel/Problem.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW zum
01.01.2024 entfällt die Beitragspflicht der Anlieger gemäß den Bestimmungen des Kom-
munalabgabengesetzes (KAG NRW). Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle hinsicht-
lich des Kostenanteils für die Straßenentwässerung an der Kanalsanierung werden lan-
desseitig erstattet. Laut der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW ist der
Aufwand für die Erneuerung bzw. Verbesserung von Entwässerungseinrichtungen erstat-
tungsfähig. Für den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil der Kanalsa-
nierung in Höhe von rd. 21.000 € beträgt der Erstattungsanteil 80 %.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsposi-
Nr. Bezeichnung
tion
Produkt 11.02.02 Abwasserbeseitigung
Konto I-112BR008 Brabeckstraße - Inliner
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029
Aufwand 1.200 € 1.200 € 1.200 €
Ertrag 336 € 336 € 336 €
Investitions-
2026 2027 2028 2029
maßnahmen
Auszahlung 60.000 €
Einzahlung 16.800 €
Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag
ja, die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt, Deckung durch Produkt-Nr.
11.02.02 (Abwasserbeseitigung) unter der Maßnahmen-Nr. I-112SP003 (Sperberweg ober-
halb - Berstlining)
teilweise bei Produkt
nein
. . .
Drucksachen-Nr. 134/2026 Seite 4
Erläuterungen:
Die betroffenen Kanalhaltungen sind bereits abgeschrieben. Durch die Kanalbaumaßnahme
wird die Nutzungsdauer der betroffenen Kanalhaltungen um 50 Jahre verlängert. Die Kosten
stellen daher eine Investitionsmaßnahme dar.
Der Betrag in Höhe von ca. 60.000 € wird über 50 Jahre aufwandswirksam abgeschrieben.
Anlagen
Lageplan
Übersichtsplan
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