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Erweiterung Umkleidegebäude Johannes-Kelmes-Sportanlage, Schirnauallee 2 hier: Aufhebung des Sperrvermerkes gemäß § 12 Absatz 2 GemHVO und Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Kaltenkirchen |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Stadt Kaltenkirchen
Fachbereich: FB 5 Hochbau und zentrale Gebäudewirtschaft Vorlage Nr.
VL-131/2026
Datum: 24.08.2026
öffentlich Geschäftszeichen: Bearbeitet von:
542-1/2026 Mareike Riehn
Betreff: Erweiterung Umkleidegebäude Johannes-Kelmes-Sportanlage, Schirnauallee 2
hier: Aufhebung des Sperrvermerkes gemäß § 12 Absatz 2 GemHVO und Bereit-
stellung zusätzlicher Mittel
Beratungsfolge Sitzungstermin Tagesordnungspunkt
Jugend-, Sport-, Bil- 14.09.2026 Vorberatung
dungs- und Kulturaus-
schuss
Hauptausschuss 22.09.2026 Vorberatung
Stadtvertretung 29.09.2026 Entscheidung
1. Beschlussvorschlag Fachausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung,
• die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 215.000 € durch die Anhebung der Mittel
gegenüber dem bisherigen Ansatz um 100.000 € über den Haushalt 2027 sowie die
Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung über 115.000 € für 2028 bereitzustel-
len und
• die Aufhebung des Sperrvermerkes gemäß § 12 Absatz 2 GemHVO auf dem Produkt-
konto 424002.785100, Investitionsmaßnahme 424002.17.01 für die Erweiterung des
Umkleidegebäudes Johannes-Kelmes-Sportanlage, Schirnauallee 2,
zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag Stadtvertretung:
Die Stadtvertretung beschließt,
• die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 215.000 € durch die Anhebung der Mittel
gegenüber dem bisherigen Ansatz um 100.000 € über den Haushalt 2027 sowie die
Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung über 115.000 € für 2028 bereitzustel-
len und
• die Aufhebung des Sperrvermerkes gemäß § 12 Absatz 2 GemHVO auf dem Produkt-
konto 424002.785100, Investitionsmaßnahme 424002.17.01 für die Erweiterung des
Umkleidegebäudes Johannes-Kelmes-Sportanlage, Schirnauallee 2.
Sachverhalt:
Die Johannes-Kelmes-Sportanlage umfasst 4 Fußballplätze. Im bestehenden Umkleidege-
bäude befinden sich insgesamt 6 Umkleidekabinen mit 4 Duschbereichen. Um den Bedarf an
Umkleide- und Duschmöglichkeiten zu decken, sollen noch 4 Umkleideräume mit WCs und
Duschbereichen angebaut werden. Bei kompletter Belegung der Sportplätze wird eine weitere
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Schiedsrichterumkleide mit Nasszelle und WC benötigt, sowie ein Raum für Mannschaftsbe-
sprechungen. Um dem Zuschauerbetrieb gerecht zu werden, werden noch 2 WCs eingeplant,
wovon eines behindertengerecht genutzt werden kann.
Der Gebäudekomplex hat einen separaten Eingang und einen direkten Ausgang zur Sportan-
lage. Die Option eines weiteren Anbaus wurde mit dem Entwurf berücksichtigt.
Um für das gesamte Umkleidegebäude möglichst effektiv die Sonnenenergie zu nutzen und
damit Energiekosten zu sparen, wird eine PV-unterstützende Warmwasserbereitung (PV-An-
lage) auf dem Satteldach in Süd-West-Ausrichtung installiert.
Für die Wärmeversorgung wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe als Außengerät eingeplant.
Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2027 und die Baufertigstellung Anfang zweites Quartal
2028 geplant.
Im Haushalt 2026 stehen für dies Baumaßnahme insgesamt 1.000.000 € sowie eine Verpflich-
tungsermächtigung über 500.000 € für 2027, somit insgesamt 1,5 Millionen € zur Verfügung.
Die Mehrkosten von 215.000 € entstehen durch folgende Punkte:
• zusätzliche Pumpe und Pumpenschacht für die Schmutzwasserentsorgung und Re-
genwasserentsorgung
• Ertüchtigung der vorhandenen Lüftungsanlage
• Leistungserhöhung des Stromanschlusses, Schaltschränke und Anlagenautomation
• Honorarleistungen.
Diese Mehrkosten sollten über den Haushalt 2027 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden;
dies über die Anhebung der Mittel gegenüber dem bisherigen Ansatz um 100.000 € sowie die
Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung über 115.000 € für 2028.
Die Baumaßnahme unterliegt einem Sperrvermerk, der gemäß § 12 Absatz 2 GemHVO von
der Stadtvertretung aufgehoben werden muss. Voraussetzung hierfür ist, dass Planungsun-
terlagen, Bauzeitenpläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die
Art der Ausführung der Maßnahme ersichtlich ist. Die entsprechenden Unterlagen liegen vor
und sind der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein
Es stehen Mittel zur Verfügung: Ja Nein X
Produktkonto / Investitionsmaßnahme: 424002.785100, Inv. 424002.17.01
Kosten der Maßnahme 1.715.000 € für Planung und Bau
Folgekosten Kosten für die Abschreibung, Einrichtung, Un-
terhaltung und Bewirtschaftung der Erweiterung
Erläuterungen: Die Kosten für die Erweiterung werden ab dem
Zeitpunkt der Inbetriebnahme dem Restwert des
Bestandsgebäudes zugeordnet und über die
Restnutzungsdauer von 53 Jahren mit abge-
schrieben. Bei geschätzten Baukosten von
1.715.000 € wird ein zusätzlicher jährlicher Auf-
wand aus Abschreibungen in Höhe von 32.360
€ entstehen.
Stefan Bohlen
Bürgermeister
Anlage(n): 6
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