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Aufhebung Sperrvermerk SOD
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-10-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/246
STADT WILLICH
Fachbereich Zentralbereich
Geschäftsbereich Personenstand und
Ordnung
Datum 24.07.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Ausschuss für Abgaben, Gebühren und
15.09.2026
Satzungen
Rat 06.10.2026
Betreff:
Aufhebung Sperrvermerk SOD
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat als Ordnungsbehörde Außendienstkräfte im Verkehrsüberwachungsdienst
(VÜD) und im Städtischen Ordnungsdienst (SOD) im Einsatz. Die Anforderungen zur Überwachung
von Straßen und Anlagen im Stadtgebiet zur Verhinderung von störendem Verhalten sowie die
Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum nehmen weiterhin zu.
Aufgabenschwerpunkte des SOD sind:
• Streifendienst im Stadtgebiet mit Tätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten,
werktags und an Sonn- und Feiertagen
• Eigenständige Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum
• Verfolgung und Ahndung von Lärmbeschwerden sowie die eigenverantwortliche
Durchsetzung der Beseitigung von Störungen auch in nicht öffentlichen Bereichen
• Außendiensttätigkeiten im Vollzugs- und Ermittlungsdienst
• Personenkontrollen und Erteilen von Platzverweisen
• Ausübung von unmittelbarem Zwang bei Gefährdungslagen
• Begleitung von öffentlichen Veranstaltungen
• Einweisungen nach PsychKG
Hinzu kommen Kontrollen und Unterstützungstätigkeiten in den Bereichen Gewerberecht,
Gaststätten und Spielhallen; Hundehaltung; Sondernutzungen, Baustellen und
Verkehrsüberwachung sowie in weiteren Rechtsgebieten. Ebenso wird das Personal des SOD mit
in den Bereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde eingeplant, der auch von weiteren
Innendienstkräften des Geschäftsbereiches sichergestellt wird.Den weit überwiegenden Anteil
machen Aufgaben im Außendienst aus. Durch die Kontroll- oder Eingriffstätigkeit ergeben sich
deutliche Konfliktpotenziale. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung musste festgestellt werden,
dass die steigende Tendenz an Bedrohungs- und Gefährdungssituationen seit 2024 nochmal
spürbar zugenommen hat. Um den entgegenzuwirken, verfügt der SOD neben persönlicher
Schutzausrüstung über Funkgeräte für eine schnelle Kontaktaufnahme zu anderen
Außendienstkräften und zum Innendienst. Eine direkte Kontaktaufnahme z.B. zur Polizei ist hierüber
aber technisch und organisatorisch nicht möglich. Ebenso soll die Nutzung von Bodycams im
Außendienst erprobt werden.Es ist möglich, dass durch die genannten technischen Möglichkeiten
gefährliche Situation im Einzelfall abgemildert werden oder unterbleiben. Im schlechteren Fall wird
eine Gefahrensituation aber nur dokumentiert und nicht verhindert. Eine deutlich stärkere
Maßnahme zur Gefahrenvermeidung und Deeskalation stellt der regelmäßige Dienst als Zwei-
Personen-Streife dar. Erfahrungen aus den Einarbeitungsphasen mit neuen Mitarbeitenden zeigen,
dass schon allein durch die Präsenz eines zweiten Behördenvertreters als Zeuge eine
Objektivierung des Sachverhalts in einer Maßnahme deutlich vereinfacht wird und das
Aggressionspotential der Betroffenen erheblich abnimmt, unabhängig davon, ob es Einzelpersonen
oder kleinere Gruppen sind. Die Erfahrung zeigt, dass auch eine mit behördlicher Dienstkleidung
und Dienstausweis ausgestattete Person anders wahrgenommen wird als eine Begleitung durch
einen privaten Sicherheitsdienst.
So wie es bereits bei der Polizei und in anderen Ordnungsbehörden üblich ist, soll daher der SOD
im Regelfall als Doppelstreife eingeteilt werden. Die extern eingekaufte Dienstleistung eines privaten
Sicherheitsdienstes würde dadurch in der Regel entfallen und nur in besonderen Einzelfällen als
Ergänzung erfolgen. Der entsprechende Haushaltsansatz ist daher für 2026 bereits von 91.500 €
auf 17.000 € reduziert worden. Um das Modell der Doppelstreife zukünftig stabil umsetzen zu
können, ist eine Dienstplanung mit einer geraden Anzahl an Personen bzw. Stellen erforderlich.
Hierfür soll die bereits im Stellenplan vorhandene Stelle 03.01.0206 genutzt werden. Die Stelle ist
mit Ratsbeschluss vom 26.01.2022 mit einem Sperrvermerk belegt worden.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
AfAGS:
Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen empfiehlt dem Rat der Stadt Willich, den
Sperrvermerk für die in der Vorlage 26/246 beschriebene Stelle im SOD aufzuheben.
Rat:
Der Rat der Stadt Willich beschließt, den Sperrvermerke für die in der Vorlage 26/246 beschriebene
Stelle im SOD aufzuheben.
(Christian Pakusch)
Bürgermeister
Anlage(n):
Sitzungsvorlage 26/246 Seite 2 von 2
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