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Aufhebung Sperrvermerke im Aufgabengebiet Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Willich |
| Datum | 2026-10-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
26/245
STADT WILLICH
Fachbereich Zentralbereich
Geschäftsbereich Personenstand und
Ordnung
Datum 24.07.2026
Aktenzeichen
Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum
Ausschuss für Abgaben, Gebühren und
15.09.2026
Satzungen
Rat 06.10.2026
Betreff:
Aufhebung Sperrvermerke im Aufgabengebiet Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 28.04.2026 hat der Rat der Stadt Willich der Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzung bezüglich des Brandschutzbedarfsplanes
(BSBP) einstimmig zugestimmt.
Die im BSBP aufgeführten Stellen, wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Weiterhin wurde
beschlossen, dass die Schulungsmaßnahmen Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und
Selbsthilfe von der Priorität mittelfristig auf kurzfristig geändert werden soll.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Erstellung eines Alarmkalenders bis zum
31.12.2027 für die Stadt Willich und der Erstellung von Konzepten im Thema Bevölkerungsschutz,
werden die Anforderungen im Team Feuer und Zivilschutz immer komplexer.
Zu den beschriebenen Anforderungen ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich die folgenden
Stellen zu besetzen.
Stelle 03.02.003 Bevölkerungsschutz
- Stab für außergewöhnliche Ereignisse
- Konzepterstellung
- Katastrophenschutzplanung
- Bevölkerungsschutz
- Planung und Abstimmung zur interkommunalen Zusammenarbeit
- Kontrolle von Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept
Stelle 03.02.004 Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung
- Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
- Löschwasserbedarfsplanung
- Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Entscheidung Brandsicherheitswachen
Stelle 03.02.005 Kinder und Jugendfeuerwehr
- Kostenersatz und Satzungsrecht
- Kinder- und Jugendfeuerwehr
- Gefahrenabwehr
- Vertragsangelegenheiten / Allgemeiner Schriftverkehr
- Vorzimmer GBL
Stelle 03.02.006 zivile Alarmplanung
- Zivile Verteidigung und zivile Alarmplanung
- Externes Kommunales Krisenmanagement
- Informations- und Kommunikationsplanung
Für diese Stellen besteht derzeit gemäß Ratsbeschluss vom 28.04.2026 ein Sperrvermerk. Um die
Erledigung der im Brandschutzbedarfsplan beschriebenen Verwaltungsaufgaben zeitnah
umzusetzen, in der Zivilen Alarmplanung die vorgegebene Frist bis zum 31.12.2027 einzuhalten und
im Bereich Bevölkerungsschutz zeitnah die nächsten Arbeitsschritte umsetzen zu können, empfiehlt
die Verwaltung daher die Aufhebung der Sperrvermerke für die oben genannten Stellen.
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
AfAGS:
Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen empfiehlt dem Rat der Stadt Willich, die
Sperrvermerke für die in der Vorlage 26/245 beschriebenen Stellen aufzuheben.
Sitzungsvorlage 26/245 Seite 2 von 3
Rat:
Der Rat der Stadt Willich beschließt, die Sperrvermerke für die in der Vorlage 26/245 beschriebenen
Stellen aufzuheben.
(Christian Pakusch)
Bürgermeister
Anlage(n):
Sitzungsvorlage 26/245 Seite 3 von 3
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