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Aufhebung Sperrvermerke im Aufgabengebiet Feuerwehr und Bevölkerungsschutz

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GemeindeStadt Willich
Datum2026-10-06
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 26/245 STADT WILLICH Fachbereich Zentralbereich Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung Datum 24.07.2026 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Ausschuss für Abgaben, Gebühren und 15.09.2026 Satzungen Rat 06.10.2026 Betreff: Aufhebung Sperrvermerke im Aufgabengebiet Feuerwehr und Bevölkerungsschutz Sachverhalt: In der Sitzung vom 28.04.2026 hat der Rat der Stadt Willich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Abgaben, Gebühren und Satzung bezüglich des Brandschutzbedarfsplanes (BSBP) einstimmig zugestimmt. Die im BSBP aufgeführten Stellen, wurden mit einem Sperrvermerk versehen. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Schulungsmaßnahmen Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe von der Priorität mittelfristig auf kurzfristig geändert werden soll. Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Erstellung eines Alarmkalenders bis zum 31.12.2027 für die Stadt Willich und der Erstellung von Konzepten im Thema Bevölkerungsschutz, werden die Anforderungen im Team Feuer und Zivilschutz immer komplexer. Zu den beschriebenen Anforderungen ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich die folgenden Stellen zu besetzen. Stelle 03.02.003 Bevölkerungsschutz - Stab für außergewöhnliche Ereignisse - Konzepterstellung - Katastrophenschutzplanung - Bevölkerungsschutz - Planung und Abstimmung zur interkommunalen Zusammenarbeit - Kontrolle von Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept Stelle 03.02.004 Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung - Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung - Löschwasserbedarfsplanung - Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren - Entscheidung Brandsicherheitswachen Stelle 03.02.005 Kinder und Jugendfeuerwehr - Kostenersatz und Satzungsrecht - Kinder- und Jugendfeuerwehr - Gefahrenabwehr - Vertragsangelegenheiten / Allgemeiner Schriftverkehr - Vorzimmer GBL Stelle 03.02.006 zivile Alarmplanung - Zivile Verteidigung und zivile Alarmplanung - Externes Kommunales Krisenmanagement - Informations- und Kommunikationsplanung Für diese Stellen besteht derzeit gemäß Ratsbeschluss vom 28.04.2026 ein Sperrvermerk. Um die Erledigung der im Brandschutzbedarfsplan beschriebenen Verwaltungsaufgaben zeitnah umzusetzen, in der Zivilen Alarmplanung die vorgegebene Frist bis zum 31.12.2027 einzuhalten und im Bereich Bevölkerungsschutz zeitnah die nächsten Arbeitsschritte umsetzen zu können, empfiehlt die Verwaltung daher die Aufhebung der Sperrvermerke für die oben genannten Stellen. Auswirkungen auf den Stellenplan: Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: AfAGS: Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen empfiehlt dem Rat der Stadt Willich, die Sperrvermerke für die in der Vorlage 26/245 beschriebenen Stellen aufzuheben. Sitzungsvorlage 26/245 Seite 2 von 3 Rat: Der Rat der Stadt Willich beschließt, die Sperrvermerke für die in der Vorlage 26/245 beschriebenen Stellen aufzuheben. (Christian Pakusch) Bürgermeister Anlage(n): Sitzungsvorlage 26/245 Seite 3 von 3

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