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Saatkrähenpopulation in Neukirchen-Vluyn
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Neukirchen-Vluyn |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister 12.08.2026
Dezernat III / Amt 60
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 199/2024-1
Beratungsfolge: Sitzungstermin:
Bau-, Grünflächen- und Umweltaus- 20.11.2024
schuss
Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen 21.09.2026
und Umwelt
Betreff:
Saatkrähenpopulation in Neukirchen-Vluyn
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt nimmt das Umgangskonzept (Büro Anas,
Delbrück 2026) zur Kenntnis und beschließt:
Der Koloniestandort Antonius-Schule ist von 2027 bis 2029 auf Nisttätigkeit zu kontrollieren. Sofern
ersichtlich ist, dass die Nester bezogen oder weitere Nester gebaut werden, ist eine Vergrämung
nach der im vorliegenden Umgangskonzept dargestellten Vorgehensweise vorzunehmen.
Beteiligungen/Ergebnisse:
- anderer Ämter :
- Gleichstell.beauftr. :
- Personalrat :
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
In Folgejahren
Personalaufwand für Kontrollen (2027 – 2029)
Personalaufwand und Sachaufwand für etwaige Vergrämung
Klimarelevanz:
Keine
Berichterstatter/in:
Herr Geilmann / Frau Schopmann
- 2 - Nr.: 199/2024-1
Schilderung des Sachverhaltes:
Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Vorbereitung eines Vergrämungsantrags an die Untere Natur-
schutzbehörde eine stadtweite Untersuchung der Saatkrähenpopulation und die Vorlage eines Kon-
zeptes durch einen Gutachter zu beauftragen (Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltaus-
schuss vom 20.11.2024, Vorlage 199/2024). Dabei hat sich die Sach- und Rechtslage nicht verän-
dert. Die Saatkrähen stehen nach wie vor unter Naturschutz und eine Vergrämung nur zulässig,
wenn sensible Nutzungen (z . B. Schulen, Kindergärten, Altenheime, ausgewiesene Spielplätze)
gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde nachgewiesen sind.
Die Ausschreibung der Leistungen im August 2025 blieb zunächst ohne Angebot. Als Grund nannte
ein Fachbüro, "…dass der Umfang und die Komplexität dieser Arbeiten über den üblichen Leistungs
rahmen eines Planungsbüros hinausgehen und vermutlich auch den vorgesehenen Budgetrahmen
sprengen…". Tatsächlich belief sich das nachgereichte Angebot eines weiteren Fachbüros auf rund
50.000 €; verfügbar waren 10.000 €.
Ein (auch von der Stadt Xanten beauftragter) Biologe teilte im Zuge der Angebotsbearbeitung eben-
falls mit, dass die angefragte Untersuchung – stadtgebietsweit – zu umfangreich und fachlich nicht
nachvollziehbar sei. Ein sinnvolles Angebot habe er daher nicht unterbreiten können. Er bot aber
stattdessen an, ein aus seiner Sicht zielgerechtes Angebot zu erstellen.
Der plausible und angemessene Vorschlag sah dann Geländearbeiten (Begehungen, um die Lage
der Kolonien und ihre Größe festzustellen) bis Ende Mai 2026 und die Fertigstellung des Gutachtens
bis Ende Juli 2026 vor. Er erhielt den Auftrag.
Im Stadtgebiet wurden in diesem Zuge neun Niststandorte mit insgesamt 194 Nestern erfasst (vgl.
Abb. 2 und Tab. 2 des Gutachtens). Die Kolonien wurden als Grundlage für eine Bewertung der
Störwirkung und des Handlungsbedarfes an zwei weiteren Terminen aufgesucht.
Die daraufhin erarbeitete Expertise bewerten für die entsprechenden Standorte drei Handlungsstu-
fen (I / kein Handlungsbedarf bis III / grundsätzlicher Handlungsbedarf),.
Für den weit überwiegenden Teil (acht Kolonien) sieht der Gutachter keinen grundsätzlichen Hand-
lungsbedarf (Stufe I). Er spricht insoweit auch keine Vergrämungsempfehlung aus (siehe insbeson-
dere Kapitel 6). Dabei wurden drei Kolonien – Springenweg Süd, Waldmannsweg, Wäldchen Floh-
weg – aufgrund der besonderen Problem- und Beschwerdelagen noch einmal näher betrachtet. Der
Gutachter kommt dabei gleichwohl zu keinem anderen Ergebnis, weil
▪ eine Vergrämung die Gefahr einer Versprengung der Kolonie birgt (Springenweg Süd),
▪ das Risiko einer Besiedlung eines Schulgeländes hoch ist (Waldmannsweg) sowie
▪ ein benachbarter Kindergarten als vulnerabel einzustufen wäre (Wäldchen Flohweg).
Nicht weit entfernt zur Kolonie Springenweg Süd liegen am Plankendickskendel drei Spielplätze
sowie der evangelische Kindergarten. Alle Einrichtungen verfügen über geeigneten Baumbestand,
der nach Auffassung des Experten bei einer Vergrämung der Tiere unmittelbar besiedelt werden
könnten.
In sehr geringer Entfernung zur Kolonie Waldmannsweg liegen der Kindergarten der AWO und die
Pestalozzi-Schule mit ebenfalls attraktivem Baumbestand. Im Falle einer Vergrämung bestünde in-
soweit ein hohes Risiko einer Besiedlung des Schulgeländes.
Zum katholischen Kindergarten hält die Kolonie Wäldchen Flohweg einen ausreichenden Abstand.
Außerdem biete der noch junge Baumbestand aktuell weder günstige Nist- noch Ruhemöglichkeiten.
Für den Koloniestandort Antonius-Schule nimmt der Gutachter eine andere Einschätzung vor.
- 3 - Nr.: 199/2024-1
Zwar handele es sich um eine Kleinstkolonie (zwei Nester), die erst seit 2025 registriert wird;auch
wurden während der Begehungen in diesem Jahr keine Vögel vor Ort angetroffen. Gleichwohl sollte
in den kommenden drei Jahren kontrolliert werden, ob die Nester in Nutzung sind oder sich die
Kolonie erweitert. In diesem Fall wird eine Vergrämung empfohlen. Die Krone der derzeit benisteten
Platane reicht über Stellplätze und einen Fahrradunterstand; der benachbarte Baum ragt teilweise
über Spielflächen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss deshalb, folgendes Vorgehen zu beschließen: Der Kolo-
niestandort Antonius-Schule ist von 2027 bis 2029 auf Nisttätigkeit zu kontrollieren. Sofern er-
sichtlich ist, dass die Nester bezogen oder weitere Nester gebaut werden, ist eine Vergrämung nach
der im vorliegenden Umgangskonzept dargestellten Vorgehensweise vorzunehmen.
Weitere Maßnahmen sind in Abwägung der Sach- und Rechtslage nicht angezeigt.
Anlage(n):
- Umgangskonzept - Saatkrähen-Kolonien auf dem Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn
In Vertretung
Ulrich Geilmann
Technischer Beigeordneter
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