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Saatkrähenpopulation in Neukirchen-Vluyn

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Neukirchen-Vluyn
Datum2026-09-21
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Der Bürgermeister 12.08.2026 Dezernat III / Amt 60 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 199/2024-1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bau-, Grünflächen- und Umweltaus- 20.11.2024 schuss Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen 21.09.2026 und Umwelt Betreff: Saatkrähenpopulation in Neukirchen-Vluyn Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt nimmt das Umgangskonzept (Büro Anas, Delbrück 2026) zur Kenntnis und beschließt: Der Koloniestandort Antonius-Schule ist von 2027 bis 2029 auf Nisttätigkeit zu kontrollieren. Sofern ersichtlich ist, dass die Nester bezogen oder weitere Nester gebaut werden, ist eine Vergrämung nach der im vorliegenden Umgangskonzept dargestellten Vorgehensweise vorzunehmen. Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : - Gleichstell.beauftr. : - Personalrat : Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: In Folgejahren Personalaufwand für Kontrollen (2027 – 2029) Personalaufwand und Sachaufwand für etwaige Vergrämung Klimarelevanz: Keine Berichterstatter/in: Herr Geilmann / Frau Schopmann - 2 - Nr.: 199/2024-1 Schilderung des Sachverhaltes: Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Vorbereitung eines Vergrämungsantrags an die Untere Natur- schutzbehörde eine stadtweite Untersuchung der Saatkrähenpopulation und die Vorlage eines Kon- zeptes durch einen Gutachter zu beauftragen (Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltaus- schuss vom 20.11.2024, Vorlage 199/2024). Dabei hat sich die Sach- und Rechtslage nicht verän- dert. Die Saatkrähen stehen nach wie vor unter Naturschutz und eine Vergrämung nur zulässig, wenn sensible Nutzungen (z . B. Schulen, Kindergärten, Altenheime, ausgewiesene Spielplätze) gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde nachgewiesen sind. Die Ausschreibung der Leistungen im August 2025 blieb zunächst ohne Angebot. Als Grund nannte ein Fachbüro, "…dass der Umfang und die Komplexität dieser Arbeiten über den üblichen Leistungs­ rahmen eines Planungsbüros hinausgehen und vermutlich auch den vorgesehenen Budgetrahmen sprengen…". Tatsächlich belief sich das nachgereichte Angebot eines weiteren Fachbüros auf rund 50.000 €; verfügbar waren 10.000 €. Ein (auch von der Stadt Xanten beauftragter) Biologe teilte im Zuge der Angebotsbearbeitung eben- falls mit, dass die angefragte Untersuchung – stadtgebietsweit – zu umfangreich und fachlich nicht nachvollziehbar sei. Ein sinnvolles Angebot habe er daher nicht unterbreiten können. Er bot aber stattdessen an, ein aus seiner Sicht zielgerechtes Angebot zu erstellen. Der plausible und angemessene Vorschlag sah dann Geländearbeiten (Begehungen, um die Lage der Kolonien und ihre Größe festzustellen) bis Ende Mai 2026 und die Fertigstellung des Gutachtens bis Ende Juli 2026 vor. Er erhielt den Auftrag. Im Stadtgebiet wurden in diesem Zuge neun Niststandorte mit insgesamt 194 Nestern erfasst (vgl. Abb. 2 und Tab. 2 des Gutachtens). Die Kolonien wurden als Grundlage für eine Bewertung der Störwirkung und des Handlungsbedarfes an zwei weiteren Terminen aufgesucht. Die daraufhin erarbeitete Expertise bewerten für die entsprechenden Standorte drei Handlungsstu- fen (I / kein Handlungsbedarf bis III / grundsätzlicher Handlungsbedarf),. Für den weit überwiegenden Teil (acht Kolonien) sieht der Gutachter keinen grundsätzlichen Hand- lungsbedarf (Stufe I). Er spricht insoweit auch keine Vergrämungsempfehlung aus (siehe insbeson- dere Kapitel 6). Dabei wurden drei Kolonien – Springenweg Süd, Waldmannsweg, Wäldchen Floh- weg – aufgrund der besonderen Problem- und Beschwerdelagen noch einmal näher betrachtet. Der Gutachter kommt dabei gleichwohl zu keinem anderen Ergebnis, weil ▪ eine Vergrämung die Gefahr einer Versprengung der Kolonie birgt (Springenweg Süd), ▪ das Risiko einer Besiedlung eines Schulgeländes hoch ist (Waldmannsweg) sowie ▪ ein benachbarter Kindergarten als vulnerabel einzustufen wäre (Wäldchen Flohweg). Nicht weit entfernt zur Kolonie Springenweg Süd liegen am Plankendickskendel drei Spielplätze sowie der evangelische Kindergarten. Alle Einrichtungen verfügen über geeigneten Baumbestand, der nach Auffassung des Experten bei einer Vergrämung der Tiere unmittelbar besiedelt werden könnten. In sehr geringer Entfernung zur Kolonie Waldmannsweg liegen der Kindergarten der AWO und die Pestalozzi-Schule mit ebenfalls attraktivem Baumbestand. Im Falle einer Vergrämung bestünde in- soweit ein hohes Risiko einer Besiedlung des Schulgeländes. Zum katholischen Kindergarten hält die Kolonie Wäldchen Flohweg einen ausreichenden Abstand. Außerdem biete der noch junge Baumbestand aktuell weder günstige Nist- noch Ruhemöglichkeiten. Für den Koloniestandort Antonius-Schule nimmt der Gutachter eine andere Einschätzung vor. - 3 - Nr.: 199/2024-1 Zwar handele es sich um eine Kleinstkolonie (zwei Nester), die erst seit 2025 registriert wird;auch wurden während der Begehungen in diesem Jahr keine Vögel vor Ort angetroffen. Gleichwohl sollte in den kommenden drei Jahren kontrolliert werden, ob die Nester in Nutzung sind oder sich die Kolonie erweitert. In diesem Fall wird eine Vergrämung empfohlen. Die Krone der derzeit benisteten Platane reicht über Stellplätze und einen Fahrradunterstand; der benachbarte Baum ragt teilweise über Spielflächen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss deshalb, folgendes Vorgehen zu beschließen: Der Kolo- niestandort Antonius-Schule ist von 2027 bis 2029 auf Nisttätigkeit zu kontrollieren. Sofern er- sichtlich ist, dass die Nester bezogen oder weitere Nester gebaut werden, ist eine Vergrämung nach der im vorliegenden Umgangskonzept dargestellten Vorgehensweise vorzunehmen. Weitere Maßnahmen sind in Abwägung der Sach- und Rechtslage nicht angezeigt. Anlage(n): - Umgangskonzept - Saatkrähen-Kolonien auf dem Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn In Vertretung Ulrich Geilmann Technischer Beigeordneter

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