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Aufstellung über das Steuer- und Gebührenaufkommen zum 30.06.2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDietzenbach
Datum2026-09-28
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Dokument

Extrahierter Text

Drucksache-Nr.: 20/0134/20.10 20.10 Produkthaushalt Dietzenbach, den 24.08.2026 B E R I C H T des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung Der Magistrat wird gebeten, beiliegenden Bericht zur Weiterleitung an die Stadtverord- netenversammlung zu beschließen: Zuweisung an die vorberatenden Gremien zur Sitzung der SVV am Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt Ausschuss für Soziales, Kultur und Integration ___________________________ Stadtverordnetenvorsteherin Anlagen: • Aufstellung über das Steuer- und Gebührenaufkommen zum 30.06.2026 • Entwicklung Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer 2017 bis 2026 Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, beiliegenden Bericht in öffentlicher Sit- zung zur Kenntnis zu nehmen. Betreff: Aufstellung über das Steuer- und Gebührenaufkommen zum 30.06.2026 Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom lautet: Die Anfrage der Stadtverordnetenversammlung vom lautet: Bericht: Hiermit wird das Steuer- und Gebührenaufkommen zum 30. Juni 2026 der Stadtverord- netenversammlung zur Kenntnis gegeben. Nähere Erläuterungen: Zum Stichtag 30. Juni 2026 konnte der Planansatz für die ausgewählten Ertragsarten zu 49 Prozent erreicht werden. Im Vergleichszeitraum 2025 lag die Budgeterreichung bei 47 Prozent. Die Zielerreichung für das zweite Quartal liegt bei 50 Prozent. -1- Die Erträge im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen im zweiten Quartal leicht hinter dem Plan. Die meisten Erträge werden in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen die Benutzungsgebühren für die Volkshochschule sowie die Erträge aus Verwarn- und Bußgeldern hinter den Er- wartungen zurück. Es wird damit gerechnet, dass sich zur Jahresrechnung Mindererträge ergeben. Die Höhe kann derzeit noch nicht genau beziffert werden. Im Bereich der Einkommensteuer liegt das erste Halbjahr leicht hinter den Erwartungen zurück. Erfahrungsgemäß ist das zweite Halbjahr meist das schlechtere Halbjahr. Auf Ba- sis der Steuerschätzung vom Mai wird mit einem Gesamtaufkommen von 4,9 Mrd. Euro gerechnet. Bezogen auf die Kreisstadt Dietzenbach muss mit einem Jahresaufkommen in Höhe von 21,6 Mio. Euro gerechnet werden. Gegenüber dem Planansatz von 23,8 Mio. Euro werden Mindererträge zwischen 1,5 Mio. Euro und 2,5 Mio. Euro erwartet. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der Familienleistungsausglich sowie die Schlüsselzuweisung liegen für das zweite Quartal im Bereich der Zielerreichung. Derzeit sind keine größeren Abweichungen bekannt. Die Hauptfälligkeit für die Grundsteuer A liegt im August 2026. Vorausschauend auf das Rechnungsergebnis 2026 wird damit gerechnet, dass der Plansatz leicht unterschritten wird. Die Erträge aus der Grundsteuer B liegen derzeit hinter der Zielerreichung von 50 Prozent zurück. Zum einen liegt die Fälligkeit für die Einmalzahler im Juli 2026, zum anderen wer- den noch Grundstücksneubewertungen vom Finanzamt erwartet. Hochgerechnet auf das Jahresergebnis wird zum Berichtszeitraum mit Mindererträgen in Höhe von 0,2 Mio. Euro gerechnet. Bei der Gewerbesteuer sind positive Effekte für die Veranlagungsjahre vor 2023 in Höhe von 5,0 Mio. Euro enthalten. Dies ist insbesondere auf ein Unternehmen zurückzuführen und betrifft die Veranlagungsjahre 2013 bis 2019. Darüber hinaus sind Effekte für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von 3,1 Mio. Euro sowie für das Veranlagungsjahr 2025 in Höhe von -0,078 Mio. Euro enthalten. Gewerbesteuervorauszahlungen 2026 für die zweite Fälligkeit (15. Mai 2026) wurden mit 4,8 Mio. Euro veranschlagt. Dies bewegt sich im Rahmen der Fälligkeiten im Februar sowie im August 2026. Zum Berichtszeitraum wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 29,0 Mio. Euro gerechnet. Dies liegt mit 2,0 Mio. Euro hinter dem Planansatz von 31,0 Mio. Euro. Die Spielapparate- und Vergnügungssteuer bewegen sich im zweiten Quartal im geplan- ten Rahmen. Es wird derzeit mit keinen wesentlichen Abweichungen im weiteren Jahres- verlauf gerechnet. Die Hauptfälligkeit der Hundesteuer liegt im Juli 2026. Daher wird im laufenden Bericht kein wesentlicher Ertrag ausgewiesen. Vorausschauend auf ein mögliches Jahresergeb- nis wird derzeit mit Mindererträgen in Höhe von 15.000 Euro gerechnet (Plan: 160.000 Euro). -2- Die Zweitwohnungssteuer bewegt sich im zweiten Quartal leicht unter Plan. Es wird der- zeit mit keinen wesentlichen Abweichungen im weiteren Jahresverlauf gerechnet. Zu er- wähnen ist, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof im November 2025 eine Zweit- wohnungssteuersatzung wegen fehlender Bestimmtheit für nichtig erklärt hat. Dabei handelte es sich um die Mustersatzung des HSGB. Da die Kreisstadt Dietzenbach dieses Muster ebenfalls verwendet hat, wird derzeit eine neue Satzung erarbeitet. Die Stadtver- ordnetenversammlung soll diese rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2026 in ihrer Sit- zung im November beschließen. __________________________ _______________________ Gehrig Dr. Lang Fachbereichsleiter Bürgermeister -3-

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