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Antrag zur Errichtung eines Antennenträgers (40 m Stahlgittermast) mit Outdoortechnik und mit Schotterzuwegung der DFMG Deutsche Funkturm GmbH westlich der Ortslage Böddenstedt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Suderburg |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Landkreis Uelzen hat die Beteiligung mit dem beigefügten Schreiben vom 19.08.2026 vorgenommen. Die gesetzliche Zweimonatsfrist zur Stellungnahme endet daher am 18.10.2026.
Die Beteiligungsunterlagen mit einem Auszug aus der Liegenschaftskarte sind dieser Vorlage als Anlage öffentlich und die Bauantragsunterlagen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich beigefügt worden.
Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch zum Bauen im Außenbereich privilegiert.
Aus den beifügten Baugenehmigungsunterlagen wird besonders auf folgendes hingewiesen:
Der Erschließung ist gemäß 1.8 des beigefügten Bauantrages über die Kreisstraße Bahnsen – Böddenstedt sichergestellt.
Laut der Funktechnischen Beschreibung wird die einzuholende Genehmigung bei der Bundesnetzagentur die Einhaltung der Abstrahlleistung bestätigen.
Aus der beigefügten Unbedenklichkeitsbeschreibung zum Brandschutz ergeben sich durch die verwendeten Baumaterialien nur geringe Brandlasten.
Aus der Anlage 2 zum Landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind Visualisierungen des Bauvorhabens ersichtlich.
Zusammenfassend sind keine Gründe für eine Verweigerung, wohl aber einer Erteilung mit aufschiebenden Bedingungen ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Erteilung des samtgemeindlichen Einvernehmens unter den aufschiebenden Bedingungen, dass von der Bundesnetzagentur die Einhaltung der gesetzlichen Werte der Abstrahlleistung bestätigt wird und zur Löschwasserversorgung und der Ver- und Entsorgung alle Kosten vom Antragsteller getragen werden, falls diese noch nicht ausreichend vorhanden sind.
Text aus PDF extrahiert