Startseite › Stadt Erftstadt › Dokument

Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung-

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Erftstadt
Datum2026-11-10
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

STADT ERFTSTADT öffentlich Die Bürgermeisterin V 270/2026 Az.: - 81 - Amt: - 81 - BeschlAusf.: - 81 - Dezernat: - IV - Datum: 03.09.2026 gez. Knips gez. Schulz, techni- gez. Weitzel Kämmerer scher Beigeordneter Bürgermeisterin Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM gez. Klinkhammer Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung Amtsleitung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Betriebsausschuss Stadtwerke 08.09.2026 vorberatend Rat 13.10.2026 beschließend Wirtschaftsplan 2027 Stadtwerke Erftstadt Betrifft: -Betriebszweig Wasserversorgung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2027 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Wasserversorgung - wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag von 7.137.000,00 € und einem Gesamtaufwand von 6.875.900,00 € sowie im Vermögensplan - Einnahmen und Ausgaben auf 3.034.400,00 € festgesetzt. 2. Der Eigenbetrieb Stadtwerke wird ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.157.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.000.000,00 € aufzunehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW (EigVO NRW) ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasserver- sorgung - für das Jahr 2027 nebst Anlagen ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erfor- derlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfä- higkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Auf der Erfolgsplanseite/Vermögensplanseite wird der Wirtschaftsplan 2027 der Wasserversor- gung von folgenden wesentlichen Ansätzen geprägt: Erfolgsplan: Erlöse: In die Erlöse des Jahres 2027 fließen die Mehreinnahmen aus der Anpassung des Wasserpreises und des Grundpreises ein. Bei den Erlösen handelt es sich um eine Schätzung, basierend auf den durchschnittlichen Absatzmengen der Vorjahre. Nähere Einzelheiten finden sich in den Ausführun- gen zur Kalkulation der Wasserpreise. Materialaufwand: Beim Materialaufand sind die Wasserbezugskosten die dominierende Kostengröße. Diese unterlie- gen einer nahezu kontinuierlichen Preissteigerung infolge der im Liefervertrag RWW vereinbarten Preisgleitklausel. Bei dieser Klausel wird sich die Energiepreissteigerung in sehr deutlichem Um- fang widerspiegeln. Bei den Gestehungskosten wird ein Rückgang erwartet, sodass der Ansatz aus dem Jahr 2026 beibehalten wurde. Der zweite Wasserliefervertrag mit RWE (Ersatzwasserliefervertrag) sieht eine Kopplung des Ein- kaufspreises an die Verkaufspreise vor. Durch die Steigerung beim Wasserverkaufspreis wird sich dieser daher proportional erhöhen. Allgemein schreitet beim Zählerwesen die Digitalisierung im Rahmen des sogenannten Smart - Meter voran. Digitale Zähler bieten einige Vorteile für die Kundschaft, aber auch für die Unterneh- men. Die Stadtwerke haben im Jahr 2023 mit der sukzessiven Umstellung begonnen, so dass der- zeit von rd. 11.500 Zählern bereits 8.500 auf Smart Meter umgestellt sind. Die vollständige Umrüs- tung ist für das Jahr 2029 vorgesehen. Ein deutlicher Vorteil besteht darin, dass die Zähler über Funk ausgelesen (Fernauslesung) wer- den können und somit keine Zählerstandsmeldung durch die Kundschaft mehr erfolgen muss. Da alle Daten digital vorliegen, entfällt zudem die händische Eingabe der Zählerstände in die Ver- brauchsabrechnungssoftware. Es reduzieren sich Porto und Personaleinsatz, so dass neben dem Komfortgewinn für die Kundschaft die Wirtschaftlichkeit um ein Vielfaches vor dem Ende der „eich- rechtlichen Zulässigkeit“ erreicht wird. Über den digitalen Zähler wäre es in fernerer Zukunft auch möglich, Anreize für Wasserentnahmen außerhalb der Spitzenlastzeiten anzubieten. So könnte z.B. in Zeiten knapper Verfügbarkeit die Entnahme zu Nachtzeiten mit finanziellen Anreizen versehen werden. - 2 - Der eigentliche Zählerwechsel wird aufgrund der Personalsituation extern vergeben. Durch die grö- ßere Flexibilität der Privatwirtschaft ist es möglich, bereits zur Jahresmitte fast alle im Jahr zum Tausch vorgesehenen Zähler zu wechseln. Auch im Jahr 2027 erfolgt die Umrüstung für die Kundschaft kostenlos und freiwillig Bei den bezogenen Leistungen ist ebenfalls mit Preissteigerungen zu rechnen, wobei die Ansätze zunächst im Vergleich zum WPL 2026 moderat nach oben angepasst wurden. Personalaufwand: Die Ansätze für Löhne und Gehälter sehen die tarifbedingte Steigerung sowie die Besetzung bis- lang vakanter Stellen vor. Ansonsten entspricht der Stellenplan dem des Vorjahres. Durch die geplante Ausweitung der Reinvestitionen und Netzertüchtigung, werden sich die Ab- schreibungen voraussichtlich erhöhen. Betriebsaufwendungen: Der Neubau ist seit Juli 2024 fertiggestellt und das Gebäude wurde bezogen. Wie bereits ausge- führt, bedarf es eines Schlüssels für die buchhalterische Abgrenzung der jeweiligen Investitionen bzw. Abschreibungen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich auf der energetischen Seite er- hebliche Einsparungen ergeben werden. Zudem kann in den kommenden Jahren mit zusätzlichen Einnahmen aus der Photovoltaik gerechnet werden. (Der Wirtschaftsplan sieht diesbezügliche Ein- nahmen noch nicht vor, da der Realisierungszeitraum noch nicht feststeht.). Der Umfang von Ein- sparungen und Erlösen wird erst mit dem Wirtschaftsplan 2028 abschätzbar sein. Ausweislich der Kalkulation der neuen Wassertarife, wird der Mindesthandelsbilanzgewinn von 260 TSD Euro erwirtschaftet. Damit ist die Voraussetzung für die Abführung einer Konzessionsabgabe an den städtischen Haushalt geschaffen. Daher sehen die Betriebsaufwendungen die Ausschüt- tung einer Konzessionsabgabe von 760 TSD Euro vor. Verwaltungsaufwendungen: Den veranschlagten Mittel liegen im Wesentlichen die Ansätze der Vorjahre zugrunde. Durch Än- derung der Personalschlüssel und die in 2026 neu besetzten Stellen, werden diese jedoch im Um- fang der gewöhnlichen Preissteigerungen erhöht. Zinsen: Der Erfolgsplan weist Aufwendungen für Zinsen gemäß HGB in Höhe von 620 TSD Euro aus. Die Zinsen für die Finanzierung des Neubaus werden in vollem Umfang in den Aufwand einfließen. Die Ausschüttung evtl. kalkulatorischer Zinsen ist nicht Gegenstand des Wirtschaftsplanes.. Ergebnis: Nach Tarifanpassung wird für das Wirtschaftsjahr 2027 ein Jahresüberschuss von 260 TSD Euro prognostiziert. Vermögensplan: Auf der Vermögensplanseite wird der Wirtschaftsplan 2027 der Wasserversorgung von folgenden wesentlichen Ansätzen geprägt: - 3 - Auch im Jahr 2027 liegen die Schwerpunkte der Investitionen in der Netzunterhaltung und Netzer- tüchtigung in Lechenich und Liblar. Mit einem Ansatz von rund 1.500 TSD Euro (inkl. Tiefbauarbei- ten und Notdienste) sollen störanfällige Leitungen ersetzt werden. In der Ortslage Liblar sowie Le- chenich werden dabei die jüngst besonders störanfälligen Transport und Versorgungsleitungen sa- niert bzw. neu verlegt. Einige Investitionsveranschlagungen finden sich bereits seit Jahren im Vermögensplan. Nachdem die personellen Voraussetzungen geschaffen wurden, wird der aufgelaufene Rückstand in der Sa- nierung- bzw. Erneuerung des Netzes sukzessive abgearbeitet. In Vertretung gez. (Schulz) - 4 -

Text aus PDF extrahiert