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K 71, Ausbau der OD Reetz hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreisverwaltung Euskirchen
Datum2026-09-30
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Dokument

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Kreis Euskirchen V 136/2026 Der Landrat Datum: 03.09.2026 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität 16.09.2026 Kreisausschuss 30.09.2026 K 71, Ausbau der OD Reetz hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeitung: Herr Mohr Tel.: 238 Amt: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Hessenius Produkt: 54201 Zeile: 25 Investitionsnummer I542012537 Kreis- Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. kämmerer Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau der K 71 im Bereich der Ortsdurchfahrt Reetz zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme, sofern eine Landeszuwendung bewilligt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird. - 2 - Begründung: Mit Beschluss zur Vorlage 229/2022 stimmte der Kreisausschuss der Vergabe von Ingenieurleistungen zur Planung des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Reetz zu. In der Beschlussvorlage wurde über den schlechten Ist-Zustand der Ortsdurchfahrt bereits berichtet. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Entwurfsplanung vor. Ausgangslage Das Ausbauvorhaben im Zuge der K 71 umfasst die Talstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt Reetz von der Einmündung der Straße „Langenbusch“ bis zum Anschluss an die Kreisstraße 41. Die geplante Ausbaulänge beläuft sich auf insgesamt 540 m zzgl. der Anschlüsse an die seitlich zuführenden Gemeindestraßen. Die Mängel des Straßenabschnitts liegen zum einen in der schlechten, wirtschaftlich nicht mehr zu unterhaltenden Bausubstanz und zum anderen in der Gestaltung des Verkehrsraumes. Die Ortsdurchfahrt Reetz wurde noch keinem Ausbau unterzogen. Schutzräume für Fußgänger sind nur in kurzen Teilbereichen vorhanden. Fußgänger müssen dementsprechend derzeit weitestgehend auf der Fahrbahn laufen. Bei der heutige Streckencharakteristik steht der motorisierte Verkehr im Vordergrund, was zu zügigem Fahren führt. Zudem fördert die weit ausladende Einmündung des Knotenpunktbereichs zur K 41 ein schnelles Einbiegen in die K 71. Für ÖPNV-Fahrgäste stehen keine dafür geeigneten Einstiegsflächen zur Verfügung. Die Schulkinder werden derzeit auf einer Seitenfläche im Bereich der Feuerwache aufgenommen. Die Entwässerung erfolgt teilweise noch über innerörtliche offene Mulden und muss insgesamt überarbeitet werden. Der vorhandene Fahrbahnaufbau entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik. Der Straßenaufbau besteht im Ausbaubereich auf weiten Strecken aus einer Einstreudecke (PAK belastet). Der Unterbau ist insgesamt zu schwach, um die heutigen Verkehrslasten in den Untergrund abzuleiten. Neben dem überörtlichen Durchgangsverkehr wird der vorliegende Verkehr von Berufsverkehr, Anlieger- und Schulbusverkehr sowie landwirtschaftlichem Verkehr bestimmt. Eine dauerhafte Verbesserung des Zustands kann nur durch eine Umgestaltung im Rahmen einer Ausbaumaßnahme erreicht werden. Geplante Ausbaumaßnahmen Vorgesehen ist ein an die örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte angepasster Ausbau. Der Streckenabschnitt soll vollständig erneuert und der Straßenquerschnitt dem Bedarf entsprechend neu geordnet werden. Hierbei wurde ein Gestaltungskonzept erarbeitet, welches zu einer geringeren KFZ-Geschwindigkeit beiträgt und möglichst den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen Rechnung trägt. - 3 - Die vorhandene Straßenraumbreite lässt eine Regelbreite der Fahrbahn von 6,0 m zzgl. mind. 1,50 m breiter Gehwege zu. Die Gehwege werden hierbei entsprechend der randlichen Wohnbebauung zwischen der Einmündung Langenbusch und dem Abzweig Hardtstraße einseitig und im weiteren Verlauf bis zum Ortsende an der K 41 beidseitig angelegt. Der Fahrbahnquerschnitt soll zur Verkehrsberuhigung an mehreren Stellen durch seitliche Einengungen unterbrochen werden. Die hierdurch entstehenden seitlichen Vorsprünge sollen durch Pflanzbereiche aufgelockert werden. Die heutige Einstiegsstelle für den ÖPNV soll vom Ortsrand an der Feuerwache in den zentralen Ortsbereich verlegt werden. Hier ist auf Höhe des Spielplatzes ein neues Haltestellenkap geplant. Die Haltestelle und alle Überquerungsstellen im Zuge der Ortsdurchfahrt sollen gleichzeitig erstmals barrierefrei ausgerichtet werden. Heutige Defizite im Bereich der Straßenentwässerungsanlagen sollen beseitigt werden und insgesamt eine Verbesserung der Entwässerungssituation erzielt werden. In diesem Rahmen ist es ebenfalls beabsichtigt, den vorhandenen Gewässerdurchlass des Reetzer Baches auf Höhe der Einmündungen Hardtstraße/Oberdorf zu erneuern. Nähere Einzelheiten können den als Anlage beigefügten Lageplänen und Regelquerschnitten entnommen werden. Vor Umsetzung der Maßnahme werden noch alle betroffenen Versorgungsträger beteiligt, um zukünftige Aufbrüche der Fahrbahn weitestgehend auszuschließen und Synergieeffekte beim Bau nutzen zu können. Die Konzeption wurde mit der Gemeinde Blankenheim abgestimmt und in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Kosten und Finanzierung Die Kosten für die dargestellten Maßnahmen wurden mit 2,4 Mio. € berechnet. Nach Abzug der auf die Gemeinde Blankenheim entfallenden Kosten verbleibt ein Anteil des Kreises Euskirchen i.H.v. 2,15 Mio. €. Nach den Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau wird die Maßnahme derzeitig zu 75 % mit Mitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (FöRi-kom-Stra) gefördert. Auf dieser Basis ergibt sich ein Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 537.500,- €. Nähere Einzelheiten können der beigefügten Folgekostenberechnung entnommen werden. Ein Finanzierungsantrag liegt bei der Bezirksregierung Köln vor. Die Umsetzung der Maßnahme ist derzeit ab 2027 geplant, sofern eine Bewilligung der Fördergelder oder die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bis dahin erfolgt ist. gez. Ramers Landrat

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