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K 71, Ausbau der OD Reetz hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kreisverwaltung Euskirchen |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreis Euskirchen V 136/2026
Der Landrat Datum: 03.09.2026
X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität 16.09.2026
Kreisausschuss 30.09.2026
K 71, Ausbau der OD Reetz
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeitung: Herr Mohr Tel.: 238 Amt: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Hessenius
Produkt: 54201 Zeile: 25 Investitionsnummer I542012537
Kreis-
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
kämmerer
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt: Zeile:
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau der K 71 im Bereich der Ortsdurchfahrt Reetz
zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme, sofern eine Landeszuwendung
bewilligt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird.
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Begründung:
Mit Beschluss zur Vorlage 229/2022 stimmte der Kreisausschuss der Vergabe von Ingenieurleistungen zur
Planung des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Reetz zu. In der Beschlussvorlage wurde über den schlechten
Ist-Zustand der Ortsdurchfahrt bereits berichtet.
Inzwischen liegen die Ergebnisse der Entwurfsplanung vor.
Ausgangslage
Das Ausbauvorhaben im Zuge der K 71 umfasst die Talstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt Reetz von
der Einmündung der Straße „Langenbusch“ bis zum Anschluss an die Kreisstraße 41. Die geplante
Ausbaulänge beläuft sich auf insgesamt 540 m zzgl. der Anschlüsse an die seitlich zuführenden
Gemeindestraßen.
Die Mängel des Straßenabschnitts liegen zum einen in der schlechten, wirtschaftlich nicht mehr zu
unterhaltenden Bausubstanz und zum anderen in der Gestaltung des Verkehrsraumes.
Die Ortsdurchfahrt Reetz wurde noch keinem Ausbau unterzogen. Schutzräume für Fußgänger sind nur
in kurzen Teilbereichen vorhanden. Fußgänger müssen dementsprechend derzeit weitestgehend auf
der Fahrbahn laufen.
Bei der heutige Streckencharakteristik steht der motorisierte Verkehr im Vordergrund, was zu zügigem
Fahren führt. Zudem fördert die weit ausladende Einmündung des Knotenpunktbereichs zur K 41 ein
schnelles Einbiegen in die K 71.
Für ÖPNV-Fahrgäste stehen keine dafür geeigneten Einstiegsflächen zur Verfügung. Die Schulkinder
werden derzeit auf einer Seitenfläche im Bereich der Feuerwache aufgenommen.
Die Entwässerung erfolgt teilweise noch über innerörtliche offene Mulden und muss insgesamt
überarbeitet werden.
Der vorhandene Fahrbahnaufbau entspricht nicht dem heutigen Stand der Technik. Der Straßenaufbau
besteht im Ausbaubereich auf weiten Strecken aus einer Einstreudecke (PAK belastet). Der Unterbau ist
insgesamt zu schwach, um die heutigen Verkehrslasten in den Untergrund abzuleiten.
Neben dem überörtlichen Durchgangsverkehr wird der vorliegende Verkehr von Berufsverkehr,
Anlieger- und Schulbusverkehr sowie landwirtschaftlichem Verkehr bestimmt.
Eine dauerhafte Verbesserung des Zustands kann nur durch eine Umgestaltung im Rahmen einer
Ausbaumaßnahme erreicht werden.
Geplante Ausbaumaßnahmen
Vorgesehen ist ein an die örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte angepasster Ausbau.
Der Streckenabschnitt soll vollständig erneuert und der Straßenquerschnitt dem Bedarf entsprechend
neu geordnet werden.
Hierbei wurde ein Gestaltungskonzept erarbeitet, welches zu einer geringeren KFZ-Geschwindigkeit
beiträgt und möglichst den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen Rechnung trägt.
- 3 -
Die vorhandene Straßenraumbreite lässt eine Regelbreite der Fahrbahn von 6,0 m zzgl. mind. 1,50 m
breiter Gehwege zu. Die Gehwege werden hierbei entsprechend der randlichen Wohnbebauung
zwischen der Einmündung Langenbusch und dem Abzweig Hardtstraße einseitig und im weiteren
Verlauf bis zum Ortsende an der K 41 beidseitig angelegt.
Der Fahrbahnquerschnitt soll zur Verkehrsberuhigung an mehreren Stellen durch seitliche Einengungen
unterbrochen werden. Die hierdurch entstehenden seitlichen Vorsprünge sollen durch Pflanzbereiche
aufgelockert werden.
Die heutige Einstiegsstelle für den ÖPNV soll vom Ortsrand an der Feuerwache in den zentralen
Ortsbereich verlegt werden. Hier ist auf Höhe des Spielplatzes ein neues Haltestellenkap geplant. Die
Haltestelle und alle Überquerungsstellen im Zuge der Ortsdurchfahrt sollen gleichzeitig erstmals
barrierefrei ausgerichtet werden.
Heutige Defizite im Bereich der Straßenentwässerungsanlagen sollen beseitigt werden und insgesamt
eine Verbesserung der Entwässerungssituation erzielt werden. In diesem Rahmen ist es ebenfalls
beabsichtigt, den vorhandenen Gewässerdurchlass des Reetzer Baches auf Höhe der Einmündungen
Hardtstraße/Oberdorf zu erneuern.
Nähere Einzelheiten können den als Anlage beigefügten Lageplänen und Regelquerschnitten
entnommen werden.
Vor Umsetzung der Maßnahme werden noch alle betroffenen Versorgungsträger beteiligt, um
zukünftige Aufbrüche der Fahrbahn weitestgehend auszuschließen und Synergieeffekte beim Bau
nutzen zu können. Die Konzeption wurde mit der Gemeinde Blankenheim abgestimmt und in einer
Bürgerversammlung vorgestellt.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die dargestellten Maßnahmen wurden mit 2,4 Mio. € berechnet. Nach Abzug der auf die
Gemeinde Blankenheim entfallenden Kosten verbleibt ein Anteil des Kreises Euskirchen i.H.v. 2,15 Mio.
€. Nach den Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau wird die Maßnahme derzeitig zu 75 % mit
Mitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (FöRi-kom-Stra) gefördert. Auf dieser Basis ergibt sich
ein Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 537.500,- €. Nähere Einzelheiten können der
beigefügten Folgekostenberechnung entnommen werden.
Ein Finanzierungsantrag liegt bei der Bezirksregierung Köln vor. Die Umsetzung der Maßnahme ist derzeit
ab 2027 geplant, sofern eine Bewilligung der Fördergelder oder die Genehmigung des vorzeitigen
Maßnahmenbeginns bis dahin erfolgt ist.
gez. Ramers
Landrat
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