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K 50, Grundhafte Erneuerung OD Hummerzheim bis Odesheim hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreisverwaltung Euskirchen
Datum2026-09-30
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Kreis Euskirchen V 137/2026 Der Landrat Datum: 03.09.2026 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität 16.09.2026 Kreisausschuss 30.09.2026 K 50, Grundhafte Erneuerung OD Hummerzheim bis Odesheim hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept Sachbearbeitung: Herr Mohr Tel.: 238 Amt: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Hessenius Produkt: Zeile: Kreis- X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. kämmerer Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Mittel i.H.v. 1,6 Mio. Euro werden im Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/28 unter der Investitionsnummer I54201252G berücksichtigt und stehen nach dessen Rechtskraft zur Verfügung. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept zur grundhaften Erneuerung der Kreisstraße 50 im Abschnitt von der Ortsdurchfahrt Hummerzheim bis Odesheim zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung, sofern eine Landeszuwendung für die Maßnahme bewilligt oder ein vorzeitiger Baubeginn der Maßnahme durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird. - 2 - Begründung: Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen zeigte sich, dass an der K 50 im Abschnitt von der OD Hummerzheim bis Odesheim eine auffällige Dichte von Straßenschäden zu verzeichnen ist. Mit einfachen Ausbesserungsarbeiten im Rahmen der Straßenunterhaltung ist ein nachhaltig guter Zustand der Fahrbahn nicht mehr zu erzielen. Die Streckenlänge des schadhaften Straßenabschnitts beträgt insgesamt 2.165 m. Die Fahrbahnbreite entspricht den vorhandenen Verkehrsansprüchen. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind insofern nicht geplant. Das Schadensbild stellt sich hauptsächlich in Form von Rissen dar. Diese Schäden lassen sich nachhaltig nur noch im Rahmen einer grundhaften Erneuerung der gesamten Fläche beseitigen. Geplante Maßnahmen: Als Sanierungskonzept ist es beabsichtig die vorhandenen Asphaltschichten der K 50 ca. 10 cm abzufräsen und durch Aufbringen einer 6 cm starken Asphaltbinderschicht und einer 4 cm starken Asphaltbetondeckschicht zu erneuern. Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsproblemen bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung des Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten erneuert. Durch das Verfahren können die vorhandenen Mängel abgestellt und ein homogener Streckenzustand hergestellt der den vorhandenen Belastungen wieder gerecht wird. Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Bereich der freien Strecke die Anpassung der Bankette sowie in der Ortsdurchfahrt Hummerzheim die abschnittsweise Erneuerung der vorhandenen Randeinfassungen und der Entwässerungsrinne vorgesehen. Mit der Stadt Bad Münstereifel finden noch Abstimmungen statt, inwiefern Anpassungen an den Nebenanlagen im Hinblick auf die Barrierefreiheit im Rahmen der Baumaßnahme vorgenommen werden sollen. Nach Erfordernis sollen vorhandene Verkehrseinrichtungen wie Beschilderungen oder Schutzeinrichtungen ausgetauscht werden. Die Gesamtkosten der Maßnahmen betragen gemäß der Kostenveranschlagung 1,6 Mio. €. Diese Kosten wurden für den Haushaltsentwurf 2027/28 neu angemeldet. Da die geplanten Maßnahmen der grundhaften Erneuerung förderfähig sind, wurde die Maßnahme vorsorglich bereits bei der Bezirksregierung als Fördermaßnahme aus Mitteln des Programms zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) angemeldet. Die derzeitige Förderung für Maßnahmen der Grundhaften Erneuerung beträgt 75 % der Baukosten. Bei diesem Fördersatz verbleibt für die Kreisverwaltung ein Eigenanteil i.H.v. 400.000, - €. Aufgrund der Nachhaltigkeit dieser Sanierungsform können die Investitionen über einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschrieben werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Folgekostenberechnung zu entnehmen. gez. Ramers Landrat

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