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K 50, Grundhafte Erneuerung OD Hummerzheim bis Odesheim hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kreisverwaltung Euskirchen |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreis Euskirchen V 137/2026
Der Landrat Datum: 03.09.2026
X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität 16.09.2026
Kreisausschuss 30.09.2026
K 50, Grundhafte Erneuerung OD Hummerzheim bis Odesheim
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept
Sachbearbeitung: Herr Mohr Tel.: 238 Amt: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Hessenius
Produkt: Zeile:
Kreis-
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
kämmerer
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt: Zeile:
Deckungsvorschlag:
Mittel i.H.v. 1,6 Mio. Euro werden im Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/28
unter der Investitionsnummer I54201252G berücksichtigt und stehen nach
dessen Rechtskraft zur Verfügung.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept zur grundhaften Erneuerung der Kreisstraße 50 im Abschnitt von
der Ortsdurchfahrt Hummerzheim bis Odesheim zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung,
sofern eine Landeszuwendung für die Maßnahme bewilligt oder ein vorzeitiger Baubeginn der
Maßnahme durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wird.
- 2 -
Begründung:
Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen zeigte sich, dass an der K 50 im Abschnitt von der OD
Hummerzheim bis Odesheim eine auffällige Dichte von Straßenschäden zu verzeichnen ist. Mit
einfachen Ausbesserungsarbeiten im Rahmen der Straßenunterhaltung ist ein nachhaltig guter Zustand
der Fahrbahn nicht mehr zu erzielen.
Die Streckenlänge des schadhaften Straßenabschnitts beträgt insgesamt 2.165 m. Die Fahrbahnbreite
entspricht den vorhandenen Verkehrsansprüchen. Maßnahmen im Hinblick auf die
Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind insofern nicht geplant.
Das Schadensbild stellt sich hauptsächlich in Form von Rissen dar. Diese Schäden lassen sich nachhaltig
nur noch im Rahmen einer grundhaften Erneuerung der gesamten Fläche beseitigen.
Geplante Maßnahmen:
Als Sanierungskonzept ist es beabsichtig die vorhandenen Asphaltschichten der K 50 ca. 10 cm
abzufräsen und durch Aufbringen einer 6 cm starken Asphaltbinderschicht und einer 4 cm starken
Asphaltbetondeckschicht zu erneuern. Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsproblemen bis in den
Untergrund werden durch eine Erneuerung des Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen
Tragschichten erneuert.
Durch das Verfahren können die vorhandenen Mängel abgestellt und ein homogener Streckenzustand
hergestellt der den vorhandenen Belastungen wieder gerecht wird.
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Bereich der freien Strecke die Anpassung der Bankette
sowie in der Ortsdurchfahrt Hummerzheim die abschnittsweise Erneuerung der vorhandenen
Randeinfassungen und der Entwässerungsrinne vorgesehen.
Mit der Stadt Bad Münstereifel finden noch Abstimmungen statt, inwiefern Anpassungen an den
Nebenanlagen im Hinblick auf die Barrierefreiheit im Rahmen der Baumaßnahme vorgenommen
werden sollen. Nach Erfordernis sollen vorhandene Verkehrseinrichtungen wie Beschilderungen oder
Schutzeinrichtungen ausgetauscht werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen betragen gemäß der Kostenveranschlagung 1,6 Mio. €. Diese
Kosten wurden für den Haushaltsentwurf 2027/28 neu angemeldet.
Da die geplanten Maßnahmen der grundhaften Erneuerung förderfähig sind, wurde die Maßnahme
vorsorglich bereits bei der Bezirksregierung als Fördermaßnahme aus Mitteln des Programms zur
Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) angemeldet. Die derzeitige Förderung für
Maßnahmen der Grundhaften Erneuerung beträgt 75 % der Baukosten. Bei diesem Fördersatz verbleibt
für die Kreisverwaltung ein Eigenanteil i.H.v. 400.000, - €. Aufgrund der Nachhaltigkeit dieser
Sanierungsform können die Investitionen über einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschrieben werden.
Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Folgekostenberechnung zu entnehmen.
gez. Ramers
Landrat
Text aus PDF extrahiert