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Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung Kita Jerichostraße Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 189/2026
Status - öffentlich -
Datum 17.08.2026
Dezernat III Stadtbaurat Welling
Federführende Stadtplanung und
30
Facheinheit Bauordnung
Leitung Stefan Uebbing
Vorlagen-
Astrid Cox
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung Kita Jerichostraße
Satzungsbeschluss
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 16.09.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
1. Der Einleitungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans NW 19, 4. Änderung für
den Bereich nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich
von Wohnbebauung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a mit
Berichtigung des Flächennutzungsplans gefasst. Der Geltungsbereich ist wie in der Anlage
dargestellt begrenzt.
Ziele der Planung sind:
• Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Neubaus einer
fünfzügigen Kita,
• Förderung der Innenentwicklung,
• Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen.
2. Über die im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen.
3. Über die im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen
Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen.
4. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung für den Bereich
nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von
Wohnbebauung mit Berichtigung des Flächennutzungsplans wird unter der
Berücksichtigung der im Abwägungsprozess getroffenen Entscheidungen gemäß § 10
BauGB gefasst.
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Sachdarstellung
I. Sachverhalt
Der Bebauungsplan NW 19 ist seit dem Jahr 1977 rechtsverbindlich und setzt für das Grundstück
des Familienzentrums „KiTa Jerichostraße“ eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
Kindertagesstätte, Kindergarten fest. Die bestehende Kita ist inzwischen wirtschaftlich nicht zu
sanieren, weshalb ein Neubau nötig ist. Der Neubau der Kita soll so verortet sein, dass der Bau
möglichst bei bestehendem Kitabetrieb errichtet werden kann.
Abb. 1: Lageplan Kita
Derksen + Ritte Architektur, April 2026, ohne Maßstab
Abb. 2: Südansicht
Derksen + Ritte Architektur, Juli 2024
Aufgrund der Größe des Grundstücks, 3.840 m², ergibt sich zudem die Möglichkeit, ein
Wohngebäude im Sinne der Nachverdichtung zu errichten. Damit kann südlich der Hildegardisstraße
ein Lückenschluss der Wohnbebauung entstehen.
Um die Neuordnung des Grundstücks im Sinne der wohnbaulichen Innenentwicklung zu fördern
sowie zu steuern ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Der Baumbestand soll soweit wie
möglich erhalten bleiben.
Aufgrund des dargelegten Anlasses soll der Bebauungsplan NW 19 mit der folgenden Zielsetzung
geändert werden:
• Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Neubaus einer fünfzügigen Kita,
• Förderung der Innenentwicklung,
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• Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen.
Das Bauleitplanverfahren wurde im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 11.09.2024
eingeleitet. Im Anschluss wurde die Festsetzung zur maximal zulässigen Gebäudehöhe (Maß der
baulichen Nutzung) überarbeitet. Anschließend befand sich der Bebauungsplanentwurf vom
10.01.2025 bis 14.02.2025 in der frühzeitigen Beteiligung. Daraufhin wurde die Artenschutzprüfung
überarbeitet und es haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben:
• Aufnahme der Festsetzung zu Baumanpflanzungen in Stellplatzbereichen,
• Aufnahme der Festsetzung zur Erhaltung von Bäumen,
• Aufnahme der Festsetzungen zu Ausgleichmaßnahmen,
• Änderung des Hinweises zu Altlasten,
• Aufnahme des Hinweises zur Niederschlagswasserbeseitigung.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 22.07.2026 bis zum 22.08.2026 statt. Daraus
haben sich keine Änderungen ergeben, die eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
erforderlich machen würden.
II. Maßnahmen
Einzelheiten zum Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung ergeben sich aus der beigefügten
Begründung sowie den beigefügten Planunterlagen.
Nach abwägender Betrachtung möglicher Festsetzungsalternativen, der Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen
Unterrichtung, nach Durchführung der Auslegung mitsamt Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
wird der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
empfohlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung für den Bereich
nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von
Wohnbebauung mit Berichtigung des Flächennutzungsplans zu fassen. Der städtebauliche
Vertrag, welche die Einzelheiten zur Vorhabendurchführung regelt, wurde bereits am 15.07.2026
(Vorlage 61/2026) durch den Rat genehmigt.
Bei Nichtdurchführung der Bauleitplanung bliebe die heutige planungsrechtliche Situation nach § 30
BauGB im Plangebiet bestehen. Ein Wohnbauvorhaben im Sinne der Nachverdichtung könne
demnach nicht umgesetzt werden.
III. Finanzielle Auswirkungen
Außer den üblichen Verfahrenskosten ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen durch
den Satzungsbeschluss.
IV. Berührung strategischer Ziele
Hinsichtlich der Auswirkungen der Bauleitplanung wird auf die Begründung verwiesen.
xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☒ Nein
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☐ Ja
Produkt Konto
Einmalig EUR
Gesamt EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr EUR EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt EUR EUR
Fördermittel
☐ Nein
☐ Ja
☐ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen
☐ positive ☐ negative
Erläuterung unter IV und insbesondere
Auswirkungen Auswirkungen
Begründung des Bauleitplans
Anlage(n):
1. NW 19, 4. Änd. Abwägungstabelle, Vorbeteiligung
2. NW 19, 4. Änd. Abwägungstabelle, Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung
3. NW 19, Auszug aus dem rechtsverbindlichen B-Plan
4. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Einleitung
5. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Vorbeteiligung
6. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung
7. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Satzung 25.08.26
8. NW 19, 4. Änd. Begründung vom 25.08.2026
9. NW 19, 4. Änd. FNP, Berichtigungsvorschlag
10. NW 19, 4. Änd. Artenschutzprüfung
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