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Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung Kita Jerichostraße Satzungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-09-30
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 189/2026 Status - öffentlich - Datum 17.08.2026 Dezernat III Stadtbaurat Welling Federführende Stadtplanung und 30 Facheinheit Bauordnung Leitung Stefan Uebbing Vorlagen- Astrid Cox erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung Kita Jerichostraße Satzungsbeschluss Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 16.09.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: 1. Der Einleitungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans NW 19, 4. Änderung für den Bereich nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von Wohnbebauung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a mit Berichtigung des Flächennutzungsplans gefasst. Der Geltungsbereich ist wie in der Anlage dargestellt begrenzt. Ziele der Planung sind: • Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Neubaus einer fünfzügigen Kita, • Förderung der Innenentwicklung, • Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen. 2. Über die im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen. 3. Über die im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen. 4. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung für den Bereich nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von Wohnbebauung mit Berichtigung des Flächennutzungsplans wird unter der Berücksichtigung der im Abwägungsprozess getroffenen Entscheidungen gemäß § 10 BauGB gefasst. Seite 1 von 4 Sachdarstellung I. Sachverhalt Der Bebauungsplan NW 19 ist seit dem Jahr 1977 rechtsverbindlich und setzt für das Grundstück des Familienzentrums „KiTa Jerichostraße“ eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte, Kindergarten fest. Die bestehende Kita ist inzwischen wirtschaftlich nicht zu sanieren, weshalb ein Neubau nötig ist. Der Neubau der Kita soll so verortet sein, dass der Bau möglichst bei bestehendem Kitabetrieb errichtet werden kann. Abb. 1: Lageplan Kita Derksen + Ritte Architektur, April 2026, ohne Maßstab Abb. 2: Südansicht Derksen + Ritte Architektur, Juli 2024 Aufgrund der Größe des Grundstücks, 3.840 m², ergibt sich zudem die Möglichkeit, ein Wohngebäude im Sinne der Nachverdichtung zu errichten. Damit kann südlich der Hildegardisstraße ein Lückenschluss der Wohnbebauung entstehen. Um die Neuordnung des Grundstücks im Sinne der wohnbaulichen Innenentwicklung zu fördern sowie zu steuern ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Der Baumbestand soll soweit wie möglich erhalten bleiben. Aufgrund des dargelegten Anlasses soll der Bebauungsplan NW 19 mit der folgenden Zielsetzung geändert werden: • Schaffung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Neubaus einer fünfzügigen Kita, • Förderung der Innenentwicklung, Beschlussvorlage 189/2026 Seite 2 von 4 • Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen. Das Bauleitplanverfahren wurde im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 11.09.2024 eingeleitet. Im Anschluss wurde die Festsetzung zur maximal zulässigen Gebäudehöhe (Maß der baulichen Nutzung) überarbeitet. Anschließend befand sich der Bebauungsplanentwurf vom 10.01.2025 bis 14.02.2025 in der frühzeitigen Beteiligung. Daraufhin wurde die Artenschutzprüfung überarbeitet und es haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben: • Aufnahme der Festsetzung zu Baumanpflanzungen in Stellplatzbereichen, • Aufnahme der Festsetzung zur Erhaltung von Bäumen, • Aufnahme der Festsetzungen zu Ausgleichmaßnahmen, • Änderung des Hinweises zu Altlasten, • Aufnahme des Hinweises zur Niederschlagswasserbeseitigung. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 22.07.2026 bis zum 22.08.2026 statt. Daraus haben sich keine Änderungen ergeben, die eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich machen würden. II. Maßnahmen Einzelheiten zum Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung ergeben sich aus der beigefügten Begründung sowie den beigefügten Planunterlagen. Nach abwägender Betrachtung möglicher Festsetzungsalternativen, der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung, nach Durchführung der Auslegung mitsamt Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfohlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan NW 19, 4. Änderung für den Bereich nördlich der Jerichostraße, südlich der Hildegardisstraße, östlich und westlich von Wohnbebauung mit Berichtigung des Flächennutzungsplans zu fassen. Der städtebauliche Vertrag, welche die Einzelheiten zur Vorhabendurchführung regelt, wurde bereits am 15.07.2026 (Vorlage 61/2026) durch den Rat genehmigt. Bei Nichtdurchführung der Bauleitplanung bliebe die heutige planungsrechtliche Situation nach § 30 BauGB im Plangebiet bestehen. Ein Wohnbauvorhaben im Sinne der Nachverdichtung könne demnach nicht umgesetzt werden. III. Finanzielle Auswirkungen Außer den üblichen Verfahrenskosten ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen durch den Satzungsbeschluss. IV. Berührung strategischer Ziele Hinsichtlich der Auswirkungen der Bauleitplanung wird auf die Begründung verwiesen. xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☒ Nein Beschlussvorlage 189/2026 Seite 3 von 4 ☐ Ja Produkt Konto Einmalig EUR Gesamt EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr EUR EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt EUR EUR Fördermittel ☐ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen ☐ positive ☐ negative Erläuterung unter IV und insbesondere Auswirkungen Auswirkungen Begründung des Bauleitplans Anlage(n): 1. NW 19, 4. Änd. Abwägungstabelle, Vorbeteiligung 2. NW 19, 4. Änd. Abwägungstabelle, Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung 3. NW 19, Auszug aus dem rechtsverbindlichen B-Plan 4. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Einleitung 5. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Vorbeteiligung 6. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung 7. NW 19, 4. Änd. Bebauungsplanentwurf, Satzung 25.08.26 8. NW 19, 4. Änd. Begründung vom 25.08.2026 9. NW 19, 4. Änd. FNP, Berichtigungsvorschlag 10. NW 19, 4. Änd. Artenschutzprüfung Beschlussvorlage 189/2026 Seite 4 von 4

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