Startseite › Stadt Bocholt › Dokument
134. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt, An den Tonwerken Feststellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 174/2026
Status - öffentlich -
Datum 24.07.2026
Dezernat III Stadtbaurat Welling
Federführende Stadtplanung und
30
Facheinheit Bauordnung
Leitung Stefan Uebbing
Vorlagen-
Eva Overkamp
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
134. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt, An den Tonwerken
Feststellungsbeschluss
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 16.09.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
1. Der Einleitungsbeschluss für die 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Bocholt im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der
Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken" wird gefasst. Der
Geltungsbereich ist wie in der Anlage dargestellt begrenzt.
Ziele der Planung sind:
• Strukturierung der baulichen Entwicklung des Freizeitzentrums Tonwerke
• Schaffung von Baurechten für eine Gymnastikhalle und eine PV-Freiflächenanlage
2. Über die im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen.
3. Über die im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
eingegangen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen.
4. Der Feststellungsbeschluss für die 134. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Bocholt wird unter der Berücksichtigung der im Abwägungsprozess getroffenen
Entscheidungen gemäß § 10 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB gefasst.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
Die vorliegende Bauleitplanung betrifft das Gelände des Freizeitzentrums Tonwerke. Bei den
Tonwerken handelt es sich um ein Naturbad mitsamt Sport- und Freizeitanlagen des Bocholter
Seite 1 von 4
Wassersportvereins 1920 e.V.. Aktuelle Entwicklungstrends des Vereins zeigen, dass bei steigender
Anzahl der Mitglieder auch die Nachfrage nach Breitensport und anderen Trendsportarten steigt und
gleichzeitig die Nachfrage nach Tennissport leicht sinkt. Um die Zukunftsfähigkeit des
Wassersportvereins sicherzustellen, hat der Vereinsvorstand die Entwicklungsziele und
Vorstellungen in einer „Tonwerke Vision 2030“ zusammengefasst. Unter dem Leitziel der
„Nachhaltigkeit“ werden folgende 5 Ziele verfolgt. Diese Ziele sollen durch folgende bauliche
Maßnahmen durch den Verein erreicht werden:
• PV-Anlage auf dem Dach sowie Bau einer PV-Freiflächenanlage
• Anlegung eines Paddel-Tennis-Courts auf stillgelegtem Tennisplatz
• Errichtung einer Gymnastikhalle (10 m x 20 m) auf stillgelegtem Tennisplatz
• Errichtung von zwei Beachvolleyballfeldern mit Zuschauerstufen und Geräte-Hütte
• Ggf. Errichtung eines Zusätzlichen Kinderbeckens
• Erweiterung/Umbau der bestehenden Bootshalle
Eine Bauleitplanung ist aufgrund der Lage im Außenbereich erforderlich. Die geplanten Maßnahmen
können in diesem Umfang auf Basis des § 35 BauGB nicht zugelassen werden.
Folgende städtebaulichen Ziele werden mit der vorliegenden Bauleitplanung verfolgt:
• Strukturierung der baulichen Entwicklung des Freizeitzentrums Tonwerke
• Schaffung von Baurechten für eine Gymnastikhalle und eine PV-Freiflächenanlage
Die 134. Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans
NO36 durchgeführt. Das Bauleitplanverfahren wurde im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
am 02.07.2025 eingeleitet. Anschließend befand sich der Änderungsentwurf vom 03.02.2026 bis
einschließlich 07.03.2026 in der frühzeitigen Beteiligung. Aus der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen eingegangen. Nach der frühzeitigen Beteiligung haben sich keine Änderungen im
Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung ergeben.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 15.07.2026 bis einschließlich
15.08.2026 statt. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Nach der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich keine Änderungen im Entwurf zur
Flächennutzungsplanänderung ergeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in der Anlage 1 und die
aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Anlage 2 aufgeführt und durch die
Stellungnahmen der Verwaltung und dem Abwägungsvorschlag ergänzt.
II. Maßnahmen
Einzelheiten zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich aus dem beigefügten
Änderungsentwurf, der dazugehörigen Begründung sowie den beigefügten Planunterlagen.
Nach abwägender Betrachtung möglicher Festsetzungsalternativen, der Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen
Unterrichtung, nach Durchführung der Auslegung mitsamt Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
wird der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
empfohlen, den Feststellungsbeschluss für die134. Änderung des Flächennutzungsplanes zu
fassen.
Bei Nichtdurchführung der Bauleitplanung bliebe die heutige planungsrechtliche Situation nach § 35
BauGB im Plangebiet bestehen. Es wäre insbesondere die Errichtung einer Gymnastikhalle und
einer PV-Freiflächenanlage in dem Bereich unzulässig.
Beschlussvorlage 174/2026 Seite 2 von 4
III. Finanzielle Auswirkungen
Außer den üblichen Verfahrenskosten ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen durch
den Einleitungsbeschluss.
IV. Berührung strategischer Ziele
Hinsichtlich der Auswirkungen der Bauleitplanung wird auf die Begründung verwiesen.
xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☒ Ja ☐ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☒ Nein
☐ Ja
Produkt Konto
Einmalig EUR
Gesamt EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr EUR EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt EUR EUR
Fördermittel
☐ Nein
☐ Ja
☐ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☒ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen
☐ positive ☐ negative
Erläuterung unter IV und insbesondere
Auswirkungen Auswirkungen
Begründung des Bauleitplans
Anlage(n):
1. 134. Änderung FNP, Abwägungstabelle Frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorlage 174/2026 Seite 3 von 4
2. 134. Änderung FNP, Abwägungstabelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
3. 134. Änderung FNP, Begründung
4. 134. Änderung FNP, Umweltbericht
5. 134. Änderung FNP, Artenschutzprüfung Stufe I
6. 134. Änderung FNP, Entwurf Stand: Frühzeitige Beteiligung
7. 134. Änderung FNP, Entwurf Stand: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
8. 134. Änderung FNP, Entwurf Stand: Satzungsbeschluss
Beschlussvorlage 174/2026 Seite 4 von 4
Text aus PDF extrahiert