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134. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt, An den Tonwerken Feststellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-09-30
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 174/2026 Status - öffentlich - Datum 24.07.2026 Dezernat III Stadtbaurat Welling Federführende Stadtplanung und 30 Facheinheit Bauordnung Leitung Stefan Uebbing Vorlagen- Eva Overkamp erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand 134. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bocholt, An den Tonwerken Feststellungsbeschluss Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 16.09.2026 vorberatend Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: 1. Der Einleitungsbeschluss für die 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bocholt im Bereich des Freizeitzentrums Tonwerke, südlich der Straße "In der Ziegelheide", östlich und westlich der Straße "An den Tonwerken" wird gefasst. Der Geltungsbereich ist wie in der Anlage dargestellt begrenzt. Ziele der Planung sind: • Strukturierung der baulichen Entwicklung des Freizeitzentrums Tonwerke • Schaffung von Baurechten für eine Gymnastikhalle und eine PV-Freiflächenanlage 2. Über die im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen. 3. Über die im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen wird - wie in der Anlage aufgeführt - abgewogen. 4. Der Feststellungsbeschluss für die 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bocholt wird unter der Berücksichtigung der im Abwägungsprozess getroffenen Entscheidungen gemäß § 10 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB gefasst. Sachdarstellung I. Sachverhalt Die vorliegende Bauleitplanung betrifft das Gelände des Freizeitzentrums Tonwerke. Bei den Tonwerken handelt es sich um ein Naturbad mitsamt Sport- und Freizeitanlagen des Bocholter Seite 1 von 4 Wassersportvereins 1920 e.V.. Aktuelle Entwicklungstrends des Vereins zeigen, dass bei steigender Anzahl der Mitglieder auch die Nachfrage nach Breitensport und anderen Trendsportarten steigt und gleichzeitig die Nachfrage nach Tennissport leicht sinkt. Um die Zukunftsfähigkeit des Wassersportvereins sicherzustellen, hat der Vereinsvorstand die Entwicklungsziele und Vorstellungen in einer „Tonwerke Vision 2030“ zusammengefasst. Unter dem Leitziel der „Nachhaltigkeit“ werden folgende 5 Ziele verfolgt. Diese Ziele sollen durch folgende bauliche Maßnahmen durch den Verein erreicht werden: • PV-Anlage auf dem Dach sowie Bau einer PV-Freiflächenanlage • Anlegung eines Paddel-Tennis-Courts auf stillgelegtem Tennisplatz • Errichtung einer Gymnastikhalle (10 m x 20 m) auf stillgelegtem Tennisplatz • Errichtung von zwei Beachvolleyballfeldern mit Zuschauerstufen und Geräte-Hütte • Ggf. Errichtung eines Zusätzlichen Kinderbeckens • Erweiterung/Umbau der bestehenden Bootshalle Eine Bauleitplanung ist aufgrund der Lage im Außenbereich erforderlich. Die geplanten Maßnahmen können in diesem Umfang auf Basis des § 35 BauGB nicht zugelassen werden. Folgende städtebaulichen Ziele werden mit der vorliegenden Bauleitplanung verfolgt: • Strukturierung der baulichen Entwicklung des Freizeitzentrums Tonwerke • Schaffung von Baurechten für eine Gymnastikhalle und eine PV-Freiflächenanlage Die 134. Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans NO36 durchgeführt. Das Bauleitplanverfahren wurde im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 02.07.2025 eingeleitet. Anschließend befand sich der Änderungsentwurf vom 03.02.2026 bis einschließlich 07.03.2026 in der frühzeitigen Beteiligung. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Nach der frühzeitigen Beteiligung haben sich keine Änderungen im Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung ergeben. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 15.07.2026 bis einschließlich 15.08.2026 statt. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich keine Änderungen im Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung ergeben. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in der Anlage 1 und die aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Anlage 2 aufgeführt und durch die Stellungnahmen der Verwaltung und dem Abwägungsvorschlag ergänzt. II. Maßnahmen Einzelheiten zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans ergeben sich aus dem beigefügten Änderungsentwurf, der dazugehörigen Begründung sowie den beigefügten Planunterlagen. Nach abwägender Betrachtung möglicher Festsetzungsalternativen, der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung, nach Durchführung der Auslegung mitsamt Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird der Stadtverordnetenversammlung über den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfohlen, den Feststellungsbeschluss für die134. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Bei Nichtdurchführung der Bauleitplanung bliebe die heutige planungsrechtliche Situation nach § 35 BauGB im Plangebiet bestehen. Es wäre insbesondere die Errichtung einer Gymnastikhalle und einer PV-Freiflächenanlage in dem Bereich unzulässig. Beschlussvorlage 174/2026 Seite 2 von 4 III. Finanzielle Auswirkungen Außer den üblichen Verfahrenskosten ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen durch den Einleitungsbeschluss. IV. Berührung strategischer Ziele Hinsichtlich der Auswirkungen der Bauleitplanung wird auf die Begründung verwiesen. xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☒ Ja ☐ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☒ Nein ☐ Ja Produkt Konto Einmalig EUR Gesamt EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr EUR EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt EUR EUR Fördermittel ☐ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☒ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen ☐ positive ☐ negative Erläuterung unter IV und insbesondere Auswirkungen Auswirkungen Begründung des Bauleitplans Anlage(n): 1. 134. Änderung FNP, Abwägungstabelle Frühzeitige Beteiligung Beschlussvorlage 174/2026 Seite 3 von 4 2. 134. Änderung FNP, Abwägungstabelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 3. 134. Änderung FNP, Begründung 4. 134. Änderung FNP, Umweltbericht 5. 134. Änderung FNP, Artenschutzprüfung Stufe I 6. 134. Änderung FNP, Entwurf Stand: Frühzeitige Beteiligung 7. 134. Änderung FNP, Entwurf Stand: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 8. 134. Änderung FNP, Entwurf Stand: Satzungsbeschluss Beschlussvorlage 174/2026 Seite 4 von 4

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