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Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-17 |
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Dokument
Extrahierter Text
Mitteilung der Verwaltung
Nr.: 20262292
Status: öffentlich
Datum: 28.08.2026
Verfasser/in: 67 Ka
Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt
Bezeichnung der Vorlage:
Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027
Bezug:
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit 15.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 15.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Nord 15.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Südwest 16.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Ost 16.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bochum-Süd 22.09.2026 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbe- 17.11.2026 Kenntnisnahme
hörde
Kurzübersicht:
Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027
Wortlaut:
Im August 2008 hat das Umwelt- und Grünflächenamt aufgrund verschiedener Diskussionen zu
Baumpflege- und Baumfällarbeiten in einem umfangreichen Papier seine Pflegekonzeption und Ver-
fahrensweisen für öffentliche Grünanlagen, Forst und Straßenbäume aufgezeigt. Die Pflegekonzep-
tion wurde im Landschaftsbeirat am 17.02.2009 und im Ausschuss für Umwelt und öffentliche Ein-
richtungen am 19.06.2009 abschließend beraten und beschlossen.
Seither wurden den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und
dem Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde jährlich die für das kommende Winter-
halbjahr geplanten Maßnahmen mitgeteilt, die im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und
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Grünanlagen, auf städtischen Friedhöfen, Forstflächen, öffentlichen Kinderspielplätzen, an öffentli-
chen Gebäuden, im Straßenbegleitgrün und auf unbebauten städtischen Liegenschaften notwendig
waren.
So müssen z.B. im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und Grünanlagen, auf städtischen Fried-
höfen, Forstflächen, öffentlichen Kinderspielplätzen, an öffentlichen Gebäuden, im Straßenbegleit-
grün und auf unbebauten städtischen Liegenschaften schadhafte Bäume und Teile von ihnen besei-
tigt werden, wenn sie nicht mehr stand- oder bruchsicher sind und damit die Verkehrssicherung
gefährden.
Baumfällungen sind zudem unumgänglich, um den Bestand in seiner Stabilität langfristig zu sichern
(steigender Standraumbedarf des Einzelbaumes), im Wald gewährleisten und erhalten Durchfors-
tungen die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Des Weiteren ist der Sicherheit technischer
Einrichtungen, von Gebäuden und Versorgungsleitungen Rechnung zu tragen.
Neben den erforderlichen Baumfällungen wurden im vergangenen Jahr vom Technischen Betrieb
bzw. durch von dort beauftragte Firmen zum Erhalt der Bäume an rd. 17.000 Bäumen baumpflege-
rische Maßnahmen, wie Kronenschnitt und Totholzentfernung, durchgeführt. Die erforderlichen
Baumpflegemaßnahmen werden entsprechen der Erkenntnisse der Baumkontrollen kontinuierlich
abgearbeitet.
Im Rahmen von Pflegemaßnahmen und laufenden Baumkontrollen können sich aber zusätzlich zu
den nachfolgend aufgeführten Einzelbaumfällungen, weitere Fällnotwendigkeiten im kommenden
Winterhalbjahr ergeben.
Hinzu kommen im Einzelfall nicht absehbare, anlassbezogene Gefahrenbaumfällungen, über die
aufgrund des meist umgehenden Handlungsbedarfes eine Information im Vorfeld leider nicht mög-
lich ist.
Die notwendigen und konkret absehbaren Maßnahmen für den Zeitraum Oktober 2026 – Februar
2027 sind im Folgenden dargestellt.
Maßnahmen im Stadtwald
Die ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ist eine gesetzliche Pflichtauf-
gabe1. Das wichtigste Steuerungselement ist hierbei der maßvolle Durchforstungseingriff.
Die besondere Notwendigkeit von Durchforstungseingriffen resultiert aus der Tatsache, dass es mit
zunehmendem Alter und ständig steigendem Standraumbedarf der Einzelbäume zu einem immer
stärkeren Konkurrenzdruck im Bestand kommt. Unabhängig von ihrer Qualität werden sich auf
Dauer nur die vitalsten, konkurrenzkräftigsten Individuen durchsetzen. Die weniger vitalen Bäume
werden dagegen überwachsen und fallen in der Folge mehr oder weniger ganz aus.
Wichtigste Aufgabe der Durchforstung ist daher, die Nachteile einer rein natürlichen und damit zu-
fallsbedingten Bestandsentwicklung durch gezielte und wiederkehrende Pflegeeingriffe im Hinblick
auf das angestrebte Waldentwicklungsziel zu steuern.
Alle durchzuführenden Pflegemaßnahmen konzentrieren sich auf die sich abzeichnenden qualitativ
und vital besten Einzelbäume, die sog. Z(ukunfts)-Bäume, die einmal den Endbestand bilden sollen.
Die nach diesen Merkmalen durchzuführende Durchforstungsart wird als Auslesedurchforstung be-
zeichnet.
1 Bewirtschaftungspflicht nach § 11 BWaldG in Verbindung mit § 10 LFoG NRW
Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 2 von 8
Die Z-Bäume gilt es sicher anzusprechen und durch gezielte und wiederkehrende Freistellung von
qualitativ schlechteren Bedrängern in ihrer Kronenentwicklung kontinuierlich so zu fördern, so dass
sie bis zum Erreichen ihres Nutzungszeitpunktes in wertvolle Starkholzdimensionen einwachsen
können.
Ein Schwerpunkt dieser Durchforstungsarbeiten liegt bei dem Erhalt von Altbaumbeständen. Hier
sollen neben den Erhalt von Einzelbäumen auch Altbaumgruppen im Wald erhalten werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erhaltung von Biotopbäumen in ausreichender Anzahl und regel-
mäßiger Verteilung. Hier ist die Entwicklung der Bäume zu beobachten und bei Bedarf geeignete
Maßnahmen einzuleiten, damit Waldbesucher und auch die eigenen Mitarbeiter nicht gefährdet sind.
Neben den Durchforstungsarbeiten sind auch einige Einzelbaumfällungen im Rahmen der Verkehrs-
sicherungspflicht erforderlich.
Alle Pflege- und Durchforstungsarbeiten wurden in den zurückliegenden Jahren vom Technischen
Betrieb (StA 68) übernommen. Dabei ist es dem Technischen Betrieb, aufgrund fehlender Kapazi-
täten nicht möglich die ca. 100 ha umfassenden jährlichen Durchforstungseingriffe zu bewältigen.
Eine Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen ist nur in Flächen möglich, die eine Mindestgröße haben
und in denen kostendeckend gearbeitet werden kann.
An allen Durchforstungsflächen werden vor Beginn der Arbeiten Hinweisschilder (Baustellenschil-
der) aufgestellt.
Waldbegehungen können nach Absprachen mit dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ord-
nung, den Bezirksvertretungen sowie dem Naturschutzbeirat ab Oktober 2026 durchgeführt werden.
Nr. FoAb Forstort Bezirk Fläche
in ha
Art der Maßnahme Schutzstatus
Nr. FoAb Forstort Bezirk Fläche in Art der Maßnahme Schutzstatus
ha
1 1 A Im Hammertal 0 2,7 Durchforstung LSG
2 1 B Im Hammertal 0 10,0 Durchforstung LSG
3 4 N Stiepeler Straße 5 4,4 Durchforstung LSG
4 4 Z Stiepeler Straße 5 2,2 Durchforstung LSG
5 5 H Kortwiger Feld 5 1,5 Durchforstung LSG
6 6 C Berger Feld 5 6,1 Durchforstung gLB
7 9 C Weimarer Holz 6 6,6 Verkehrssicherung LSG
8 12 A Kl. Weitmarer Holz 6 10,2 Verkehrssicherung /
9 12 Y Haus Weitmar 6 3,1 Verkehrssicherung LSG
10 14 G Hörsterholz 6 5,9 Durchforstung NSG
11 15 D Karl-Wagener-Str 6 6,5 Verkehrssicherung LSG
12 16 A Laerholz 5 7,1 Durchforstung LSG
13 21 K Grabelohstraße 4 0,6 Durchforstung /
14 21 Z Sonnenleite 4 4,7 Durchforstung LSG
15 23 C Wallbaumweg 4 2,0 Verkehrssicherung /
16 24 D Ruhrpark 3 9,9 Durchforstung LSG
17 24 E Auf dem Sporkel 3 0,5 Durchforstung LSG
18 27 C Berghofer Holz 3 3,1 Durchforstung NSG
19 28 F Kornweg 3 0,4 Verkehrssicherung LSG
20 29 E Tenthoffstraße 1 2,2 Durchforstung LSG
21 30 C Halde Hannibal 1 7,6 Verkehrssicherung LSG
Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 3 von 8
22 31 A Blücher Kippe 2 14,5 Durchforstung LSG
Gesamt 111,8
Im weiteren Verlauf kann es zu Einzelbaumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit kommen.
Gehen diese Maßnahmen über die Fällung weniger Bäume hinaus und sind starke (optische) Aus-
wirkungen zu erwarten werden die zuständigen Bezirksverwaltungen im Vorfeld der Maßnahmen
über diese gesondert informiert.
Maßnahmen auf Friedhöfen
Auf Friedhöfen müssen insgesamt 41 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt werden.
Maßnahmen an Straßenbäumen
Gemäß der beigefügten Anlage 1 müssen 36 Straßenbäume gefällt werden
Im weiteren Verlauf kann es zu zusätzlichen Einzelbaumfällungen im Rahmen der Verkehrssiche-
rungspflicht kommen.
Maßnahmen in Park- und Grünanlagen
In Park- und Grünanlagen müssen insgesamt 445 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt
werden. Hier handelt es sich überwiegend um Einzelbäume in flächigen Beständen.
Maßnahmen auf Schulgrundstücken
Auf Schulgrundstücken müssen insgesamt 60 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt wer-
den.
Maßnahmen auf Kinderspielplätzen
Auf allgemeinen städtischen Kinderspielplätzen müssen insgesamt 8 Bäume gemäß der beigefügten
Anlage 1 gefällt werden.
Maßnahmen auf Sportplätzen
Auf allgemeinen städtischen Sportplätzen müssen insgesamt 30 Bäume gemäß der beigefügten
Anlage 1 gefällt werden.
Maßnahmen im Straßenbegleitgrün
Gemäß der beigefügten Anlage 1 müssen 41 Bäume gefällt werden
Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 4 von 8
Maßnahmen des Tiefbauamtes
- 66 2, Abteilung Straßen
Maßnahme bzw. Anzahl der zu fäl-
Abschnitt
Straße lenden Bäume
2026/2027
Harpener Hellweg Einmündung Straße- der Rest halt 7
Alte Wittener Str große Thuja (auf noch Fremdgrundstück) 1
Am Küsterland 10
Veloroute 1 zwischen Neidenburger Straße und Constantinstraße 4
Amtsplatz 8-10
Castroper Str 2.BA 13
- 66 4, Abteilung Entwässerung
Baumfällungen
2026/2027
Anzahl zu fällende
Maßnahmenbezeichnung Bäume Örtlichkeit / Lagebeschreibung
zwischen A43 und Ümminger See verläuft
ein Kanal DN1400, Schachtlage unbe
Großprofilreinigung 15 kannt, in Klärung
Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 5 von 8
in der Straße Am Küsterland (zwischen Eis
Am Küsterland (Kanal- und Stra lebener Straße und Mansfelder Straße),
ßenbau) 10 beidseitiger Baumbestand
vor Hausnr. 19, und vor Hausnr. 20 an der
Hofsteder Str. (zw. Hsnr. 19a-29a) 2 Kreuzung Westhoffstr.
Zwischen Ümminger und Lünsender
Alte Bahnhofstraße 5 Straße
Zw. Hofsteder Straße 226 und Poststraße
Hofsteder Straße (Hinterland) 4 47
Herzogstraße zw. Dorstener Straße und
Fremdwasserbeseitigungskonzept Bleckstraße, Bergmannstraße zw. Herzog
Riemke, Baulos 1 16 straße und Wendekreis, Bleckstraße 58
Zillertalstr. 4 Vor Zillertalstr. 115a, 117a, 119, 129,
Rolandstr. 1 Vor Hausnr. 2
Rodung für Unterhal
tungsweg im Wald
Stiepeler Straße Hinterland gebiet Hinterland Haus Nr. 155 bis Im Lottental
ca. 30 Jungbäume/
Sträucher und 8 grö Baustelle befindet sich im Wald, zwischen
Grenzgraben Durchlässe ßere Bäume Parkband West und Emilstraße
RÜ1 Harpener Feld 5 innerhalb des RRB Harpener Feld
Obstbäume (Kompensationsfläche am
RÜ4 Rottmannsfeld 5 Rottmannsteich)
Am Ende der Sackgasse Heideller Straße
RÜ 10 Heideller Straße 1 liegt ein Baum in der Nähe der Baugrube
Für den Kanalneubau An der Papenbug
Berliner Str. gegeüber Auffahrt muss eine vorübergehende Baustraße er
A40 12 stellt werden
Maßnahmen der Stadtwerke Bochum
Hattinger Straße 616, Fällung eines Straßenbaumes für die Erneuerung einer 10 kv Stromstation
und Neuverlegung von Stromleitungen
Kemnader Straße zwischen Nettelbeckstraße und Brockhauser Straße (Anlage 2), die vorhandene
Stromtrasse muss freigestellt werden um eine Neuverlegung zu realisieren
Neupflanzungen
Im Winter/Frühjahr 2026 sind auf den nachfolgenden Standorten bereits insgesamt 187 Bäume ge-
pflanzt worden:
Bezirk St Straße / Projekt Baumart
Bezirk I 1 (KSP Wanner Straße) Malus „Gravensteiner“ 20/25
1 (KGV Am Lohberg) Amerlanchier laevis „Ballerina“ 20/25
1 (BV Lohringbrücke) Ulmus columella 30/35
3 (BV Nordring) Acer pseudoplatanus „Rotterdam“ 30/35
4 (BV Nordring) Platanus acerifolia 30/35
2 (KSP Gahlensche Straße) Carpinus betulus 20/25
Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 6 von 8
2 (KSP Park-Hamme) Tilia cordata „Greenspire“ 20/25
2 (KSP Am Lakenbruch) Malus „Jacob Lebel“
3 (KSP Am Lakenbruch) Carpinus betulus 20/25
2 (KSP Am Lakenbruch) Tilia cordata „Greenspire“ 20/25
3 (KSP Schmechtingwiese) Carpinus betulus 20/25
2 (KSP Schmechtingwiese) Tilia cordata „Greenspire“ 20/25
2 (KSP Schmechtingwiese) Acer platanoides „Cleveland“ 20/25
1 (Königsallee) Platanus acerifolia 40/45
3 (KGV Am Löbkering) Malus „Elstar“
1 (KGV Erholung am Stadtpark) Malus „Jacob Lebel“
12 (Hildegardstraße) Acer campestre
1 (Hiltroper Straße) Quercus robur
2 (Anlage Auf der Heide/Poeschel) Malus „Gravensteiner“ 20/25
10 (Grummer Straße) Prunus Kanzan
2 (Anlage Auf der Heide) Malus „Gravensteiner“ 20/25
2 (Anlage Auf der Heide) Malus „Winterglockenapfel“ 20/25
1 Anlage Auf der Heide) Pyrus „Gute Graue“ 20/25
1 (Anlage Auf der Heide) Pyrus „Alexander Lucas“ 20/25
3 Brückstr. Acer rubrum
Bezirk II 13 (KSP Scleiermacherstraße) Acer platanoides „Faassan’s Black 20/25
1 (Platz Schleiermachaerstraße) Tilia cordata „Greenspire“ 40/45
6 (Bolzplatz Friedhofstraße) Tilia americana „Nova
7 (KSP Schulte-Hordelhof-Straße) Acer platanoides „Cleveland“
8 (Bolzplatz Hansastraße) Acer platanoides „Cleveland“
Bezirk
III 3 (BV Harpener Hellweg) Quercus frainetto 30/35
2 (Platz Rosenberg) Acer platanoides „Columnare“ 20/25
2 (Platz Rosenberg) Acer „Faassan’s B lck“ 20/25
6 (KSP Ecksee) Carpinuss betulus „Fastigiata
Bezirk
IV 1 (Mark 51°7) Gleditsia triacanthos „Inermis“ 30/35
1 (Mark 51°7) Quercus palustris 30/35
7 (Ottilienstraße) Acer rubrum 20/25
19 Grünanlage Auf dem Kreuz verschiedene Baumarten
Bezirk V 1 (Ruhrtal Radweg) Acer campestre 20/25
2 (KSP Thorner Straße) Acer campestre „Elsrijk““ 20/25
15 (Am langen Seil) Cercis siliquastum 20 25
2 (KSP Thorner Straße) Acer campestre „Elsrijk“ 20/25
2 (Falterweg) Liquidambar styraciflua 20/25
Bezirk
VI 3 Schlosspark-Weitmar castanea sativa 20/25
2 (KSP Prinz-Regent-Straße) Acer campestre 20/25
2 (KSP Krüzweg) platanoides „Cleveland“ 20/25
4 (KSP Spielzone West) Tilia americana „Nova“ 20/25
3 (Karl-Rawitzki-Straße) Liquidambar styraciflua 20/25
2 (Deismannstraße) Quercus „Koster“ 20/25
1 (Parkplatz Oberheitmannstraße) Tilia intermedia „Pallida“
Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 7 von 8
5 (Kellermannsweg) Quercus frainetto
Ge-
samt: 187
Es ist geplant, in der kommenden Pflanzperiode weitere 868 Bäume (Anlage 3) zu pflanzen.
Aufforstungen
In der Pflanzperiode werden insgesamt 9,4 ha mit insgesamt 70.500 Forstpflanzen aufgeforstet.
Die einzelnen Flächen sin der Anlage 3 zu entnehmen.
Anlage(n):
1. Anlage 1.xlsx
2. Anlage 2 Kemnader Straße
3. Anlage 3 Baumpflanzungen.xlsx
Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 8 von 8
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