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Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-17
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Mitteilung der Verwaltung Nr.: 20262292 Status: öffentlich Datum: 28.08.2026 Verfasser/in: 67 Ka Fachbereich: Umwelt- und Grünflächenamt Bezeichnung der Vorlage: Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027 Bezug: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit 15.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 15.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Nord 15.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Südwest 16.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Ost 16.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bochum-Süd 22.09.2026 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbe- 17.11.2026 Kenntnisnahme hörde Kurzübersicht: Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027 Wortlaut: Im August 2008 hat das Umwelt- und Grünflächenamt aufgrund verschiedener Diskussionen zu Baumpflege- und Baumfällarbeiten in einem umfangreichen Papier seine Pflegekonzeption und Ver- fahrensweisen für öffentliche Grünanlagen, Forst und Straßenbäume aufgezeigt. Die Pflegekonzep- tion wurde im Landschaftsbeirat am 17.02.2009 und im Ausschuss für Umwelt und öffentliche Ein- richtungen am 19.06.2009 abschließend beraten und beschlossen. Seither wurden den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und dem Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde jährlich die für das kommende Winter- halbjahr geplanten Maßnahmen mitgeteilt, die im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und Seite 1 von 8 Grünanlagen, auf städtischen Friedhöfen, Forstflächen, öffentlichen Kinderspielplätzen, an öffentli- chen Gebäuden, im Straßenbegleitgrün und auf unbebauten städtischen Liegenschaften notwendig waren. So müssen z.B. im Rahmen der Grünflächenpflege in Park- und Grünanlagen, auf städtischen Fried- höfen, Forstflächen, öffentlichen Kinderspielplätzen, an öffentlichen Gebäuden, im Straßenbegleit- grün und auf unbebauten städtischen Liegenschaften schadhafte Bäume und Teile von ihnen besei- tigt werden, wenn sie nicht mehr stand- oder bruchsicher sind und damit die Verkehrssicherung gefährden. Baumfällungen sind zudem unumgänglich, um den Bestand in seiner Stabilität langfristig zu sichern (steigender Standraumbedarf des Einzelbaumes), im Wald gewährleisten und erhalten Durchfors- tungen die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Des Weiteren ist der Sicherheit technischer Einrichtungen, von Gebäuden und Versorgungsleitungen Rechnung zu tragen. Neben den erforderlichen Baumfällungen wurden im vergangenen Jahr vom Technischen Betrieb bzw. durch von dort beauftragte Firmen zum Erhalt der Bäume an rd. 17.000 Bäumen baumpflege- rische Maßnahmen, wie Kronenschnitt und Totholzentfernung, durchgeführt. Die erforderlichen Baumpflegemaßnahmen werden entsprechen der Erkenntnisse der Baumkontrollen kontinuierlich abgearbeitet. Im Rahmen von Pflegemaßnahmen und laufenden Baumkontrollen können sich aber zusätzlich zu den nachfolgend aufgeführten Einzelbaumfällungen, weitere Fällnotwendigkeiten im kommenden Winterhalbjahr ergeben. Hinzu kommen im Einzelfall nicht absehbare, anlassbezogene Gefahrenbaumfällungen, über die aufgrund des meist umgehenden Handlungsbedarfes eine Information im Vorfeld leider nicht mög- lich ist. Die notwendigen und konkret absehbaren Maßnahmen für den Zeitraum Oktober 2026 – Februar 2027 sind im Folgenden dargestellt. Maßnahmen im Stadtwald Die ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ist eine gesetzliche Pflichtauf- gabe1. Das wichtigste Steuerungselement ist hierbei der maßvolle Durchforstungseingriff. Die besondere Notwendigkeit von Durchforstungseingriffen resultiert aus der Tatsache, dass es mit zunehmendem Alter und ständig steigendem Standraumbedarf der Einzelbäume zu einem immer stärkeren Konkurrenzdruck im Bestand kommt. Unabhängig von ihrer Qualität werden sich auf Dauer nur die vitalsten, konkurrenzkräftigsten Individuen durchsetzen. Die weniger vitalen Bäume werden dagegen überwachsen und fallen in der Folge mehr oder weniger ganz aus. Wichtigste Aufgabe der Durchforstung ist daher, die Nachteile einer rein natürlichen und damit zu- fallsbedingten Bestandsentwicklung durch gezielte und wiederkehrende Pflegeeingriffe im Hinblick auf das angestrebte Waldentwicklungsziel zu steuern. Alle durchzuführenden Pflegemaßnahmen konzentrieren sich auf die sich abzeichnenden qualitativ und vital besten Einzelbäume, die sog. Z(ukunfts)-Bäume, die einmal den Endbestand bilden sollen. Die nach diesen Merkmalen durchzuführende Durchforstungsart wird als Auslesedurchforstung be- zeichnet. 1 Bewirtschaftungspflicht nach § 11 BWaldG in Verbindung mit § 10 LFoG NRW Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 2 von 8 Die Z-Bäume gilt es sicher anzusprechen und durch gezielte und wiederkehrende Freistellung von qualitativ schlechteren Bedrängern in ihrer Kronenentwicklung kontinuierlich so zu fördern, so dass sie bis zum Erreichen ihres Nutzungszeitpunktes in wertvolle Starkholzdimensionen einwachsen können. Ein Schwerpunkt dieser Durchforstungsarbeiten liegt bei dem Erhalt von Altbaumbeständen. Hier sollen neben den Erhalt von Einzelbäumen auch Altbaumgruppen im Wald erhalten werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erhaltung von Biotopbäumen in ausreichender Anzahl und regel- mäßiger Verteilung. Hier ist die Entwicklung der Bäume zu beobachten und bei Bedarf geeignete Maßnahmen einzuleiten, damit Waldbesucher und auch die eigenen Mitarbeiter nicht gefährdet sind. Neben den Durchforstungsarbeiten sind auch einige Einzelbaumfällungen im Rahmen der Verkehrs- sicherungspflicht erforderlich. Alle Pflege- und Durchforstungsarbeiten wurden in den zurückliegenden Jahren vom Technischen Betrieb (StA 68) übernommen. Dabei ist es dem Technischen Betrieb, aufgrund fehlender Kapazi- täten nicht möglich die ca. 100 ha umfassenden jährlichen Durchforstungseingriffe zu bewältigen. Eine Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen ist nur in Flächen möglich, die eine Mindestgröße haben und in denen kostendeckend gearbeitet werden kann. An allen Durchforstungsflächen werden vor Beginn der Arbeiten Hinweisschilder (Baustellenschil- der) aufgestellt. Waldbegehungen können nach Absprachen mit dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ord- nung, den Bezirksvertretungen sowie dem Naturschutzbeirat ab Oktober 2026 durchgeführt werden. Nr. FoAb Forstort Bezirk Fläche in ha Art der Maßnahme Schutzstatus Nr. FoAb Forstort Bezirk Fläche in Art der Maßnahme Schutzstatus ha 1 1 A Im Hammertal 0 2,7 Durchforstung LSG 2 1 B Im Hammertal 0 10,0 Durchforstung LSG 3 4 N Stiepeler Straße 5 4,4 Durchforstung LSG 4 4 Z Stiepeler Straße 5 2,2 Durchforstung LSG 5 5 H Kortwiger Feld 5 1,5 Durchforstung LSG 6 6 C Berger Feld 5 6,1 Durchforstung gLB 7 9 C Weimarer Holz 6 6,6 Verkehrssicherung LSG 8 12 A Kl. Weitmarer Holz 6 10,2 Verkehrssicherung / 9 12 Y Haus Weitmar 6 3,1 Verkehrssicherung LSG 10 14 G Hörsterholz 6 5,9 Durchforstung NSG 11 15 D Karl-Wagener-Str 6 6,5 Verkehrssicherung LSG 12 16 A Laerholz 5 7,1 Durchforstung LSG 13 21 K Grabelohstraße 4 0,6 Durchforstung / 14 21 Z Sonnenleite 4 4,7 Durchforstung LSG 15 23 C Wallbaumweg 4 2,0 Verkehrssicherung / 16 24 D Ruhrpark 3 9,9 Durchforstung LSG 17 24 E Auf dem Sporkel 3 0,5 Durchforstung LSG 18 27 C Berghofer Holz 3 3,1 Durchforstung NSG 19 28 F Kornweg 3 0,4 Verkehrssicherung LSG 20 29 E Tenthoffstraße 1 2,2 Durchforstung LSG 21 30 C Halde Hannibal 1 7,6 Verkehrssicherung LSG Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 3 von 8 22 31 A Blücher Kippe 2 14,5 Durchforstung LSG Gesamt 111,8 Im weiteren Verlauf kann es zu Einzelbaumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit kommen. Gehen diese Maßnahmen über die Fällung weniger Bäume hinaus und sind starke (optische) Aus- wirkungen zu erwarten werden die zuständigen Bezirksverwaltungen im Vorfeld der Maßnahmen über diese gesondert informiert. Maßnahmen auf Friedhöfen Auf Friedhöfen müssen insgesamt 41 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt werden. Maßnahmen an Straßenbäumen Gemäß der beigefügten Anlage 1 müssen 36 Straßenbäume gefällt werden Im weiteren Verlauf kann es zu zusätzlichen Einzelbaumfällungen im Rahmen der Verkehrssiche- rungspflicht kommen. Maßnahmen in Park- und Grünanlagen In Park- und Grünanlagen müssen insgesamt 445 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt werden. Hier handelt es sich überwiegend um Einzelbäume in flächigen Beständen. Maßnahmen auf Schulgrundstücken Auf Schulgrundstücken müssen insgesamt 60 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt wer- den. Maßnahmen auf Kinderspielplätzen Auf allgemeinen städtischen Kinderspielplätzen müssen insgesamt 8 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt werden. Maßnahmen auf Sportplätzen Auf allgemeinen städtischen Sportplätzen müssen insgesamt 30 Bäume gemäß der beigefügten Anlage 1 gefällt werden. Maßnahmen im Straßenbegleitgrün Gemäß der beigefügten Anlage 1 müssen 41 Bäume gefällt werden Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 4 von 8 Maßnahmen des Tiefbauamtes - 66 2, Abteilung Straßen Maßnahme bzw. Anzahl der zu fäl- Abschnitt Straße lenden Bäume 2026/2027 Harpener Hellweg Einmündung Straße- der Rest halt 7 Alte Wittener Str große Thuja (auf noch Fremdgrundstück) 1 Am Küsterland 10 Veloroute 1 zwischen Neidenburger Straße und Constantinstraße 4 Amtsplatz 8-10 Castroper Str 2.BA 13 - 66 4, Abteilung Entwässerung Baumfällungen 2026/2027 Anzahl zu fällende Maßnahmenbezeichnung Bäume Örtlichkeit / Lagebeschreibung zwischen A43 und Ümminger See verläuft ein Kanal DN1400, Schachtlage unbe­ Großprofilreinigung 15 kannt, in Klärung Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 5 von 8 in der Straße Am Küsterland (zwischen Eis­ Am Küsterland (Kanal- und Stra­ lebener Straße und Mansfelder Straße), ßenbau) 10 beidseitiger Baumbestand vor Hausnr. 19, und vor Hausnr. 20 an der Hofsteder Str. (zw. Hsnr. 19a-29a) 2 Kreuzung Westhoffstr. Zwischen Ümminger und Lünsender Alte Bahnhofstraße 5 Straße Zw. Hofsteder Straße 226 und Poststraße Hofsteder Straße (Hinterland) 4 47 Herzogstraße zw. Dorstener Straße und Fremdwasserbeseitigungskonzept Bleckstraße, Bergmannstraße zw. Herzog­ Riemke, Baulos 1 16 straße und Wendekreis, Bleckstraße 58 Zillertalstr. 4 Vor Zillertalstr. 115a, 117a, 119, 129, Rolandstr. 1 Vor Hausnr. 2 Rodung für Unterhal­ tungsweg im Wald­ Stiepeler Straße Hinterland gebiet Hinterland Haus Nr. 155 bis Im Lottental ca. 30 Jungbäume/ Sträucher und 8 grö­ Baustelle befindet sich im Wald, zwischen Grenzgraben Durchlässe ßere Bäume Parkband West und Emilstraße RÜ1 Harpener Feld 5 innerhalb des RRB Harpener Feld Obstbäume (Kompensationsfläche am RÜ4 Rottmannsfeld 5 Rottmannsteich) Am Ende der Sackgasse Heideller Straße RÜ 10 Heideller Straße 1 liegt ein Baum in der Nähe der Baugrube Für den Kanalneubau An der Papenbug Berliner Str. gegeüber Auffahrt muss eine vorübergehende Baustraße er­ A40 12 stellt werden Maßnahmen der Stadtwerke Bochum Hattinger Straße 616, Fällung eines Straßenbaumes für die Erneuerung einer 10 kv Stromstation und Neuverlegung von Stromleitungen Kemnader Straße zwischen Nettelbeckstraße und Brockhauser Straße (Anlage 2), die vorhandene Stromtrasse muss freigestellt werden um eine Neuverlegung zu realisieren Neupflanzungen Im Winter/Frühjahr 2026 sind auf den nachfolgenden Standorten bereits insgesamt 187 Bäume ge- pflanzt worden: Bezirk St Straße / Projekt Baumart Bezirk I 1 (KSP Wanner Straße) Malus „Gravensteiner“ 20/25 1 (KGV Am Lohberg) Amerlanchier laevis „Ballerina“ 20/25 1 (BV Lohringbrücke) Ulmus columella 30/35 3 (BV Nordring) Acer pseudoplatanus „Rotterdam“ 30/35 4 (BV Nordring) Platanus acerifolia 30/35 2 (KSP Gahlensche Straße) Carpinus betulus 20/25 Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 6 von 8 2 (KSP Park-Hamme) Tilia cordata „Greenspire“ 20/25 2 (KSP Am Lakenbruch) Malus „Jacob Lebel“ 3 (KSP Am Lakenbruch) Carpinus betulus 20/25 2 (KSP Am Lakenbruch) Tilia cordata „Greenspire“ 20/25 3 (KSP Schmechtingwiese) Carpinus betulus 20/25 2 (KSP Schmechtingwiese) Tilia cordata „Greenspire“ 20/25 2 (KSP Schmechtingwiese) Acer platanoides „Cleveland“ 20/25 1 (Königsallee) Platanus acerifolia 40/45 3 (KGV Am Löbkering) Malus „Elstar“ 1 (KGV Erholung am Stadtpark) Malus „Jacob Lebel“ 12 (Hildegardstraße) Acer campestre 1 (Hiltroper Straße) Quercus robur 2 (Anlage Auf der Heide/Poeschel) Malus „Gravensteiner“ 20/25 10 (Grummer Straße) Prunus Kanzan 2 (Anlage Auf der Heide) Malus „Gravensteiner“ 20/25 2 (Anlage Auf der Heide) Malus „Winterglockenapfel“ 20/25 1 Anlage Auf der Heide) Pyrus „Gute Graue“ 20/25 1 (Anlage Auf der Heide) Pyrus „Alexander Lucas“ 20/25 3 Brückstr. Acer rubrum Bezirk II 13 (KSP Scleiermacherstraße) Acer platanoides „Faassan’s Black 20/25 1 (Platz Schleiermachaerstraße) Tilia cordata „Greenspire“ 40/45 6 (Bolzplatz Friedhofstraße) Tilia americana „Nova 7 (KSP Schulte-Hordelhof-Straße) Acer platanoides „Cleveland“ 8 (Bolzplatz Hansastraße) Acer platanoides „Cleveland“ Bezirk III 3 (BV Harpener Hellweg) Quercus frainetto 30/35 2 (Platz Rosenberg) Acer platanoides „Columnare“ 20/25 2 (Platz Rosenberg) Acer „Faassan’s B lck“ 20/25 6 (KSP Ecksee) Carpinuss betulus „Fastigiata Bezirk IV 1 (Mark 51°7) Gleditsia triacanthos „Inermis“ 30/35 1 (Mark 51°7) Quercus palustris 30/35 7 (Ottilienstraße) Acer rubrum 20/25 19 Grünanlage Auf dem Kreuz verschiedene Baumarten Bezirk V 1 (Ruhrtal Radweg) Acer campestre 20/25 2 (KSP Thorner Straße) Acer campestre „Elsrijk““ 20/25 15 (Am langen Seil) Cercis siliquastum 20 25 2 (KSP Thorner Straße) Acer campestre „Elsrijk“ 20/25 2 (Falterweg) Liquidambar styraciflua 20/25 Bezirk VI 3 Schlosspark-Weitmar castanea sativa 20/25 2 (KSP Prinz-Regent-Straße) Acer campestre 20/25 2 (KSP Krüzweg) platanoides „Cleveland“ 20/25 4 (KSP Spielzone West) Tilia americana „Nova“ 20/25 3 (Karl-Rawitzki-Straße) Liquidambar styraciflua 20/25 2 (Deismannstraße) Quercus „Koster“ 20/25 1 (Parkplatz Oberheitmannstraße) Tilia intermedia „Pallida“ Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 7 von 8 5 (Kellermannsweg) Quercus frainetto Ge- samt: 187 Es ist geplant, in der kommenden Pflanzperiode weitere 868 Bäume (Anlage 3) zu pflanzen. Aufforstungen In der Pflanzperiode werden insgesamt 9,4 ha mit insgesamt 70.500 Forstpflanzen aufgeforstet. Die einzelnen Flächen sin der Anlage 3 zu entnehmen. Anlage(n): 1. Anlage 1.xlsx 2. Anlage 2 Kemnader Straße 3. Anlage 3 Baumpflanzungen.xlsx Mitteilung der Verwaltung 20262292 Seite 8 von 8

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